Heute hat der Musiker und Produzent Moses Pelham vor Gericht im Prozess um ein zwei Sekunden-Sample einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen die Klage zurück an den Bundesgerichtshof, um dort eine erneute Bewertung zu erreichen.
„Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben.“ Aus dem verwendeten Sample sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“. (Az. 1 BvR 1585/13)
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Entscheidung auf dem Weg zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof.
Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht:
»Sampling ist eine Kulturtechnologie, die weit über das Zitat, die Musikszene und die Popkultur hinausgeht. Klangliche Fragmente und Schleifen in Form von Samples sind Facetten eines gemeinsamen Klangkosmos, der uns alle umgibt, durchdringt und von Künstlern neu geformt, in neuem Kontext weiterlebt. Dabei ist die Technologie schon viel weiter, denn die Klangsynthese von heute kann jedes Sample in seine physikalische Natur zerlegen und in neuer Tonart, Rhythmik und Klangfarbe neu entstehen lassen, die keinerlei Rückschluss auf die ursprüngliche Quelle zulässt. Dinge, die in diesem Urteil in ihrer Tragweite gar nicht zu fassen sind. Wer Kulturtechnologien verbietet, zensiert Kunst. Wer Sampling verbietet oder Lizensierungsregeln unterwirft, vernichtet ganze künstlerische Genres und zensiert die kulturelle Entwicklung.«
Heute hat der Musiker und Produzent Moses Pelham vor Gericht im Prozess um ein zwei Sekunden-Sample einen Teilerfolg erzielt. Die Richter des Bundesverfassungsgerichtes verwiesen die Klage zurück an den Bundesgerichtshof, um dort eine erneute Bewertung zu erreichen.
„Die Verwendung von Samples zur künstlerischen Gestaltung kann einen Eingriff in Urheber- und Leistungsschutzrechte rechtfertigen. Steht der künstlerischen Entfaltungsfreiheit ein Eingriff in das Tonträgerherstellerrecht gegenüber, der die Verwertungsmöglichkeiten nur geringfügig beschränkt, können die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers zugunsten der Freiheit der künstlerischen Auseinandersetzung zurückzutreten haben.“ Aus dem verwendeten Sample sei ein neues, eigenständiges Kunstwerk entstanden, ohne dass Kraftwerk dadurch wirtschaftlichen Schaden habe. Ein Verbot würde „die Schaffung von Musikstücken einer bestimmten Stilrichtung praktisch ausschließen“. (Az. 1 BvR 1585/13)
Die Piratenpartei Deutschland begrüßt diese Entscheidung auf dem Weg zu einer abschließenden Klärung vor dem Bundesgerichtshof.
Bruno Kramm, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Urheberrecht: