Autor: Borys

  • Warum du gegen die verfassungswidrigen Sperrklausel-Pläne zur Europawahl aktiv werden solltest

    Warum du gegen die verfassungswidrigen Sperrklausel-Pläne zur Europawahl aktiv werden solltest

    Die Große Koalition versucht gerade, FDP und Grüne für eine höchst zweifelhafte Sache vor den Karren zu spannen – wir sagen dir, worum es geht und was du dagegen tun kannst.

    Nachdem das Bundesverfassungsgericht mehrfach eine Sperrklausel (Hürde) zur Europawahl für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben hat, soll sie nun doch mit verfassungsändernder Zweidrittelmehrheit über den Umweg des EU-Rechts wieder eingeführt werden. Dazu brauchen Union und SPD die Zustimmung von Grünen und FDP, die sich noch nicht entschieden haben.

    Am liebsten hätte die GroKo eine 2%-Sperrklausel schon zur Europawahl 2019. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat in einem Gutachten jedoch festgestellt, dass dieses Vorhaben verfassungswidrig ist.

    Solche Machenschaften sind der Grund, warum sich Menschen von den etablierten Parteien abwenden, nicht mehr zur Wahl gehen oder am Ende aus Protest nationalistische Parteien wählen. Sie versuchen, politische Konkurrenz auszuschließen, nur um die frei werdenden Sitze im Parlament selbst besetzen zu können. Sie nehmen in Kauf, dass zwei Millionen Wählerstimmen für kleine Parteien unter den Tisch fallen (Zahlen aus 2014). Dieses Vorhaben schadet Europa und allen Parteien, die sich an diesem Vorhaben beteiligen. Gerade unter jungen Wählern ist eine Sperrklausel extrem unbeliebt.

    Falls die verfassungswidrige Sperrklausel wie geplant beschlossen wird, wird sie voraussichtlich wie schon 2014 wieder kurz vor der Europawahl vom Bundesverfassungsgericht einkassiert. Mit einer erneuten Niederlage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre ein enormer Vertrauensschaden der Politik in der Öffentlichkeit verbunden, der bei diesem sensiblen Thema („Entscheidung in eigener Sache“) unbedingt vermieden werden sollte.

    Fordere jetzt von FDP und Grünen Respekt vor dem Wählerwillen ein!

    Was kannst du konkret tun?
    – Bitte nutze deine politischen Kontakte, diesen Plan aufzuhalten.

    – Frag deine Bundestagsabgeordneten von FDP und Grünen (z.B. über Abgeordnetenwatch ), ob sie sich wirklich für die massenhafte Entwertung von Wählerstimmen hergeben wollen.

    – Auch über den Bundesrat ließe sich das Vorhaben durch ein Veto der grün mitregierten Länder stoppen, weil es auch im Bundesrat eine Mehrheit braucht. Wenn du in einem grün mitregierten Land lebst, bitte die Landesgrünen ihr Veto einzulegen (z.B. über Abgeordnetenwatch ).

