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Bundestagsjuristen: Keine Sperrklausel zur Europawahl 2019

CC BY-NC-ND 3.0 @_Artgerecht Marc Becker

Nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dürfen Union und SPD zur Europawahl 2019 keine Sperrklausel wieder einführen. Zur Begründung schreiben die Bundestagsjuristen, das Parlament „dürfe bei der Umsetzung des neuen EU-Wahlrechts über das europarechtlich Zwingende weder zeitlich noch der Höhe nach hinausgehen“.

„Millionen Wählerinnen und Wähler kleiner Parteien können aufatmen: bei der Europawahl 2019 haben sie wieder freie Wahl – ohne Hürde und Sperrklausel. Nach diesem Gutachten steht fest: entweder Union und SPD halten sich an die Spielregeln des Grundgesetzes – oder das Bundesverfassungsgericht wird eine verfrühte Wiederauflage der Sperrklausel rechtzeitig vor der Europawahl 2019 einkassieren.“

erklärt Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

„Europa braucht mehr Mitbestimmung und politische Ideen, nicht weniger. Wer Bürgern, die von den etablierten Parteien enttäuscht sind, keine andere Wahl lässt, treibt sie entweder in die Arme der AfD oder lässt sie insgesamt der Wahlurne den Rücken kehren. Beides schadet unserer Demokratie und gefährdet Europa.“

betont Breyer.

Hintergrund:
Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 eine Sperrklausel zur Europawahl kippte, sind sieben Abgeordnete kleiner Parteien (darunter Piratenpartei, Freie Wähler und ÖDP) in das Europäische Parlament eingezogen. Einer Auswertung zufolge sind die Abgeordneten kleiner Parteien im Europaparlament aktiver als die Mehrzahl ihrer Kollegen. Dies gilt jedenfalls für die fünf der sieben Abgeordneten, die sich einer Fraktion angeschlossen haben. Die Abgeordnete der Piratenpartei Julia Reda ist vom Europäischen Parlament sogar zur Berichterstatterin zur Urheberrechtsreform gewählt worden.