Autor: Borys

  • Machtmissbrauch im beruflichen Rehabilitationssystems beseitigen

    Machtmissbrauch im beruflichen Rehabilitationssystems beseitigen

    Berlin, 15. Mai 2024 – Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland fordert eine umfassende Reform des beruflichen Rehabilitationssystems in Deutschland. Ziel ist es, Machtmissbrauch durch Kostenträger zu beenden und die Rechte der Rehabilitanden zu stärken.

    Das Problem im bestehenden System

    Das deutsche Rehabilitationssystem für die berufliche Wiedereingliederung bietet theoretisch eine solide Struktur, unterstützt durch das Sozialgesetzbuch (SGB IX). Es beinhaltet zahlreiche Assessments, Qualifizierungsprogramme und finanzielle Leistungen für Rehabilitanden. Trotzdem bestehen erhebliche praktische Probleme: Entscheidungsträger und Kostenträger sind nicht getrennt. Dies führt zu einem hohen Risiko für Machtmissbrauch, da Kostenträger die Kontrolle über wesentliche Aspekte der Rehabilitation haben, darunter Beratung, Maßnahmen und finanzielle Leistungen.[1]

    Die Existenz einer Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) hilft zwar, ist aber nicht flächendeckend bekannt, häufig nicht barrierefrei und manchmal sogar mangelhaft qualifiziert besetzt.

    Forderungen der AG Inklusion

    „Es ist inakzeptabel, dass Menschen in der beruflichen Rehabilitation systematisch benachteiligt werden. Die individuellen Bedürfnisse und Menschenrechte der Rehabilitanden müssen an erster Stelle stehen“, erklärt Antonia-M. Hörster, Themenbeauftragte der AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland. „Wir fordern eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die effektiv und transparent arbeitet.“

    Ein wesentliches Problem ist die Abhängigkeit der Rehabilitanden vom „Wohlwollen“ der Rehakostenträger, die maßgeblich über die Einhaltung von Gesetzen und die Bereitstellung von Maßnahmen entscheiden. Diese Abhängigkeit und die verbundenen Interessenkonflikte führen oft zu einer mangelhaften Bedarfsermittlung und einer Missachtung der individuellen Bedürfnisse der Rehabilitanden.

    Mangelnde Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonvention

    Obwohl die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) rechtsverbindlich ist, wird sie in der Praxis oft nicht berücksichtigt. Rehabilitanden müssen eine positive Prognose für ihre berufliche Zukunft nachweisen, wobei eigene Gutachten teuer und oft skeptisch betrachtet werden. Zudem haben Rehakostenträger die Macht, Maßnahmen und finanzielle Unterstützung zu verweigern, wenn Rehabilitanden ihrer „Mitwirkungspflicht“ nicht nachkommen, selbst wenn ihre Gesundheit gefährdet ist.

    Dringende Reformmaßnahmen

    Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich für folgende Maßnahmen ein:

      1. Einführung einer unabhängigen Aufsichtsbehörde:
        Diese Behörde soll die Einhaltung der Menschenrechte und rechtlichen Vorgaben überwachen und sicherstellen.
      2. Umfassende Schulungen für Fachpersonal:
        Rehaberater, Behandler und Sozialarbeiter sollen in der menschenrechtskonformen Anwendung des Sozialrechts geschult werden. Dazu gehört auch die Aufklärung über Rechte und Beschwerdemöglichkeiten der Rehabilitanden.
      3. Transparente und effektive Beschwerdeverfahren:
        Rehabilitanden müssen Zugang zu unabhängigen Beratungsdiensten und die Möglichkeit haben, externe Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Rechtsverstöße und Machtmissbrauch müssen konsequent geahndet werden.

    Fazit: Eine personenzentrierte Herangehensweise ist unerlässlich

    Um den Schutz vor Machtmissbrauch nachhaltig zu gewährleisten, muss der Staat Strukturen und Prozesse schaffen, die jeglichen Zwang verhindern. Eine personenzentrierte Herangehensweise, die die individuellen Bedürfnisse und Menschenrechte der Rehabilitanden in den Mittelpunkt stellt, ist unerlässlich. Der Zugang zu Beschwerde- und Rechtsmitteln muss sichergestellt sein, und es bedarf klarer Sanktionen und Entschädigungen bei Missachtung dieser Rechte.

    Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland sieht dringenden Handlungsbedarf, um die Missstände im System der beruflichen Rehabilitation zu beseitigen und die Rechte der Rehabilitanden zu stärken. Mit der Einführung unabhängiger Aufsichtsbehörden, umfassender Schulungen des Fachpersonals und der Etablierung transparenter Beschwerdeverfahren können entscheidende Schritte in Richtung einer gerechteren und menschenwürdigeren beruflichen Rehabilitation gemacht werden.

    Quellen:
    [1]  Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Forschungsbericht-f393

    Ihr Ansprechpartner:

    Bundespressestelle Bundesgeschäftsstelle,
    Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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  • Zum Internationalen Tag der Leichten Sprache – Unser EU-Wahlprogramm in einfacher Sprache

    Zum Internationalen Tag der Leichten Sprache – Unser EU-Wahlprogramm in einfacher Sprache

  • Datenleck im EU Parlament

    Datenleck im EU Parlament

    Das Europäische Parlament wurde vor einigen Tagen von einer der größten Datenpannen der letzten Jahre heimgesucht. Die Verletzung umfasst personenbezogene Daten, die möglicherweise zur Offenlegung der persönlichen Informationen tausender politischer Mitarbeiter führen könnten. Das Parlament hat daher alle Mitarbeiter dringend dazu aufgerufen, ihre Passwörter zu ändern und ihre Angehörigen zu informieren. Das Ausmaß dieser Sicherheitslücke, die eine der größten demokratischen Institutionen Europas und ihre Mitarbeiter betrifft, sollte uns darauf aufmerksam machen, wie dringend wir unsere Demokratie und unsere Privatsphäre schützen müssen. Die Piratenpartei hat unermüdlich für einen besseren Schutz persönlicher Daten gekämpft, die eine wesentliche Voraussetzung unserer modernen Demokratie ist.

    Bisher ist noch unklar, wie und wer Zugang zu diesen hochsensiblen Daten gehabt haben könnte, aber dieses Ereignis folgt direkt auf die intensive Destabilisierung durch ausländische Regime, die es auf politisch Andersdenkende abgesehen haben. Dies haben die jüngsten Cyberattacken auf mehrere EU-Länder gezeigt. Wenn wir gewählt werden, wird die Piratenpartei alles daran setzen, unsere Demokratie zu verteidigen. Einschüchterung und Gewalt werden uns in unserem Bestreben uns für die Freiheit eines jeden Bürgers einzusetzen nicht aufhalten.

    Im Amt werden wir eine umfassende Überarbeitung der Cybersicherheitspolitik des Parlaments vorschlagen, aufbauend auf den Empfehlungen, die bereits im Bericht des internen Sekretariats vom Dezember 2023 dargelegt wurden. Unsere oberste Priorität wird es sein, die Sicherheit bevorstehender Wahlen zu gewährleisten und eine transparente, vertrauenswürdige Wahlleitung im Vorfeld der Wahlen zu ermöglichen.

    Quellen:
    [1] Politico Cyberattacks EU-Russia-China-UK
    [2] Politico EU parliament election cybersecurity problem
    [3] Politico EU parliament without chief cybersecurity

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  • Julian Assange darf Berufung einlegen: Ein Lichtblick im Auslieferungsdrama

    Julian Assange darf Berufung einlegen: Ein Lichtblick im Auslieferungsdrama

    Julian Assange, der Gründer von Wikileaks, hat vom Londoner High Court die Erlaubnis erhalten, gegen seine drohende Auslieferung an die USA Berufung einzulegen. Dies ist ein bedeutender Schritt in einem langwierigen juristischen Kampf, der weitreichende Konsequenzen für die Pressefreiheit und den Umgang mit Whistleblowern haben könnte.

    Der Hintergrund: Was steht auf dem Spiel?

    Die US-Regierung will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Washington beschuldigt ihn, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material über US-Militäreinsätze im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht zu haben. Diese Veröffentlichungen hätten, so die US-Regierung, das Leben von US-Informanten gefährdet.
    Assanges Unterstützer hingegen sehen die Anklagen als Vergeltungsmaßnahme, weil durch die Veröffentlichungen mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt wurden. Diese Unterstützer, die sich am Montag zu einer Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude in London versammelten, argumentieren, dass die Verfolgung Assanges einen gefährlichen Präzedenzfall für die Behandlung von Journalisten und Whistleblowern weltweit darstellt.

