Autor: Borys

  • „Hate Speech“: Einschränkung der Meinungsfreiheit unter neuem Etikett

    „Hate Speech“: Einschränkung der Meinungsfreiheit unter neuem Etikett

    Seit längerer Zeit geistert der Begriff „Hate Speech“ – zu Deutsch „Hassrede“ – durch Politik, Medien und Gesellschaft. Oft wird er ganz selbstverständlich verwendet, dabei existiert keine eindeutige und verbindliche Definition des Begriffs. In Verbindung damit wird auch gerne analog der Begriff Hasskriminalität verwendet, der allerdings einen im juristischen Sinne sehr speziellen Bereich von u.a. rassistisch motivierten Gewalttaten umfasst. So wirkt es sehr seltsam, dass sich Parteien und Gruppierungen explizit dem Kampf gegen „Hate Speech“ widmen. Es drängt sich unweigerlich die Frage auf, gegen wen oder was dabei eigentlich genau gekämpft werden soll. Beim genauen Blick auf die einzelnen Akteure und deren Aussagen zu „Hate Speech“ fällt schnell auf, dass ganz unterschiedliche Dinge im Fokus stehen, gegen die vorgegangen werden soll. Überwiegend lässt sich das in drei Bereiche einteilen:

    1. Im Strafgesetzbuch definierte Straftaten, die an vielen Stellen im Internet, besonders sozialen Netzwerken, aktuell nur langsam oder unzureichend verfolgt werden.
    Hier wird der Begriff „Hate Speech“ nur als Zusammenfassung für die zahlreichen Straftatbestände genutzt, wie beispielsweise Volksverhetzung (§130 StGB), Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (§166 StGB), Beleidigung (§185 StGB), Üble Nachrede (§186 StGB) und Verleumdung (§187 StGB).

    An dieser Stelle wäre es hilfreicher, diese Straftaten konkret zu benennen, statt dafür den vagen Begriff „Hate Speech“ zu benutzen. Für schnellere und effizientere Ermittlungen und zeitnahe Verfahren müssen die Ermittlungsbehörden und Gerichte personell und technisch besser ausgestattet werden.

    2. In den letzten Jahren scheinbar zunehmende persönliche Anfeindungen und Angriffe, vor allem in sozialen Netzwerken.
    Subjektiv ist in den letzten Jahren die Menge an Konflikten zwischen einzelnen Personen und Gruppen stark angestiegen. Anscheinend immer öfter werden Menschen in unwürdiger Weise diffamiert und mit Ausdrucksweisen „unter der Gürtellinie“ massiv beleidigt. Gerne werden zweifelhafte Informationen genutzt, um den eigenen Standpunkt zu untermauern. Das alles findet zudem in einem sehr rauen Ton statt, weshalb, wenn es sich im Rahmen des rechtlich Erlaubten abspielt, in diesem Fall die Verrohung des Diskurses und des Umgangs miteinander gemeint ist.

    Hier helfen keine Gesetze, denn dies ist alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Als Lösung braucht es Wege, um eskalierte Diskussionen von der persönlichen wieder auf die sachliche Ebene zu lenken, ohne die Meinungsfreiheit zu beschneiden. Außerdem sollten Fehlinformationen kenntlich gemacht werden können, vielleicht sogar in Verbindung mit der Möglichkeit einer Richtigstellung. Dabei wird es vor allem auf das zivile Engagement der Diskussionsteilnehmer ankommen, aber auch auf die Netzwerke, die Möglichkeiten zur Richtigstellung anbieten müssen. Gleichzeitig sollte in der Bildung stärker auf die Entwicklung einer gesunden Diskussionskultur und einer verbesserten Medienkompetenz hingearbeitet werden. Diese sind im heutigen Informations- und Diskussionszeitalter notwendige Kernkompetenzen.

