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Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen überflüssige und gefährliche Übermittlung von Meldedaten für einen Zensus-Testlauf ab

Verfassungsbeschwerde – Keine Experimente mit Meldedaten!

Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Donnerstag den Eilantrag zum Stopp der Massen-Datenlieferungen für Testzwecke im Rahmen des ‚Zensus 2021‘ ab. Frank Herrmann, Vorsitzender der NRW PIRATEN und Listenkandidat der Piratenpartei zur EU-Wahl, wird nun gemeinsam mit weiteren Beschwerdeführern des AK Zensus und mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. die eigentliche Verfassungsbeschwerde erheben.

Dazu erklärt Herrmann:

„Ich bin optimistisch, dass wir mit der Beschwerde Änderungen am Verfahren erreichen. Das Gericht hat sich sehr kritisch gezeigt, dennoch wurde nun die Datenlieferung, die wir mit dem Eilantrag stoppen wollten, zunächst zugelassen. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Verwendung der Daten hat das Gericht damit nicht getroffen.
Dass zwei Jahre lang die Daten aller in Deutschland gemeldeten Personen für Experimente mit Erfassungs- und Abgleichmethoden verwendet werden sollen, ist inakzeptabel.“