    Die Zusicherung der USA und die Zweifel

    Die amerikanischen Behörden haben zugesichert, dass Assange keine Todesstrafe drohe. Trotzdem bleibt die Auslieferung umstritten, da die drohende lange Haftstrafe und die Bedingungen seiner möglichen Inhaftierung in den USA weiterhin große Besorgnis auslösen. Menschenrechtsorganisationen und Pressefreiheitsexperten warnen, dass ein Prozess in den USA gegen Assange schwerwiegende Folgen für investigative Journalisten und Whistleblower haben könnte.

    Die Bedeutung der Entscheidung

    Die Entscheidung des Londoner High Court, Assange die Berufung zu gestatten, gibt seinen Anwälten und Unterstützern eine neue Chance, ihre Argumente vor Gericht darzulegen. Es zeigt auch, dass die juristischen und ethischen Fragen, die dieser Fall aufwirft, noch lange nicht geklärt sind.

    Die Zukunft der Pressefreiheit

    Der Fall Julian Assange ist mehr als nur ein juristischer Streit. Er ist ein Symbol für die Herausforderungen und Gefahren, denen investigative Journalisten und Whistleblower gegenüberstehen. Während die Berufung Assanges gegen seine Auslieferung verhandelt wird, bleibt die internationale Gemeinschaft gespannt auf den Ausgang dieses wegweisenden Falls, der die Grenzen der Pressefreiheit und den Schutz von Whistleblowern neu definieren könnte. 

    Ein Aufruf an die Bundesregierung

    Inmitten dieser komplexen Situation bleibt eines klar: Die Welt schaut zu, und der Ausgang dieses Verfahrens wird weitreichende Implikationen für die Zukunft der freien Presse haben. Während im Wahlkampf noch betont wurde, wie wichtig die Nicht-Auslieferung Assanges ist, scheint dieses Versprechen mit Regierungsantritt in Luft aufgelöst zu sein. Es ist an der Zeit, dass unsere Bundesregierung ein klares Zeichen für die Pressefreiheit setzt und öffentlich Position bezieht.
    Die Piratenpartei steht fest an der Seite von Julian Assange und wird weiterhin dafür eintreten, dass er gerecht behandelt wird. Dies ist ein Kampf für die Freiheit der Presse, für Transparenz und für die Rechte der Bürger weltweit. Die Welt schaut zu, und wir fordern Gerechtigkeit!
    Links: 
        
  • Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Beschwerde wegen mutmaßlicher Datenschutzverletzung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch biometrische Gesichtserkennung

    Pressemitteilung

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland für die kommende Europawahl, hat eine offizielle Beschwerde beim Berliner Datenschutzbeauftragten gegen die bekannt gewordene Nutzung biometrischer Gesichtserkennung durch die Berliner Polizei eingereicht.

    Diese willkürliche Massenüberwachung, so Hirschel, ist ein direkter Angriff auf die bürgerlichen Freiheiten und eine unverhohlene Verletzung der Datenschutzrechte der Bevölkerung. Hirschel kritisiert die Technologie als fehleranfällig und diskriminierend. Sie könne unschuldige Bürger falsch identifizieren und so zu ungerechtfertigten polizeilichen Übergriffen führen.

    Hirschel appellierte an die Behörde, dies als bundesweiten Präzedenzfall anzusehen und derartige Überwachungspraktiken zu beenden. Der Einsatz dieser Technologie müsse gestoppt werden, um die Freiheit und Demokratie zu schützen. Ansonsten drohe eine schrittweise Einführung permanenter Gesichtsüberwachung als Standardfahndungsmittel in ganz Deutschland.


    Die Beschwerde im Wortlaut:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    diese formelle Beschwerde einzureichen, um die o.g. Situation zu beschreiben und um eilige Abhilfe zu bitten, ist das Ziel meines heutigen Schreibens.

    Ich bin der Ansicht, dass die von Berliner Behörden verantwortete Überwachung von Personen (wie von mir bei meinen Besuchen in Berlin in diesem Jahr) zum Zwecke der biometrischen Gesichtskennung einen gravierenden und völlig unverhältnismäßigen Eingriff in meine Würde, meine Persönlichkeitsrechte und die Bestimmungen des Datenschutzes verstößt. Meine Rechte gemäß Artikel 1 in Verbindung mit Artikel 2 Grundgesetz werden hier verletzt.

    Das materielle Datenschutzrecht – BDSG § 4 Abs 1-5 – wird verletzt, weil ein Eingriff durch die Strafverfolgungsbehörden und sogar in dem Eingriff noch viel weiter reicht als “nur” die Erfassung eines KFZ-Kennzeichens.

