Autor: Borys

  • Deutscher Pflegetag 2018 – Netzwerken für eine menschenwürdige Pflege

    Deutscher Pflegetag 2018 – Netzwerken für eine menschenwürdige Pflege

    Die Pflege von kranken oder älteren Menschen ist bereits aktuell eines der bedeutendsten Themen der Sozial- und Gesundheitspolitik. Zukünftig wird sich diese Thematik weiter verschärfen.
    Sandra Leurs, Krefelder Kommunalpolitikerin der Piratenpartei und Expertin für Pflege, besuchte vom 15. bis 17.03.2018 den Deutschen Pflegetag in Berlin. Dort nutzte sie die Gelegenheit, mit wichtigen politischen Akteuren und engagierten Profis im Bereich Pflege in Kontakt zu kommen und auf programmatische Inhalte der Piratenpartei aufmerksam zu machen.

    Spahn erntet verhaltenen Applaus

    Während der Rede des neuen Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) herrschte überwiegend Stille im Saal. Spahn hatte bereits kurz nach Bekanntwerden seiner Berufung durch kontroverse Äußerungen, beispielsweise zu Hartz-IV-Empfängern und dem §219a StGB, für Aufsehen gesorgt. Auch sein Redebeitrag während des Pflegetages wurde nur mit verhaltenem Applaus der Anwesenden quittiert. Insbesondere über die sozialen Medien äußerten sich viele Mitglieder der Pflegecommunity sehr negativ über das von Jens Spahn Gesagte.

    Immerhin ein sachkundiger Bundesbeauftragter für die Pflege ist in Sicht: Die beste Nachricht des ersten Tages aus Sicht der Piratenpartei war die Nominierung von Andreas Westerfellhaus zum Bundesbeauftragten für die Pflege. Auf Grund seiner jahrelangen Erfahrung als Vorsitzender des Deutschen Pflegerates weiß Westerfellhaus, wovon er redet, und setzt sich für die Belange der Pflegenden und Gepflegten ein.
    Sandra Leurs wurde im Vorfeld von Andreas Westerfellhaus um ein Treffen in Berlin gebeten. Diese Einladung zeigt, dass die Meinung der Piratenpartei in Sachen Pflege sehr gefragt ist. Beide trafen sich am Freitag zu einem Gespräch in der Messehalle.

    Während eines gemeinsamen Besuches der dortigen Ausstellung von Initiativen für Pflege, Digitalisierung, Robotik und E-Health mit Angeboten von verschiedenen Unternehmen, zeigte Westerfellhaus sich erfreut über die neue Aufgabe. Zugleich mahnte er jedoch auch zu Geduld, da nicht alle Probleme von heute auf morgen gelöst werden könnten. Aber er versprach, Notwendiges anzupacken; vor allem die heißen Eisen wie Personalschlüssel, Entlohnung und Arbeitsbedingungen. Sandra Leurs erzählte ihm von den pflegepolitischen Inhalten der Piratenpartei im Bundestagswahlprogramm, welches bei ihm auf großes Interesse stieß. Beide werden für weiteren Austausch in Kontakt bleiben.

    Interessante Gespräche und wichtige Kontakte

    Vertiefende Gespräche führte Sandra Leurs unter anderem mit Elisabeth Scharfenberg, ehemalige Ministerin des Bundes der Grünen und Pflegepolitikerin. Scharfenberg freute sich sehr über das persönliche Treffen mit Sandra Leurs. Im Gespräch zu den Problematiken der Pflege in Deutschland konnten beide schließlich jedoch nur konstatieren, dass der Kampf um Verbesserungen weiterhin ein mühsamer sein wird. Parteiübergreifende Zusammenarbeit ist daher dringend erforderlich, um zuallererst die zum Teil gravierenden Missstände abzubauen, die derzeit in der Pflege herrschen.

    Den Donnerstag verbrachte Sandra Leurs überwiegend mit Mitgliedern des „Pflege in Bewegung e.V.“. Der Gedankenaustausch mit diesen Engagierten war für sie sowohl interessant als auch aufschlussreich.
    Persönlich lernte sie zudem die Initiatorin vom „CareSlam!“, Yvonne Falkner, kennen, welche regelmäßig Slam-Abende rund um das Thema Pflege veranstaltet und es mit einer Sequenz aus ihrem Programm sogar bis in die Kabarettsendung „Die Anstalt“ (ZDF) schaffte.
    Zudem sprach Sandra Leurs mit Marcus Jogerst-Ratzka. Er betreibt eine kleine Senioreneinrichtung in der Nähe von Offenburg und hat am Buch „Jeder pflegt allein“ von correctiv.org mitgearbeitet, welches 2016 erschien und sensationelle Kritiken erntete. Auch Sandra Leurs hat es gelesen und kommentierte als Pflege-Expertin: „Ich habe nichts gefunden, das als geschönt oder übertrieben negativ dargestellt wurde.“