    3. Weltanschauungen, die der eigenen Ansicht widersprechen.
    Bei dieser letzten Definition muss leider von „Hate Speech“ als Kampfbegriff gesprochen werden. Der Begriff wird dazu verwendet, um Menschen mit einer anderen Weltanschauung als der eigenen abzuwerten und schlichtweg mundtot zu machen. Es geht nicht mehr darum, ein Thema zu diskutieren, sondern darum, Recht zu haben und allein die Deutungshoheit zu besitzen. Dazu wird die Gegenseite zum Feind erklärt, den es zu bekämpfen gilt. An dieser Stelle wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt und eine offene Diskussion im Keim erstickt. Frei nach dem Motto: „Wer nicht meiner Meinung ist, der hat gefälligst keine Meinung zu haben.“

    Dies ist unter keinen Umständen zu tolerieren. Das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gilt für jeden, ob er nun meiner Meinung ist oder nicht. Das gilt es immer wieder zu betonen und schlicht zu akzeptieren.

    Wie soll also am besten mit dem Begriff „Hate Speech“ umgegangen werden? Weil verschiedene Definitionen in einen Topf geworfen werden und diese zusätzlich noch sehr schwammig sind, sind bei der Diskussion um den Bekämpfung von „Hate Speech“ Missverständnisse vorprogrammiert. Wir benötigen eine klare Sprache, um wirkliche Straftaten von unangenehmen Äußerungen abzugrenzen. Sonst führt der Kampf gegen den Hass im Netz schrittweise zu einem Angriff auf unsere Meinungsfreiheit. Den Begriff „Hasskriminalität“ als Begründung für das NetzDG von Justizminister Heiko Maas zu nutzen zeigt dies klar auf.

    Die Piratenpartei lehnt die Verwendung den Begriffes „Hate Speech“ strikt ab. Für bereits klar abgegrenzte Sachverhalte braucht es keinen neuen Namen.

    Zum Weiterhören:
    Vortrag im Rahmen des „Dicken Engel“ zum NetzDG vom 15.01.2018

  • Neuland braucht Datenschutz-Sammelklagen!

    Die EU-Kommission soll den Weg für Datenschutz-Sammelklagen frei machen. Das fordert der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland, Patrick Breyer, anlässlich des aktuellen EuGH-Urteils im Fall Max Schrems gegen Facebook (Az. C-498/16).

    Breyer dazu: „Mächtige Konzerne wie Facebook treten die Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz ihrer Nutzer mit Füßen und scheren sich nicht um ihre Pflichten. Der Datenschutz ist wertlos, solange er nicht durchgesetzt wird – und dazu braucht es im Kampf gegen Internetgiganten europaweite Sammelklagen.“

    Die Piraten fordern: Die EU-Kommission muss jetzt den Weg für Datenschutz- und Verbraucherschutz-Sammelklagen frei machen. Nach dem Dieselskandal zeigen nun die unzähligen Datenschutzverstöße von Facebook den dringenden Handlungsbedarf.

    Breyer weiter: „Ich rufe jeden Internetnutzer auf, Schrems‘ Initiative zur Gründung eines Datenschutzklagen-Vereins zum Durchbruch zu verhelfen. Und natürlich braucht auch die Piratenpartei neue Mitstreiter. Nur gemeinsam können wir Neuland-Bewohner es mit den übermächtigen IT-Riesen aufnehmen.“

  • Michael Kittlaus (1966 – 2018)

    Michael Kittlaus (1966 – 2018)

    „Jeder Mensch hat zwei Leben.
    Das zweite beginnt, wenn er merkt, dass er nur eines hat.“
    (unbekannt)

    Mit großer Traurigkeit und ganz viel Dankbarkeit im Herzen müssen wir uns heute von unserem Mitpiraten, Mitstreiter und Mitkämpfer Michael „Yeti“ Kittlaus verabschieden.
    Er hat das lange Ringen mit seiner schweren Krankheit verloren – wir vermissen ihn schon jetzt. Seit seinem Eintritt bei den Piraten 2011 hat er nicht nur auf Kreis- und Landesebene, sondern auch ganz besonders auf Bundesebene das Parteileben, die Programmarbeit und die jährlichen Bundesparteitage mitgeprägt.