    Automatisierte Gesichtsüberwachung erzeugt ständig Falschmeldungen (https://www.mpib-berlin.mpg.de/unstatistik-gesichtserkennung-mit-fehlalarm), so dass ich gegebenenfalls sogar einer polizeilichen Maßnahme unterworfen werde, weil die Gesichtserkennungssoftware nicht nur mich mit einem Verdächtigen verwechselt, sondern obendrein auch noch eine Personenkontrolle auslöst.

    Mein Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hier eklatant und vorsätzlich verletzt, da die vom Bundesverfassungsgericht schon geklärten Mindestanforderungen nicht erfüllt sind.

    Eine genauere Beschreibung der aktuellen Vorgänge findet sich auch hier: https://netzpolitik.org/2024/ueberwachungstechnik-polizei-observiert-mit-gesichtserkennung/ Ein weiterer Bericht mit der Beschreibung des angeblichen Rechtfertigungsgrunde finden sie hier: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1181467.ueberwachungstechnik-heimliche-polizeiaktion-gesichtserkennung-aus-parkendem-fahrzeug.html

    Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5: Antwort auf eine kleine Anfrage, Seite 5 Der Punkt 17 verweist auf diesen Sachverhalt.

    Diese fehler- und diskriminierungsanfällige Technik erzeugt ein Gefühl ständiger Überwachung und greift in die unbefangene Ausübung der Versammlungsfreiheit, die Meinungs- und Informationsfreiheit, das Recht auf Privatsphäre, auf ein faires Verfahren und auf Nichtdiskriminierung, ein.

    Diese Überwachung erzeugt ständig Falschmeldungen und führt zu Verwechselungen. Die zur Begründung von der Staatsanwaltschaft genannten §§ 163f, 100h, 98a StPO rechtfertigen allesamt nicht den tiefgreifenden Eingriff einer biometrischen Massenüberwachung öffentlicher Räume. Es fehlt schon an einer hinreichend bestimmten Rechtsgrundlage.

    Zum Kfz-Kennzeichen-Massenabgleich fordert das Bundesverfassungsgericht eine besondere Rechtsgrundlage, die detailliert Fragen des Anlasses, des Vergleichsdatenbestandes und der Datenverwendung regelt. Eine solche Befugnisnorm enthält die Strafprozessordnung für eine Echtzeit-Gesichtsüberwachung in der Öffentlichkeit nicht.

    Materiell ist die massenhafte und wahllose Erfassung und Auswertung der Gesichter rechtschaffener Bürger eindeutig unverhältnismäßig. Fahndungen nach schweren Straftaten gibt es immer.

    Bitte bedenken Sie als Datenschutzbehörde auch: Wenn die Berliner Praxis Schule macht, ist bald das ganze Land mit biometrischer Massenüberwachung überzogen. Technologie, die uns im öffentlichen Raum verfolgt, sollte in einer demokratischen Gesellschaft nicht existieren.

    Ich bitte Sie daher, diese Praxis als bundesweiten Präzedenzfall zu stoppen. Eine Überprüfung dieser Angelegenheit ist dringend erforderlich und ich erwarte eine entsprechende Reaktion, die möglichst für ein Ende dieser Überwachungslage sorgen soll. Ich bin auch bereits in der Prüfung, inwieweit andere Schritte wie Klagen gegen diese Praxis vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgericht weitere Möglichkeiten sind, hoffe jedoch darauf, dass durch den Rahmen, den BDSG neu und DSGVO den Datenschutzbeauftragten geben, diesen “Handlungsentscheidungen” der Polizei und des Innensenates Einhalt geboten werden kann. Denn sonst verspielen wir unsere Freiheit und unsere Demokratie durch Unterdrückung und Angst, die immer weiter um sich greifen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Anja Hirschel

     

  • „Nicht über uns, sondern mit uns“

    „Nicht über uns, sondern mit uns“

    • Die Arbeitsgruppe Inklusion der Piratenpartei Deutschland setzt sich entschieden für eine Veränderung der aktuellen Praxis in der Diskussion und Entscheidungsfindung über Themen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, ein. Unter dem Motto „Nicht über uns, sondern mit uns“  fordert die AG Inklusion zum europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5.Mai 2024, dass Menschen mit Behinderungen aktiv auf Augenhöhe in alle sie betreffenden Diskussionen auf Konferenzen und in politischen Gremien einbezogen werden.