    [maincolor_box]ARGUMENTATIONSHILFEN
    – Die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments ist ohne Sperrklausel nicht beeinträchtigt. Das zeigt dessen Arbeit seit der letzten Wahl.
    – Es tritt keinerlei Zersplitterung ein. Im Gegenteil: fünf der sieben deutschen Einzelabgeordneten kleiner Parteien haben sich einer der großen Fraktionen im Europaparlament angeschlossen. Außerdem ist die Zahl der fraktionslosen Europaabgeordneten ohne Sperrklausel sogar gesunken. Im Europäischen Parlament sind etwa 160 nationale Parteien vertreten, wobei eine Sperrklausel diese Zahl nicht nennenswert senken würde.
    – Die autoritäre AfD wird von einer 2%-Sperrklausel ohnehin nicht erfasst.
    – Nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages darf zur Europawahl 2019 keine Sperrklausel wieder eingeführt werden. Auch die Venedig-Kommission des Europarats für Demokratie und Recht rät von Wahlrechtsänderungen im letzten Jahr vor einer Wahl ab. Sollte das Bundesverfassungsgericht erneut kurz vor der Europawahl eine Sperrklausel kippen, würde dies das öffentliche Vertrauen in die verantwortlichen Parteien erschüttern und könnte der AfD helfen, im Wahlkampf eine „Anti-System-Stimmung“ zu schüren.
    – Verfälschung des Wählerwillens zum eigenen Vorteil: Eine 2%-Sperrklausel würde – der letzten Europawahl nach zu urteilen – über zwei Millionen Wählerstimmen kleiner Parteien entwerten und sie zu großen Parteien „umleiten“, denen die Stimmen nicht zugute kommen sollten. Die Parlamentssitze der Parteien, die wegen einer 2%-Sperrklausel nicht im Europaparlament vertreten wären, würden voraussichtlich hauptsächlich an die CDU (drei Sitze), aber auch an die anderen im Bundestag vertretenen Parteien (je ein Sitz) einschließlich der AfD gehen.
    – In einer Sperrklausel liegt eine ungerechtfertigte Einschränkung des politischen Wettbewerbs um die besten Ideen bzw. der demokratischen Vielfalt in Europa.
    – Eine Sperrklausel verstärkt die Wahlrechtsungleichheit in Europa. Schon ohne Sperrklausel braucht es in Deutschland fünfmal so viele Wähler wie etwa in Malta, um im Europäischen Parlament repräsentiert zu sein. Mit Umsetzung einer 2%-Sperrklausel würde es dann in Deutschland 20mal so viele Wähler brauchen wie in Malta.
    – Im Europäischen Parlament haben die Mehrheit der liberalen Abgeordneten (61%) und fast alle grünen Abgeordneten (96%) gegen die Einführung einer Sperrklausel gestimmt. Warum sollten sie jetzt plötzlich zustimmen?
    Kritik an den Sperrklausel-Plänen der Großen Koalition äußern unter anderem Mehr Demokratie e.V. und Abgeordnetenwatch, aber auch die FAZ.
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  • Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Geheimdienstskandal: Kriminelle Überwachung statt Überwachung Krimineller

    Unter dem Pseudonym ‚Haurus‘ bot ein französischer Geheimdienstmitarbeiter im Darknet sensible private Informationen auf Bestellung gegen Kryptowährung an. Diese hatte er missbräuchlich aus staatlichen Überwachungssystemen erlangt. Für rund 300 Euro waren etwa zu beliebigen Handynummern die Aufenthaltsorte und Anruflisten des jeweiligen Inhabers käuflich. Auch kriminellen Gangs soll der Mitarbeiter des Inlandgeheimdienstes ‚Générale de la Sécurité Intérieure‘ diese illegale Überwachung als Service angeboten haben. Die Piratenpartei, die schon lange vor dem enormen Missbrauchspotential staatlicher Massenüberwachung warnt, fordert Konsequenzen.

    Auch in Deutschland haben Kriminal- und Polizeibeamte wiederholt Bürgerdaten missbräuchlich abgefragt und herausgegeben. In Frankreich hat die einjährige Vorratsdatenspeicherung einen Datenmissbrauch ermöglicht, der für öffentliche Funktionsträger oder Stalkingopfer lebensgefährlich werden kann. Auch Bestandsdatenauskunft, strategische Fernmeldeaufklärung, Fluggastdatenregister, automatisierter Lichtbildabruf oder die quasi hürdenlose Abfrage von Bankkonten laden zu solchem Missbrauch ein. Angesichts dieses mächtigen Überwachungsapparats mit zahllosen Zugriffsberechtigten muss man sich auch hierzulande ernsthafte Sorgen machen, als Durchschnittbürger nicht zu Unrecht Opfer einer unbegründeten Ausspähung zu werden, so Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    Die Piraten warnen seit jeher davor, persönlichste Daten in der Hand staatlicher Stellen per se als diebstahl- und missbrauchssicher anzusehen. Zum einen können gerade bei der massenhaften digitalen Verarbeitung von Daten und der Nutzung von Online-Schnittstellen Sicherheitslücken nie vollständig ausgeschlossen werden. Zum anderen muss immer bedacht werden, welche Begehrlichkeiten Daten wecken. Nur was nicht gespeichert wird, kann auch nicht in falsche Hände geraten. Aus dem in Frankreich publik gewordenen Fall müssen wir daher auch in Deutschland Konsequenzen ziehen!, so Breyer weiter. Zur Aufklärung der Öffentlichkeit brauche es daher eine Pflicht zur anonymisierten Veröffentlichung jedes Falls von vorsätzlichem Datenmissbrauch durch Staatsbedienstete. Zugleich müsse anlasslose Massenüberwachung, wie etwa die Vorratsdatenspeicherung, abgeschafft werden.

