Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen und somit die EU-Urheberrechtsdirektive kurz vor Ablauf der Frist in nationales Recht umgesetzt.
How it started
Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren sind deutschlandweit hunderttausende Menschen zu Protestdemonstrationen auf die Straße gegangen. In ganz Europa rollte eine Welle aus Demonstrationen, 5,3 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition für die Erhaltung des freien Internets. Und obwohl so viele von uns dagegen waren, hatte Katarina Barley das Gesetz damals mit ihrer Stimmabgabe im Europarat erst ermöglicht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte zu dem Zeitpunkt versprochen, dass die Bedenken der Internet-Nutzer nicht ungehört verhallen werden. Die Umsetzung der Direktive werde das Urheberrecht nicht zu einem Zensurmechanismus machen, da dies nur durch den Einsatz von automatisierten Uploadfiltern umgesetzt werden könne – und in der deutschen Umsetzung der Richtlinie werde auf Uploadfilter verzichtet. Von diesem Versprechen ist nun nichts mehr übrig, leider wenig überraschend. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 CDU/CSU und SPD festglegt hatten: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload[f]iltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
How it’s going
Zuletzt haben die Kritiker sich darauf konzentriert, die anstehende Umsetzung abzumildern und dem Druck von Seiten der Lobbyindustrie auf eine Verschärfung Stand zu halten. Mit eher geringem Erfolg – die „Freiheit für Memes“ wurde nicht ganz abgeschafft, sondern mit Ausnahmen, da urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Ausschnitten als Zitate oder im satirischen Kontext verwendet werden dürfen. Jedoch gelten nun sehr strikte Grenzen – für Zitate maximal 160 Zeichen, also weniger als ein einzelner Tweet (hier stehen 280 Zeichen zur Verfügung); für Videos und Tonaufnahmen 15 Sekunden.
Die Plattformen müssen nun, spätestens ab dem 01. August, sämtliche Uploads von ihren Nutzern überwachen, ob darin möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, und gegebenenfalls voll-automatisch sperren. Solche vorgeschriebenen Filter-Infrastrukturen sind neu – bisher galt das Prinzip, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Plattformbetreiber erst nach Bekanntwerden gelöscht werden soll. Es wird wahrscheinlich so kommen, dass kleinere Betreiber solche Filter von den großen Plattformen (Facebook, Youtube) zukaufen müssen, anstatt selbst in die Entwicklung zu investieren, und so wird die Stellungsmacht der großen Player noch weiter gestärkt. Und wenn solche Filter erst einmal etabliert sind, könnten damit natürlich auch andere Inhalte gesperrt werden. Selbt in demokratischen Ländern zeigt sich, dass Zensur, wenn sie erst eingerichtet ist, stets auf immer noch mehr Inhalte ausgeweitet wird – und in den Händen von totalitär operierenden Regierungen könnten sich die Uploadfilter zu einem echten Mechanismus der Machterhaltung entwickeln.
Ausgerechnet Polens konservative Regierung hat wegen der Uploadfilter Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Auch in Deutschland besteht jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, die Möglichkeit, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen.
Die Uploadfilter sind keineswegs die einzige Alternative, wie die Interessen von Künstlern und Rechteinhabern gegenüber den Plattformen und Internetnutzern durchgesetzt werden können. Niemand streitet ab, dass Kreative für ihre Arbeit fair entlohnt werden sollen – aber es gibt durchaus bessere Möglichkeiten, jenen, die von kreativen Inhalten am meisten profititieren, die Nutzung in Rechnung zu stellen. Am Einfachsten wäre wohl eine Abgabe auf Internet-Werbung, es gibt aber auch viele weitere Vorschläge, bis hin zum einem Künstlergrundeinkommen.
Freedom to Share
Die Europäische Bürgerinitiative „Freedom to Share“ [https://freesharing.eu/de] fordert die EU-Kommission auf, das Urheberrecht so zu ändern, dass Künstler fair entlohnt werden und im Gegenzug Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke privat austauschen können. Wenn die Initiative es schafft, europaweit eine Million Unterschriften zu sammeln, ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigen. Und wenn es erlaubt werden würde, urheberrechtlich geschützte Werke online zu posten, dann gäbe es auch keine rechtliche Rechtfertigung mehr für Uploadfilter und diese würden somit illegal. Lasst uns zusammen schnell die nötigen Unterschriften sammeln!
In Zusammenarbeit mit der AG Digitaler Wandel
Heute hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes beschlossen und somit die EU-Urheberrechtsdirektive kurz vor Ablauf der Frist in nationales Recht umgesetzt.
