+++ Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils +++
Zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Zulässigkeit der direkten Einbindung sogenannter „Social Plugins“ erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:
„Dieses Urteil ist wegweisend für den Schutz von Internetnutzern vor der allgegenwärtigen Speicherung und Auswertung ihres Surfverhaltens, ihrer Vorlieben und Interessen durch Internetkonzerne und Werbenetzwerke. Die Verantwortlichkeit der deutschen Seitenbetreiber wird ebenso anerkannt wie der naheliegende Personenbezug von IP-Adressen und das Klagerecht der Verbraucherzentrale.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zurecht davor gewarnt, ‚dass die Internetnutzung inhaltlich in allgemeinen kommerziellen Datensammlungen festgehalten wird und damit rekonstruierbar bleibt‘. Um dies zu verhindern, sollten die Datenschutzbehörden das Düsseldorfer Urteil nun bundesweit durchsetzen.
Und weil die EU das gesamte Datenschutzrecht reformieren will, muss die EU-Kommission endlich eine europaweite Nachfolgeregelung zum deutschen Telemediengesetz vorlegen, die Internetnutzer auch in Zukunft vor einer flächendeckenden Vorratsspeicherung ihres Surfverhaltens schützt.“
Hintergrund: Patrick Breyer klagt vor dem Europäische Gerichtshof gegen die Surfprotokollierung auf Internetportalen des Bundes (Az. C-582/14).
+++ Surfprotokollierung durch Facebook-Like-Buttons: PIRATEN fordern bundesweite Durchsetzung des Urteils +++
Zu dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf gegen die Zulässigkeit der direkten Einbindung sogenannter „Social Plugins“ erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Datenschutz:
„Dieses Urteil ist wegweisend für den Schutz von Internetnutzern vor der allgegenwärtigen Speicherung und Auswertung ihres Surfverhaltens, ihrer Vorlieben und Interessen durch Internetkonzerne und Werbenetzwerke. Die Verantwortlichkeit der deutschen Seitenbetreiber wird ebenso anerkannt wie der naheliegende Personenbezug von IP-Adressen und das Klagerecht der Verbraucherzentrale.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 zurecht davor gewarnt, ‚dass die Internetnutzung inhaltlich in allgemeinen kommerziellen Datensammlungen festgehalten wird und damit rekonstruierbar bleibt‘. Um dies zu verhindern, sollten die Datenschutzbehörden das Düsseldorfer Urteil nun bundesweit durchsetzen.
Und weil die EU das gesamte Datenschutzrecht reformieren will, muss die EU-Kommission endlich eine europaweite Nachfolgeregelung zum deutschen Telemediengesetz vorlegen, die Internetnutzer auch in Zukunft vor einer flächendeckenden Vorratsspeicherung ihres Surfverhaltens schützt.“
Hintergrund: Patrick Breyer klagt vor dem Europäische Gerichtshof gegen die Surfprotokollierung auf Internetportalen des Bundes (Az. C-582/14).