Autor: Borys

  • Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Die Demokratie wird ausgesetzt, der Rechtsstaat versagt

    Ein Gastbeitrag von Andreas Gerhold

    Wenn mit Andy Grote, dem Innensenator Hamburgs, ein deutscher Innenminister von einem „Festival der Demokratie“ spricht, gleichzeitig aber Sonderrechtszonen, in denen Grundrechte außer Kraft gesetzt sind, geschaffen werden, wenn er warnt, dort könne die Wahrnehmung des verbrieften Grundrechts auf Versammlungsfreiheit lebensgefährlich sein, weil ausländische Sicherheitskräfte auf Demonstrantinnen und Demonstanten schießen könnten, wenn vorsorglich Gefangenenlager eingerichtet und Schnellgerichte geschaffen werden – dann ist die Demokratie nicht nur in Gefahr, dann ist sie ausgesetzt.

    Das geschieht derzeit mitten in Deutschland, mitten in Hamburg – weil sich zwanzig Regierungschefs darüber auslassen, wie ihre Staaten noch reicher, mächtiger und einflussreicher werden können. Doch eins ist gewiss: Demokratie kann man nicht nach Belieben ab- und später wieder anschalten. Demokratie muss auch gewährleistet sein, wenn es schwierig ist, denn wie Heribert Prantl in seiner politischen Wochenvorschau in der Süddeutschen Zeitung richtig festgestellt hat: Demonstrationsfreiheit ist ein Grundrecht, kein Gnadenrecht.

    Obwohl sich die G20-Protestplattformen, an denen sich ein breites gesellschaftliches Spektrum aus NGOs, Parteien, Gruppen und Initiativen von der bürgerlichen Mitte, den Kirchen bis hin zu Autonomen und anderen Linksradikalen beteiligen, auf einen gewaltfreien Protest geeinigt haben, an dem sich alle Menschen, auch Familien und Rollstuhlfahrer beteiligen können, eskalieren Senat und Polizei schon im Vorfeld seit Monaten. Und das leider häufig von der Öffentlichkeít unkritisch unterstützt. Sie diskreditieren die Organisatoren und Teilnehmer pauschal als potentiell gewalttätig, mehr noch: Sie setzen Protest mit Gewalt und Krawall gleich. Auseinandersetzungen werden aktuell geradezu herbeigeredet. Es scheint, als seien Polizei und Politik daran interessiert, dass es knallt, um zukünftig eine abschaltbare Demokratie zu rechtfertigen.

    Die Schikanen sind enorm: Hausdurchsuchungen in Hamburg und Rostock, sogenannte Gefährderansprachen, Verweigerung von Demo-Routen und Plätzen für Abschlusskundgebungen, das Verweigern und Stürmen gerichtlich genehmigter Protestcamps, der Angriff auf die freie Anwaltschaft, ja selbst Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts werden mit Füßen getreten. Die taz spricht von „professionellen Eskalationen“, schreibt wörtlich: „Im Vorfeld des G20-Gipfels gibt sich die Polizei alles andere als deeskalativ. Im Gegenteil: Willkürlich probt sie den Ausnahmezustand.

    Aufgrund fragwürdiger, nicht geprüfter Gefahrenprognosen der Sicherheitsbehörden, vor allem des Hamburger Verfassungsschutzes, wird der gesamte G20-Protest unter Generalverdacht gestellt. Dieser Verdacht wird als Begründung genommen, demokratische Grundrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit einzuschränken und zum Teil ganz auszusetzen. Wieder einmal zeigt sich, dass der Schutz der Grundrechte nicht den Staatsorganen alleine überlassen werden kann.