      Florian Lancker, Mitglied der AG Inklusion, betont die Dringlichkeit dieser Forderung: „Wir als Menschen mit Behinderungen sind es leid, dass ständig über uns gesprochen wird, aber nicht mit uns. Es ist an der Zeit, dass unsere Stimmen gehört und unsere Betroffenen-Perspektiven in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Mitbestimmung sieht definitiv anders aus.“ Deutschland hat sich, mit Ratifizierung der UN Behindertenrechtskonvention, völkerrechtlich dazu verpflichtet.

      Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland weist darauf hin, dass trotz zahlreicher gesetzlicher Regelungen zur Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, die praktische Umsetzung oft zu wünschen übriglässt. Konferenzen und politische Veranstaltungen thematisieren regelmäßig die Belange von Menschen mit Behinderungen, doch ihre direkte Beteiligung bleibt unzureichend. Menschen mit Behinderungen werden garnicht eingeladen, werden nur als Zuschauer eingeladen und/oder müssen alle Reisekosten und Teilnahmegebühren selber bezahlen. Wenn Menschen mit Behinderungen beteiligt werden, sind dies oft nur Vertreter und es fehlen die vom Thema direkt Betroffenen Menschen. Eine Betroffenenperspektive kann man nicht studieren.

      „Es geht nicht nur um Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden oder Transportmitteln. Es geht um die Barrierefreiheit in den Köpfen und in der politischen Kultur unseres Landes“, führt Antonia-M.Hörster, Themenbeauftragte Inklusion der Piratenpartei weiter aus. „Echte Inklusion bedeutet, dass wir nicht nur physisch anwesend sind, sondern dass unsere Erfahrungen und unser Wissen als gleichwertig anerkannt und in politische sowie gesellschaftliche Entscheidungen integriert werden.“

      Die AG Inklusion fordert daher:

      Eine verbindliche Quote für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Gremien und bei allen Konferenzen, die Themen ihrer Lebensrealität behandeln.

      Weiterbildung und Sensibilisierung für Organisatoren politischer und gesellschaftlicher Veranstaltungen, um die Bedeutung echter Mitbestimmung auf Augenhöhe zu verstehen und umzusetzen.

      Die Schaffung von Strukturen, die eine kontinuierliche und effektive Mitwirkung von Menschen mit Behinderungen ermöglichen und fördern.

      Es muss sichergestellt sein, das wirklich Betroffene eingeladen werden, und nicht nur deren Vertreter.

      Die Bewerbungs- und Auswahlverfahren müssen transparent und nachvollziehbar sein.

      Veranstalter müssen Inklusion-Budgets z.B. bei der BMAS beantragen können.

      Florian Lancker appelliert abschließend an alle politischen Akteure: „Nehmen Sie unsere Forderungen ernst und handeln Sie. Inklusion darf kein bloßes Lippenbekenntnis bleiben. Wir sind bereit, mitzuarbeiten und Verantwortung zu übernehmen, aber dazu müssen wir die Möglichkeit bekommen, auf Augenhöhe mitzuwirken.“

      Die Piratenpartei steht fest hinter den Forderungen der AG Inklusion und unterstützt deren Bestreben, echte Teilhabe und Mitbestimmung zu realisieren. Es ist Zeit für einen Wandel in der Art und Weise, wie politische Prozesse gestaltet und durchgeführt werden, insbesondere wenn es um die Rechte und das Wohl von Menschen mit Behinderungen geht.

      Quellen: [1] https://www.aktion-mensch.de/was-du-tun-kannst/protesttag-5-mai [2] [3]
  • Leichte Sprache: Ein Schlüssel zur Inklusion

    Leichte Sprache: Ein Schlüssel zur Inklusion

    Zweiter Beitrag zum europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

    In unserer vielfältigen Gesellschaft spielt Sprache eine zentrale Rolle. Sie ermöglicht Kommunikation, Bildung und Teilhabe. Doch nicht jeder kann komplexe Sprache leicht verstehen. Hier kommt die „Leichte Sprache“ ins Spiel – ein wichtiger Baustein für Inklusion.

    Was ist Leichte Sprache?
    Leichte Sprache ist eine speziell vereinfachte Form der Sprache. Sie wurde entwickelt, um Texte für Menschen verständlicher zu machen, die Schwierigkeiten mit dem Lesen oder Verstehen von komplexer Sprache haben. Dies umfasst kurze Sätze, einfache Wörter, klare Strukturen und die Vermeidung von Fremdwörtern.

