Vor 30 Jahren, am 26. Juni 1987, trat die UN-Antifolterkonvention in Kraft. Auf den Tag genau 10 Jahre später beschloss die Hauptversammlung der Vereinten Nationen, diesen Tag als Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer zu begehen.
Jeder glaubt zu wissen, was Folter ist. Man denkt unwillkürlich an mittelalterliche Verliese mit Streckbänken, Daumenschrauben, Hängekäfigen und dergleichen üble Dinge. Wir sollten dazu festhalten, dass Papst Innozenz IV. 1252 die Folterung Abtrünniger zwar erlaubte, aber „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“. Die heutige Welt halten wir allgemein für deutlich zivilisierter als dieses finstere Mittelalter. Leider sieht die Realität völlig anders aus. Nach einem 2014 veröffentlichten Bericht von Amnesty International wird in 141 Ländern noch immer gefoltert.
Was ist Folter und was bezweckt sie?
Unter Folter versteht man das gezielte Zufügen physischer oder psychischer Gewalt durch Menschen an andere Menschen. Folter ist in den meisten Fällen ein Mittel der Machtausübung der staatlichen Exekutive (Polizei, Militär, Geheimdienste) zum Zwecke der Informationsgewinnung, der Erzwingung von Geständnissen und (seltener) der direkten Bestrafung. Systematische Folter findet u.a. in China, Indien, Russland, Saudi-Arabien, dem Irak, dem Iran, Syrien und Brasilien statt. Die USA sind in der Karte ebenfalls rot eingefärbt. Das alles, obwohl die meisten Staaten allgemeingültige völkerrechtliche Bestimmungen, u.a. den Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der ein Folterverbot vorschreibt, anerkannt haben.
Dort heißt es:
„Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.“
Aber bei weitem nicht alle Staaten haben dies in nationales Recht umgesetzt. Das ist nicht weiter verwunderlich für Staaten mit autoritären Regierungen. Dort sind unvorstellbar barbarische Foltermethoden an der Tagesordnung.
Folter in den USA
Wie verhält es sich jedoch mit dem angeblich freisten Land dieser Erde und dessen Vorbildwirkung? Dort foltert man subtiler. Die New York Times veröffentlichte am 04. Oktober 2007 einen Artikel über geheime Memoranden des US Justizministeriums aus dem Jahre 2005, in denen die Anwendung verschiedener „harter“ Methoden zur Führung von Verhören durch die CIA ausdrücklich legitimiert wurde. Auch das berüchtigte Waterboarding, das Obama 2009 strikt verbot, stand auf der Liste. 2014 wurde durch einen Bericht des United States Senate Select Committee on Intelligence publik, dass sich die CIA nicht auf die höchstrichterlich erlaubten Methoden beschränkte, sondern deutlich brutalere Foltermethoden bei Befragungen einsetzte. In keinem Fall konnte irgendeine Information durch Folter gewonnen wurde, die nicht bereits bekannt war. Vielleicht sollte Donald Trump diesen Bericht lesen. Nein, Herr Trump – Folter funktioniert eben NICHT!
Immerhin lehnt selbst der amtierende US-Verteidigungsminister James Mattis (auch bekannt als „Mad Dog“), dem es ansonsten nach eigenen Angaben „Spaß macht, ein paar Leute zu erschießen“, Folter ab. Da Trump durchblicken ließ, seinem Verteidigungsminister in dessen Bewertung der Frage zu folgen, besteht die Hoffnung, dass die USA demnächst nicht mehr in der Liste der Länder auftauchen, in denen systematische Folter an der Tagesordnung ist.
Nord-Korea und der Fall Warmbier
Der Fall des amerikanischen Studenten Otto Warmbier erregte erst letzte Woche weltweit Aufmerksamkeit. Der Student war während einer Reise nach Nordkorea im Jahr 2016 unter dem Vorwurf des Diebstahls eines Propaganda-Posters in seinem Hotel in Pjöngjang verhaftet und mit 15 Jahren Schwerstarbeit im Arbeitslager bestraft worden. In der Haft erlitt der Student dann nach Angaben Pjöngjangs vor rund 17 Monaten eine Lebensmittelvergiftung. Nachdem er ein Medikament dagegen erhalten habe, sei der US-Bürger mit schweren Hirnschäden ins Koma gefallen. Warmbier war nach Verhandlungen der US-Regierung mit dem Regime in Nordkorea freigelassen worden. Erst bei der Überstellung war der Zustand Warmbiers bekannt geworden. Wenige Tage nach seiner Rückkehr in die USA war der erst 22jährige Student verstorben.