    Er war als Kommunalpirat Mitglied des Kreistages in Darmstadt-Dieburg und dort auch im Piraten-Kreisvorstand aktiv. Im Landesverband Hessen war er mehrfach Mitglied des Vorstandes, auf Bundesebene setzte er sich als Mitgründer der AG Tellerrand für mehr Vernetzung im Bildungsbereich ein. Dies führte zurecht dazu, dass er als Themensprecher für Bildung, Wissenschaft und Forschung beauftragt wurde.

    Michael Kittlaus im Backoffice

    Am besten bekannt war er sicher allen Besuchern der Bundesparteitage als das immer präsente Gesicht unseres Backoffice. Hier war er gelassener Organisator, der es mit den Widrigkeiten von Großveranstaltungen nicht nur aufnahm, sondern anscheinend erst unter solchen Bedingungen zur Höchstform auflief.

    Wir verlieren einen unverbesserlichen Optimisten, eine typisch rheinische Frohnatur, einen schelmischen Diskutierer, einen unermüdlichen Anpacker, einen engagierten Ideengeber, einen Freund.

    Wir weinen mit allen, die ihn liebhatten. Mach’s gut und gute Reise, Micha!

  • PIRATEN: Internet-Bargeld ist kein Verbrechen!

    PIRATEN: Internet-Bargeld ist kein Verbrechen!

    Während Südkorea schon ein Bitcoin-Totalverbot diskutiert, will die EU unter dem Deckmantel der „Geldwäschebekämpfung“ die Anonymität von Internet-Währungen wie Bitcoin abschaffen. Wer Bitcoins kaufen oder verkaufen will, soll sich künftig identifizieren müssen.

    Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei, kritisiert die Pläne:

    „Internetnutzer haben ein Recht darauf, bezahlen und spenden zu können, ohne dass ihr Zahlungsverhalten anlasslos und personenbezogen aufgezeichnet wird. Wenn Zahlungen beispielsweise auf die eigene Religion oder Weltanschauung, eine Behinderung, das Sexualleben oder auf die politische Meinung hinweisen, besteht ein legitimes Interesse an Anonymität.“

    Man kann vermuten, dass das vorgegebene Ziel der Bekämpfung von Geldwäsche nur vorgeschoben ist und in Wahrheit die Privatsphäre im elektronischen Bezahlverkehr insgesamt und völlig grundlos abgeschafft werden soll. So weisen virtuelle Währungen nach einer Untersuchung des britischen Finanzministeriums ein vergleichsweise geringes Geldwäscherisiko auf.

    Breyer weiter:

    „Die bloße Möglichkeit, dass anonyme Bezahlung zu strafbaren Zwecken missbraucht werden kann, darf nicht zu ihrer Abschaffung führen – auch nicht im Netz. Die technologiefeindlichen EU-Pläne stellen ein Hindernis für die Informationsgesellschaft dar und stellen Internetnutzer unter Generalverdacht. Wenn die EU glaubt, virtuelle Währungen im Alleingang regulieren zu können, hat sie das weltweite Internet nicht verstanden.“

  • Barbara, Satire und Zensur

    Barbara, Satire und Zensur

    Dieser Beitrag zur aktuellen Löschpraxis in sozialen Medien wurde von „Barbara“, einer Künstlerin, auf Facebook veröffentlicht. Da der Text sehr gut darstellt, was momentan bei dem Versuch, die sozialen Medien zu regulieren, schief läuft, veröffentlichen wir ihn hier.

