Die Irin Emily O’Reilly ist vom Europäischen Parlament heute mit knapper Mehrheit im dritten Wahlgang wieder zur EU-Ombudsfrau gewählt worden. Bürger können sich mit Beschwerden über EU-Behörden an sie wenden. O’Reilly zeigte ihre Unabhängigkeit nicht nur durch Kritik am Verhalten der tschechischen EU-Kommissarin Jourova.
„In der Vergangenheit prangerte sie potenzielle Interessenkonflikte des ehemaligen Kommissionschefs José Manuel Barroso bei seinem Drehtürwechsel zur Bank Goldman Sachs und die intransparente Ernennung des Kabinettschefs von Jean-Claude Juncker zum Generalsekretär der Kommission an. Sie kritisierte auch die intransparente Arbeitsweise von EZR und EU-Rat. Dieser Mut dürfte die Erklärung dafür sein, dass die heutige Abstimmung sehr knapp ausgegangen ist,“
erklärt der deutsche Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer.
„Herzlichen Glückwunsch, Frau O’Reilly – machen Sie weiter so.“
Hintergrund: Jeder EU-Bürger und jede EU-Institution kann die Ombudsfrau bitten, eine EU-Institution aufgrund von Verwaltungsmissständen zu untersuchen: Verwaltungsunregelmäßigkeiten, Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Machtmissbrauch, unterlassene Beantwortung, Verweigerung von Informationen oder unnötige Verzögerungen. Die Ombudsfrau hat keine verbindlichen Befugnisse, um die Einhaltung ihrer Entscheidungen zu erzwingen, aber in vielen Fällen werden ihre Empfehlungen umgesetzt. Die Ombudsfrau stützt sich in erster Linie auf ihre Überzeugungs- und Publizitätsmacht.
Die Irin Emily O’Reilly ist vom Europäischen Parlament heute mit knapper Mehrheit im dritten Wahlgang wieder zur EU-Ombudsfrau gewählt worden. Bürger können sich mit Beschwerden über EU-Behörden an sie wenden. O’Reilly zeigte ihre Unabhängigkeit nicht nur durch Kritik am Verhalten der tschechischen EU-Kommissarin Jourova.
erklärt der deutsche Piratenabgeordnete Dr. Patrick Breyer.
Hintergrund: Jeder EU-Bürger und jede EU-Institution kann die Ombudsfrau bitten, eine EU-Institution aufgrund von Verwaltungsmissständen zu untersuchen: Verwaltungsunregelmäßigkeiten, Ungerechtigkeit, Diskriminierung, Machtmissbrauch, unterlassene Beantwortung, Verweigerung von Informationen oder unnötige Verzögerungen. Die Ombudsfrau hat keine verbindlichen Befugnisse, um die Einhaltung ihrer Entscheidungen zu erzwingen, aber in vielen Fällen werden ihre Empfehlungen umgesetzt. Die Ombudsfrau stützt sich in erster Linie auf ihre Überzeugungs- und Publizitätsmacht.