Wie jedes Jahr am 1. Juni feiern wir auch in 2018 den internationalen Kindertag und feiern damit natürlich nicht zuletzt unsere Kinder selbst. Es werden Feste für Kinder ausgerichtet und in Ansprachen hören wir, wie wichtig uns allen das Wohl der Kinder ist. Konkretes wird – wie in den Vorjahren – jedoch wieder Mangelware bleiben.
Der internationale Kindertag geht auf die Genfer Weltkonferenz für das Wohlergehen der Kinder im August 1925 zurück und wird jährlich in über 30 Staaten gefeiert.
Kinder werden in unserer Gesellschaft immer noch vorwiegend als Objekte behandelt. Sie werden betreut,beschult und erzogen. Kinder haben in unserer Welt passiv zu sein – wir Erwachsenen machen schon das Richtige für die Kinder.
Die politischen Parteien sind nach wie vor weit davon entfernt, Kinder als Subjekte zu denken. Es fehlt den Parteien weiterhin an dem Willen und der Überzeugung, tatsächliche und unmittelbare Rechte für Kinder in ihrem politischen Denken und Wirken zu definieren.
Die Rechte minderjähriger Menschen werden zu wenig bedacht. Insbesondere der Artikel 6 der Kindergrundrechte, der den Kindern und Jugendlichen ein Recht auf Meinungsäußerung, Information und Gehör zuspricht, wird oft viel zu wenig beachtet.
Die Piratenpartei fordert schon seit Jahren konkrete Kinderrechte und tritt für diese ein. Neben dem Wunsch- und Wahlrecht des Lernorts sind das unter anderem das Kindergrundeinkommen, Kinder- und Jugendparlamente, ein Wahlrecht für Jugendliche, eigenständige und weitestmöglich selbstverwaltete Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche, die aktive Einbeziehung von Kindern in die Stadtentwicklung, Kinderanwälte und vor allem die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.
Die dauerhafte Forderung der Piratenpartei, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern und das kontinuierliche Werben für diese Forderung hat endlich Gehör gefunden. Die die Bundesregierung tragenden Parteien haben die Verankerung von Kinderrechten ins Grundgesetz in ihre Regierungsprogramme aufgenommen.
CDU/CSU schreiben eindeutig: „Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte in das Grundgesetz aufnehmen.“
Die SPD pflichtet bei und schreibt: „Wir werden die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern.“ Sie verwässert diese Aussage aber leider im Folgenden durch die Verwendung des Wortes „Kinderinteressen“: „Parlamente, Verwaltungen und Gerichte sollen Kinderinteressen überall dort, wo Kinderrechte berührt sind, vorrangig berücksichtigen.“
Im Koalitionsvertrag formulieren CDU/CSU und SPD folgendes: „Kinder stärken – Kinderrechte ins Grundgesetz“ und weiter „Wir werden Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich verankern. Kinder sind Grundrechtsträger, ihre Rechte haben für uns Verfassungsrang. Wir werden ein Kindergrundrecht schaffen.“
Eine Arbeitsgruppe soll bis Ende 2019 einen Vorschlag zur Umsetzung entwickeln.
„Mit ihrem zeitgemäßen Familienbegriff und den vielen einschlägigen Anträgen in den Länderparlamenten hat die Piratenpartei wesentlichen Anteil daran, dass Kinderrechte im politischen Bewusstsein endlich eine wirkliche Rolle spielen. Wir werden die Arbeitsgruppe Kinderrechte und ihre Fortschritte eng begleiten. Ein Scheitern werden wir nicht zulassen.“
sagt Manfred Schramm, Beauftragter für Familienpolitik der Piratenpartei Deutschland.
„Kinderrechte dürfen nicht wieder – wie etwa beim SPD-Gesetzesentwurf aus 2017 – von der Mehrheit innerhalb der Koalition blockiert werden.“
Ach her je, das Thema mobilisiert Millionen, wetten!?
Es ist unerheblich, ob das Thema „Millionen mobilisiert“. Es macht die (richtige) Grundhaltung deutlich. Danke für den Beitrag.