    Hi Leute, ich bin wieder zurück im Netz, die kleine Auszeit hat gut getan.
    Leider gibt es ein „Aber“:
    In den letzten Wochen haben Facebook und Instagram zahlreiche Beiträge von mir gelöscht, weil sie angeblich gegen die Gemeinschaftsstandards verstoßen. Dabei wurde mir gedroht, dass mein Account gelöscht wird, wenn das nochmal passiert.
    Es waren (aus meiner Sicht) völlig harmlose Beiträge, die sich gegen rechtsradikale Schmierereien und diskriminierende Schilderbotschaften gerichtet haben, ihr kennt meine Arbeit.
    Leider kann ich die betreffenden Fotos hier nicht zeigen, sonst löschen die tatsächlich meinen Account.
    (Es geht zum Beispiel um das Foto „Mein kleiner, grüner Kaktus“, das Foto mit dem Aufruf, einen Tanz-Flashmob vor einem beleidigenden Schild zu machen, den Brief von Bernd H. mit dem AfD-Kugelschreiber, ein Foto von einem Verkehrsschild, dem ich einen Bikini hinzugefügt habe. Und weitere Beiträge, die meines Erachtens gegen kein Gesetz der Welt verstoßen.)
    Über das Löschen von Beiträgen entscheiden irgendwelche Angestellte von privaten Firmen im Auftrag von Facebook und Instagram, die im Schnellverfahren entscheiden und nicht einmal irgendwelche Gründe für das Löschen nennen.
    Ich sehe die Freiheit im Internet dadurch mehr als nur bedroht, sie wird aus meiner Sicht dadurch ruiniert.
    Wie soll Satire im Internet funktionieren, wenn die Satiriker dem Urteil von privaten Firmen ausgesetzt sind, die sich als Richter aufspielen?
    Um das klar zu sagen: Ich bin auch der Meinung, dass etwas unternommen werden musste, um Hass und Gewaltandrohungen im Internet einzudämmen. Wenn zum Beispiel etwas strafrechtlich relevant ist, dann gibt es dafür das Strafrecht.
    Aber Satire kann in den sozialen Netzwerken unter den gegebenen Umständen nur noch zensiert stattfinden.
    Es beginnt schon mit der Zensur im Kopf. Ich muss mir jetzt gut überlegen, ob ich einen Beitrag poste oder nicht, denn die Gefahr, dass meine Seite komplett gelöscht wird, ist allgegenwärtig.
    Das war auch vorher schon so, bezog sich aber meistens auf die Darstellung von Nacktheit, dem prüden amerikanischen Verständnis davon, dass ein weiblicher Nippel etwas Schreckliches ist, nicht einmal eine stillende Mutter durfte gezeigt werden. Auch der weltberühmte David von Michelangelo durfte nicht gezeigt werden, weil man seinen Pipimann sehen konnte. (Stand sogar in den FB-Gemeinschaftsstandards.)
    Damit musste und konnte ich irgendwie leben, aber willkürliche Zensur meiner Arbeit durch Privatfirmen, die offensichtlich nicht die geringste Ahnung von Satire haben, empfinde ich als unwürdig und es erstickt meinen Schaffenswillen im Hinblick auf die sozialen Netzwerke.
    Ich kann und werde auf der Straße weiterhin meine kleinen Zettelbotschaften kleben, aber ich werde mir genau überlegen, wie ich mit dem Veröffentlichen von Fotos auf Facebook und Instagram umgehe. Beuge ich mich der Zensur und poste nur noch völlig unverfängliche Love-Messages, die keinen möglicherweise verfänglichen Interpretationsspielraum offen lassen und sende damit ein verfälschtes Gesamtbild meiner Arbeit in die Welt oder lasse ich es ganz und konzentriere mich auf die Straße, wo ich wirklich frei bin?
    Ich werde die Entwicklungen beobachten, bewerten und irgendwann eine Entscheidung dazu fällen.
    Ich habe ständig versucht, dem Hass im Internet mit meinen Botschaften etwas entgegenzusetzen, habe dafür super viel positives Feedback bekommen, nicht zuletzt sogar den Grimme Online Award. Dass ich jetzt von den Plattformen Facebook und Instagram dafür abgestraft werde, fühlt sich schrecklich und unwürdig an. Ich liebe die Freiheit und kann auf Dauer nur dort agieren, wo ich sie leben kann.
    Facebook war mal so ein Ort und ich werde genau hinschauen, in welche Richtung sich das alles entwickelt.
    In Liebe und der Hoffnung, dass sich die Sache zum Guten wendet,
    Eure Barbara.
    PS: Sorry für den langen Text.
    Falls irgendjemand von der Presse daran interessiert sein sollte, um welche gelöschten Fotos es hier geht, dann schreibt mir eine Nachricht, ich schicke sie Euch.