    Warum gehört Leichte Sprache zur Inklusion?
    Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch voll und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben kann. Dazu gehört auch der Zugang zu Informationen. Viele Menschen haben jedoch Schwierigkeiten mit standardisierten Texten. Ohne Leichte Sprache könnten diese Personen von wichtigen Informationen ausgeschlossen sein.
    Personen, die von Leichter Sprache profitieren
    • Menschen mit Lernschwierigkeiten: Sie können komplexe Texte oft nicht leicht verstehen. Leichte Sprache hilft ihnen, selbstständig Informationen zu erfassen.
    • Menschen, die neu in einer Sprache sind: Für Menschen, die eine Sprache erst lernen, kann die Leichte Sprache ein Brückenschlag sein.
    • Ältere Menschen: Manche ältere Menschen haben Probleme mit dem Gedächtnis oder dem Verständnis komplexer Texte. Leichte Sprache erleichtert ihnen den Zugang zu Informationen.
    • Menschen mit kognitiven Einschränkungen: Personen mit bestimmten kognitiven Beeinträchtigungen können von der klaren und einfachen Struktur der Leichten Sprache profitieren.

    Beispiele aus der Praxis
    • Behördliche Dokumente: Wenn wichtige Dokumente, wie Anträge für Sozialleistungen, in Leichter Sprache verfügbar sind, hilft dies Menschen, ihre Rechte und Pflichten besser zu verstehen.
    • Nachrichten und Medien: Nachrichten in Leichter Sprache ermöglichen es mehr Menschen, sich über aktuelle Ereignisse zu informieren und am gesellschaftlichen Diskurs teilzunehmen.
    • Bildungsmaterialien: Schulbücher oder Lernmaterialien in Leichter Sprache können Schülern mit Lernschwierigkeiten helfen, den Unterrichtsstoff besser zu verstehen.

    Herausforderungen und Chancen
    Die Umsetzung von Leichter Sprache ist nicht immer einfach. Es erfordert eine bewusste Anstrengung und ein Umdenken bei der Erstellung von Texten. Dennoch bietet Leichte Sprache große Chancen:
    • Förderung der Selbstständigkeit: Menschen können Informationen selbstständig erfassen und benötigen weniger Hilfe von anderen.
    • Erhöhte Teilhabe: Mehr Menschen können an gesellschaftlichen Diskussionen teilnehmen und ihre Meinung äußern.
    • Verständnis fördern: Leichte Sprache kann Missverständnisse reduzieren und die Kommunikation zwischen verschiedenen Gruppen verbessern.

    Ein Blick in die Zukunft
    Die Verwendung von Leichter Sprache nimmt zu, und das ist ein positives Zeichen für die Zukunft der Inklusion. Schulen, Behörden, Nachrichtenagenturen und viele andere Institutionen beginnen, die Bedeutung der Leichten Sprache zu erkennen und umzusetzen. Dieser Trend zeigt, dass wir als Gesellschaft bereit sind, auf die Bedürfnisse aller unserer Mitglieder einzugehen und die notwendigen Anpassungen vorzunehmen, um jedem Einzelnen die Teilnahme zu ermöglichen.
    Leichte Sprache ist daher nicht nur ein Werkzeug, sondern ein Symbol für eine inklusive, verständnisvolle und offene Gesellschaft. Sie erinnert uns daran, dass Kommunikation und Information Grundpfeiler sind, auf denen eine gerechte und gleichberechtigte Gesellschaft aufgebaut wird. Indem wir Leichte Sprache fördern und verwenden, tragen wir dazu bei, eine Welt zu schaffen, in der jeder Mensch seinen Platz findet und wertgeschätzt wird.

    Fazit
    Leichte Sprache ist mehr als nur eine vereinfachte Sprachform; sie ist ein Instrument der Inklusion. Indem wir Informationen für alle zugänglich machen, fördern wir eine Gesellschaft, in der jeder gleichberechtigt teilhaben kann. Die Leichte Sprache trägt dazu bei, Barrieren abzubauen und ein inklusiveres, verständnisvolleres Miteinander zu schaffen. Sie ermöglicht es Menschen, die sonst ausgeschlossen wären, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

    Diese Art der Kommunikation ist nicht nur ein Akt der Rücksichtnahme, sondern auch ein Zeichen des Respekts gegenüber der Vielfalt menschlicher Fähigkeiten und Bedürfnisse. Durch die Bereitstellung von Texten in Leichter Sprache erkennen wir an, dass unterschiedliche Menschen unterschiedliche Arten der Informationsverarbeitung benötigen.
    Es geht dabei nicht nur darum, Informationen zugänglich zu machen, sondern auch um die Stärkung der Autonomie jedes Einzelnen. Wenn Menschen in der Lage sind, Informationen selbst zu verstehen und darauf basierend Entscheidungen zu treffen, stärkt dies ihr Selbstbewusstsein und ihre Unabhängigkeit.

