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Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am Montag den Startschuss für den flächendeckenden Zwangseinbau sogenannter „Smart Meter“ gegeben. Bis zum Jahr 2032 sollen analoge Stromzähler gegen vernetzte Geräte ausgetauscht werden, ein Widerspruchsrecht gibt es in Deutschland – anders als in anderen europäischen Ländern – bisher nicht. Unterhalb eines Jahresverbrauchs von 6.000 kWh liegt es in der Hand der Energiekonzerne, ob sie die Technik (zwangsweise) einbauen. Konzerne wie e.on planen einen millionenfachen „Rollout“.

Die Piratenpartei empfiehlt allen Betroffenen, mithilfe eines Musterschreibens von ihrem Anbieter zu verlangen, ihr Nein zum Einbau digitaler Verbrauchsaufzeichnungstechnik zu respektieren. Dazu der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer:

„Trotz jahrelanger Warnungen soll mit den sogenannten ‚intelligenten Stromzählern‘ ein Datenspion in jedes Haus und in jede Wohnung eingebaut werden können. Mithilfe der geplanten Verbrauchsaufzeichnung im 15-Minuten-Takt kann die Anwesenheit und das Verhalten in der eigenen Privatwohnung in bisher ungekanntem Maße nachvollzogen und ausgewertet werden. Vermieter, Ehepartner, Polizei, Geheimdienste oder Einbrecher könnten damit das Privatleben ausspionieren.

Ein erkennbarer Nutzen für die Verbraucher ist demgegenüber nicht vorhanden, Einsparversprechen sind nicht nachgewiesen. Die bis zu 10mal höheren Preise im Vergleich zu den bisherigen Zählern werden auf jeden Fall durch die Verbraucher getragen werden, entweder direkt über die Stromrechnung oder indirekt durch Umlage in der Miete.“

16 Kommentare zu “Smart Meter: Widersprechen Sie dem Spionagezähler-Zwangseinbau!

  1. Dieser Smartmeter, der kommuniziert doch über Funkwellen. Ich werde meinen in Alufolie einwickeln. Das wird ja wohl kaum verboten sein, auf diese Weise können die mich mal. Passiver Widerstand ist immer möglich.

    • Haha, ja das ist eine Gute Idee 😉 Ein entsprechender Aufruf die Stromzähler mit Alu Einzuwickeln dürfte durchaus einige Leute zum passiven Widerstand motivieren. Müssten halt nur genug Leute mitmachen als das das eine echte Wirkung hat.

      • Gute Idee

        Soweit ich es verstanden habe, kann man die Strahlung lediglich dämpfen. Um eine möglichst große Dämpfung zu erreichen, sollte man diese deshalb mit verschiedenen Materialien absichern. Nicht nur Alu-Folie wäre deshalb angesagt, sondern zusätzlich noch Kupfer, da verschiedene elektromagnetische Teilspektren durch unterschiedliche Materialien gedämpft werden.
        Gleiches gilt, wenn man sich mit Elektrosmog auseinandersetzt und dann auf Flüssigkeiten stößt, die auf eine Grundlage aufzutragen sind und im einmaligen Durchgang bis zu 40 dB eines bestimmten elektromagnetischen Spektrums (hauptsächlich Mikrowellen) schlucken können. Bei mehrmaligem Auftrag bis zu fast 60 dB.
        Darüberhinaus gibt es Textilien, die elektromagnetische Wellen in bestimmten Frequenzbereichen schlucken können. Wenn man also diese Sache angehen will, muß man sich ein wenig mit der Materie beschäftigen, damit die Dämpfung möglichst umfangreich erfolgt.
        Nur Alu bringt wenig. Ist aber natürlich das preiswerteste Mittel.

        Was ich überhaupt nicht verstehe, warum das elektromagnetische Spektrum nicht zum Hausrecht gehören soll. Krankenhäuser nutzen es durch aktives Verbot. Kinos nutzen es durch Dämpfung durch Baumaterialien passiv.

        Es gibt Seminare für die Meßstellenbetreiber, wie mit dem Hausrecht der Betroffenen umzugehen ist. Das Hausrecht ist somit ein juristisches Thema für die Betreiber. In der Öffentlichkeit halten sich die Betreiber dazu aber bedeckt.

        Als ich in Berlin gegoogelt habe, bekam ich keine Informationen über Widerstand gegen die Smartmeter. Merkwürdig! Woanders schon. Es wurden Seiten angeboten, die da lauten: Widerstand zwecklos.

        Das Meßstellenbetriebsgesetz schränkt diverse Grundrechte ein, sagt es aber nicht. Schon im Gesetzentwurf wird diese Problematik diskutiert. Aber nicht beim Hausrecht. Merkwürdig.

        Ging es darum, das Gesetz möglichst geräuscharm durchzubringen?