    Neben vielen anderen traf Leurs zudem Jörg Benter. Er betreibt eine Beratungsfirma für Dienstplanung, Zeitmanagement und kollegiale Beratung. Darüber hinaus hält er Seminare, bietet Fachberatung zu Themen wie systemische Beratung und systemisches Coaching an.
    Beide tauschten sich zu Arbeitszeitmodellen aus. Sandra Leurs‘ Idee, sechs Stunden als Vollzeit in der Pflege zu etablieren, in einer Fünf-Tage-Woche im Rollsystem bei vollem Lohnausgleich, hielt Benter für schwer umsetzbar. Dies würde mehr Personal erfordern und höhere Gehälter bedeuten. Auch wenn er damit wohl recht hat, ist eine Überarbeitung des Arbeitszeitmodells im Pflegesektor und eine Entlastung der Pflegenden bei besserer Bezahlung dringend notwendig und steht daher weit oben im Programm der Piratenpartei Deutschland.

    Benter stellte Leurs auch seine eigene Idee vor, wie Pflegekräfte aus dem sogenannten „Pflexit“ zurückgeholt werden könnten. Sie sollen so arbeiten dürfen, wie sie wollen: zwei Stunden am Tag oder 24 Stunden, anschließend einen Tag frei. Kurz und knapp gesagt plädiert er für einen selbstbestimmten Dienstplan. Diesen Ansatz findet zwar auch Sandra Leurs interessant, jedoch sei diese Idee zumindest im aktuellen Pflegesystem schwer bis unmöglich umsetzbar – schon allein, weil es am nötigen Personal mangele.

    Sehr erfreut war Sandra Leurs auch, dass sie Corinna Seegert persönlich kennenlernen konnte. Die beiden Frauen kannten sich bislang nur über soziale Netzwerke. Als Krankenschwester absolvierte Seegert eine erfolgreiche Zusatzausbildung zur Diplombetriebswirtin (VWA) und ist Dozentin für Pflegeberufe, Qualitätsmanagerin, Case-Managerin und Pflegeberaterin nach § 7a, SGB XI. Ebenfalls spannend waren Gespräche mit der Pflegehistorikerin und Bloggerin Monja Schünemann sowie Diana Leisering von „Pflege am Boden Köln“. Leisering engagiert sich ebenfalls bei der Initiative „Pflege in Bewegung e. V.“ Leurs und Leisering kennen sich schon länger aus Köln.

    Pflege, Piraten und Robotik

    Am Stand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Referat 524, Technik, Interaktionen mit demografischem Wandel) konnte unter anderem der Roboter „Pepper“ besichtigt werden. Da Sandra Leurs sich unter anderem mit dem Thema Robotik in der Pflege beschäftigt, welches in Zukunft stark an Bedeutung gewinnen wird, führte dies sofort zu sehr anregenden Gesprächen und Freude auf beiden Seiten. Als Leurs den Ausstellenden zudem von Matthias Melcher berichtete, der mit einem etwas kleineren, selbst gebauten Roboter in einer Krefelder Senioreneinrichtung für Furore gesorgt hatte, war die Freude umso größer.

    Im Bereich der digitalen Dokumentationssysteme für die Pflege hat sich in den vergangenen Jahren ebenfalls eine rasante Entwicklung vollzogen. An einem Infostand zu Dokumentationssystemen konnte Leurs feststellen, dass das neue SIS-System inzwischen auch bei Senso Verwendung findet. Mit Senso hatte sie bereits zwischen 2002 und 2010 gearbeitet. Ein Mitarbeiter des Infostandes würdigte die Arbeit der Piratenpartei als sehr wichtig und freute sich, mit Sandra Leurs eine überaus engagierte, piratige Pflegeexpertin getroffen zu haben.

    Fazit

    In der Pflege stehen wir in Deutschland aktuell vor großen Herausforderungen, aber viele engagierte Menschen gehen die bestehenden Schwierigkeiten an, benennen die herrschenden Probleme, vernetzen sich und erarbeiten Lösungsansätze, um gemeinsam einen Weg aus der Pflegemisere zu finden. Eine Veranstaltung wie der Deutsche Pflegetag ist aus diesem Grund nicht nur eine hervorragende Informationsquelle über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Pflege sondern für alle engagierten Besucher auch eine hervorragende und dringend nötige Möglichkeit sich zu vernetzen und für die Behebung der bestehenden Herausforderungen neue Kraft und Mut zu schöpfen.
    Die politisch Verantwortlichen dürfen nicht länger davor zurückschrecken, unsere Gesellschaft aufzuwerten, indem sie mehr Geld für die Bedürfnisse und Versorgung der Schwächsten der Gesellschaft in die Hand nehmen.

    Den ausführlichen Bericht zum Deutschen Pflegetag 2018 finden Sie im Blog von Sandra Leurs.

