Am Dienstag legte Justizminister Marco Buschmann einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor. Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Dieses „Einfrieren“ der Daten soll dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach hat die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.
Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet diesen Entwurf:
„Im Gegensatz zu der geforderten anlasslosen Vorratsdatenspeicherung der Innenministerin Faeser, stellt das Quick-Freeze-Verfahren einen tatsächlich sinnvollen Mechanismus dar. Mit dieser Methode würden die Behörden die Metadaten eines Verdächtigen vom Provider im Verdachtsfall lediglich kurzzeitig aufbewahren lassen und nur mit richterlicher Genehmigung Zugriff darauf erhalten. Damit wird jede solche Speicherung klar und begründet dokumentiert. Eine anlasslose Massenüberwachung, wie im Ursprungswunsch von Nancy Faeser, wäre somit nicht gegeben.“
Mit dieser Methode wird die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikationsdienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürfen. Damit das Quick-Freeze-Modell funktionieren kann, müssen Telekommunikationsanbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten. Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden. Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der Ampel vereinbar.
Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und mahnt dringlichst davor, Innenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.
Am Dienstag legte Justizminister Marco Buschmann einen Gesetzesentwurf zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren vor. Dieser Entwurf sieht vor, dass Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden können, Verkehrsdaten mit möglichem Bezug zu Straftaten einen Monat lang zu speichern, damit diese von den Ermittlungsbehörden verfolgt werden können. Dieses „Einfrieren“ der Daten soll dabei nur durch die Anordnung eines Richters möglich sein. Danach hat die Ermittlungsbehörde maximal einen Monat Zeit, einen Richterbeschluss zu erwirken, um die eingefrorenen Daten zur Auswertung zu erhalten und zu nutzen.
Sven Bechen, stellvertretender politischer Geschäftsführer der Piratenpartei, befürwortet diesen Entwurf:
Mit dieser Methode wird die Menge der zu speichernden Daten auf das notwendige Maß begrenzt, da bei Telekommunikationsdienstleistern aus geschäftlichen Gründen ohnehin bereits vorhandene und künftige Verkehrsdaten gesichert werden dürfen. Damit das Quick-Freeze-Modell funktionieren kann, müssen Telekommunikationsanbieter entsprechende Daten freiwillig vorhalten. Dies tun sie teilweise aus Abrechnungs- und Sicherheitsgründen ohnehin. Wichtig dabei ist, dass auch weiterhin Telekommunikationsanbieter, die keine Speicherung der Verkehrsdaten vornehmen, nicht zu dieser gezwungen werden. Zudem wäre eine neue anlasslose Speicherpflicht nicht mit dem Koalitionsvertrag der Ampel vereinbar.
Daher befürwortet die Piratenpartei Deutschland den Entwurf Buschmanns und mahnt dringlichst davor, Innenministerin Faesers Drängen auf eine anlasslose Massenüberwachung nachzugeben.