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Sterben in Würde trotz Gerichtsurteil verweigert

Bundesgesundheitsminister verhindert Sterbehilfe

Im März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz entschieden, dass Menschen mit unheilbaren, schweren Krankheiten, die unter immens großen Schmerzen leiden, ohne Hoffnung auf eine deutliche Verlängerung der Lebensphase, freiwillig aus dem Leben scheiden können. Dazu sollten Betroffene nur einen Antrag an das BfArm (Bundesinstitut für Arzneimittel) stellen, um ein Medikament zu erhalten, das ihnen ein Sterben in Würde ermöglicht.
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat sich jedoch geweigert, das Urteil umzusetzen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat das BfArm persönlich angewiesen, die Auslieferung der Medikamente zu unterbinden. Dies geht aus internen Unterlagen hervor, wie der Tagespiegel berichtet.
Von den 123 vorliegenden Anträgen wurden 93 abgelehnt; einen positiven Bescheid gab es in keinem der Fälle.

Sandra Leurs, Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege:

„Ein würdevolles Sterben muss den Betroffenen ermöglicht werden. Dem Willen eines Menschen, seinem eigenen Leiden ein Ende zu setzen, ist nach dem Gerichtsurteil Folge zu leisten. Dass sich ein Bundesminister durch interne Anweisungen darüber hinwegsetzt, ist ein Skandal. Da wird todkranken Menschen zunächst Hoffnung gemacht und dann werden die Anträge ohne die versprochene gründliche Prüfung abgelehnt.“

Die Piratenpartei fordert ein qualifiziertes verbreitetes Angebot an pflegerischer und medizinischer Palliativbetreuung, um Patienten den Weg am Lebensende zu erleichtern und Angehörigen bei deren Begleitung und Betreuung Hilfestellungen zu geben.

1 Kommentar zu “Bundesgesundheitsminister verhindert Sterbehilfe

  1. Es ist absolut gleich was ein Minister dazu meint. Gerichtsurteile muss er auch akzeptieren. Punkt. Es gibts in Deutschland das Mittel der Ornungshaft und vor Gesetz sollten Minister nicht gleicher sein als andere.

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