  • Abschaffung der WLAN-Störerhaftung gilt ab 2017 – Piraten lassen Sony auflaufen

    Tobias McFadden, Gemeinderatsmitglied der Piratenpartei in Gauting, kämpft seit Jahren für freies WLAN und gegen die Störerhaftung in Deutschland. In einem über sieben Jahre andauernden, aufsehenerregenden Prozess, der von der Piratenpartei unterstützt wird, hat sich auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg mit dem Fall befasst und der Bundestag mehrfach das Gesetz ändern müssen.

    Jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) München das Urteil im Prozess McFadden gegen Sony Music gesprochen. Der Versuch von Sony Music, die Abschaffung der Störerhaftung wegen Verstoßes gegen EU-Urheberrecht kippen zu lassen, ist gescheitert. McFadden:

    „Das Gericht hat die Unterlassungsansprüche der Gegenseite anhand des neuen Telemediengesetzes (TMG) abgewiesen und die Abschaffung der Störerhaftung für offene WLANs bestätigt. Das ist ein Meilenstein für kleine Anbieter von offenen WLANs und Netzwerken in Bürgerhand!“

    Der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Das veraltete Urheberrecht wird weiterhin zu Massenabmahnungen, zur Ausspähung von Internetnutzern und zu ständigen Forderungen nach einer Einschränkung des freien Internetzugangs führen. Wir Piraten treten für einen Befreiungsschlag durch Legalisierung des privaten Kulturgütertauschs ein. Im Gegenzug könnten die Urheber pauschal entschädigt werden, beispielsweise durch eine Abgabe von Internetkonzernen.“

    Hintergrund: McFadden betreibt in Gauting ein frei nutzbares WLAN-Netz, über das vor Abschaffung der Störerhaftung im Jahr 2017 eine Urheberrechtsverletzung begangen worden sein soll. Nach dem heutigen Urteil soll McFadden zwar 800 Euro Abmahnkosten tragen. Sony Music ist aber mit dem Hauptanliegen gescheitert, McFadden zur Abschaltung des WLAN-Hotspots oder zur Beschränkung der Nutzbarkeit zu verpflichten (sog. „Unterlassungsanspruch“).

  • Stephen Hawking, CBE (1942 – 2018)

    Stephen Hawking, CBE (1942 – 2018)

    „Denken Sie daran, nach oben zu den Sternen zu schauen und nicht nach unten auf Ihre Füße. Wie schwer das Leben auch scheinen mag, es gibt immer etwas, das Sie tun können. Es ist nur wichtig, niemals aufzugeben.“

  • Koalitionsvertrag unterschrieben – Piraten zur #GroKo

    Heute haben CD/CSU und SPD ihren Koalitionsvertrag unterschrieben. Wir haben uns in den vergangenen Wochen viel mit der Großen Koalition (GroKo) und ihren Plänen und Personal beschäftigt und werden das natürlich auch weiterhin tun. Einen kleinen Rückblick gibt’s hier:

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Zehn Jahre danach: Bildungsrepublik Deutschland?

    Ein Digitalministerium für Deutschland?

    Klimaziele 2020 locker erreichen: Eine Anleitung

    Der #GroKo fehlt es an Mut und neuen Ideen!

    GroKo: halbherzige Familienpolitik

    GroKo: Grundgesetz als Verhandlungsmasse?

  • Frauenpolitik: viel Luft nach oben

    Frauenpolitik: viel Luft nach oben

    „Unsere Leistungsgesellschaft ist eine Gesellschaft, in der nicht nur Leistung gilt, sondern eine, welche bestimmt, was Leistung ist und wer sie leisten darf.“
    Gerhard Uhlenbruck

    Frauenpolitisch ist in den letzten Jahren sehr viel erreicht worden. So ist es heute eine weitgehende Selbstverständlichkeit, dass Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen können. Das ist die gute Nachricht. Die schlechte lautet: Frauen müssen fast ausnahmslos arbeiten gehen, weil sie entweder alleinerziehend sind oder ein Einkommen nicht ausreicht, um eine Familie mit Kindern zu versorgen. Allein die Mietpreise in den Ballungsgebieten sind horrend.

    Die politische Ausrichtung der derzeitigen Frauenpolitik ist absolut einseitig. Sie sieht fast ausschließlich vor, dass Frauen einer Erwerbsarbeit nachgehen können und müssen. Alternativen dazu sind eher nicht vorgesehen. „Lebe wie ein Mann“ lautet das Motto, Karriere und 60- bis 80-Stunden-Woche inklusive.

    Nur damit keine Missverständnisse aufkommen: Jede Frau, die wie ein Mann leben möchte, muss das tun können. Weder ein geringeres Einkommen bei gleicher Leistung noch eine gläserne Decke sind auch nur ansatzweise akzeptabel. Doch was ist mit den Frauen (und auch Männern), die kein solches Arbeitspensum leisten können oder wollen, weil sie – gerade auch als Eltern – ihrer erzieherischen Verantwortung nachkommen möchten?

