Der Weltfrauentag entstand in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen und fand erstmals am 19. März 1911 statt. Im nationalsozialistischen Deutschland war der Frauentag offiziell verboten. Seit 1975, dem „Internationalen Jahr der Frau“, wird der Tag am 08. März begangen und ist mittlerweile in vielen Ländern ein Feiertag.
Das diesjährige Motto der Vereinten Nationen (UN) lautet „Frauen in Führungspositionen: Für eine ebenbürtige Zukunft in einer COVID-19-Welt“. UN Women, eine Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen, beschreibt, von welchen gesundheitlichen und ökonomischen Folgen Frauen und Mädchen weltweit betroffen sind.
Auch in Deutschland zeigt sich in der Krise erschreckend deutlich, dass Frauen nach wie vor den Großteil unbezahlter Sorgearbeit übernehmen. Neben Haushalt, Erziehung und Pflege älterer Familienangehöriger ist nun auch Homeschooling überwiegend Frauensache.
Auch sind es vor allem Frauen, die in unterbezahlten, aber, wie nun deutlich wurde, zugleich systemrelevanten Berufen arbeiten, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, KiTas und im Lebensmitteleinzelhandel.
Unterbezahlte Arbeit, Minijobs und Teilzeitarbeit, weil es ganztags wegen der Kinder nicht geht, aber auch schlechtere Bezahlung bei gleicher Arbeit – der Gender Pay Gap bleibt ein brisantes Thema.
Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Pandemiezeiten führen auch zu einem deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt, betroffen sind in erster Linie Frauen und Kinder. Schon vor Corona waren die Frauenhäuser in Deutschland überlastet. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) verspricht seit Jahren in regelmäßigen Abständen den Ausbau von Hilfseinrichtungen für Frauen. Die Pandemie hat die Lage für Schutzsuchende noch verschlimmert.
Die Corona-Krise macht deutlich, in welchen Bereichen wir gesellschaftlich nacharbeiten müssen. Es bleibt noch viel zu tun, bis der so hart erkämpfte Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (GG, Art 3.2) umgesetzt ist.
Der Weltfrauentag entstand in der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg im Kampf um die Gleichberechtigung und das Wahlrecht für Frauen und fand erstmals am 19. März 1911 statt. Im nationalsozialistischen Deutschland war der Frauentag offiziell verboten. Seit 1975, dem „Internationalen Jahr der Frau“, wird der Tag am 08. März begangen und ist mittlerweile in vielen Ländern ein Feiertag.
Das diesjährige Motto der Vereinten Nationen (UN) lautet „Frauen in Führungspositionen: Für eine ebenbürtige Zukunft in einer COVID-19-Welt“. UN Women, eine Einheit der Vereinten Nationen für Gleichstellung und Ermächtigung der Frauen, beschreibt, von welchen gesundheitlichen und ökonomischen Folgen Frauen und Mädchen weltweit betroffen sind.
Auch in Deutschland zeigt sich in der Krise erschreckend deutlich, dass Frauen nach wie vor den Großteil unbezahlter Sorgearbeit übernehmen. Neben Haushalt, Erziehung und Pflege älterer Familienangehöriger ist nun auch Homeschooling überwiegend Frauensache.
Auch sind es vor allem Frauen, die in unterbezahlten, aber, wie nun deutlich wurde, zugleich systemrelevanten Berufen arbeiten, in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, KiTas und im Lebensmitteleinzelhandel.
Unterbezahlte Arbeit, Minijobs und Teilzeitarbeit, weil es ganztags wegen der Kinder nicht geht, aber auch schlechtere Bezahlung bei gleicher Arbeit – der Gender Pay Gap bleibt ein brisantes Thema.
Die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit in Pandemiezeiten führen auch zu einem deutlichen Anstieg von häuslicher Gewalt, betroffen sind in erster Linie Frauen und Kinder. Schon vor Corona waren die Frauenhäuser in Deutschland überlastet. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) verspricht seit Jahren in regelmäßigen Abständen den Ausbau von Hilfseinrichtungen für Frauen. Die Pandemie hat die Lage für Schutzsuchende noch verschlimmert.
Die Corona-Krise macht deutlich, in welchen Bereichen wir gesellschaftlich nacharbeiten müssen. Es bleibt noch viel zu tun, bis der so hart erkämpfte Satz „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ (GG, Art 3.2) umgesetzt ist.