    Konkret schlagen die Piraten vor, anstelle der auch in Deutschland beschlossenen Vorratsdatenspeicherung grundrechtsschonendere Alternativen wie etwa das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren zu wählen. Dies würde ein gezieltes Vorgehen gegen Verdächtige ermöglichen, ohne unschuldige Menschen ihrer digitalen Privatsphäre zu berauben. Anders als Überwachungskameras könne eine verstärkte Polizeipräsenz zudem die Sicherheit konkret erhöhen. Dazu Breyer abschließend: Eine verpflichtende Benachrichtigung von Menschen, die zu Unrecht Betroffene staatlicher Überwachung wurden, etwa im Rahmen einer Funkzellenabfrage, gehören nun ebenso auf die Tagesordnung wie die Prüfung der ausufernden Geheimdienst-Befugnisse. Geheimdienste dürfen kein rechtsfreier Raum sein. Weder in Frankreich noch sonst irgendwo in Europa.

  • Einladung zum Bundesparteitag 18.2

    Einladung zum Bundesparteitag 18.2

    Hallo Piraten,

    hiermit laden wir euch herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2018.2 der Piratenpartei Deutschland in der Heinrich-Heine-Gesamtschule in Düsseldorf (Graf-Recke-Straße 170, 40237 Düsseldorf) ein.

    Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 17. November 2018, um 10 Uhr und endet am Sonntag, dem 18. November 2018, voraussichtlich um 18 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten. Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 09 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    TOP 1: Eröffnung durch den Vorsitzenden, Begrüßung und Gastreden
    TOP 2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
    TOP 3: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    TOP 4: Wahl der Rechnungsprüfer
    TOP 5: Tätigkeitsberichte des Bundesvorstandes
    TOP 6: Bericht der Kassen,- und Rechnungsprüfer
    TOP 7: Beschluss über die Entlastung des Bundesvorstandes
    TOP 8: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Vorstands betreffen
    TOP 9: Wahlen zu Vorstandsämtern unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 8 angenommenen Anträge
    TOP 10: Bericht des Bundesschiedsgerichts
    TOP 11: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Bundesschiedsgerichts betreffen
    TOP 12: Wahlen zum Bundesschiedsgericht unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 11 angenommenen Anträge
    TOP 13: Wahl der Kassenprüfer
    TOP 14: Sonstige Satzungsänderungsanträge
    TOP 15: Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    TOP 16: Schließen des Parteitages und Verabschiedung

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird etwa zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands und auf der Webseite des Parteitages veröffentlicht. Dort findest Du auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten, anstehende Anträge oder Informationen zu den Kandidaten des Bundesvorstandes.

    Die Anträge auf Satzungsänderung oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 19. Oktober 2018 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal oder per E-Mail eingereicht werden.

    Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.

    Bitte beachte, dass Du nur stimmberechtigt bist, wenn Du alle Deine Mitgliedsbeiträge entrichtet hast. Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

    1) Mitgliedsbeitrag online überweisen
    2) Kreditkarte / Pay Pal
    3) per Lastschrifteinzug
    4) in bar auf dem Parteitag

    Bei Unklarheiten wende Dich bitte an Deinen Landesvorstand oder direkt an den Beitragsservice – im Zweifel ist ein Zahlungsbeleg über den von Dir entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich.

    Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Deine Adresse oder Deine Kontaktdaten haben sich geändert?
    Dann kontaktiere dann bitte die Bundesmitgliederverwaltung.

    Wir freuen uns auf euch!

    Viele Grüße
    Euer Bundesvorstand

     

    P.S. Politische Arbeit kostet Geld. Gerade kurz vor der EU-Wahl sind wir auf jede Unterstützung angewiesen, damit wir die Möglichkeit erhalten, die erfolgreiche Arbeit von Julia im EU-Parlament fortzusetzen. Bitte unterstütze uns mit Spenden. Jeder Euro hilft. Vielen Dank 🙂

  • Bundestagsjuristen: Keine Sperrklausel zur Europawahl 2019

    Bundestagsjuristen: Keine Sperrklausel zur Europawahl 2019

    Nach einem aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages dürfen Union und SPD zur Europawahl 2019 keine Sperrklausel wieder einführen. Zur Begründung schreiben die Bundestagsjuristen, das Parlament „dürfe bei der Umsetzung des neuen EU-Wahlrechts über das europarechtlich Zwingende weder zeitlich noch der Höhe nach hinausgehen“.

    „Millionen Wählerinnen und Wähler kleiner Parteien können aufatmen: bei der Europawahl 2019 haben sie wieder freie Wahl – ohne Hürde und Sperrklausel. Nach diesem Gutachten steht fest: entweder Union und SPD halten sich an die Spielregeln des Grundgesetzes – oder das Bundesverfassungsgericht wird eine verfrühte Wiederauflage der Sperrklausel rechtzeitig vor der Europawahl 2019 einkassieren.“

    erklärt Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019.

    „Europa braucht mehr Mitbestimmung und politische Ideen, nicht weniger. Wer Bürgern, die von den etablierten Parteien enttäuscht sind, keine andere Wahl lässt, treibt sie entweder in die Arme der AfD oder lässt sie insgesamt der Wahlurne den Rücken kehren. Beides schadet unserer Demokratie und gefährdet Europa.“

    betont Breyer.

    Hintergrund:
    Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2014 eine Sperrklausel zur Europawahl kippte, sind sieben Abgeordnete kleiner Parteien (darunter Piratenpartei, Freie Wähler und ÖDP) in das Europäische Parlament eingezogen. Einer Auswertung zufolge sind die Abgeordneten kleiner Parteien im Europaparlament aktiver als die Mehrzahl ihrer Kollegen. Dies gilt jedenfalls für die fünf der sieben Abgeordneten, die sich einer Fraktion angeschlossen haben. Die Abgeordnete der Piratenpartei Julia Reda ist vom Europäischen Parlament sogar zur Berichterstatterin zur Urheberrechtsreform gewählt worden.

  • Anti-Terror-Zensur: EU-Kommission plant Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“

    Anti-Terror-Zensur: EU-Kommission plant Verordnung zur „Entfernung terroristischer Inhalte“

    Die Piraten warnen vor dem diese Woche veröffentlichten Plan der EU-Kommission zur „Entfernung terroristischer Inhalte“ aus dem Internet.

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren und automatisierten Upload-Filter bedeuten das Aus für unzählige Internetdienste und gefährden die Meinungsfreiheit im Netz“, warnt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. „Die Anti-Terror-Pläne der EU-Kommission sind selbst ein Anschlag auf das freie Internet. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Sie liefert unter anderem Islamisten Argumente gegen den Westen und führt bestenfalls zum Abtauchen von Sympathisanten jeglicher extremistischer Strömungen in den Untergrund.“

    Im Einzelnen nennt die Piratenpartei acht Kritikpunkte an dem Verordnungsentwurf.