    Update 15.01.2018: Wir wir inzwischen erfahren haben, wurden die Beiträge von Barbara laut einer Sprecherin von Facebook „versehentlich“ entfernt und inzwischen wieder hergestellt. Das mag unter anderem auch der medialen Berichterstattung zu verdanken sein.

  • Wir haben es satt! – Jeder zählt, weil jeder zahlt!

    Wir haben es satt! – Jeder zählt, weil jeder zahlt!

    Den Preis für billige Lebensmittel zahlen wir zweimal, dreimal, viermal? Zunächst zahlen wir ihn an der Kasse im Supermarkt und freuen uns kurz; die Folgekosten einer Mensch- und Mitwelt missachtenden Produktionsweise sind dann aber noch lange nicht beglichen.

    Die Kosten tragen wir alle, egal, ob wir beim Discounter einkaufen oder uns gar aus Stall und Garten selbst versorgen können. Seit 2011 wird jedes Jahr im Januar anlässlich der Grünen Woche in Berlin durch viele tausend Menschen Druck gemacht, dies zu ändern.

    Den Verantwortlichen in der Agrar- und Lebensmittelindustrie sind die Probleme schon lange bekannt. Sie sind heute so gravierend und offensichtlich, doch statt Lösungen zu erarbeiten, werden die großen Verbandsvertreter nicht müde, die Verantwortung auf Erzeuger und Verbraucher abzuwälzen und diese gegeneinander auszuspielen.

    „Das höre ich immer wieder!“ so Annette Berndt, landwirtschaftliche Sprecherin der Piratenpartei Deutschland. „Egal, ob es um Tierhaltung oder multiresistente Keime geht, Nitrat im Grundwasser, Schwund der Arten, der Bodenfruchtbarkeit, Bienensterben, Höfesterben, Klimawandel – der Verbraucher wird als der letztlich Verantwortliche identifiziert. Dieser würde zwar für Lebensmittel mehr zahlen, handelt aber nicht danach – also muss Landwirtschaft so sein wie sie ist, Hauptsache die Lebensmittel bleiben billig. Damit endet dann jede Diskussion, denn jeder fühlt sich teils mitschuldig, teils machtlos gegen den angeblichen Billig-Wahn der Mehrheit. Als gäbe es dazwischen nichts!“

    Doch die viel beschworene Macht des Verbrauchers ist sehr eingeschränkt. Was im Supermarktregal steht und was wir darüber wissen sollen, bestimmen ganz andere, wie die wenigen großen Saatgutkonzerne etwa. Sie wachsen durch Fusionen immer weiter, kontrollieren, was angebaut wird und wollen durch Patentanträge über eine gesamte nachgelagerte Produktionskette noch mehr Macht und Abhängigkeiten schaffen.

    Daher rufen wir gemeinsam mit einem breiten Demo-Bündnis auf, mit Treckern, Töpfen und Transparenten nach Berlin zur Demo „Wir haben es satt“ zu kommen. Los geht’s am Samstag, dem 20.01.2018, um 11 Uhr am Hauptbahnhof (Washingtonplatz). Start des Umzugs ist um 11:30 Uhr. Um ca. 12.30 Uhr findet das Kochtopf-Konzert am Wirtschaftsministerium statt. Die Abschlusskundgebung gibt’s gegen 13.30 Uhr am Brandenburger Tor. Wir zeigen auf, wo die Hebel für einen Wandel angesetzt werden können und wo politischer Handlungsbedarf besteht.

