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Server-Beschlagnahmung: Piratenpartei legt Beschwerde ein

+++ Justiz missachtet Parteienschutz des Grundgesetzes +++ PIRATEN vermuten Verstoß gegen gesetzliche Kontrollpflicht +++

Im Zuge der Ermittlungen zum G7-Leak wurden die Daten von zwei Servern der Piratenpartei beschlagnahmt. Die Partei verurteilte das Vorgehen von Polizei und Staatsanwaltschaft auf das Schärfste und geht nun juristisch dagegen vor.

„Das Vorgehen ist in vielen Hinsichten skandalös. Die Ermittlungsbehörden und das Amtsgericht München haben sich unseres Erachtens eine Menge eklatanter Fehler geleistet. Der Beschluss und die folgende Beschlagnahme sind extrem fragwürdig – sowohl inhaltlich als auch formell. Unter anderem wurden Daten beschlagnahmt, welche eindeutig nichts mit den Ermittlungen zu tun haben,“

kritisiert Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei Deutschland.

„Die gesamte Aktion ist unverhältnismäßig. Am schlimmsten ist jedoch, dass das Gericht nicht berücksichtigte, dass bestimmte Daten besonders schützenswert sind und die Piratenpartei unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht – besonders gegenüber Organen der Exekutive! Die politische Dimension dieses Vorgangs ist immens, das Gleiche könnte jeder anderen politischen Partei jederzeit passieren. Deshalb fordern wir die Aufhebung des Beschlagnahmebeschlusses sowie das Löschen der erhobenen Daten.“

Die Staatsanwaltschaft selbst kommentiert die Vorwürfe laut Medienberichten nicht. Aufgrund von bestimmten Formulierungen im Beschluss drängt sich zudem der Verdacht auf, dass das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft inhaltlich ungeprüft übernommen hat. Damit hätte das Gericht gegen seine gesetzliche Kontrollpflicht verstoßen.

Für Herpertz und die PIRATEN besonders alarmierend:

„Die fehlende Berücksichtigung unseres besonderen Schutzes als demokratische Partei ist ein fatales Zeichen. Unser Fall ist bereits ein Skandal an sich; doch bleibt darüber hinaus zu befürchten, dass es sich um die Spitze des Eisbergs tiefgreifender Missstände im Justizsystem und den Ermittlungsbehörden handelt.“

Die Piratenpartei hat Beschwerde (§ 304ff StPO) gegen den Beschluss des Amtsgerichts München bezüglich der Hausdurchsuchung eingelegt. Der betreffende Beschluss darf derzeit sowohl aus strafrechtlichen (§353d StGB) als auch verfahrenstaktischen Gründen leider nicht veröffentlicht werden. Die Piratenpartei wird aber über das Ergebnis des Verfahrens informieren.