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
      Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter den geforderten Einsatz von Upload-Filtern oder die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können.
    2. Fehleranfällige Upload-Filter gefährden die Meinungsfreiheit:
      Internetanbieter sollen zur automatisierten Suche nach noch unbekannten „terroristischen Inhalten“ verpflichtet werden, ohne dass eine menschliche Überprüfung vor der Sperre erfolgen muss. Solche Upload-Filter sind Zensurmaschinen, die nachgewiesenermaßen auch völlig legale Inhalte unterdrücken (zum Beispiel Dokumentationen von Menschenrechtsverletzungen in Bürgerkriegen). Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf nicht ausschließlich von Algorithmen und Maschinen bestimmt werden. Ein menschliches Korrektiv ist hier unabdingbar.
    3. Fehlende Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
      Die Behörden, die Sperrungen „terroristischer Informationen“ anordnen sollen, müssen laut EU-Vorschlag nicht unabhängig sein. Es gibt auch keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Damit könnte unsere Meinungs- und Informationsfreiheit beispielsweise in die Hand des ungarischen Innenministeriums oder eines örtlichen Polizeibeamten in Rumänien gelegt werden. Das ist inakzeptabel. Die Entfernung von Inhalten anzuordnen, muss einer unabhängigen Behörde wie einem Gericht, einem Beauftragten für Meinungsfreiheit oder einem Bürgeranwalt vorbehalten bleiben.
    4. Willkürlicher Privatzensur wird Vorschub geleistet, statt sie zu verhindern:
      Das Verfahren für Sperranordnungen soll durch behördliche „Hinweise“ an Provider umgangen werden können. Unsere Meinungs- und Informationsfreiheit darf jedoch nicht in die Hände privater Internetkonzerne gelegt werden, die oft vollkommen willkürlich Inhalte löschen. Vielmehr müsste es Internetanbietern zum Schutz der Meinungsfreiheit verboten werden, legale Inhalte willkürlich zu löschen oder zu sperren.
    5. Fehlende Transparenz und Kontrolle:
      Eine unabhängige Überprüfung von Sperrungen ist nicht gewährleistet. Der Autor eines Inhalts soll von der Sperrung nicht benachrichtigt werden müssen, selbst wenn er Kontaktdaten hinterlassen hat. Wir fordern, dass der Autor informiert wird und nicht nur er, sondern auch jeder andere Bürger, dem Informationen vorenthalten werden, zur Anfechtung von Sperrungen berechtigt ist. Nur so können sich beispielsweise Nichtregierungsorganisationen für Meinungsfreiheit im Netz und gegen ungerechtfertigte Unterdrückung von Informationen einsetzen.
    6. Untaugliche Internetsperren durch Geolocation:
      Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.
    7. Ein „rein Europäisches Internet“ droht:
      Anstatt eine internationale Verständigung auf universell geächtete Inhalte herbeizuführen, soll ein europäisches Regionalnetz mit Netzsperren für Inhalte, die zum Beispiel in den USA völlig legal abrufbar bleiben, geschaffen werden. Das widerspricht dem Grundgedanken eines weltweiten Netzes.
    8. Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?
      Die EU-Zensurverordnung leistet einer anlasslosen Aufzeichnung unseres privaten Surfverhaltens Vorschub. Bei Sperrung „terroristischer Inhalte“ fordert sie vom Anbieter die Aufbewahrung der zugehörigen Nutzerdaten, obwohl derartige Daten im Regelfall gar nicht aufgezeichnet werden dürften. Es besteht die Gefahr, dass Anbieter sämtliche Uploader registrieren, nur um im Bedarfsfall der Aufbewahrungspflicht nachkommen zu können. Ein freies Netz braucht Anonymität.
  • Wahlkampfplaner gesucht

    Wahlkampfplaner gesucht

    Die Servicegruppe EU-Wahlkampf 2019 ist damit beauftragt, den Wahlkampf für die Europawahl 2019 vorzubereiten und zu koordinieren. Die Servicegruppe wird temporär für die Zeit des Wahlkampfs eingerichtet und von Michael Ebner geleitet.