Auch wenn die Regierung Nordkoreas den Vorwurf der Folterung Warmbiers vehement zurückwies, so bleibt der Fall rätselhaft. Das Regime in Nordkorea ist für den menschenverachtenden Umgang mit den eigenen Bürgern berüchtigt. Doch aufgrund der hochgradigen Abschottung des Landes gegenüber der internationalen Gemeinschaft sind aktuelle Einblicke in die Haftanstalten des Regimes so gut wie unmöglich. Da die Familie Warmbiers eine Obduktion abgelehnt hat, kann auch kein Nachweis für den Verdacht der Folterung erbracht werden. So schwer es in diesem Fall auch fällt, so muss in dubio pro reo auch hier gelten: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Familie Otto Warmbiers bleibt letztlich alleine zurück mit der Frage, warum ihr Sohn nach einer Reise in das so stark isolierte Land sterben musste. Auch wenn keine Beweise vorliegen, so nährt der Fall weiter das Misstrauen gegen Nordkoreas Umgang mit Menschen.
Erdogan auf dem Weg zum Diktator
Dass ein Staat, der durchaus bereit ist Folterung zuzulassen, nicht unbedingt bereit ist, dies auch öffentlich zuzugeben, zeigt die Türkei. Im Jahr 2004, als die EU-Mitgliedschaft noch in erreichbarer Nähe schien, verurteilte der damalige Ministerpräsident Recep Tayip Erdogan die Folter in türkischen Gefängnissen, die auch von der EU angeprangert wurden. Er sprach von „Null-Toleranz“ gegenüber der Folter. Nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 scheint sich das geändert zu haben. In der Folge des Putschversuches kam es zu großangelegten Säuberungen im ganzen Land. Akademiker und Staatsdiener wurden zu zehntausenden entlassen. Überall sah der türkische Staat, allen voran Staatspräsident Erdogan, nun Terroristen der Gülen-Bewegung (FETÖ) oder der PKK. Der Frieden mit den Kurden war bereits vor dem Putschversuch aufgekündigt worden. Dass Fetullah Gülen, vormals einer Verbündeter und Freund Erdogans, und seine Anhänger wirklich hinter dem Putschversuch standen, steht außer für die türkische Regierung und ihre Unterstützer alles andere als fest. Neben den Entlassungen kam es zu etlichen Verhaftungen. Und wieder hört man von Folter in den Gefängnissen und von erzwungenen Geständnissen.
In der Türkei ist der Einsatz von Folter weit besser zu verfolgen, als in so einem geschlossenen Land wie Nordkorea. Wie im Fall Warmbier sind in der Türkei die Anverwandten ebenfalls Leidtragende einer Folter. Es ist die Qual des Informationsentzuges über den Verbleib und den Zustand der Angehörigen. Auch eine Form der Folter. Erschreckend ist auch die Willkür, mit der die Täter vorgehen. Der Vorwurf, am Putsch beteiligt gewesen zu sein, der Gülen-Bewegung anzugehören oder generell ein Terrorist zu sein, reicht im Grunde schon, um verhaftet werden zu können.
Die nackten Zahlen, die wir in unserem vergleichsweise sicheren Deutschland in den Medien lesen können, spiegeln das Leid nicht wieder, dass sich in ihnen versteckt. Jeder der zehntausenden Entlassener, der hunderten oder tausenden Verhafteter steht für eine zerstörte Existenz, eine gestohlene Zukunft. Es stürzt unter Umständen eine ganze Familie ins Unglück, wenn ein Mitglied als Unterstützer der Putschisten oder Terroristen gilt. Jeder entlassene Akademiker steht vor dem wissenschaftlichen Nichts. Jeder entlassene Beamte vor dem gesellschaftlichen Aus. Dieses Leid fällt oft unter den Tisch, wenn man die Zahlen liest, die in Zeitungsartikeln von den Ausmaßen von Erdogans Säuberungen erzählen.