    Nachdem die Polizei am vergangenen Sonntag gewaltsam ein genehmigtes G20-Protestcamp geräumt hat, bekommt Hamburgs Bürgermeister jetzt die Quittung: „Die vorher gespaltene G20-Protest-Szene übt plötzlich den großen Schulterschluss – und das ist gefährlich für den Senat!“, stellt die Hamburger Morgenpost fest, nachdem im Rahmen einer Pressekonferenz  der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“ zahlreiche Vertreter verschiedener Organisationen – vom Pastor bis PIRAT – die rechtswidrige Räumung des Camps in Entenwerder und die Eskalation durch die Polizei kritisiert hatten. Nach den ersten Wasserwerfereinsätzen am Dienstagabend berichtet die Tagesschau einen anderen Ablauf als die Polizei: “NDR-Reporter Christian Baars schildert die Geschehnisse anders [als die Polizei]. Ihm zufolge waren einige hundert Menschen in einem Park neben der besagten Straßenkreuzung zusammengekommen, um zu „cornern“. Das heißt, sie saßen oder standen dort und tranken Bier. Ihm zufolge tauchten unvermittelt hunderte Polizisten mit vier Wasserwerfern, Räumfahrzeugen und einem über dem Platz kreisenden Hubschrauber auf. Sie hätten alle Zufahrten zur Kreuzung versperrt. Erst in diesem Augenblick sei die Straße blockiert gewesen.“

    Bisher ist bei zwei großen Demonstrationen, bei mehreren Räumungen von Protestcamps und unzähligen Aktionen mit etlichen zehntausend Protestierenden nur von der Polizei Gewalt ausgeübt und erheblich gegen geltendes Recht verstoßen worden. Die Polizei provoziert und eskaliert in einem nicht tolerierbaren Maß. Bisher haben sich die Demonstranten noch nicht provozieren lassen und sind friedlich geblieben. Selbst als ihre Zelte zerstört wurden und sie trotz gerichtlicher Genehmigung auf dem Protestgelände nicht kochen, essen oder schlafen durften. Selbst als die Demonstranten von der Polizei am Pferdemarkt völlig grund- und sinnlos mit Wasserwerfern angegriffen wurden, blieben sie erstaunlich friedlich. Ich hoffe selbstverständlich, dass es so bleibt, befürchte jedoch, dass dies ein Wunschglaube ist. Die Polizei sucht die Auseinandersetzung, hebelt Grundrechte aus und eskaliert.

    Sicher kommt es Interessierten auch zupass, dass so über die Inhalte des Gipfels und des Protestes weniger oder gar nicht berichtet wird. Ob sich Olaf Scholz damit auch als Hardliner für höhere Weihen empfehlen möchte, ist erstmal Spekulation. Es ist aber vorauszusehen, dass sich die Polizei und die Hamburger Regierung nach dem Gipfelwochenende – egal wie es verläuft – gegenseitig auf die Schultern klopfen werden: Bleibt es friedlich, wird man sich das als Erfolg des martialischen Vorgehens zuschreiben, kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, wird man die Richtigkeit der eigenen Prognose und des harten Vorgehens betonen.

    Selbst die Organisatoren der heute Abend stattfindenden antikapitalistischen Demonstration „Welcome to Hell“ haben immer wieder betont, dass sie keine militante Auseinandersetzung suchen wollen. Trotzdem ist zu befürchten, dass der polizeiliche Einsatzleiter Hartmut Dudde, wie nachgewiesenermaßen schon mindestens fünf mal im Laufe seiner Karriere, sich nicht an Recht und Gesetz halten wird. Ich rechne fest damit, dass die Demonstration unter Vorwänden unterbunden werden wird. Ich hoffe sehr, dass sich die Teilnehmer nicht auf Auseinandersetzungen einlassen werden – wenn sie überhaupt die Chance dazu bekommen.

    Als Piratenpartei stellen wir uns gegen Polizeigewalt und die Aushebelung von Grundrechten. Wir stehen für gewaltfreien Protest gegen den G20-Gipfel in Hamburg. Demokratische Grundrechte müssen gleichwohl gewährt werden, selbst wenn es schwierig und im Zweifel kostspielig ist. Das Versammlungs- und Demonstrationsrecht ist ein Grundrecht, das uns die Gründermütter und Gründerväter des Grundgesetzes als verbrieftes Recht in die Verfassung geschrieben haben. Und das nicht ohne Grund! Unsere Geschichte zeigt: Polizeigewalt, das Aushebeln von Grundrechten ist mit dem Rechtsstaat ganz und gar nicht vereinbar.