    Für die ehrenamtliche Mitarbeit in dieser und den weiteren zuarbeitenden Servicegruppen werden viele Piraten benötigt, konkret für folgende Bereiche und Aufgaben:

    Bereich Kampagne
    – Festlegung von Schwerpunkten und Stil der Kampagne in Absprache mit den Kandidaten, dem Vorstand und den Landesverbänden
    – Budget-Planung
    – Erarbeitung von Vorschlägen für bildstarke Aktionen
    – Aufbau von Social-Media-Kampagnen für verschiedene Plattformen
    – Entwurf, Vorbereitung und anschließende Erfolgskontrolle

    Bereich Kontakte und Termine
    – Aufbau und Pflege von Kontakten zu NGOs
    – Koordination der Termine der Kandidaten
    – Überwachung der Kampagnentermine und Deadlines

    Bereich Veranstaltungen
    – Vorbereitung und Durchführung eigener Veranstaltungen
    – Vorbereitung von Beteiligungen an gemeinsamen Veranstaltungen mehrerer Gruppen

    Bereich Interne Revision
    – Lokalisierung und Benennung von Fehlern und Verbesserungspotential
    – Ansprechpartner für alle, die Fehler und Verbesserungspotential melden wollen

    Bereich Textvorbereitung
    – Entwurf und Vorbereitung von Texten für Printmaterialien (Flyer, Wahlkampfzeitung), Online-Texten, Presse-Texten
    – Beantwortung von Wähleranfragen und Wahlprüfsteinen nach Absprache mit dem Beauftragten
    – Slogans und Demonstrations-Lyrik
    – Protokolle der Servicegruppen-Sitzungen

    und außerdem noch:
    Foto/Video und Gestaltung
    – Erstellung von printfähigen Fotos von Kandidaten und Aktionen sowie weiteren Bildern
    – Nachbearbeitung von Fotos
    – Gestaltung von Werbe-Materialien (Plakate, Flyer, etc.) in Kooperation mit der europäischen Kampagne
    – Gestaltung von Social-Media-Kampagnen
    – Gestaltung von Materialien für Veranstaltungen und Demonstrationen
    – Statements der Kandidaten
    – Mitschnitte und ggf. Live-Streaming von Veranstaltungen
    – Nachbearbeitung von Videos

    Eine Bewerbung für mehrere Tätigkeiten ist möglich. Für manche Bereiche wird auch eine Teamleitung benötigt. Für diese ist entsprechende Erfahrung im Tätigkeitsgebiet erforderlich und soll bereits in der Bewerbung glaubhaft gemacht werden. Umfang und Form der Bewerbungen dürfen berücksichtigen, dass es hier um ehrenamtliche Tätigkeiten in einer Mitmach-Partei geht. Bewerber sollten bereit sein, zu den Konditionen des „mission statements“ zu arbeiten.

    Bewerbungen (bevorzugt bis 11.09.2018) an wahlkampf@piratenpartei.de. Rückfragen bitte an den Leiter der Servicegruppe, Michael Ebner, unter derselben Mailadresse.

    [maincolor_box]MISSION STATEMENT
    Die Servicegruppe EU-Wahlkampf 2019 plant und koordiniert den Wahlkampf der Piratenpartei zur Wahl des Europäischen Parlaments im Jahr 2019. Im Hinblick auf die Bedeutung dieser Aufgabe verständigen wir uns auf die folgenden Regeln innerhalb der Servicegruppe:
    1. Wir stellen die gemeinsame Aufgabe vor das persönliche Ego.
    2. Wir arbeiten im Rahmen dieser Beauftragung mit den anderen Beauftragten, den Kandidaten sowie den Organen der Piratenpartei und deren Angehörigen vorbehaltslos und konstruktiv zusammen. Persönliche Animositäten und inhaltliche Differenzen werden bis zum Wahltag zurückgestellt.
    3. Konflikte im Rahmen dieser Beauftragung werden nach Möglichkeit im persönlichen Gespräch beigelegt, wo dies nicht möglich ist, wird der Leiter der Servicegruppe hinzugezogen. Auf keinen Fall werden Konflikte in die Öffentlichkeit getragen, auch nicht in Andeutungen oder Non-Mentions.
    4. Wir arbeiten alle ehrenamtlich und sind nicht perfekt. Aber wir bemühen uns, uns laufend zu verbessern. Fehler und Versäumnisse werden passieren – wir kommunizieren diese baldmöglichst, bemühen uns um Schadensbegrenzung und lernen daraus.
    5. Unabhängig vom Ziel – das unter den gegebenen Umständen bestmögliche Ergebnis – streben wir auch eine angenehme Arbeitsatmosphäre und Spaß bei der Sache an. Auch dafür obliegt die Verantwortung jedem Einzelnen.[/maincolor_box]
  • Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Statement zu den Ereignissen in Chemnitz