    Zu viele Frauen, die Kinder haben, werden von dieser politischen Einseitigkeit enorm unter Druck gesetzt. Mit Konsequenzen, die für die Gesellschaft auf Dauer nicht gut sein können. So häufen sich in letzter Zeit Berichte, in denen Personal von KiTas und Schulen davon erzählt, dass immer öfter kranke Kinder – selbst mit hohem Fieber – morgens in den Einrichtungen abgeliefert werden. Rufen Lehrer oder Erzieher bei den Erziehungsberechtigten an und teilen ihnen mit, dass ihr Kind krank ist und abgeholt werden muss, müssen sie immer öfter diesen Umstand mit den Verantwortlichen diskutieren. Und meist bekommen sie folgende Antwort zu hören: „Ich bin auf der Arbeit und kann hier nicht so einfach weg.“

    Sicher, man kann es sich jetzt sehr leicht machen und vermeintlich „verantwortungslose“ Eltern dafür schelten. Dies ist allerdings viel zu kurz gegriffen. Die Frage muss eigentlich lauten: Was treibt Eltern dazu, ihre kranken Kinder nicht zu Hause zu lassen, sondern in die Einrichtungen zu schleppen?
    Die Antwort liegt auf der Hand. Aktuelle Studien zeigen, dass sich immer mehr Menschen krank zu ihrer Arbeitsstelle zwingen aus Angst, ihren Arbeitsplatz zu verlieren. Und es ist genau diese Angst, die die Erziehungsberechtigen dazu bringt, mit ihren kranken Kindern genauso zu verfahren.

    Was bedeutet es für die Kinder, wenn sie – krank wie sie sind – nicht zu Hause bleiben können und gepflegt werden? Welches Weltbild wird ihnen vermittelt und wie werden sie als Erwachsene mit dieser Erfahrung umgehen?

    Der ökonomische Druck, der insbesondere auf der Gruppe der Alleinerziehenden lastet, ist aus kinder- und jugendpolitischer Sicht vollkommen inakzeptabel geworden und führt zu genau solchen Auswüchsen. Denn ein Verlust des Arbeitsplatzes würde insbesondere für diese Gruppe ein soziales Desaster führen. Da die meisten von ihnen (mit weit über 80%) Frauen sind, ist das auch aus frauenpolitischer Sicht ein Irrweg.

    Frauenpolitik bedeutet seit einigen Jahren nur noch, möglichst viele Frauen in Arbeit zu bringen. Unbestritten: Jede Frau, die Kinder hat, aber dennoch einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchte, muss dies tun können. Dazu müssen entsprechende Einrichtungen zur Verfügung stehen.
    Aber wir müssen weg von dem Zwang, dass Frauen grundsätzlich um jeden Preis arbeiten und ihre Kinder in Einrichtungen abgeben, nur um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Denn bei der Grundhaltung „Frauen müssen grundsätzlich wie Männer arbeiten“ wird übersehen, dass nicht jede Frau so leistungsstark ist, den Balanceakt Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen. Statt dessen agiert sie oft am Rande ihrer Leistungsfähigkeit. Für diese Frauen gibt es keine Politik Lobby. Sie werden von allen Seiten allein gelassen.

    Zu oft ist zu hören, dass Frauen sehr viel lieber zumindest die ersten drei Lebensjahre mit ihren Kindern verbringen würden, sich dies aber finanziell nicht erlauben können. Auch gibt es Frauen, die sich dem ökonomischen Verschleißprozess ausgeliefert fühlen und ihrem selbst gestellten Anspruch als Mutter aus ihrer Sicht nicht mehr gerecht werden können. Das Gefühl des Ausgebranntseins und der permanenten Überforderung steigt häufig mit der Anzahl der Kinder.

    Seit Jahren ist der Umstand bekannt, dass besonders Frauen mit Kindern unter extremer Altersarmut leiden. Viele Frauen können nur eine Teilzeittätigkeit ausüben. Aber auch hier gibt es ausschließlich die neoliberale Antwort: Frauen müssen mehr arbeiten – vollkommen egal, ob sie das tatsächlich auch leisten können oder nicht. Nur Leistung in ökonomisch verwertbarer Form lohnt sich!

    Es wirkt geradezu wie ein Hohn, dass selbst die linken Feministinnen nichts anderes predigen als diese neoliberale Lösung. Als ob Gleichberechtigung alternativlos erst dann erreicht wäre, wenn auch die letzte Frau dem alles überlegenen ökonomischen Verschleißprozess unterworfen wurde.

