Rund 30.000 sogenannter stiller SMS wurden 2015 im Saarland verschickt. Mit Hilfe dieser für den Anschlussinhaber unsichtbaren Nachrichten können Ortungen vorgenommen und so Bewegungsprofile von Personen erstellt werden. Die PIRATEN halten die Methode für datenschutzrechtlich kritisch, zumal die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit des Einsatzes der Überwachungsmaßnahme nicht sichergestellt werde.
Stille SMS sind nach Ansicht der Fraktion der PIRATEN im Landtag des Saarlandes eine Ermittlungsmethode mit einer erheblichen gesetzlichen Lücke. Fraktionschef Michael Hilberer kritisiert, dass nicht von Anfang an festgeschrieben wurde, welche Kontrollmöglichkeiten es gibt, um die Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. So wurden circa 30.000 solcher Kurznachrichten 2015 in 800 Fällen zu Ermittlungszwecken eingesetzt. Die Zahl pro Fall hat sich damit im Vergleich zu 2012 verfünffacht. Damals wurden in rund 700 Fällen 5.000 Kurznachrichten versendet.
Die Gesamtzahl der SMS könnte im Vergleich zum Vorjahr – damals wurden in der ersten Jahreshälfte rund 21.000 stille SMS versendet – erstmals seit Beginn der Statistik im Jahr 2012 leicht gesunken sein. Doch ob das ein abnehmender Trend ist, muss noch genauer erfragt werden. Eine reguläre Statistik über den Einsatz gibt es nicht, beklagt Hilberer:
„Würde die Einsatzhäufigkeit abnehmen, könnte dies ein positives Indiz für eine verbesserte Verhältnismäßigkeit sein, allerdings sichert dies kein Controlling ab. Es darf keine Überwachungsmaßnahme ohne ausreichend Transparenz eingesetzt werden.“
Konkret wollen die PIRATEN eine Aufschlüsselung der versendeten SMS nach Ort, Zeit, Anzahl der SMS pro Ermittlungsfall und Anschluss. Auch müssten die Betroffenen nach Abschluss der Ermittlungen über den Einsatz der Überwachungsmaßnahme auf ihrem Mobiltelefon aufgeklärt werden.
Michael Hilberer: „Hier besteht eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss, nur so lässt sich der Einsatz der Überwachungsmaßnahme angreifen, wenn beispielsweise die Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Wird dieser Beweis nicht erbracht, beschneidet die Landesregierung die Grundrechte der Bürger. Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss in unserer Welt ungeahnter technischer Überwachungsmöglichkeiten unbedingt geschützt bleiben.“
Rund 30.000 sogenannter stiller SMS wurden 2015 im Saarland verschickt. Mit Hilfe dieser für den Anschlussinhaber unsichtbaren Nachrichten können Ortungen vorgenommen und so Bewegungsprofile von Personen erstellt werden. Die PIRATEN halten die Methode für datenschutzrechtlich kritisch, zumal die Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit des Einsatzes der Überwachungsmaßnahme nicht sichergestellt werde.
Stille SMS sind nach Ansicht der Fraktion der PIRATEN im Landtag des Saarlandes eine Ermittlungsmethode mit einer erheblichen gesetzlichen Lücke. Fraktionschef Michael Hilberer kritisiert, dass nicht von Anfang an festgeschrieben wurde, welche Kontrollmöglichkeiten es gibt, um die Wirksamkeit und die Verhältnismäßigkeit sicherzustellen. So wurden circa 30.000 solcher Kurznachrichten 2015 in 800 Fällen zu Ermittlungszwecken eingesetzt. Die Zahl pro Fall hat sich damit im Vergleich zu 2012 verfünffacht. Damals wurden in rund 700 Fällen 5.000 Kurznachrichten versendet.
Die Gesamtzahl der SMS könnte im Vergleich zum Vorjahr – damals wurden in der ersten Jahreshälfte rund 21.000 stille SMS versendet – erstmals seit Beginn der Statistik im Jahr 2012 leicht gesunken sein. Doch ob das ein abnehmender Trend ist, muss noch genauer erfragt werden. Eine reguläre Statistik über den Einsatz gibt es nicht, beklagt Hilberer:
Konkret wollen die PIRATEN eine Aufschlüsselung der versendeten SMS nach Ort, Zeit, Anzahl der SMS pro Ermittlungsfall und Anschluss. Auch müssten die Betroffenen nach Abschluss der Ermittlungen über den Einsatz der Überwachungsmaßnahme auf ihrem Mobiltelefon aufgeklärt werden.
Michael Hilberer: „Hier besteht eine Gesetzeslücke, die dringend geschlossen werden muss, nur so lässt sich der Einsatz der Überwachungsmaßnahme angreifen, wenn beispielsweise die Wirksamkeit nicht nachgewiesen werden kann. Wird dieser Beweis nicht erbracht, beschneidet die Landesregierung die Grundrechte der Bürger. Denn das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss in unserer Welt ungeahnter technischer Überwachungsmöglichkeiten unbedingt geschützt bleiben.“