Die Staatsanwaltschaft hatte eine Hauptverhandlung gegen den politischen Geschäftsführer der PIRATEN Sachsen, Mark Neis, und das Stadtratsmitglied Toni Rotter wegen der „unerlaubten“ Abgabe von Betäubungsmitteln eröffnet. Bei diesen „Betäubungsmitteln“ handelte es sich um Hanfsamen, die im Tierhandel ganz legal als Vogelfutter verkauft werden dürfen. Im Prozess um das sogenannte „Vogelfutter“ wurde das Verfahren heute, am 3. August 2016, im Amtsgericht Chemnitz nach § 153 StPO ohne Auflagen wegen eines „geringen öffentlichen Interesses“ eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die Kosten der Verteidigung tragen die Angeklagten. Die PIRATEN werden außerdem die beschlagnahmten Flyer zurückerhalten.
„Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem Verteilen von Vogelfutter nicht um eine verfolgungswürdige Straftat handelt.“, so Stadtrat Toni Rotter. „Stattdessen haben wir aufgezeigt, dass keine Pflanze illegal sein sollte. Wir nehmen das als erneuten Hinweis darauf, dass die Gesetzeslage in diesem Bereich endlich geändert werden sollte.« Mark Neis führt weiter aus: »Wir danken nochmals ausdrücklich allen, die uns bei dem Verfahren unterstützt haben. Was von den eingesammelten Spenden übrig bleibt, werden wir einsetzen, um politische Aktionen zur Hanflegalisierung zu unterstützen.“
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Hauptverhandlung gegen den politischen Geschäftsführer der PIRATEN Sachsen, Mark Neis, und das Stadtratsmitglied Toni Rotter wegen der „unerlaubten“ Abgabe von Betäubungsmitteln eröffnet. Bei diesen „Betäubungsmitteln“ handelte es sich um Hanfsamen, die im Tierhandel ganz legal als Vogelfutter verkauft werden dürfen. Im Prozess um das sogenannte „Vogelfutter“ wurde das Verfahren heute, am 3. August 2016, im Amtsgericht Chemnitz nach § 153 StPO ohne Auflagen wegen eines „geringen öffentlichen Interesses“ eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die Kosten der Verteidigung tragen die Angeklagten. Die PIRATEN werden außerdem die beschlagnahmten Flyer zurückerhalten.
„Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem Verteilen von Vogelfutter nicht um eine verfolgungswürdige Straftat handelt.“, so Stadtrat Toni Rotter. „Stattdessen haben wir aufgezeigt, dass keine Pflanze illegal sein sollte. Wir nehmen das als erneuten Hinweis darauf, dass die Gesetzeslage in diesem Bereich endlich geändert werden sollte.« Mark Neis führt weiter aus: »Wir danken nochmals ausdrücklich allen, die uns bei dem Verfahren unterstützt haben. Was von den eingesammelten Spenden übrig bleibt, werden wir einsetzen, um politische Aktionen zur Hanflegalisierung zu unterstützen.“