Inneres und Sicherheit Landesverbände

Erkennungsdienstliche Behandlung unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge

PIRATEN leaken: Rems-Murr-Kreis führt kritischen Auftrag aus

Die Träger der freien Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis, die sich der Betreuung unbegleiteter, junger Flüchtlinge (UMA) angenommen haben, haben laut Dokumenten, welche der Piratenpartei vorliegen, einen fragwürdigen Auftrag zur erkennungsdienstlichen Behandlung von Flüchtlingen erhalten. Dabei geht es um die Nacherfassung von Stammdaten sogenannter UMA.

Üblicherweise werden die Maßnahmen zu Erfassung und Abgleich der Identität direkt von den Außenstellen der Bundesministerien (z.B in Ellwangen, Ehningen und Karlsruhe) übernommen. Im Rems-Murr-Kreis soll dies gebündelt stattfinden. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wurden nun die Polizeibehörden um Amts- und Vollzugshilfe gebeten. Des Weiteren sollen die Träger der freien Jugendhilfe im Rems-Murr-Kreis die von ihnen betreuten UMA „einsammeln“ und an den entsprechenden Ort verbringen.

Die Piratenpartei Baden-Württemberg kritisiert diesen Ablauf aufs Schärfste. Sie fordert die Ämter auf, ihren derzeitigen Plan zu stoppen und gründlich zu überdenken.

„Den Transport und Ablauf dieser Aktion mit Hilfe der Mitarbeiter der Jugendhilfe durchführen zu lassen, widerspricht den ethischen Prinzipien ihrer Berufsfelder“, kommentiert Philip Köngeter, Vorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg. „Hier wird die aufgebaute Vertrauensbeziehung zwischen Klient und Betreuer zum Zwecke der Amtshilfe missbraucht. Die Mitarbeiter dürfen hier nicht gezwungen werden, diesen Transport durchzuführen. Das aktuell geplante Vorgehen muss sofort gestoppt werden!“

Laut der vorliegenden Dokumente sind allein im Rems-Murr-Kreis etwa 300 UMA und ihre jeweiligen Betreuer betroffen. Die Nacherfassung soll laut Dokumente des Polizeipräsidiums Aalen durch die Polizei und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg zu festen Terminen und ohne jegliche persönliche Einladung erfolgen.

„Hier wird ein Modell für die noch folgenden Kreise und Polizeipräsidien getestet und der Rems-Murr-Kreis hat sich freiwillig dazu entschieden, bei einer solch undurchsichtigen Maßnahme mitzuwirken. Zukünftig sollen dann ca. 8000 junge Menschen in Baden-Württemberg ohne offizielle Einladung zu einem Termin verbracht werden – so darf dies aber nicht ablaufen!“, kritisiert Köngeter scharf. „Kein Einladungsschreiben und die fehlende Bereitstellung von Informationen gegenüber den Betroffenen – das untergräbt fundamental die Selbstbestimmungsrechte der jungen Menschen, verwehrt jedwede Möglichkeit der Teilhabe sowie das Recht, Entscheidungen bzgl. ihrer eigenen Person selbst zu treffen. Dass eine solche Behandlung gerade bei jungen, traumatisierten Menschen extreme Ängste auslösen kann, sollte allen Beteiligten klar sein.“

Die Piraten mahnen, nicht jedem Auftrag sofort unkritisch Folge zu leisten:
„Von Mitarbeitern im sozialen Bereich und Trägern der freien Jugendhilfe sollte man mehr Einsicht und Mitgefühl für ihre Klienten erwarten können.“ so Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piraten Baden-Württemberg zur Bundestagswahl. „Das ohnehin oft schon vorhandene Misstrauen junger traumatisierter Menschen gegenüber öffentlichen Institutionen könnte sich hier im Fall einer solchen Vertrauensverletzung durch ihre Bezugspersonen in die vollkommene Abwendung umkehren und fördert damit die Desintegration. Die Träger machen sich mit Ihrer fehlenden Kritik an den diskriminierenden Vorgängen mitschuldig an möglichen fatalen Auswirkungen auf die Psyche ihrer Klienten. Ausbaden müssen das dann die ohnehin schon stark belasteten Betreuer. Das kann so nicht beabsichtigt sein!“

1 Kommentar zu “PIRATEN leaken: Rems-Murr-Kreis führt kritischen Auftrag aus

  1. Georg von Boroviczeny

    so mal aus dem hohlen Bauch heraus:
    ist diese Aktion überhaupt rechtens? Eine behördliche Anordnung muss (Ausnahme wäre Gefahr im Verzug, hier klar nicht gegeben) eindeutig vorher, und zwar individuell, angekündigt werden, mit Rechtsfolgen- und Widerspruchsbelehrung.
    Minderjährige müssen einen volljährigen Rechtsvertreter haben, üblich: Eltern, hier wären es Amts- oder ernannter Vormund. Diese sind zwingend vorher zu informieren und müssen ihre Zustimmung geben. Sehe ich hier nirgends.
    Auch die Betreuer in den jeweiligen Einrichtung müssen eine Einwilligung eines Vormunds einholen, wenn sie Minderjährige, auch nur zeitweilig, aus der Einrichtung verbringen. Es handelt sich ja hierbei nicht um eine genehmigungsfreie übliche tägliche Fahrt (wie das z.B. Schule wäre).
    ALso schlagt mal richtig zu und macht allen Beine!

Kommentare sind geschlossen.