Folter ist keine Ausnahme
Der Verstand kapituliert vor der menschlichen Tragödie, die sich in diesen Zahlen verbirgt. Doch wenigstens einmal, am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer muss darauf hingewiesen werden, dass die Folter und ihre Folgen noch immer vorhanden sind. Nicht nur „Schurkenstaaten“ oder autoritäre Regime bedienen sich weiterhin der Folter. Selbst in den westlichen Demokratien gibt es sie. Erst diese Woche wurde Italien vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Folter am Rande des G8-Gipfels von Genua im Jahr 2001 schuldig gesprochen. Die Praxis der Folter ist uns manchmal näher, als wir denken.
Und bei uns?
Und wie sieht es in Deutschland aus? Es gibt nur vereinzelte Fälle von Folter und die Rechtslage ist völlig eindeutig; Menschen, die andere Menschen, in wessen Auftrag und aus welchen Motiven heraus auch immer, misshandeln, werden streng bestraft. Selbst die Androhung von Schmerzen ist strafbar. Das ist gut so und muss auch unbedingt so bleiben. Wir begehen heute den Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer. Wie kann unsere Unterstützung aussehen? Menschliche Zuwendung, Spenden an Betroffene, direkte persönliche Hilfe. Die Anwendung des Rechts auf Asyl, so wie es in unseren Gesetzen geschrieben steht, gehört ebenfalls dazu. Aber die wirksamste Hilfe besteht natürlich darin, die in vielen Ländern übliche Folterpraxis weiter anzuprangern, sie offenzulegen und so immer weiter zurück zu drängen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Menschenrechtsorganisationen bei ihrer wichtigen Arbeit finanziell oder ehrenamtlich zu unterstützen.
Eine Rückkehr zur Folter als legitimes Mittel der Befragung oder Behandlung eines Inhaftierten darf nicht zugelassen werden.
Vor 30 Jahren, am 26. Juni 1987, trat die UN-Antifolterkonvention in Kraft. Auf den Tag genau 10 Jahre später beschloss die Hauptversammlung der Vereinten Nationen, diesen Tag als Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer zu begehen.
Jeder glaubt zu wissen, was Folter ist. Man denkt unwillkürlich an mittelalterliche Verliese mit Streckbänken, Daumenschrauben, Hängekäfigen und dergleichen üble Dinge. Wir sollten dazu festhalten, dass Papst Innozenz IV. 1252 die Folterung Abtrünniger zwar erlaubte, aber „ohne ihnen die Glieder zu zerschlagen und ohne sie in Lebensgefahr zu bringen“. Die heutige Welt halten wir allgemein für deutlich zivilisierter als dieses finstere Mittelalter. Leider sieht die Realität völlig anders aus. Nach einem 2014 veröffentlichten Bericht von Amnesty International wird in 141 Ländern noch immer gefoltert.
Was ist Folter und was bezweckt sie?
Unter Folter versteht man das gezielte Zufügen physischer oder psychischer Gewalt durch Menschen an andere Menschen. Folter ist in den meisten Fällen ein Mittel der Machtausübung der staatlichen Exekutive (Polizei, Militär, Geheimdienste) zum Zwecke der Informationsgewinnung, der Erzwingung von Geständnissen und (seltener) der direkten Bestrafung. Systematische Folter findet u.a. in China, Indien, Russland, Saudi-Arabien, dem Irak, dem Iran, Syrien und Brasilien statt. Die USA sind in der Karte ebenfalls rot eingefärbt. Das alles, obwohl die meisten Staaten allgemeingültige völkerrechtliche Bestimmungen, u.a. den Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, der ein Folterverbot vorschreibt, anerkannt haben.
Dort heißt es:
Aber bei weitem nicht alle Staaten haben dies in nationales Recht umgesetzt. Das ist nicht weiter verwunderlich für Staaten mit autoritären Regierungen. Dort sind unvorstellbar barbarische Foltermethoden an der Tagesordnung.
