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Behördenunfug: Die sächsische Justiz klagt PIRATEN wegen der illegalen Abgabe von Vogelfutter an

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz hat das AG Chemnitz gegen zwei Mitglieder der Piratenpartei Sachsen Strafbefehle wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz erlassen. Die Polizei hatte im Juni 2015 bei einer Durchsuchung der Geschäftsstelle in Chemnitz zwei Kilogramm handelsübliches Vogelfutter, 15 000 Flyer zum Thema Hanf sowie einen Computer beschlagnahmt.

Bei den zwei Kilogramm handelte es sich um für jedermann frei erhältliches Vogelfutter (Aufschrift: „Angelhanf Taubenfutter Hanfsamen Hanfsaat“), abgefüllt in kleine Tüten mit dem Hinweis „Sie [die Samen] dürfen nicht zum Zwecke des Anbaus eingepflanzt werden, das wäre ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz“.

Kristos Thingilouthis, bundespolitischer Geschäftsführer der PIRATEN: „Die sächsischen PIRATEN haben eine Aktion zum Thema Cannabis mit frei im Handel erhältlichem VOGELFUTTER durchgeführt und sollen sich nun strafbar gemacht haben? Was für ein behördlicher Unsinn. Wenn die Staatsanwaltschaft in Chemnitz sonst keine weiteren Aufgaben zu lösen hat …“.

Die beiden betroffenen sächsischen PIRATEN werden die Strafbefehle anfechten und erhalten hierbei die Unterstützung der Piratenpartei.

1 Kommentar zu “Behördenunfug: Die sächsische Justiz klagt PIRATEN wegen der illegalen Abgabe von Vogelfutter an

  1. Seepferdchen

    Unfug? Wirklich nur UNFUG? Ich hab‘ da meine Zweifel. Vielleicht hat der eine oder andere Justizbeamte des auf der Karte am weitesten rechts liegenden Bundeslandes schon großen Gefallen an den von AfD & Co beschworenen deutschnationalen Tugenden gefunden. Zu dieser Sorte deutscher Sauberkeit passt Hanf natürlich GAR NICHT.
    Da ist es auch völlig unerheblich, ob dieser Hanf überhaupt zum Rauchen/Kekse-Backen taugt, wenn er denn überhaupt keimen würde.
    Ich kenne einen der beiden betroffenen Piraten persönlich und finde seine Haltung, sich nicht auf einen Deal mit den sächsischen Behörden einzulassen (da war von Zahlung einer Geldbuße die Rede, gegen die man das Verfahren einstellen wollte…) bewundernswert. Dieser Deal wäre ein Schuldeingeständnis gewesen, wo keine Schuld vorliegt.
    Jetzt kommt es zum Rechtsstreit, in dem die beiden „Delinquenten“ die Unterstützung ihrer Partei, sprich ihrer Mitglieder brauchen. Der Link dazu steht im Text.

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