    Freiheit schützt man nicht, indem man sie abschafft – Demokratie scheitert immer am Schweigen der Mehrheit, die sie nicht schützt, deshalb noch einmal: Lasst uns gemeinsam unsere Grundrechte verteidigen, lasst uns am 08.07.2017 in Hamburg gegen G20 protestieren!

     

    Aufruf der Piratenpartei mit dem Hamburger Bündnis gegen Überwachung
    http://piraten-hh.de/2017/06/28/aufruf-hamburger-buendnis-gegen-ueberwachung/

    Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen
    http://grundrechte-verteidigen.hamburg/

    Andreas Gerhold ist Abgeordneter der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte, innenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Hamburg, Vorsitzender Cannabis Social Club Hamburg e.V. und Mitinitiator der Kampagne „Hamburg ist unsere Stadt – Grundrechte verteidigen“

  • PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    PIRATEN kritisieren mangelhaften Datenschutz bei der Deutschen Post

    Die Piratenpartei Deutschland kritisiert den desaströsen Umgang der Deutschen Post mit ihren Kundendaten. Wie die Wochenzeitung „Die Zeit“ mitteilte, lag eine Datenbank mit 200.000 Umzugsmitteilungen der Post ungeschützt im Netz.

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei für die Bundestagswahl betont: „Ein solch peinlicher Fehler darf einem Unternehmen wie der Post nicht unterlaufen. Die Nutzung eines allgemein bekannten Standard-Dateinamens und dessen externe Erreichbarkeit hätten nicht passieren dürfen – ganz unabhängig vom versäumten Löschen desselben. In Zusammenhang mit der automatisierten Gesichtserkennung in Filialen ergibt sich zudem eine noch höhere Brisanz der Daten, die durch die Post verarbeitet werden. Dass auch weitere Unternehmen (unter ihnen auch Pharmazeutika-Anbieter) nicht umsichtiger sind, zeigt die Vernachlässigung der Datensicherheit.“

    Ebenfalls kritisieren PIRATEN den Einsatz von Infodisplays mit Gesichtserkennung. Laut Heise.de testet die Deutsche Post in Partnershops, die nebenbei einen Postschalter betreiben, Infodisplays mit Gesichtserkennung. Damit soll Kunden vor dem Display unmittelbar personalisierte Werbung ausgespielt werden.

    Hierzu erklärt Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die Brisanz steckt im fahrlässigen Umgang der Deutschen Post mit Daten ihrer Kunden und dem parallelen Einsatz von Gesichtserkennung. Es ist nur zu hoffen, dass das Unternehmen hier nicht Datensätze miteinander verbindet und schlussendlich Bewegungsprofile ihrer Kunden erstellt. Dass so etwas möglich ist, dürfte klar sein. Davor müssen wir warnen! Wenn sich die Deutsche Post so fahrlässig verhält und damit auch Kriminellen die Daten ihrer Kunden frei Haus bereitstellt, stellt sich die Frage, wann endlich behördliche Datenschützer Alarm schlagen!“

  • UN-Menschenrechte ausgehebelt – Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz

    UN-Menschenrechte ausgehebelt – Meinungsfreiheitsbekämpfungsgesetz

    Am 23. Juni hat die Bundesregierung das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sorgt nicht nur bei Datenschützern, sondern auch bei Menschenrechtlern der EU und sogar der UN für Aufregung.

    Das Gesetz ist nicht nur ein Verstoß gegen Artikel 5 (Meinungs-, Medien-, Kunst-, Wissenschafts- und Pressefreiheit) unseres Grundgesetzes, sondern verstößt auch gegen die Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen (UN) und der europäischen Union (EU). Darüber hinaus wird durch das Gesetz die Gewaltenteilung ausgehebelt. Experten befürchten zusätzlich, dass das Gesetz eine Steilvorlage für weniger demokratische Staaten liefert, die Meinungen noch gezielter zu beschneiden.