    Der Landesverband Sachsen spricht der Familie, den Angehörigen und Freunden des jungen Mannes, der am vergangenen Wochenende auf dem Chemnitzer Stadtfest getötet wurde, ihr Beileid und tiefstes Mitgefühl aus.

    Umso trauriger ist es, dass ein ohnehin schon so tragisches Ereignis solche Folgen hat. Wir sprechen uns wiederholt klar gegen Rechtsextremismus – insbesondere bezogen auf die aktuelle Lage in Chemnitz – aus.

    Alleine den Tod eines Menschen zu missbrauchen, um ein politisches Thema auszuschlachten, ist verachtenswert. Dies in der Art und Weise zu tun, wie es die rechten „Demonstranten“ in Chemnitz zeigen, ist regelrecht verabscheuungswürdig. Flüchtlinge und Menschen mit Migrationshintergrund müssen in Chemnitz momentan um ihr Leben fürchten und trauen sich nicht auf die Straße. Das hat nichts mit Demokratie zu tun.

    Die Staatsanwaltschaft ermittelt und hat bereits Haftbefehle erlassen – die Herkunft der mutmaßlichen Täter sollte dabei keine Rolle spielen. Nichtdestotrotz wurde diese wieder zum Hauptthema – Rechtsextreme nahmen die nicht-deutsche Abstammung der Täter zum Anlass, in Chemnitz zu wüten, zu randalieren, zu bedrohen und zu verletzen.

    Schon am Sonntag war die sächsische Polizei nicht Herr der Lage. Es kam zu Menschenjagden und Angriffen auf Beamte. Trotzdem war die Polizei bei der angemeldeten Demonstration am Montag erneut gefährlich in der Unterzahl. Die Rechten konnten dadurch lange ungehindert agieren und ihre geplante Route marschieren – und das, obwohl schamlos der Hitlergruß gezeigt wurde, Steine, Flaschen und Böller flogen und sogar Menschen verletzt wurden.

    Der Chemnitzer Piraten-Stadtrat Toni Rotter, der Montagabend vor Ort war, beschreibt die Lage:

    „Die Menschen hatten Angst. Sie weinten und versteckten sich, viele den zweiten Tag in Folge. Der erste Böller flog in Richtung des Banners ‚StadträtInnen für Menschlichkeit und Solidarität‘, nicht auf sogenannte ‚linke Chaoten‘. Das war eine Kampfansage an unsere Demokratie und Staatsversagen seitens der Sicherheits- und Ordnungskräfte und ihrer Vorgesetzten aus der Politik. Auch die Einsatzkräfte haben hier versagt. Wer die rechte Demonstration auch nur ein kleines Stück in Schutz nimmt, beschwört den Untergang unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wie das aussieht, haben wir jetzt hautnah erlebt.“

    Wir können nur hoffen, dass die Ausschreitungen in Chemnitz eine Ausnahmesituation bleiben und trotz der bereits angekündigten weiteren Demonstrationen in den nächsten Tagen nicht zur Gewohnheit werden. Es zeigt auf jeden Fall wieder, was den Rechtsextremisten gegeben werden darf: kein fußbreit!

