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PIRATEN begrüßen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: Verbesserungen am Klimaschutzgesetz sind notwendig

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bekräftigt die Forderungen nach weiteren gesetzlichen Regelungen für den Klimaschutz. Dass es für die Zeit nach 2030 noch keinerlei Plan gibt, wie weiter fortgefahren wird, das darf nicht sein. Ein Teilplan wie momentan, der nur eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen von 55% gegenüber 1990 vorsieht , ist vollkommen unzureichend. Denn damit bleibt unklar, wie das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 erreicht werden soll. Dies ist jedoch unerlässlich. Je länger gewartet wird, desto drastischer müssen die Maßnahmen ausfallen, und eine Transformation kann nicht von heute auf morgen geschehen. Das braucht Zeit. Das Bundesverfassungsgericht bringt die Bundesregierung mit seinem Urteil nun in Zugzwang.

Julian Häffner, Koordinator der AG Junge PIRATEN, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Klimaschutzgesetz:

„Nachhaltigkeit und Generationengerechtigkeit sind für uns zentrale Themen. Freiheit und Gerechtigkeit kann es für nachfolgende Generationen nur geben, wenn wir ihnen eine intakte, lebenswerte Umwelt hinterlassen. Was die Bundesregierung mit dem bestenfalls halbherzigen Klimaschutzgesetz gemacht hat, ist ein Abwälzen des Problems auf folgende Generationen.
Das Versäumnis, sofort und wirkungsvoll gegen den Klimawandel vorzugehen, verschiebt nicht nur das Problem in die Zukunft, es macht das Problem größer und teurer. Je früher wir handeln, so mehr sind wir in der Lage die Folgen zu reduzieren.
Es besteht mit dem Urteil nun die Hoffnung, dass die nächste Bundesregierung ein konsequentes und wirkungsvolles Klimaschutzgesetz verabschiedet, denn Klimaneutralität schaffen wir nicht bis 2050, wenn es in diesem Schneckentempo weiter geht.“

Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl 2021, ergänzt:

„Besonders erstaunt konnte man über die Reaktionen der Regierungsparteien sein, die dieses Fiasko erst 2019 beschlossen haben. Schon damals war absehbar, dass die Ergebnisse nicht reichen werden, um effektive Reaktionen zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels zu erzielen. Jetzt so zu tun, als würde man das Urteil begrüßen, ist entweder die größte Lüge der Neuzeit oder das Eingeständnis, ein wirkungsloses Gesetz auf Drängen Dritter verabschiedet zu haben, mit denen man es sich nicht verscherzen wollte. Einmal mehr zeigt sich somit, dass es einer wirkungsvollen Kontrolle der Einflüsterer von Ministerien und Abgeordneten bedarf. Schon lange fordern wir daher ein effektives Lobbyregister.“