Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:
“Die einschlägig bekannte Zensursula von der Leyen versucht diesmal über die EU, unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz anzugreifen. Was sie nicht begreift: Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle zu verdrängen, wird die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker.
Konzerne wie Facebook und Google den Inhalt unserer gesamten privaten Kommunikation verdachtslos und flächendeckend abfangen und auswerten zu lassen, ist zur Aufklärung der von organisierter Kriminalität genutzten Kanäle absolut untauglich und kontraproduktiv, bedroht aber die Privatsphäre und die Sicherheit der Internetkommunikation von Millionen unbescholtenen Bürgern und wird vor Gericht wohl keinen Bestand haben. Man stelle sich vor, die Post würde auf der Suche nach Verbotenem alle Briefe öffnen. Wir werden nicht hinnehmen, dass Zensursula digitale Schwarze Kammern einrichtet!
Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Besonders betroffen wären Nachrichten von Teenagern untereinander, die ein Recht auf Respekt ihres Sexuallebens haben. Verdachtsmeldungen sollen unkontrollierbar an Staaten wie die USA weitergeleitet werden, in denen keinerlei Datenschutz gilt, mit unabsehbaren Konsequenzen. Zensursula meint offenbar die Massenproteste gegen Uploadfilter-Zensurmaschinen einfach ignorieren zu können, aber da hat sie sich getäuscht!“
Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation
Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“
Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.
Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen
Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden.
Die EU-Kommission schlägt die verdachtslose Durchleuchtung und Überwachung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten vor. Heute hat sie einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten soll es gestattet werden, den Inhalt aller privaten Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch fehleranfällige “künstliche Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” zugelassen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger und Nichtregierungsorganisationen weltweit weitergeleitet werden. Die Betroffenen sollen davon unabhängig vom Ausgang der Prüfung nie erfahren.
Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß an:
Widerspruch zum bisher vorgesehenen Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation
Der Gesetzentwurf der Kommission steht mit einem schon beschlossenen Gesetz zum Schutz der Internetkommunikation, das mit dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation zum Jahresende in Kraft treten soll, im Widerspruch. Der Code hat das Ziel, die Vertraulichkeit von Nachrichten über Messengerdienste, E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie zu schützen und das Fernmeldegeheimnis auf sie zu erstrecken. Eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zum Schutz vor Ausspähung soll verpflichtend werden. Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen hebeln diese Vertraulichkeit wieder aus und schaffen Hintertüren. Breyer dazu: „Verdachtslose Massendurchleuchtung privater Nachrichten verletzt das Grundrecht auf Achtung unserer Privatsphäre und unserer Korrespondenz. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“
Breyer hält die Überwachung kommerzieller Kommunikationsdienste im Kampf gegen kriminelle Inhalte im Netz für wirkungslos, da die organisierte Kriminalität auf andere Kommunikationswege zurückgreift, die sich der Filterung entziehen. „Wer die Strafverfolgung verbessern will, muss endlich den erschreckenden Rückstau bei der Auswertung beschlagnahmter Datenträgern angehen. Statt ausländische Konzerne zu einer Privatpolizei zu machen, muss die Kriminalistik endlich im digitalen Zeitalter ankommen.“ In der Vergangenheit haben Ermittlungen wegen eines falschen Verdachts auf Kinderpornografiebesitz teilweise zu Selbstmorden geführt.
Effektives Vorgehen im Kampf gegen Kindesmissbrauch sollte an erster Stelle stehen
Nach Schätzungen werden 10% aller Kinder im Laufe ihres Lebens Opfer sexuellen Missbrauchs, der meist im Kreis der Familie, Freunde und Bezugspersonen stattfindet. Die Zahlen sind erfreulicherweise rückläufig. Um wirksam gegen Kindesmissbrauch vorzugehen, sollte die effektive Prävention in den Fokus rücken, z.B. durch Aufklärung junger Menschen über Gefahren im Netz. Korrigiert werden muss die unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten. Außerdem muss den mit der Auswertung beschlagnahmter Datenträger schon heute völlig überlasteten Kriminaltechnikern geholfen werden.