        Die Verbraucherzentrale hat zwar umfangreich 2015 informiert, bekam aber wenig Resonanz. Ich habe das Thema deshalb nicht wahrgenommen, weil ich lediglich davon wußte, daß bei einem 6000 kWh/Jahr-Verbrauch der Smartmeter zwangsweise sein würde. Jetzt muß ich aber feststellen, daß es offensichtlich Schlupflöcher für die Meßstellenbetreiber gibt, sich über das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung hinwegzusetzen. Das riecht sehr nach dem Rundbeitragsstaatsvertrag. Da hat sich eine Lobby des Parlaments bedient, um ihre singulären Interessen durchzusetzen. Die Rundfunkgebühr war lediglich gerätebezogen. Auch der Rundfunkbeitrag dringt bei Vollstreckung in die Wohnung ein, nicht nur der GEZ-Schnüffler.

        Wenn das Meßstellenbetriebsgesetz juristisch angreifbar ist, warum hat man es denn überhaupt verabschiedet? Hat man auf die weltweite 17-Billionen-US$-Mikrowellenindustrie vertraut, die durch Institutionen wie dem Weltwirtschaftsforum abgesichert sind?

        Wie kann es sein, daß lediglich die Thermie als Richtschnur bei der Beurteilung über die Nutzbarkeit elektromagnetischer Spektren herangezogen werden, obwohl es doch offensichtlich ist, daß Organe wie Magnetosomen bei Bienen eine biologische Funktion haben. Oder bei Brieftauben die Magnetitkristalle im Gehirn? Nicht zu vergessen die Voltage-Gated Calcium Channels an der Zellmembran jeder menschlichen Zelle.

  2. Zukünftig kann man den Meßstellenbetreiber selber wählen. Allerdings muß dann vor Ort auch jemand Meßstellen anbieten, die keine Internet-Datenübertragung einsetzen. Auch die neuen Meßstellen für Kleinabnehmer unter 6000 kWh/Jahr können den Verbrauch direkt über das Stromnetz übermitteln, wobei hier die Abfragehäufigkeit vermutlich wesentlich geringer sein dürfte; bei einem Einheitstarif ohne Einspeisung würde einmal pro Jahr genügen, und das spart die manuelle Zählerablesung.

  3. jemand anderes

    Prinzipiell gibt es eine regulatorische „Lösung“ dafür:

    Technische Richtlinie BSI TR-03109-1
    4.2.2.1 TAF1: Datensparsame Tarife (nach § 40 (5) EnWG)
    4.2.2.1.1 Beschreibung

    „Dieser Anwendungsfall beschreibt Tarife, die für Verbrauchsabrechnungen herangezogen werden können, bei denen ein hohes Interesse an Datensparsamkeit besteht. Diese Datensparsamkeit soll verhindern, dass auf Basis der vom SMGW versandten Messwerte, Auswertungen über das Verbrauchsverhalten des Letztverbrauchers getätigt werden können. Der Anwendungsfall betrachtet nur eine Tarifstufe. Es ist dabei möglich, die Zählerstände mehrerer Zähler eines Letztverbrauchers zu addieren bzw. zu subtrahieren und als Gesamtverbrauch bzw. -einspeisung zu versenden.
    Zu diesem Zwecke versendet das SMGW von einem oder mehreren relevanten angeschlossenen Zählern jeweils nur einen Zählerstand pro Abrechnungszeitraum an autorisierte externe Marktteilnehmer. Der Abrechnungszeitraum ist dabei nicht kürzer als ein Monat zu wählen. Die Zählerstände werden in der zugeordneten Messwertliste eingetragen.“

    Wie ist das technisch gelöst? Wird trotzdem 15-minütig aufgezeichnet? Damit liegen bei unberechtigtem Zugriff diese Daten trotzdem vor. Das soll die Kritik nicht entkräften, vor allem da in diesem Fall kein (vom SMGW abhängiges) Einsparpotential erschlossen wird und kein Grund zum Wechsel vom Ferrariszähler besteht.

    • Konzerntyp

      Hallo zusammen,

      der Nutzer hat das Recht sich für einen datensparsamen TAF zu entscheiden.
      Wie „jemand anderes“ beschreibt.
      Erhoben werden dann keine 15-Minuten Werte.
      Diese werden nur beim TAF7 erhoben.

      Das ist alles in der technischen Richtlinie Technische Richtlinie BSI TR-03109-1 vom BSI reguliert.
      Versorger dürfen entsprechend des Messstellenbetriebsgesetzes nur Daten erheben, die zur Abrechnung und Netzsteuerung dienen.