  • PIRATEN: Klimawandel: Aufgeben gilt nicht

    PIRATEN: Klimawandel: Aufgeben gilt nicht

    Bei den Sondierungen für eine neue große Koalition wird anscheinend das CO2-Emissionsziel für 2020 in Frage gestellt. Angeblich wäre es unmöglich, dies noch zu erreichen. An dem Ziel, 2020 40% weniger CO2 zu produzieren als 1990, fehlen aktuell noch ca. 150 Mio Tonnen pro Jahr. Diese einzusparen sei nicht möglich und daher solle man das Ziel gleich ganz aufgeben.

    Dr. Michael Berndt, energiepolitischer Sprecher der Piratenpartei, ist zu einem anderen Schluss gekommen:

    „Allein eine Priorisierung der fossilen Kraftwerke nach ihrem CO2-Ausstoß bei der Stromerzeugung würde knapp 100 Mio Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Es muss keine einzige Anlage neu gebaut werden!“

    Grundsätzlich müsse nur die Merit-Order, die bestimmt, in welcher Reihenfolge Kraftwerke ins Netz gerufen werden, anders sortiert werden, meint Berndt weiter. Bisher geht es danach, welche Kraftwerke die geringsten reinen Betriebskosten aufweisen, das heißt ohne Berücksichtigung von Investitionen, Abschreibungen und weiteren Nebenkosten. Würde man auf diese Regelung verzichten, könnte eine solche Neuordnung die volkswirtschaftlichen Kosten für den Strom sogar senken.

    Für PIRATEN gilt: „Geht nicht“ gibts nicht! Das CO2-Ziel für 2020 ist erreichbar, wenn man will.

  • Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – gut gemeint, nicht gut gemacht

    Das „besondere elektronische Anwaltspostfach“ – gut gemeint, nicht gut gemacht

    Zum Jahreswechsel soll es so weit sein: Das besondere elektronische Anwaltspostfach (kurz beA) soll verpflichtend für alle Rechtsanwälte in Deutschland werden. Darüber soll künftig der E-Mail-Verkehr mit Gerichten, Behörden und anderen Rechtsanwälten laufen.

    Wie muss man sich das technisch vorstellen?
    Um das beA zu nutzen, muss der Anwalt neben der Installation des beA-Client – also dem Programm auf dem eigenen Rechner – auch eine beA-Smartcard bestellen, mit der er sich dem System gegenüber ausweisen kann. Der Datenaustausch innerhalb des Rechners zum Auslesen der Smartcard wird verschlüsselt. Für diese Verschlüsselung wird ein Zertifikat mit privatem Schlüssel auf dem Rechner abgelegt. So weit ist das auch alles in Ordnung.

    Wo liegt jetzt das Problem?
    Hersteller Atos hat es sich sehr einfach gemacht und bei allen Installationen das gleiche Zertifikat verwendet, das von T-Systems für die IP-Adresse des eigenen Rechners 127.0.0.1 (localhost) ausgestellt wurde. Da so etwas regulär überhaupt nicht möglich ist, hat Atos zu einem Trick gegriffen: es wurde die Domain bealocalhost.de registriert, zu dieser das Zertifikat beantragt, und dann diese Domain auf die localhost-Adresse umgestellt. Dieses Zertifikat inklusive des privaten Schlüssels wurde dann an die Rechtsanwälte verteilt.

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    Dies trägt zum einen ein gewisses Angriffsrisiko in sich, zum anderen widerspricht es vor allem den Regeln der meisten Zertifizierungsstellen, inklusive denen von T-Systems. Jemand könnte sich durch einen „Man in the Middle“-Angriff in die Kommunikation eines Anwaltes einklinken und die Adressauflösung von bealocalhost.de manipulieren, um diese auf ein eigenes System umzuleiten. So könnte er mit dem bekannten privaten Schlüssel eine vertrauenswürdige Seite vortäuschen und unbemerkt die Daten zwischen den Komponenten des beA mitlesen und manipulieren.