    Die Hamburger Justiz hatte mich, als Vertreterin von Digitalcourage e.V. zu einer Expertenrunde geladen. Natürlich interessiert mich das Thema auch als Piratin. Es waren 18 Experten anwesend. Darunter ein Referent des NetzDG, ein Justiziar von Google Deutschland und Europa, Peter Schaar (Guru der Datenschutzwelt) und ein Anwalt mit Mandanten aus dem Dating- und Pornobusiness.

    Die anwesenden Experten für Datenschutz und Informationsfreiheit waren mit dem Justiziar von Google einer Meinung. Nur der Referent des NetzDG versuchte mit fadenscheinigen Argumenten das Gesetz zu verteidigen.

    Für das Gesetz wurden von der Regierung angeblich zehn soziale Netzwerke unter die Lupe genommen. Es ist aber immer nur die Rede von Youtube bzw. Google, Facebook und Twitter. Auch auf Nachfrage bekamen wir keine Auskunft, welche weiteren Netzwerke überprüft wurden. Als der oben genannte Anwalt gezielt nachfragte, welche Plattformen aus dem Dating- und Pornobusiness analysiert wurden, teilte der Referent uns mit, dass unter den zehn analysierten Netzwerken weder eine Datingplattform noch eine Plattform aus der Pornobranche war.

    Warum aber sind die Änderungen so gefährlich? Die Plattformbetreiber sollen rechtswidrige Inhalte in so kurzer Frist löschen, dass eine ordentliche Prüfung auf Rechtswidrigkeit gar nicht möglich ist. Darüber hinaus können sich Plattformen ohne Gewinnabsichten (non profit), gar nicht so viele Juristen leisten. Davon abgesehen sollen in Deutschland eigentlich stets nur Richter über Rechtswidrigkeiten urteilen und nicht Unternehmen der Privatwirtschaft.

    Hier sollen jetzt Google, Facebook, Twitter, Tinder, Parship und andere zu Richtern werden. Da eine ordentliche Prüfung der Inhalte in so kurzer Zeit nicht möglich ist, ist es absehbar, dass die Plattformen zukünftig bei eingehenden Beschwerden die Inhalte umgehend aus dem Netz nehmen, selbst wenn sie legal sind. Es wird ein Kollaps von Artikel 5 des Grundgesetzes (Meinungs-, Medien-, Kunst und Pressefreiheit) befürchtet.

     

  • Frei(drehender)Handel

    Eigentlich geht man ja davon aus, dass Menschen in verantwortlichen Positionen ihre Umwelt wahrnehmen und darauf reagieren, wenn sich Dinge ändern. Die Generaldirektion Handel der EU Kommission und insbesondere die Unterhändler für Handelsabkommen scheinen aber resistent gegen die störende Beeinflussung durch Fakten zu sein. Die Proteste gegen TTIP und CETA, speziell gegen die Schiedsgerichte, sind offensichtlich ohne Folgen an der Kommission vorbei gegangen. Wie man den von Greenpeace veröffentlichten Teilen der Verhandlungstexte entnehmen kann, ist das klassische ISDS Schiedsgerichtsverfahren in JEFTA ebenfalls vorgesehen. Nicht die leicht abgemilderte Variante, die für CETA erdacht wurde, sondern die volle Ausführung wie in TTIP.

    Wie aktuell und komplett der Leak von Greenpeace ist, lässt sich leider nicht so leicht überprüfen, denn auf der Website der Kommission findet sich zu JEFTA nichts, zumindest nichts Konkretes. Der Stand der Kapitel ist von Ende 2016/Anfang 2017. Es könnte also noch einiges hinzu gekommen sein. Das, was vorliegt, lässt aber nichts Gutes erahnen.

    Ursprungsregeln sind im Exportgeschäft relativ wichtig, entscheiden sie doch darüber, ob eine Ware als tatsächlich aus dem Exportland stammend behandelt wird. Damit soll verhindert werden, dass Waren aus einem Drittland nur minimal bearbeitet werden (z.B. umgepackt) und dann als aus dem Partnerland stammend deklariert werden. Leider sind diese Regeln meistens aufwändig und für jeden Handelspartner anders. Mit Japan wurden besonders schlechte Bedingungen ausgehandelt – maximal 10% Anteil von nicht-Ursprungsmaterial, um ein Produkt als Ursprungsprodukt deklarieren zu können, schließen praktisch alle technischen Produkte aus.