Folter in den USA
Wie verhält es sich jedoch mit dem angeblich freisten Land dieser Erde und dessen Vorbildwirkung? Dort foltert man subtiler. Die New York Times veröffentlichte am 04. Oktober 2007 einen Artikel über geheime Memoranden des US Justizministeriums aus dem Jahre 2005, in denen die Anwendung verschiedener „harter“ Methoden zur Führung von Verhören durch die CIA ausdrücklich legitimiert wurde. Auch das berüchtigte Waterboarding, das Obama 2009 strikt verbot, stand auf der Liste. 2014 wurde durch einen Bericht des United States Senate Select Committee on Intelligence publik, dass sich die CIA nicht auf die höchstrichterlich erlaubten Methoden beschränkte, sondern deutlich brutalere Foltermethoden bei Befragungen einsetzte. In keinem Fall konnte irgendeine Information durch Folter gewonnen wurde, die nicht bereits bekannt war. Vielleicht sollte Donald Trump diesen Bericht lesen. Nein, Herr Trump – Folter funktioniert eben NICHT!
Immerhin lehnt selbst der amtierende US-Verteidigungsminister James Mattis (auch bekannt als „Mad Dog“), dem es ansonsten nach eigenen Angaben „Spaß macht, ein paar Leute zu erschießen“, Folter ab. Da Trump durchblicken ließ, seinem Verteidigungsminister in dessen Bewertung der Frage zu folgen, besteht die Hoffnung, dass die USA demnächst nicht mehr in der Liste der Länder auftauchen, in denen systematische Folter an der Tagesordnung ist.
Nord-Korea und der Fall Warmbier
Der Fall des amerikanischen Studenten Otto Warmbier erregte erst letzte Woche weltweit Aufmerksamkeit. Der Student war während einer Reise nach Nordkorea im Jahr 2016 unter dem Vorwurf des Diebstahls eines Propaganda-Posters in seinem Hotel in Pjöngjang verhaftet und mit 15 Jahren Schwerstarbeit im Arbeitslager bestraft worden. In der Haft erlitt der Student dann nach Angaben Pjöngjangs vor rund 17 Monaten eine Lebensmittelvergiftung. Nachdem er ein Medikament dagegen erhalten habe, sei der US-Bürger mit schweren Hirnschäden ins Koma gefallen. Warmbier war nach Verhandlungen der US-Regierung mit dem Regime in Nordkorea freigelassen worden. Erst bei der Überstellung war der Zustand Warmbiers bekannt geworden. Wenige Tage nach seiner Rückkehr in die USA war der erst 22jährige Student verstorben.
Auch wenn die Regierung Nordkoreas den Vorwurf der Folterung Warmbiers vehement zurückwies, so bleibt der Fall rätselhaft. Das Regime in Nordkorea ist für den menschenverachtenden Umgang mit den eigenen Bürgern berüchtigt. Doch aufgrund der hochgradigen Abschottung des Landes gegenüber der internationalen Gemeinschaft sind aktuelle Einblicke in die Haftanstalten des Regimes so gut wie unmöglich. Da die Familie Warmbiers eine Obduktion abgelehnt hat, kann auch kein Nachweis für den Verdacht der Folterung erbracht werden. So schwer es in diesem Fall auch fällt, so muss in dubio pro reo auch hier gelten: Im Zweifel für den Angeklagten. Die Familie Otto Warmbiers bleibt letztlich alleine zurück mit der Frage, warum ihr Sohn nach einer Reise in das so stark isolierte Land sterben musste. Auch wenn keine Beweise vorliegen, so nährt der Fall weiter das Misstrauen gegen Nordkoreas Umgang mit Menschen.