    Denn – das wird neuerdings so gerne vollkommen ausgeblendet – auch Frauen, die sich ausschließlich ihrer Familie widmen wollen, können durchaus emanzipiert sein. Nur weil sie andere Lebensentwürfe und -wünsche haben, sind sie weder dümmer oder unselbstständiger oder gar ‚Maskulinistinnen‘, wie der wenig intelligente Vorwurf von ausschließlich arbeitsmarktorientierten Feministinnen lautet. Aber sie werden durch die derzeit einseitig ausgelegte Politik in eine Unselbstständigkeit getrieben – weil es für sie keine finanzielle Unabhängigkeit gibt.

    Es braucht endlich einen vollkommen neuen sozial-, familien- und frauenpolitischen Ansatz, der nicht einseitig neoliberal ausgelegt ist, sondern allen Frauen gerecht wird. Dieser Ansatz muss im übrigen auch eine gleichberechtigte Komponente enthalten – in dem er nicht nur für Frauen, sondern für jeden gilt, der in erster Linie die Hauptlast der erzieherischen und familiären Arbeit tragen möchte. Offensichtlich ist es doch so, dass Arbeit nur dann wertvoll ist, wenn diese einen ökonomischen Wert besitzt. Da Kinder durchaus einen ökonomischen Wert haben, muss diesem Wert endlich Rechnung getragen werden.

    Dies könnte dadurch erfolgen, dass der daheimbleibende Elternteil sozial abgesichert ist. Damit würde vor allem der enorme Druck, der auf Alleinerziehenden und Angehörigen der unteren Einkommensschichten lastet, deutlich vermindert werden. Diese Frauen und Männer müssten dann nicht mehr gezwungenermaßen ihre kranken Kinder in KiTas und Schulen abliefern, weil ein Verlust des Arbeitsplatzes nicht mehr den sozialen Totalabsturz beinhalten würde.

    Diese Männer und Frauen können arbeiten, wenn sie dies wünschen, aber sie sind nicht mehr dazu gezwungen. Sie wären frei und unabhängig und könnten von Situation zu Situation ihre Kapazitäten neu bewerten und einordnen. Sie könnten sich, wenn es erforderlich ist, ganz ihrer Familie widmen oder einer Erwerbstätigkeit in Teilzeit nachgehen. Leistungsstarke Frauen können nach wie vor in Vollzeit arbeiten – aber ohne den permanenten Druck, dies zu müssen.

    Alleinerziehende, die derzeit einen großen Teil der Hartz-IV-Empfänger stellen (die weitaus größte Gruppe auch hier: Frauen), würden endlich aus dieser Gruppe herausfallen und würden nicht weiter von Amts wegen drangsaliert. Letztlich würde diese Gruppe damit auch nicht mehr in die Altersarmut fallen. Dieser Ansatz sollte im übrigen auch für die Menschen gelten, die sich dazu entschließen, pflegebedürftige Angehörige angemessen zu versorgen und nicht in ein Pflegeheim versorgen zu lassen.

    Die Lösung für die aktuellen Probleme in der Frauenpolitik sollte also nicht lauten: „Lebe wie ein Mann“, sondern „Lebe selbstbestimmt“. Auch wenn das bedeutet, sich nicht einem neoliberalen Verwertungsprozess zu unterziehen, sondern statt dessen einen anderen gesellschaftlichen Beitrag in Form von Erziehung oder Pflege zu leisten. Erst wenn Männer und Frauen sich tatsächlich individuell und vollkommen frei entscheiden können, welchen Lebensweg sie gehen wollen, wird es tatsächlich echte Gleichberechtigung geben. Denn nur eine Gesellschaft, die individuelle Entscheidungen ihrer Mitglieder – egal ob Mann oder Frau, Mutter oder Vater – als gleichwertig akzeptiert, kann sich tatsächlich als modern und aufgeklärt bezeichnen.

  • Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Neue Digital-Staatsministerin erweist sich als Problem-Bär für Internetnutzer

    Die designierte Staatsministerin im Kanzleramt für Digitales, Dorothee Bär (CSU), beklagt in der BILD-Zeitung einen „Datenschutz wie im 18. Jahrhundert“, fordert eine „smarte Datenkultur vor allem für Unternehmen“ und kritisiert die geplante ePrivacy-Verordnung der Europäischen Union.

    Dazu der Datenschutzexperte der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Wer nicht weiß, dass das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 die Geburtsstunde des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung ist, erweist sich als völlig ahnungslos und unfähig zur politischen Begleitung der Digitalen Revolution. Ohne Vertrauen und Kontrolle über die eigenen Daten kann eine Informationsgesellschaft nicht funktionieren.“

    Bär sagt den EU-Plänen, die personenbezogene Speicherung und Analyse des Surfverhaltens nur noch mit Einwilligung des Nutzers zuzulassen, den Kampf an. Dazu Breyer:

    „Statt die ePrivacy-Verordnung verwässern und US-Spionagekonzernen nacheifern zu wollen, sollte sich Frau Bär lieber dafür einsetzen, dass die Privatsphäre der Nutzer von Google, Facebook und Co. besser geschützt wird. Internetnutzer wollen selbst entscheiden, ob ihr Surfverhalten ausgeschnüffelt und analysiert werden darf. Respektieren Sie das! Zwangs-Einwilligungserklärungen ohne Wahlrecht gehören verboten, statt das Opt-In-Prinzip ganz aufzugeben.“

    Die Piratenpartei fordert: Frau Bär, machen Sie sich nicht wie Herr De Maizière zur Copy&Paste-Lobbyistin der Werbewirtschaft in Brüssel, sondern stellen Sie sich auf die Seite der Nutzer und Verbraucher. Konzentrieren Sie sich auf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung und die Einführung des Rechtsanspruchs auf einen schnellen Internetzugang!

    Hintergrund: Das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie SIT warnt seit Jahren, durch Tracking entstünden „echte Bedrohungen und Risiken für Werte von Einzelnen und der ganzen Gesellschaft“. Es fordert eine freie Entscheidung der Verbraucher über die Verfolgung des Surfverhaltens, wogegen die deutsche Wirtschaft Sturm läuft.
    Die vom Europaparlament verabschiedete Fassung der ePrivacy-Verordnung wird aktuell mit Vertretern der europäischen Regierungen weiterverhandelt. Eine finale Fassung wird nicht vor Herbst 2018 erwartet.

  • Zehn Jahre danach: Bildungsrepublik Deutschland?

    „Schicksalstag für die SPD“ – so oder ähnlich titelten die Gazetten, als sie über die Entscheidung des SPD-Sonderparteitags über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD schrieben.

    Ja, die Entscheidung wird die weitere Entwicklung der SPD beeinflussen. Interessanter für unser Land ist jedoch, was nach einem ‚Ja‘ der SPD zur #GroKo zu erwarten ist und was den Menschen in unserem Land versprochen wird. In dieser Artikelserie gehen wir diesen Fragen auf den Grund.

    „Wohlstand für alle heißt heute Bildung für alle.“ sagte Angela Merkel bei ihrer Rede zum 60. Geburtstag der sozialen Marktwirtschaft am 12. Juni 2008, rief die „Bildungsrepublik Deutschland“ aus und erklärte Bildung zu der Zukunftsfrage der nächsten Jahre.

    Passiert ist seitdem in drei Regierungenkoalitionen unter Angela Merkel nicht viel in dieser Bildungsrepublik. Der Ausbau der Kindertagesstätten aufgrund des Rechtsanspruchs lief ja schon und wurde weiter betrieben. Es wurden an einigen Universitäten dank der Exzellenz-Initiative besondere Rahmenbedingungen geschaffen. Ansonsten herrschte auf Regierungsebene stilles Desinteresse. Parolen ohne Taten.

    Für eine vierte Regierung Merkel haben CDU/CSU und SPD das Thema Bildung wieder einmal als Zukunftsthema verhandelt. Wie sehen die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen aus bildungspolitischer Sicht aus?

    „Wir wollen die Bildungschancen in Deutschland im gemeinsamen Schulterschluss von Bund und Ländern verbessern. Dafür wollen wir einen nationalen Bildungsrat einrichten.“
    Mit der Einrichtung eines nationalen Bildungsrats will die Koalition der Bedeutung des Themas Bildung gerecht werden, nachdem die letzten drei Regierungen dies vernachlässigten. Hoffentlich wird aus diesem Bildungsrat mehr als ein Feigenblatt. Wie ein solcher nationaler Bildungsrat neben der Kultusministerkonferenz und den einzelnen Ministerien in eine Entscheidungslandschaft eingebunden wird, bleibt genauso nebulös wie die Frage, wer diesen Rat bildet, aus welchen Mitgliedern er bestehen wird und welche Aufgaben er haben wird.

    +/-0 für diesen nicht substantiierten Bildungsrat

    „Wir werden eine Investitionsoffensive für Schulen in Deutschland auf den Weg bringen. Diese umfasst zusätzlich zum laufenden Schulsanierungsprogramm die Unterstützung der Länder bei ihren Investitionen in die Bildungsinfrastruktur, insbesondere Ganztagsschul- und Betreuungsangebote, Digitalisierung und berufliche Schulen.“
    Es ist allerhöchste Zeit für eine angemessene Finanzierung der Bildungslandschaft abseits von Exzellenzinitiativen. Die Ausgaben im Bildungssektor liegen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren unter dem OECD-Durchschnitt. Zu Recht wird diese Sparsamkeit an der falschen Stelle von der OECD gerügt. Die Piratenpartei fordert daher seit Jahren eine Anhebung mindestens auf den OECD-Durchschnitt.
    Die jetzt vereinbarten 10 Milliarden Euro sind, obwohl sie teilweise im Sozialhaushalt verausgabt werden (SGB VIII), ein großer Schritt in die richtige Richtung. Sie bedeuten jedoch für jeden Schüler und Studenten in der kommenden Regierungsperiode nur knapp 15 Euro/Monat. Davon muss neben anderen Dingen die Infrastruktur verbessert und in Teilen erst geschaffen, (mehr) Lehrer ausgebildet und beschäftigt, Ganztagsstrukturen erweitert und teilweise erst geschaffen werden. Diese zusätzliche Finanzierung durch den Bund steht allerdings unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung.