How it started
Zur Erinnerung: Vor zwei Jahren sind deutschlandweit hunderttausende Menschen zu Protestdemonstrationen auf die Straße gegangen. In ganz Europa rollte eine Welle aus Demonstrationen, 5,3 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition für die Erhaltung des freien Internets. Und obwohl so viele von uns dagegen waren, hatte Katarina Barley das Gesetz damals mit ihrer Stimmabgabe im Europarat erst ermöglicht. Die Koalition aus CDU/CSU und SPD hatte zu dem Zeitpunkt versprochen, dass die Bedenken der Internet-Nutzer nicht ungehört verhallen werden. Die Umsetzung der Direktive werde das Urheberrecht nicht zu einem Zensurmechanismus machen, da dies nur durch den Einsatz von automatisierten Uploadfiltern umgesetzt werden könne – und in der deutschen Umsetzung der Richtlinie werde auf Uploadfilter verzichtet. Von diesem Versprechen ist nun nichts mehr übrig, leider wenig überraschend. Und das, obwohl im Koalitionsvertrag aus dem Jahr 2018 CDU/CSU und SPD festglegt hatten: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload[f]iltern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.“
How it’s going
Zuletzt haben die Kritiker sich darauf konzentriert, die anstehende Umsetzung abzumildern und dem Druck von Seiten der Lobbyindustrie auf eine Verschärfung Stand zu halten. Mit eher geringem Erfolg – die „Freiheit für Memes“ wurde nicht ganz abgeschafft, sondern mit Ausnahmen, da urheberrechtlich geschützte Werke in kleinen Ausschnitten als Zitate oder im satirischen Kontext verwendet werden dürfen. Jedoch gelten nun sehr strikte Grenzen – für Zitate maximal 160 Zeichen, also weniger als ein einzelner Tweet (hier stehen 280 Zeichen zur Verfügung); für Videos und Tonaufnahmen 15 Sekunden.
Die Plattformen müssen nun, spätestens ab dem 01. August, sämtliche Uploads von ihren Nutzern überwachen, ob darin möglicherweise eine Verletzung des Urheberrechts vorliegt, und gegebenenfalls voll-automatisch sperren. Solche vorgeschriebenen Filter-Infrastrukturen sind neu – bisher galt das Prinzip, dass eine Urheberrechtsverletzung vom Plattformbetreiber erst nach Bekanntwerden gelöscht werden soll. Es wird wahrscheinlich so kommen, dass kleinere Betreiber solche Filter von den großen Plattformen (Facebook, Youtube) zukaufen müssen, anstatt selbst in die Entwicklung zu investieren, und so wird die Stellungsmacht der großen Player noch weiter gestärkt. Und wenn solche Filter erst einmal etabliert sind, könnten damit natürlich auch andere Inhalte gesperrt werden. Selbt in demokratischen Ländern zeigt sich, dass Zensur, wenn sie erst eingerichtet ist, stets auf immer noch mehr Inhalte ausgeweitet wird – und in den Händen von totalitär operierenden Regierungen könnten sich die Uploadfilter zu einem echten Mechanismus der Machterhaltung entwickeln.
Ausgerechnet Polens konservative Regierung hat wegen der Uploadfilter Klage am Europäischen Gerichtshof eingereicht – die Entscheidung wird innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet. Auch in Deutschland besteht jetzt, nachdem das Gesetz beschlossen ist, die Möglichkeit, dessen Rechtmäßigkeit gerichtlich klären zu lassen.
Die Uploadfilter sind keineswegs die einzige Alternative, wie die Interessen von Künstlern und Rechteinhabern gegenüber den Plattformen und Internetnutzern durchgesetzt werden können. Niemand streitet ab, dass Kreative für ihre Arbeit fair entlohnt werden sollen – aber es gibt durchaus bessere Möglichkeiten, jenen, die von kreativen Inhalten am meisten profititieren, die Nutzung in Rechnung zu stellen. Am Einfachsten wäre wohl eine Abgabe auf Internet-Werbung, es gibt aber auch viele weitere Vorschläge, bis hin zum einem Künstlergrundeinkommen.
Freedom to Share
Die Europäische Bürgerinitiative „Freedom to Share“ [https://freesharing.eu/de] fordert die EU-Kommission auf, das Urheberrecht so zu ändern, dass Künstler fair entlohnt werden und im Gegenzug Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Werke privat austauschen können. Wenn die Initiative es schafft, europaweit eine Million Unterschriften zu sammeln, ist die EU-Kommission verpflichtet, sich mit diesem Anliegen zu beschäftigen. Und wenn es erlaubt werden würde, urheberrechtlich geschützte Werke online zu posten, dann gäbe es auch keine rechtliche Rechtfertigung mehr für Uploadfilter und diese würden somit illegal. Lasst uns zusammen schnell die nötigen Unterschriften sammeln!
In Zusammenarbeit mit der AG Digitaler Wandel