    [maincolor_box]STELLUNGNAHME DES BUNDESVORSTANDES DER PIRATENPARTEI
    Wir sind erschüttert über die Ereignisse in Chemnitz und schließen uns den Beileidswünschen unseres sächsischen Landesverbandes an. Allen, die vom Tod des Mannes betroffen sind, wünschen wir viel Kraft.
    Die Piratenpartei fordert alle Piraten, Freibeuter und Freunde der Freiheit dazu auf, weiterhin mit aller Kraft am Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates und einer modernen freiheitlichen Gesellschaftsordnung, geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit, mitzuwirken und erinnert erneut daran, dass wir totalitäre, diktatorische und faschistische Bestrebungen jeder Art entschieden ablehnen.
    Im Namen des Bundesvorstandes
    Ute Elisabeth Gabelmann
    Politische Geschäftsführerin[/maincolor_box]
  • BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    BGH: Keine anonymisierten Urteile für Verbraucher

    Anders als die Presse haben Bürger grundsätzlich keinen Anspruch auf Herausgabe anonymisierter Gerichtsentscheidungen. So hat es der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs auf Antrag des Bürgerrechtlers Patrick Breyer (Piratenpartei) am 20. Juni 2018 entschieden und erst jetzt bekannt gegeben (Az. 5 AR (Vs) 112/17). Dies gelte selbst dann, wenn eine Entscheidung der amtlichen Publikationspflicht unterliege. Ob sich aus Informationsfreiheitsrecht ein Einsichtsrecht ergebe, ließen die Richter offen.

    „Eine derartige Intransparenz der Justiz ist nicht zeitgemäß“

    kritisiert Breyer die Entscheidung.

    „Wenn unsere Gerichte im Namen des Volkes urteilen, sind sie dem Bürger auch Rechenschaft schuldig. In einem Rechtsstaat muss jeder Bürger seine Rechte und Pflichten in Erfahrung bringen können. Auch eine kritische Diskussion von Urteilen setzt voraus, dass sie auf Anfrage anonymisiert herausgegeben werden. Die Bundesjustizministerin sollte jetzt umgehend eine gesetzliche Regelung der Publikationspflicht der Gerichte und des Zugangsanspruchs der Öffentlichkeit auf den Weg bringen.“

    Vorausgegangen war dem Verfahren, dass Breyer als Landtagsabgeordneter im vergangenen Jahr den Vorwurf aufdeckte, dass Kieler Kriminalbeamte in einem Strafverfahren gegen Rocker entlastende Aussagen unterdrückt haben sollen. Seither versuchte er, Zugang zu diesem Prozess-Urteil zu erhalten. Inzwischen beschäftigt sich auch ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss mit der sogenannten „Rocker-Affäre“.

    Nach Ansicht Breyers verkennt der 5. Strafsenat das Grundrecht jedes Bürgers auf Informationsfreiheit aus Artikel 5 des Grundgesetzes. Dieses schützt den Zugang zu allen öffentlich zugänglich zu machenden Quellen, und damit auch zu publikationspflichtigen Gerichtsentscheidungen. Der 4. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte noch im vergangenen Jahr entschieden, dass für die Anforderung anonymisierter Gerichtsentscheidungen nicht die hohen Anforderungen einer Einsichtnahme in Gerichtsakten gelten. Davon, so Breyer, hätte der 5.Strafsenat nicht ohne interne Klärung abweichen dürfen. Nach dem negativen Beschluss des BGH soll nun das Amtsgericht Kiel abschließend über Breyers Einsichtsantrag entscheiden.

    Patrick Breyer ist Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019. Er engagiert sich seit Jahren für eine transparentere Justiz. Auf seine Klage verurteilte der EuGH die EU-Kommission 2017, gerichtliche Schriftsätze öffentlich zugänglich zu machen (Az. C-213/15 P).

    Im Wortlaut:
    Breyers Begründung seiner Rechtsbeschwerde
    Breyers Erwiderung auf den Generalbundesanwalt
    Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20.06.2018