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Keine Patientenakte ohne Datenschutzkonzept

Ab Januar 2021 will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die elektronische Patientenakte einführen. Es ist prinzipiell keine schlechte Idee, die Möglichkeiten der Digitialisierung auch im Gesundheitswesen stärker zu nutzen als bisher. Allerdings gibt es einen ganz wesentlichen Unterschied zwischen zum Beispiel der industriellen Prozessautomatisierung und der Effektivierung der Abläufe in den Bereichen von Medizin und Pflege. Bei letzteren geht es um Menschen, deren persönliche Daten schützenswert sind.

„So wie Spahns Pläne derzeit aussehen, wäre deren Umsetzung aus Sicht der Patienten eine einzige Katastrophe“

erklärt Frank Herrmann, Vorsitzender der Piratenpartei NRW und Bundesthemenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei und ergänzt:

„Jeden Befund, den ein Arzt in die Patientenakte einträgt, können weitere Ärzte, aber auch Apotheker oder Physiotherapeuten, einfach alle, die Zugriff auf die Akte bekommen, einsehen. Der Patient kann keinen Einfluss darauf nehmen, für wen welche seiner sensiblen persönlichen Daten zugänglich sind. Bei der elektronischen Patientenakte sind offensichtlich grundsätzliche Regeln des Datenschutzes völlig ignoriert worden. Das Projekt muss daher sofort gestoppt werden.“

„Das heißt, wenn ich einen Zahnarzttermin habe, erfährt der Zahnarzt, dass ich wegen einer Depression in Behandlung bin. Geht das den Zahnarzt etwas an?“

empört sich Sandra Leurs, Bundesbeauftragte der Piratenpartei für Gesundheit und Pflege, zu Recht.

Auch ist die elektronische Patientenakte in der von Spahn angedachten ersten Variante nur rudimentär vor Kriminellen geschützt. Gesundheitsdaten vieler Patienten könnten leicht in falsche Hände gelangen und zu deren Nachteil verwendet werden. Potentielle Arbeitgeber sind durchaus am Gesundheitszustand von Bewerbern interessiert oder auch Lebensversicherungen an dem ihrer Kunden.

Sandra Leurs resümiert:

„Bevor die elektronische Patientenakte eingeführt wird, muss technisch dringend nachgebessert werden, um Datenschutz gemäß DSGVO zu gewährleisten. Wir PIRATEN finden es recht merkwürdig, wenn Herr Spahn diese Nachbesserungen für später verspricht, aufgrund seiner zeitlich ambitionierten Herangehensweise aber Schaden für die Patienten billigend in Kauf nimmt.“

1 Kommentar zu “Keine Patientenakte ohne Datenschutzkonzept

  1. Ich finde da aber auch die Debatte um Künstliche Intelligenz enorm wichtig. Es könnte ja von Nutzen sein wenn diese Daten zum Trainieren von KI verwendet werden um so Krankheiten besser diagnostizieren und therapieren zu können. Die USA und China sind hier schon deutlich weiter als wir. Mehr Daten für die medizinische Forschung wäre nämlich eine feine Sache.

    Also wie könnte man das bewerkstelligen das dennoch der Datenschutz gewährleistet wird aber trotzdem Möglichkeiten bestehen solche Daten zu nutzen ?

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