    +0,5 für die zusätzliche Finanzierung durch den Bund

    „Dazu werden wir die erforderliche Rechtsgrundlage in Art. 104c GG anpassen.“
    Eine langjährige Forderung der Piratenpartei wird nun endlich aufgegriffen:

    „Bildung ist nicht nur Ländersache, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Wir setzen uns für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Der Bund muss öffentliche Bildungseinrichtungen finanzieren dürfen.“

    Im Koalitionspapier ist vereinbart, dass die Kultushoheit bei den Ländern verbleibt. Das ist vermutlich der Preis dafür, dass die Länder die nötige Grundgesetzänderung mittragen. Nach unserer Auffassung ist das leider nur der halbe Schritt hin zu einer Bildungslandschaft, in der Ländergrenzen keine hohen Hürden für Lehrende und Lernende mehr darstellen.

    +1 für die Anpassung des Grundgesetzes

    „Das Ausbildungsförderungsgesetz des Bundes (BAföG) wird ausgebaut und die Leistungen werden deutlich verbessert. […] Die Berufliche Bildung werden wir mit einem Berufsbildungspakt modernisieren und stärken.“
    Die Stärkung des BAföG und anderer Förderinstrumente begrüßen wir genauso wie eine Modernisierung der beruflichen Bildung. Wir werden die konkrete Ausgestaltung dieser Punkte beobachten.

    +0,5 für den Bereich der Förderinstrumente

    „Deutschland muss ein Innovationsland bleiben. Deshalb vereinbart der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft, bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des BIP für Forschung und Entwicklung aufzuwenden.“
    Die OECD attestiert der Bundesrepublik Ausgaben in Höhe von knapp 3% (Stand 2015). Hier wird eine leichte Steigerung vereinbart.

    +1 für die Finanzierung von Forschung und Entwicklung

    „Für strukturschwache Regionen […] werden wir zielgenaue Förderinstrumente entwickeln. […] Die Hightech-Strategie wird weiterentwickelt und auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen fokussiert.“

    Inhaltsleer, daher ohne Wertung.

    Insgesamt vermissen wir in der Vereinbarung einiges. Wo bleibt die Verbesserung der Lehramtsausbildung insbesondere im Bereich Digital- und Medienkompetenz? Wo bleibt die Einbindung von offenen Bildungsquellen (open educational resources)? Was ist mit der Vergleichbarkeit von Abschlüssen in der hochschulischen und der beruflichen Bildung? Kommt was zur Verbesserung der Master-Studienplatzangebote für Bachelor-Absolventen? Und die Förderung des internationalen Austauschs von Lernenden?

    -1 für die fehlenden Vereinbarungen

    Fazit
    Anscheinend sind die möglichen Koalitionspartner aus ihrem jahrelangen Tiefschlaf erwacht und haben nun endlich den Willen zu einer besser finanzierten Bildungslandschaft. In vielen Punkten bleibt das Ergebnis jedoch unter den Möglichkeiten. Was die Koalitionäre vergessen haben und wie zukunftsorientierte Bildungspolitik neben rein finanziellen Erwägungen aussehen kann, zeigen wir in unserem Programm.

  • Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Benachrichtigungsaktion zu Handy-Ortungen: Einwände der Staatsanwaltschaften widerlegt

    Durch Handy-Ortungen („nicht-individualisierte Funkzellenabfragen“) geraten jährlich Millionen Bürger ins Visier der Ermittler, nur weil sie zur falschen Zeit am falschen Ort waren. Die Verhältnismäßigkeit dieses massenhaften Grundrechtseingriffs wird sehr kontrovers diskutiert. Doch viele reden nicht mit, weil ihnen nicht klar ist, wie häufig sie selbst geortet werden.

    Mit der bundesweiten Aktion „Handy-Ortung: Wir wollen’s wissen!“ der Piratenpartei können Bürger seit einigen Monaten eine Benachrichtigung von Ortungen ihres Handys fordern. Bisher unterstellen die Staatsanwaltschaften vielfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden (§ 101 Abs. 4 S. 4 StPO). Deshalb stellt die Piratenpartei Formulare bereit, mit denen man das Gegenteil bekunden kann. Die Staatsanwaltschaften übergehen diesen Wunsch in ihren Antworten jedoch immer wieder mit einigen Standardargumenten, wie sich gezeigt hat (GStA Schleswig, GStA Köln, GStA Hamm, GStA Düsseldorf).