      Die Möglichkeit zur Nutzung der Daten ist nicht gegeben.

      vG
      Konzerntyp

  4. Angesicht der großen Zahl von Möglichkeiten ausspioniert zu werden halte ich diesen Beitrag für absolut sinnbefreit. Ein Freund von mir in England bekommt halbstündlich aktuelle Strompreise dank smart metering. Diese liegen immer deutlich unter denen, die wir Deutschen dauerhaft zahlen müssen. Hier eine Kostprobe vom 16.02.2020:

    Period
    Price (inc. VAT
    00:00 – 00:30
    1.81 p/kWh
    00:30 – 01:00
    1.81 p/kWh
    01:00 – 01:30
    2.27 p/kWh
    01:30 – 02:00
    0.72 p/kWh
    02:00 – 02:30
    -1.93 p/kWh
    02:30 – 03:00
    -2.42 p/kWh
    03:00 – 03:30
    -2.42 p/kWh
    03:30 – 04:00
    -3.68 p/kWh
    04:00 – 04:30
    -3.38 p/kWh
    04:30 – 05:00
    -3.38 p/kWh
    05:00 – 05:30
    -2.66 p/kWh
    05:30 – 06:00
    -2.42 p/kWh
    06:00 – 06:30
    0.72 p/kWh
    06:30 – 07:00
    1.95 p/kWh
    07:00 – 07:30
    1.81 p/kWh
    07:30 – 08:00
    2.42 p/kWh
    08:00 – 08:30
    1.93 p/kWh
    08:30 – 09:00
    6.52 p/kWh
    09:00 – 09:30
    5.15 p/kWh
    09:30 – 10:00
    7.92 p/kWh
    10:00 – 10:30
    8.51 p/kWh
    10:30 – 11:00
    8.88 p/kWh
    11:00 – 11:30
    8.21 p/kWh
    11:30 – 12:00
    8.51 p/kWh

    Die Minusbeträge bedeuten tatsächlich, dass man Geld gutgeschrieben bekommt, wenn man in dem betreffenden Zeitraum Strom abnimmt. Am 16.02. war es stürmisch in England und die Windkraftwerk-Betreiber wussten offensichtlich nicht, wohin mit der Leistung. Aber auch an windstillen Tagen werden dort nicht die 30 cent erreicht, die hier mittlereile normal sind.

    Wenn ihr was zu sagen hättet, würde ich vorschlagen, kümmert euch lieber darum, dass die Netzbetreiber gezwungen werden, den Strom ebenso transparent anzubieten, sich also ein „erkennbarer Nutzen“ für den Verbraucher ergibt….

    • Der bislang beste Kommentar. Ich bin zwar auch für Privatsphäre. Aber es gibt auch Fortschritt und dieser hier betrachte ich das notwendig. Sich für die Energiewende.

  5. Wo bleibt die Klage der Piratenpartei gegen die Überwachung in der eigenen Wohnung, Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, Art. 6 DSGVO verletzt, Art. 8 EMRK verletzt, Recht auf informationalle Selbstbestimmung (GG, BGH Urteil) verletzt?

  6. Ich werde versuchen so einen smarten Zähler so schnell wie möglich zu bekommen.
    Bei allen Vorbehalten ist der Flächendeckende Ausbau dieser Zähler der einzige Weg, wie wir den erneuerbaren Zappelsstrom in den Griff bekommen.können.
    In Kombination mit einem Speicher werde ich den Strom kaufen, wenn er nichts kostet und verbrauchen wenn ich dazu Lust habe. Die viel zitierte Verbrauchskontrolle läuft dann ins Leere.
    Und ja, es gibt schon zeitabhängige Tarife!

    • Der Zappelstrom sollte m.E. zentral zB in Pumpspeicherkraftwerken oder in Form von Power2Gas gespeichert werden. Wenn sich quasi jeder Haushalt teure (und im Falle von Lithium Akkus durch den Abbau bedingte auch umweltproblematische) Technik in den Keller stellen muss, wird das Problem nur verlagert bzw auf den Einzelnen abgewälzt. Nach 10Jahren Lebensdauer dürften die Speicher dann zudem auszutauschen sein, ressourcentechnisch kaum zu vertreten, ein dann vielleicht mögliches wirtschaftliches Recycling hin oder her. Die Energiewirtschaft inkl. der Politik mögen bitte ihre Hausaufgaben machen.

    • Johannes Schneider

      Ich wünsche ihnen gute Besserung für die Zeit nach Ihrem Aufschlag auf dem Boden der ökonomischen und physikalischen Tatsachen.

  7. Mein Netzbetreiber liefert den schon. Heute bestellt. Bekomme ihn übernächste Woche installiert. Für den Fortschritt!

  8. Danke für den Hinweis! Habe meinen Smartzähler heute bestellt. Einbau leider erst im Juni.

  9. Habe ebenfalls so ein teil bestellt. BS-Netz liefert die für Testkunden ab sofort aus. Kostenloser Umbau und exakte Verbrauchsstatistik mit Gutschrift bei Nutzung innerhalt verkehrsschwacher Zeiten. Es wird Zeit das die alten magnetischen Dinger aus den frühen 30ger Jahren rausfliegen. Danke für den Tip!

  10. Jutta Koenig

    Harz-Energie liefert sie auch schon. Hochrechnung für mich: fast 10% Einsparung! Das lasse ich mich auch nicht entgehen und hoffe auf baldige Installation des Smartzählers.

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