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Tag des Grundgesetzes – PIRATEN fordern bundesweiten Feiertag

Der 23. Mai ist der Tag des Grundgesetzes. Dieses wurde vor 71 Jahren vom Parlamentarischen Rat auf der Grundlage des Entwurfs eines Sachverständigenausschusses (Herrenchiemseer Entwurf) am 8. Mai 1949 beschlossen, von den Alliierten genehmigt und am 23. Mai 1949 unterzeichnet.

„Das Grundgesetz ist unser Kompass, es beschreibt die Leitlinien, nach denen unsere Gesellschaft heute funktioniert. Auf dieser Basis sichert es die Freiheit jedes Einzelnen und schützt uns vor einem Einschnitt unserer Grund-, Freiheits- und Bürgerrechte durch den Staat,“

erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

„Das Grundgesetz gibt uns immer wieder Aufgaben mit, über die wir zu diskutieren haben. Es fordert uns heraus abzuwägen. Sei es in Fragen von Hatespeech oder beispielsweise derzeit, zwischen dem Schutz des Einzelnen oder der Gruppe auf der einen Seite, und der Freiheit auf der anderen Seite abzuwägen. Es ist also ein überaus lebendiges Werk, das an Aktualität nicht eingebüßt hat,“

ergänzt Alscher.

Bereits in ihrem Wahlprogramm 2017 hat die Piratenpartei Deutschland die Forderung aufgenommen, den 23. Mai als „Tag des Grundgesetzes“ zum bundeseinheitlichen Feiertag zu erklären.

1 Kommentar zu “Tag des Grundgesetzes – PIRATEN fordern bundesweiten Feiertag

  1. Joachim Engelhardt

    Bin in der Piratenpartei (Berlin-Tempelhof-Schöneberg) und bin dafür!!

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