    Vorab ist zu hinterfragen, ob der Benachrichtigungswunsch überhaupt Voraussetzung einer Benachrichtigung ist. Nach Meinung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten richtet sich eine Funkzellenabfrage ohnehin gegen alle Betroffenen, die mithilfe einer Bestandsdatenauskunft identifiziert wurden, weshalb es nur zufällig Mitbetroffene nicht gebe (S. 48, 32). Nach dieser Sichtweise ist für ein Absehen von einer Benachrichtigung gemäß § 101 Abs. 4 S. 4 StPO von vornherein kein Raum.

    Sieht man die Georteten nicht als Betroffene (Zielpersonen) der Maßnahme an, kommen die Gegenargumente der Staatsanwaltschaften ins Spiel:
    Standardargument 1: „Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Speicherung und Verarbeitung Ihres Benachrichtigungswunsches.“
    Mit dem Benachrichtigungswunsch willigt der Betroffene in die Speicherung und Verarbeitung seiner Daten für Benachrichtigungen ein. Deshalb braucht es entgegen der Argumentation der Staatsanwaltschaften keine Rechtsgrundlage (§ 4 Abs. 1 BDSG).

    Standardargument 2: „Wir sind zur Speicherung Ihres Benachrichtigungswunsches nicht verpflichtet.“
    § 101 StPO regelt, unter welchen Umständen eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann dieser Pflicht nur durch Speicherung des Benachrichtigungswunsches nachkommen. Denn wenn „unerheblich Betroffene“ ein Interesse an einer Benachrichtigung anmelden, sind sie zu benachrichtigen. Deswegen folgt aus § 101 StPO die Verpflichtung der Staatsanwaltschaften zur Speicherung von Benachrichtigungswünschen.

    Standardargument 3: „Wir wissen nicht, ob Sie Ihr Handy zum Zeitpunkt der Ortung bei sich trugen oder jemand anders.“
    Diese Frage ist unerheblich. Der Anschlussinhaber ist von einer Ortung immer betroffen, weil sich daraus die Kenntnis ableiten lässt, dass die von ihm registrierte SIM-Karte an einem bestimmten Ort genutzt wurde (Personenbezug). Der Gesetzgeber kann kein generelles Leerlaufen der ausdrücklichen Benachrichtigungspflicht für Verkehrsabfragen gewollt haben, nur weil sich aus einer Verkehrsdatenabfrage der tatsächliche Nutzer nicht erkennen lässt.

    Standardargument 4: „Nachforschungen zur Feststellung der Identität Betroffener sind nur vorzunehmen, wenn dies unter Berücksichtigung der Eingriffsintensität der Maßnahme gegenüber dieser Person, des Aufwands für die Feststellung ihrer Identität sowie der daraus für diese oder andere Personen folgenden Beeinträchtigungen geboten ist.“
    Nach der Identität von Personen, die eine Benachrichtigung verlangt haben, muss nicht mehr geforscht werden. Sie steht bereits fest.

    Gerichtlich geklärt ist die Frage, ob die Betroffenen von Funkzellenabfragen ein Recht auf Benachrichtigung haben, bisher ersichtlich nicht. Dabei dürfte jeder, der von einer Funkzellenabfrage betroffen war (z.B. Teilnehmer an den G20-Gipfelprotesten in Hamburg), die gerichtliche Überprüfung des Absehens von einer Benachrichtigung verlangen können (§§ 101a Abs. 6, 101 Abs. 7 StPO; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 24.02.2012, 2 Ws 43/12, 2 Ws 44/12; OLG Stuttgart, Beschluss vom 13. Juli 2016 – 6 – 2 StE 1/14 – m.w.N.). Dies sollte klug, mit guter Vertretung und mit guten Argumenten in Angriff genommen werden.
    Unterdessen kann der Druck auf eine politische Lösung erhöht werden, wenn möglichst viele Bürger an der Aktion „Wir wollen’s wissen!“ teilnehmen und eine Benachrichtigung einfordern.

    Ein erster Erfolg hat sich bereits eingestellt: Berlin will in Kürze ein Internetportal freischalten, über das man Benachrichtigungen beantragen kann. Das ist der richtige Weg. Auch anderswo haben es die Staatsanwaltschaften in der Hand, ein automatisiertes Informationsverfahren ohne viel Aufwand einzuführen. Nach einem Gutachten des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums kommt eine Information per SMS, die öffentliche Bekanntmachung von Funkzellenabfragen oder die Einbindung von Treuhändern in Frage. Insbesondere ein Opt-In-Verfahren, in dem man eine Information per SMS an die geortete Handynummer beantragen kann, ist datenschutzfreundlich umzusetzen.

    Die individuelle Betroffenheit von Massenüberwachung offenzulegen, ist ein wichtiger, Bewusstsein bildender Schritt auf dem Weg zum digital mündigen und wehrhaften Bürger.