     

    Erster Beitrag zum europäischen Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung

    Integration vs. Inklusion

    Ein umfassender Blick auf den Umgang mit Behinderungen

    – In der Debatte um den besten Ansatz zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen stehen zwei Konzepte im Vordergrund: Integration und Inklusion. Beide Begriffe klingen ähnlich und werden oft verwechselt oder synonym verwendet, doch sie repräsentieren grundverschiedene Philosophien und Herangehensweisen. In diesem Artikel untersuchen wir die Unterschiede zwischen Integration und Inklusion, indem wir ihre Ursprünge, Ziele und Auswirkungen in verschiedenen Bereichen wie Bildung, Arbeitsmarkt und soziales Leben betrachten.

    Integration: Der Anfang eines Wandels

    Die Idee der Integration entstand als Reaktion auf die jahrzehntelange Praxis der Segregation von Menschen mit Behinderungen. Früher wurden diese Personen häufig von der Gesellschaft isoliert, in speziellen Einrichtungen untergebracht oder in gesonderten Schulen unterrichtet. Mit dem Aufkommen des Integrationsgedankens in den 1970er und 1980er Jahren begann sich dies zu ändern. Integration bedeutete, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu regulären Schulen und Arbeitsplätzen erhielten und somit Teil der „normalen“ Gesellschaft wurden. Der Fokus lag darauf, diese Individuen so anzupassen, dass sie in die bestehenden Systeme passen konnten.

    Beispiel aus dem Bildungsbereich

    Ein klassisches Beispiel für Integration ist das Einbeziehen von Kindern mit Behinderungen in reguläre Schulklassen. Hierbei werden spezielle Unterstützungsmaßnahmen wie individuelle Förderpläne oder Assistenzlehrer bereitgestellt. Doch trotz dieser Unterstützung bleibt der Kern des Lehrplans unverändert, und es wird von den Kindern erwartet, sich diesem anzupassen.

    Inklusion: Ein umfassenderer Ansatz

    Im Gegensatz zur Integration fordert Inklusion eine grundsätzliche Veränderung der Systeme und Strukturen, um Vielfalt und Unterschiedlichkeit als Normalität zu akzeptieren und zu integrieren. Inklusion geht davon aus, dass alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, das Recht haben, vollständig am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dieser Ansatz erkennt an, dass es nicht ausreicht, Menschen mit Behinderungen lediglich Zugang zu bestehenden Strukturen zu gewähren. Stattdessen müssen die Strukturen selbst so umgestaltet werden, dass sie allen Menschen gerecht werden.

    Inklusion in der Praxis

    Ein gutes Beispiel für Inklusion ist eine Schule, die ihren Lehrplan und Unterrichtsstil so gestaltet, dass er von vornherein die Bedürfnisse aller Schüler berücksichtigt. Dies könnte bedeuten, dass visuelle, auditive und kinästhetische Lernmethoden gleichberechtigt nebeneinander existieren, um unterschiedlichen Lernstilen gerecht zu werden. Es geht darum, Barrieren abzubauen, bevor sie überhaupt entstehen.

    Die Auswirkungen auf das soziale Leben

    Während die Integration sicherlich ein Fortschritt gegenüber der vollständigen Segregation war, neigt sie dazu, Menschen mit Behinderungen als „anders“ zu kennzeichnen und erfordert von ihnen, sich anzupassen. Inklusion hingegen fördert eine Gesellschaft, in der Unterschiede nicht nur akzeptiert, sondern als Bereicherung angesehen werden. Dies führt zu einer inklusiveren Gemeinschaft, in der jeder Mensch, unabhängig von seinen Fähigkeiten oder Einschränkungen, gleichwertig ist und gleichermaßen beitragen kann.

