Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem gestrigen Urteil die Praxis der Netzsperren in Russland als nicht vereinbar mit den Artikeln 10 (das Recht auf freie Meinungsäußerung) und Artikel 13 (das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren) der Europäischen Charta der Menschenrechte anerkannt.
Geklagt vor dem EGMR hat Gregory Engels, Beauftragter für internationale Zusammenarbeit und Stadtverordneter der Piratenpartei Deutschland in Offenbach. Er ist Inhaber der Internetdomain rublacklist.net, welche von der Russischen NGO „RosKomSvoboda“ (zu Deutsch: Russisches Komitee für die Freiheit) benutzt wird, um über die russischen Netzsperren ausführlich journalistisch zu berichten. Unter anderem wird dort eine Statistik der von der Russischen Föderation geblockten Webseiten geführt, unter denen auch Internetseiten aus Deutschland sind. 2015 wurde auf dem Portal russischen Internetnutzern erklärt, wie sie mit Hilfe von Anonymisierungsdiensten wie Tor, Proxies oder VPN (Virtual Private Network) die Webseitensperren des staatlichen Überwachungskomitees umgehen können. Daran störte sich jedoch die Russische Justiz: Laut einem Urteil des Stadtgerichts von Anapa würde den Internetnutzern damit die gesamten extremistischen Inhalte des Internets offen stehen. Die Informationen über die Anonymisierungsdienste wurden entfernt und Engels ging durch den Instanzenweg, bis das Verfahren 2016 vor dem EGMR landete.
Der EGMR entschied, dass die Regelung in der russischen Gesetzgebung, nach der die Websperren nicht nur in Fällen von Kindesmissbrauch, Drogenhandel oder Suizidwerbung verhängt werden können, sondern auch immer dann, wenn ein Gericht entscheidet, dass „bestimmte Internetinhalte Informationen enthalten, deren Verbreitung in der Russischen Föderation verboten ist“ (Föderales Gesetz 149-FZ vom 27 Juli 2006, Artikel 15.1 Paragraph 5), zu weitreichend ist und keine Rechtssicherheit für die Webseitenbetreiter bietet. Die Regelung verstieße außerdem gegen das Prinzip des Verbotes von generellen Netzsperren und Netzfiltern, wie es vom Europarat in 2011 beschlossen wurde und somit auch gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Des Weiteren hat der EGMR entschieden, dass die Rechtspraxis in Russland, nach der Webseiten massenhaft ohne Anhörung durch einfache Gerichtsentscheidungen geblockt werden, gegen Artikel 13 verstößt.
„Mit dem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Hürden für Netzsperren viel höher gelegt. Eine Webseite zu sperren ist wie eine Zeitung zu verbieten. Netzsperren wie vom Fließband wird es in Zukunft nicht mehr geben“
erklärt Gregory Engels die Bedeutung des Urteils.
Die Piratenpartei tritt für ein freies Internet ohne generelle Netzsperren und Uploadfilter ein.
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