Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.
Zur Suche nach möglicher Kinderpornografie plant die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen (sog. Nachrichten- und Chatkontrolle). Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung soll Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen, ein für Sommer angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission soll dann alle Anbieter zur Chatkontrolle verpflichten und womöglich auch Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung wird zurzeit im Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog findet am 29. April statt.
Im Zuge der repräsentativen Meinungsumfrage wurden Bürger*innen aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt, wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornografischen Inhalten stehen. In Deutschland hat sich eine große Mehrheit von 69% der Befragten gegen die Chatkontrolle ausgesprochen, nur 19% waren dafür. Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72% der Befragten dagegen und nur 18% unterstützen die EU-Pläne.
In Auftrag gegeben hatte die Umfrage der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Zum Resultat erklärt Breyer:
„Das Umfrageergebnis ist ein Aufschrei gegen die geplante totale Durchleuchtung privater Nachrichten mit fehleranfälliger Strafanzeigeautomatik.
Sogenannte Kinderschützer*innen haben kein Recht, sich zum Sprachrohr junger Menschen aufzuschwingen, ohne sie jemals gefragt zu haben. Gerade die Antworten der jüngsten Umfrageteilnehmer*innen zeigen, dass junge Menschen eine verdachtslose Durchsuchung ihrer Privatnachrichten strikt ablehnen (73% Ablehnung in der Altersgruppe 18-24). Die geplante Totaldurchleuchtung droht in der Tat Jugendlichen besonders zu schaden, weil selbst aufgenommene Nacktbilder (Sexting) dadurch in die falschen Hände geraten können und 40% der Ermittlungsverfahren aufgrund der Chatkontrolle Minderjährige ins Visier nehmen.
EU-Innenkommissarin Johannson, EU-Regierungen und die EU-Parlamentsmehrheit müssen jetzt Konsequenzen ziehen und ihren beispiellosen Angriff auf das digitale Briefgeheimnis aufgeben. Anstelle von Massenüberwachung ins Blaue hinein müssen Kinder online und offline gezielt geschützt werden durch verstärkte Prävention, öffentliche Aufklärung, Therapie- und Unterstützungsangebote sowie Abbau der Ermittlungsrückstände!“
EU-Pläne zur Chatkontrolle sind verfassungswidrig
Einige US-Dienste wie GMail und Outlook.com durchsuchen bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger*innen automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei werden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86% der Fälle unschuldige Bürger*innen angezeigt.
Kürzlich hat die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle begutachtet und festgestellt, dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger*innen auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.
Informationsportal zur Chatkontrolle
Ein Großteil der EU-Bürger*innen spricht sich gegen EU-Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle aus. Dies hat eine Meinungsumfrage von YouGov unter 10.265 Bürger*innen aus 10 EU-Ländern ergeben.
Zur Suche nach möglicher Kinderpornografie plant die EU, die gesamte private digitale Kommunikation automatisiert zu durchleuchten und im Verdachtsfall Strafanzeige erstatten zu lassen (sog. Nachrichten- und Chatkontrolle). Eine aktuell verhandelte EU-Übergangsverordnung soll Anbietern von E-Mail-, Chat- und Messenger-Diensten zunächst die Erlaubnis dafür erteilen, ein für Sommer angekündigter zweiter Gesetzentwurf der EU-Kommission soll dann alle Anbieter zur Chatkontrolle verpflichten und womöglich auch Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation verlangen. Der Entwurf der Übergangsverordnung wird zurzeit im Trilogverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission verhandelt. Der nächste Trilog findet am 29. April statt.
Im Zuge der repräsentativen Meinungsumfrage wurden Bürger*innen aus den Niederlanden, Polen, Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich, Tschechien, Spanien, Schweden und Irland gefragt, wie sie zur automatisierten Durchsuchung aller persönlichen elektronischen Mails und Nachrichten nach mutmaßlich verdächtigen Inhalten zur Suche nach kinderpornografischen Inhalten stehen. In Deutschland hat sich eine große Mehrheit von 69% der Befragten gegen die Chatkontrolle ausgesprochen, nur 19% waren dafür. Im gesamteuropäischen Schnitt waren sogar 72% der Befragten dagegen und nur 18% unterstützen die EU-Pläne.
In Auftrag gegeben hatte die Umfrage der Europaabgeordnete der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer, der für die Grünen/EFA-Fraktion am Verhandlungstisch sitzt. Zum Resultat erklärt Breyer:
EU-Pläne zur Chatkontrolle sind verfassungswidrig
Einige US-Dienste wie GMail und Outlook.com durchsuchen bereits die private elektronische Post und Nachrichten aller Bürger*innen automatisch nach vermeintlich verdächtigen Inhalten. Nach Angaben der Schweizer Bundespolizei werden wegen des unzuverlässigen Verfahrens in 86% der Fälle unschuldige Bürger*innen angezeigt.
Kürzlich hat die ehemalige Richterin des Europäischen Gerichtshofes Prof. Dr. Ninon Colneric die Pläne zur flächendeckenden Nachrichten- und Chatkontrolle begutachtet und festgestellt, dass die EU-Gesetzesvorhaben nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs stehen und die Grundrechte aller EU-Bürger*innen auf Achtung der Privatsphäre, auf Datenschutz und auf freie Meinungsäußerung verletzen.
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