Erdogan auf dem Weg zum Diktator
Dass ein Staat, der durchaus bereit ist Folterung zuzulassen, nicht unbedingt bereit ist, dies auch öffentlich zuzugeben, zeigt die Türkei. Im Jahr 2004, als die EU-Mitgliedschaft noch in erreichbarer Nähe schien, verurteilte der damalige Ministerpräsident Recep Tayip Erdogan die Folter in türkischen Gefängnissen, die auch von der EU angeprangert wurden. Er sprach von „Null-Toleranz“ gegenüber der Folter. Nach dem gescheiterten Putsch vom 15. Juli 2016 scheint sich das geändert zu haben. In der Folge des Putschversuches kam es zu großangelegten Säuberungen im ganzen Land. Akademiker und Staatsdiener wurden zu zehntausenden entlassen. Überall sah der türkische Staat, allen voran Staatspräsident Erdogan, nun Terroristen der Gülen-Bewegung (FETÖ) oder der PKK. Der Frieden mit den Kurden war bereits vor dem Putschversuch aufgekündigt worden. Dass Fetullah Gülen, vormals einer Verbündeter und Freund Erdogans, und seine Anhänger wirklich hinter dem Putschversuch standen, steht außer für die türkische Regierung und ihre Unterstützer alles andere als fest. Neben den Entlassungen kam es zu etlichen Verhaftungen. Und wieder hört man von Folter in den Gefängnissen und von erzwungenen Geständnissen.
In der Türkei ist der Einsatz von Folter weit besser zu verfolgen, als in so einem geschlossenen Land wie Nordkorea. Wie im Fall Warmbier sind in der Türkei die Anverwandten ebenfalls Leidtragende einer Folter. Es ist die Qual des Informationsentzuges über den Verbleib und den Zustand der Angehörigen. Auch eine Form der Folter. Erschreckend ist auch die Willkür, mit der die Täter vorgehen. Der Vorwurf, am Putsch beteiligt gewesen zu sein, der Gülen-Bewegung anzugehören oder generell ein Terrorist zu sein, reicht im Grunde schon, um verhaftet werden zu können.
Die nackten Zahlen, die wir in unserem vergleichsweise sicheren Deutschland in den Medien lesen können, spiegeln das Leid nicht wieder, dass sich in ihnen versteckt. Jeder der zehntausenden Entlassener, der hunderten oder tausenden Verhafteter steht für eine zerstörte Existenz, eine gestohlene Zukunft. Es stürzt unter Umständen eine ganze Familie ins Unglück, wenn ein Mitglied als Unterstützer der Putschisten oder Terroristen gilt. Jeder entlassene Akademiker steht vor dem wissenschaftlichen Nichts. Jeder entlassene Beamte vor dem gesellschaftlichen Aus. Dieses Leid fällt oft unter den Tisch, wenn man die Zahlen liest, die in Zeitungsartikeln von den Ausmaßen von Erdogans Säuberungen erzählen.
Folter ist keine Ausnahme
Der Verstand kapituliert vor der menschlichen Tragödie, die sich in diesen Zahlen verbirgt. Doch wenigstens einmal, am heutigen Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer muss darauf hingewiesen werden, dass die Folter und ihre Folgen noch immer vorhanden sind. Nicht nur „Schurkenstaaten“ oder autoritäre Regime bedienen sich weiterhin der Folter. Selbst in den westlichen Demokratien gibt es sie. Erst diese Woche wurde Italien vom Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Folter am Rande des G8-Gipfels von Genua im Jahr 2001 schuldig gesprochen. Die Praxis der Folter ist uns manchmal näher, als wir denken.
Und bei uns?
Und wie sieht es in Deutschland aus? Es gibt nur vereinzelte Fälle von Folter und die Rechtslage ist völlig eindeutig; Menschen, die andere Menschen, in wessen Auftrag und aus welchen Motiven heraus auch immer, misshandeln, werden streng bestraft. Selbst die Androhung von Schmerzen ist strafbar. Das ist gut so und muss auch unbedingt so bleiben. Wir begehen heute den Internationalen Tag zur Unterstützung der Folteropfer. Wie kann unsere Unterstützung aussehen? Menschliche Zuwendung, Spenden an Betroffene, direkte persönliche Hilfe. Die Anwendung des Rechts auf Asyl, so wie es in unseren Gesetzen geschrieben steht, gehört ebenfalls dazu. Aber die wirksamste Hilfe besteht natürlich darin, die in vielen Ländern übliche Folterpraxis weiter anzuprangern, sie offenzulegen und so immer weiter zurück zu drängen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit Menschenrechtsorganisationen bei ihrer wichtigen Arbeit finanziell oder ehrenamtlich zu unterstützen.
Eine Rückkehr zur Folter als legitimes Mittel der Befragung oder Behandlung eines Inhaftierten darf nicht zugelassen werden.