    Wird da jetzt was unternommen?
    Den Verstoß gegen die Regeln der Zertifizierungsstelle hat der CCC Darmstadt aufgegriffen und bei T-Systems gemeldet. Diese hatten damit keine andere Wahl, als das Zertifikat zu widerrufen. Daraufhin war das beA am 22.12.2017 funktionsunfähig.

    Der Hersteller musste nun schnell reagieren, um die Pflichtnutzung zum 01.01.2018 abbilden zu können. Als schnelle Lösung hätte Atos zum Beispiel eine eigene Zertifizierungsstelle starten und bei jedem Client ein eigenes Zertifikat erzeugen lassen können. Bei jeder Installation wäre ein eigener privater Schlüssel vorhanden, es gäbe eine zentrale Stelle, die die Echtheit dieser Zertifikate bestätigt. Bei der Installation müsste nur einmal eine Warnung bestätigt werden, dass diesem Zertifikat vertraut wird, und alles würde funktionieren.

    Wurde das so umgesetzt?
    Leider nein. Statt dessen wurde ein selbst-signiertes Zertifikat als Ersatz für das von T-Systems generiert und wieder auf jedem Rechner das gleiche Zertifikat mit dem dazugehörigen privaten Schlüssel installiert. Um zu vermeiden, dass beim Aufruf einer solchen Seite der Browser eine Warnung ausgibt, wurde eine Anleitung verteilt, dieses Zertifikat als Root-Zertifikat auf dem Rechner zu installieren. Nach Befolgen dieser Anleitung wird der Rechner jedem Zertifikat vertrauen, welches durch das unsichere Zertifikat bestätigt wurde. Während beim ersten Fehler „nur“ die Kommunikation zwischen beA-Komponenten potentiell unsicher war, kann nun keiner HTTPS-Verbindung dieses Rechners mehr vertraut werden. Es betrifft also jetzt auch Datenaustausch, der überhaupt nichts mehr mit beA zu tun hat.

    Inzwischen ist diese Anleitung zurückgezogen, eine Warnung an diejenigen, die dieser eventuell bereits gefolgt sind, wurde aber vom Hersteller nicht ausgesprochen. Diese Warnung wird anderen überlassen.

    Wie hätte es einfacher gehen können?
    Man hätte eine Lösung „von der Stange“ nehmen können. Eine sichere Kommunikation per E-Mail ist ja nun nicht wirklich neu. So gibt es das bei privaten Nutzern immer mehr verwendete PGP (Pretty Good Privacy) oder das eher im geschäftlichen Bereich genutzte S/MIME. Letzteres wird z.B. von der DATEV beim Austausch sensibler Buchhaltungsdaten seit Jahren erfolgreich verwendet.

    Während bei PGP die Echtheit der Schlüssel durch ein Web of Trust bestätigt wird (also: ich kenne jemanden, der jemanden kennt, der den Schlüssel bestätigt hat), wird bei S/MIME auf Zertifizierungsstellen zurückgegriffen. Die Zertifikate können auch auf einer Smartcard abgelegt werden, wodurch eine erhöhte Sicherheit hergestellt wird. Wenig aufwändig und sehr sicher wäre also einfach die Ernennung einer oder mehrerer Zertifizierungsstellen für den Rechtsverkehr, die Zertifikate mit hinreichend sicherer Identifizierung des Inhabers herausgeben und die Vorgabe für Rechtsanwälte, eine E-Mailadresse mit Verschlüsselung und qualifizierter elektronischer Signatur mittels eines solchen Zertifikates vorzuhalten. Eine solche Lösung muss auch nicht über 10 Millionen Euro im Jahr kosten wie beA.