+++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität
Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
„Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“
Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:
„Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“
Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.
+++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität
Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.
Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:
Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:
Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.