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PIRATEN verhindern Ersetzen der Menschenrechte durch Gottesbezug in Schleswig-Holsteins Verfassung

An den Stimmen von Abgeordneten der PIRATEN und weiterer Abgeordneter scheiterte heute knapp der Versuch, folgenden Gottesbezug in die schleswig-holsteinische Landesverfassung zu schreiben: „Die Verfassung schöpft aus dem kulturellen, religiösen und humanistischen Erbe Europas und aus den Werten, die sich aus dem Glauben an Gott oder aus anderen Quellen ergeben.“ Nun bleibt es bei der bisherigen, von den PIRATEN 2013 vorgeschlagenen Formulierung, wonach die Verfassung „auf der Grundlage der unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechte als Fundament jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit“ beschlossen wurde.

Der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN im schleswig-holsteinischen Landtag Patrick Breyer:

„Heute ist ein guter Tag für alle Schleswig-Holsteiner. Für sie gilt eine Verfassung, die von allen Parteien gemeinsam erarbeitet, vom Landtag 2014 mit überwältigender Mehrheit beschlossen wurde und die sich die meisten Schleswig-Holsteiner wünschen. Sie ist modern und zeitgemäß, sie eint, statt zu spalten.

Die heutige Entscheidung ist auch ein Erfolg für uns PIRATEN. Von uns stammt der Vorschlag, die Menschenrechte zur Grundlage der Verfassung zu machen. Dieses gemeinsame Fundament durch eine Glaubensfrage zu ersetzen, die unser Land spaltet, hätte Schleswig-Holstein geschadet. Wir PIRATEN haben uns immer klar gegen alle Versuche verwahrt, dass sich der Staat in persönliche Glaubensfragen einmischt. Glaube ist und bleibt Privatsache.

Unser Land braucht jetzt einen Verfassungsfrieden. Wie in Hessen und Bayern sollte es keine Verfassungsänderungen mehr ohne zustimmenden Volksentscheid geben. Und in ganz Deutschland brauchen wir endlich eine konsequente Trennung von Staat und Kirche auf allen Ebenen, um Diskriminierung zu beenden und Privilegien abzuschaffen. Mit dieser Forderung ziehen wir in den Landtagswahlkampf 2017.“