    Bei der Zulassung von Produkten ist wieder mal ein grandioser Fehltritt gelungen. Statt sich darauf zu einigen, die Konformitätsanforderungen und die zugehörigen Standards zu vereinheitlichen, ist eine gegenseitige Anerkennung bei Gleichwertigkeit vereinbart worden. Hört sich harmlos an, bedroht aber das europäische CE-System, da dies darauf basiert, dass für jeden Sachverhalt nur genau ein technischer Standard gültig ist. Mit JEFTA müssten dann japanische Standards irgendwie in CE eingebaut werden, statt sich gleich auf die Verwendung der ISO/IEC/ITU etc. Standards zu einigen.

    Würde all dies nicht wieder einmal heimlich hinter verschlossenen Türen verhandelt werden, dann könnten Verbände und sachkundige Bürger bei solch groben Fehlern konstruktive Kritik anbringen. Aber es wird darauf vertraut, dass die Unterhändler allwissend sind, auch nachdem sie bereits gezeigt haben, dass eine solche Einschätzung garantiert nicht auf sie zutrifft. Dazu passt es dann gut, dass die Kommission plant, auf dem G20 Gipfel mit lautem Gackern die Ablage dieses faulen Handelseis zu verkünden. Auch diese Information kam nur durch einen Leak an die Öffentlichkeit.

    Mittlerweile gibt es Bestrebungen, das tot geglaubte TTIP wieder auferstehen zu lassen. Wahrscheinlich hat man in Washington bemerkt, wie sehr sich das Verhandlungsteam der EU bei technischen Standards und öffentlicher Beschaffung über den Tisch hat ziehen lassen.
    Es wird Zeit für eine andere Handelspolitik. Aber dazu müssen offensichtlich die Leute weg, die bisher diese unsäglichen Abkommen konstruieren und in die Wege leiten.

     

  • CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    CyberSecurity – Wenn der Staat lieber spioniert, statt zu schützen

    Mirai, WannaCry, Petya, NotPetya, das sind nur die prominentesten Angriffe in letzter Zeit. Was mal mit relativ harmlosen Viren, Würmern und Trojanern anfing, die zunächst als Scherz, dann als echte Schädlinge unterwegs waren, hat nunmehr eine neue Qualität erreicht. Mittlerweile sind ganze Infrastrukturen zum Ziel dieser Angriffe geworden.

    Unsere heutige Welt wird von einem riesigen, globalen Computernetz gesteuert. Und das ist viel leichter angreifbar, als es sich bisher die meisten Leute vorgestellt haben. Sicherheitslücken sind durch Fehler in komplexer Software praktisch überall vorhanden. Einige davon lassen sich ausnutzen, um Schadcode in ein Zielsystem zu schleusen. Dadurch ergibt sich ein Wettlauf zwischen den Systemherstellern, die Fehler beheben und Lücken schließen, und den Erstellern von Schadsoftware, die diese Lücken suchen.

    Wannacry hätte endgültiger Weckruf sein müssen

    Dieser Wettlauf wird durch die derzeitige Politik nicht nur zugunsten der Angreifer verzerrt, der Staat selbst bringt sich mit dem Staatstrojaner als potentieller Angreifer in Position. Wannacry hätte der endgültige Weckruf sein müssen. Dieser Schädling nutzte eine Sicherheitslücke in dem Betriebsystem Windows aus, die der NSA seit Jahren bekannt war und die diese zur Spionage nutzte, anstatt Microsoft über das Problem zu informieren. Dummerweise hat die NSA selbst die eine oder andere Sicherheitslücke. Das Herrschaftswissen der NSA gelangte in die Hände von Kriminellen, die dadurch in die Lage versetzt wurden, Wannacry zu programmieren.