    Beispiele aus dem Arbeitsleben

    In einem integrativen Arbeitsumfeld könnte ein Unternehmen Menschen mit Behinderungen einstellen, aber erwarten, dass diese sich an die bestehenden Arbeitsweisen anpassen. Es könnten zwar gewisse Anpassungen wie Rampen oder spezielle Arbeitsgeräte bereitgestellt werden, aber die grundlegende Arbeitsweise und -kultur bleibt unverändert.
    Im Gegensatz dazu würde ein inklusives Unternehmen seine Arbeitsweise von Grund auf so gestalten, dass sie für alle zugänglich und effektiv ist. Dies könnte flexible Arbeitszeiten, Fernarbeitsoptionen, eine Vielzahl von Kommunikationswegen und eine Kultur der offenen Kommunikation und Unterstützung beinhalten. Solche Änderungen kommen nicht nur Mitarbeitern mit Behinderungen zugute, sondern verbessern die Arbeitsumgebung für alle.

    Die Herausforderungen und Chancen der Inklusion

    Inklusion ist nicht nur ein ethischer Imperativ, sondern auch eine Herausforderung. Sie erfordert eine tiefgreifende Veränderung in der Art und Weise, wie Gesellschaften, Organisationen und Einzelpersonen denken und handeln. Dies beinhaltet oft eine Veränderung der Infrastruktur, der Gesetzgebung und der sozialen Normen. Trotz dieser Herausforderungen bietet Inklusion jedoch enorme Chancen. Sie fördert eine vielfältigere, kreativere und resilientere Gesellschaft.

    Inklusion in der Gemeinschaft

    Ein inklusives Gemeinwesen ist eines, in dem Vielfalt in allen Aspekten des Lebens gefeiert wird. Veranstaltungen wären für alle zugänglich, mit Gebärdensprachdolmetschern, barrierefreien Veranstaltungsorten und inklusiven Aktivitäten. Inklusive Gemeinden erkennen an, dass jeder Mensch einzigartige Beiträge leisten kann und dass die Vielfalt der Erfahrungen und Perspektiven die Gemeinschaft als Ganzes stärkt.

    Inklusion ist mehr als nur ein Ziel; es ist ein fortlaufender Prozess der Reflexion, Anpassung und Verbesserung. Während Integration ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichheit war, geht Inklusion darüber hinaus, indem sie eine Gesellschaft anstrebt, in der jeder Mensch nicht nur physisch präsent, sondern vollständig akzeptiert und integriert ist. In einer wahrhaft inklusiven Gesellschaft wird die Vielfalt an Erfahrungen und Fähigkeiten als wesentlicher Bestandteil des menschlichen Erlebens anerkannt und geschätzt. Der Übergang von Integration zu Inklusion erfordert Zeit, Engagement und Ressourcen, aber die Vorteile – eine gerechtere, offenere und vielfältigere Gesellschaft – sind die Mühe wert.

    Verfasser: Florian Lancker

  • Zur Aufarbeitung der Pandemiemaßnahmen

    Mit Sorge beobachten wir PIRATEN den Diskurs zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie.
    Die rückblickende Bewertung der damaligen Schutzmaßnahmen und die Reduzierung

    der Maßnahmen im Verlauf der Pandemie ist wichtig und richtig, da man hieraus für zukünftige Pandemien lernen kann.

    Es ist eine sehr einseitige Berichterstattung zu beobachten, die besorgniserregende Verkürzungen und Verzerrungen enthält. Zwar gibt es durchaus lobenswerte Beiträge in der Berichterstattung wie den Artikel „Die RKI-Files und der Skandal, der keiner ist“ von der Tagesschau[1], aber die Stimmen der querdenkenden Front werden immer lauter.

    „Wir als AG Gesundheit + Pflege halten eine vollumfängliche, akribische und detailgetreue Aufarbeitung, unter Berücksichtigung aller Maßnahmen und der dazu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie aller gesellschaftlichen Perspektiven, für dringend notwendig. Dabei darf nicht vergessen werden, dass die existentielle Bedrohung durch das Virus der Grund für die Maßnahmen war und keine Maßnahme ohne diesen Zusammenhang beurteilt werden sollte“,
    erklärt Bundesgesundheitskoordinatorin Jeanine.
    Aktuell arbeitet die AG Gesundheit + Pflege an einer Beitragsserie, die die zeitliche Abfolge aufzeigen soll, welche Maßnahmen wann ergriffen wurden und wie die verschiedenen Seiten hierauf reagiert haben.
    Ergänzend werden diverse Kritikpunkte, wie die widersprüchliche oder erkenntnisresistente Kommunikation seitens einiger Gesundheitsministerien von Bund und Ländern erörtert und die leicht missverständliche Berichterstattung in den Massenmedien zum „Ende der Pandemie“.