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Video-Überwachungsgesetz: Unser Land darf nicht zum Panoptikum werden!

Zu dem vom CDU-Innenminister Thomas de Maizière geplanten „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz Patrick Breyer: „Die CDU plant eine flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. Überwachung bewirkt Konformität, keine Sicherheit. Die Bürger haben ein Recht auf reale Sicherheit und auf Respekt vor ihrer Privatsphäre.

Die Datenschutzbehörden sind sich zurecht einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung beispielsweise im ÖPNV in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden.

Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen. Doch darum geht es der CDU auch nicht.“