    Petya bzw. NotPetya nutzen im Übrigen die gleiche Lücke, sind aber deutlich aggressiver als WannaCry. Die Frage ist jetzt, was noch passieren muss, bis die verantwortlichen Politiker endlich Maßnahmen ergreifen, die der Eindämmung des Problems dienen. Im Moment scheint eher das Gegenteil der Fall zu sein.

    Stattdessen kommt der „Staatstrojaner“

    Am 22. Juni beschloss der Bundestag, dass ein „Staatstrojaner“ in Zukunft auch für Ermittlungen in minderschweren Verbrechen eingesetzt werden darf. Alleine die Art und Weise, wie der entsprechende Gesetzestext in der letzten Lesung an ein eigentlich anders geartetes Gesetz angehängt wurde, sollte für einen lebenslangen Rauswurf der dafür Verantwortlichen aus jeglichem politischen Amt führen.

    Es werden nicht nur alle rechtsstaatlichen Prinzipien damit mit Füßen getreten (die Verfahrensweise kommt einer heimlichen Durchsuchung ohne Zeugen gleich), damit werden auch die Grundlagen dafür gelegt, dass deutsche Behörden Sicherheitslücken in Computersystemen pflegen, statt sie zu stopfen. Neben Grundrechtsbrüchen schafft die GroKo damit eine solide Basis für Angriffe auf unsere gesamte IT-Infrastruktur.

    Unkalkulierbare Risiken für vermeintliche Sicherheit

    Sicherheitslücken, die der Staatstrojaner nutzt, können naturgemäß nicht dem betroffenen Softwarehersteller gemeldet werden. Entsprechend kann die Information darüber, wie bei der NSA geschehen, gestohlen werden oder die Lücken werden von anderen Personen ebenfalls gefunden. In jedem Fall bleiben vermeidbare und weitgehend unkalkulierbare Risiken im Austausch für eine vermeintliche Sicherheit mit deutlicher Tendenz zum Überwachungsstaat.

    Wenn die wild herumlaufenden „Sicherheitspolitiker“ nicht bald begreifen, dass uns ihre Schnüffelwut und Kontrollmanie einer sehr viel größeren Gefahr aussetzt, werden wir wohl bald „in interessanten Zeiten“ leben.

    Die bisherigen Fälle waren nur ein Vorgeschmack darauf, was noch kommen kann. Wannacry hat in Großbritannien Krankenhäuser lahm gelegt und so notwendige Behandlungen von Patienten verzögert. Es gibt viele Sicherheitslücken und immer mehr Systeme, die an irgendwelchen Stellen Schaden verursachen können, wenn sie gekapert werden.

    Der Fokus muss darauf liegen, wie wir diese Systeme absichern können und nicht darauf, wie Herr de Maizère seine Wahnvorstellung, alles kontrollieren zu wollen, am effektivsten umsetzt. Wenn z.B. das Stromnetz ausfällt, weil eine Sicherheitslücke benötigt wurde, um mutmaßliche Terrorverdächtige zu verfolgen, wo ist dann unser „Supergrundrecht Sicherheit“?

  • Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Das Gesetz zur Privatisierung von Zensur muss weg!

    Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Freitag trotz massiver Kritik das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) positiv abgestimmt. Die Piratenpartei Deutschland lehnt den eingebrachten Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken entschieden ab. Das Gesetzesvorhaben wurde bereits ausführlich von uns kommentiert.

    Das NetzDG sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Die Herangehensweise von Heiko Maas und der Bundesregierung ist falsch. Es gibt bereits Gesetze gegen Hass im Netz, die aber aufgrund mangelnder Sachkenntnisse der Justiz zu Fragen des Medienrechts und der IT nicht umgesetzt werden können. Die Piraten fordern deshalb mehr und kompetenter geschultes Personal, das anhand transparenter, demokratisch legitimierter Regeln darüber entscheidet, welche Aussagen durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt und welche strafbar sind. Der einzige gangbare Weg ist der Richtervorbehalt!“Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender und Spitzenkandidat in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl

    Maas setze in dieser Frage allein auf die Mitwirkung international tätiger Unternehmen wie Facebook. Schiffer: „Diese kann schon deshalb nicht funktionieren, weil diese Unternehmen nicht dem deutschen Recht unterliegen. Außerdem übersieht Herr Mass ganz offensichtlich, dass seine Vorstellungen völlig inkompatibel zu den wirtschaftlichen Interessen dieser Unternehmen sind. Das Problem muss global betrachtet und gemeinsam diskutiert werden. Es gibt viele Möglichkeiten, dem Hass im Internet zu begegnen. Über die Privatwirtschaft organisierte Zensur ist keine davon. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung und überflüssig wie ein Kropf.“

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung, ergänzt:

    „Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit kämpfen und gekämpft haben. Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfungen durch private Zensur zu ersetzen. Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der durch Artikel 5 Grundgesetz geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit abgewogen werden. Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“

    Konkrete Forderungen der Piratenpartei Deutschland

    Aus dem Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2017

    Wir PIRATEN setzen uns für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein. Demnach hieße der neue Artikel 5 (1): „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

    Quellen:

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  • Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Verfassungsbeschwerde zu Videoüberwachungsverbesserungsgesetz eingereicht

    Wie angekündigt haben die PIRATEN heute Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungsverbesserungsgesetz beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht.

    „Die anlasslose vollständige Videoüberwachung der gesamten Bevölkerung widerspricht allem, was eine freie und offene Gesellschaft ausmacht. Sie ist unverhältnismäßig und sorgt nur dafür, dass schwer erkämpfte Grundrechte leichtfertig aufgegeben werden“Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Deutschland und Sprecherin für Digitalisierung

    Als Beschwerdeführer fungieren neben Hirschel ebenso der ehemalige nordrhein-westfälische Landtagsabgeordnete Frank Herrmann sowie Stefan Körner, Spitzenkandidat der Piratenpartei Bayern. Der anerkannte Rechtsanwalt und Berliner Verfassungsrichter Meinhard Starostik hat die Beschwerde verfasst. Er zitiert den wesentlichen Aspekt:

    „Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört gerade die Freiheit von allumfassender Überwachung der Bürger bei Wahrnehmung ihrer Freiheitsrechte zur Verfassungsidentität der Bundesrepublik Deutschland. Die gesetzliche Regelung ist insgesamt nicht verhältnismäßig.“

    Anja Hirschel verdeutlicht weiter:

    „Freiheit und Privatsphäre sind nichts, wofür sich irgendjemand rechtfertigen müssen sollte, sondern sie sind selbstverständliche Grundrechte, die allen Menschen zustehen. Ansonsten bewegen wir uns sehenden Auges Schritt für Schritt auf eine Vollüberwachung zu. Als Datenschützerin muss, kann und werde ich das nie still akzeptieren, sondern alles für den Schutz unserer Freiheitsrechte tun.“

    Frank Herrmann, innenpolitischer Experte der PIRATEN, ergänzt:

    „Videoüberwachung wird hier per Gesetz als ‚wirksam‘ deklariert – das darf so nicht stehenbleiben! Wenn sich CDU und SPD im Bundestag vorbehaltlos der Meinung der Bundesregierung anschließen, entgegen dem Rat vieler Sachverständiger und Experten, dann müssen sie Belege liefern. Das tun sie aber im Gesetz an keiner Stelle. Die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist ein ständiger Grundrechtseingriff. Und jeder Grundrechtseingriff, erst recht ein andauernder, bedarf einer ausreichenden, relevanten und belegbaren Begründung. An dieser fehlt es hier völlig!“

    Dem pflichtet auch Stefan Körner bei:

    „Die Verfassungsbeschwerde habe ich eingereicht, weil wir kein Videoüberwachungsverbesserungsgesetz brauchen; wir brauchen ein Recht auf Privatsphäre und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Das hat das Bundesverfassungsgericht früher schon deutlich gesagt, und wird es diesmal hoffentlich wieder sagen. Wer kämpft, kann gewinnen, wer nicht kämpft, hat schon verloren.“

    Hier findet sich die eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Videoüberwachungverbesserungsgesetz.

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  • Bundestag, sag JA! Piraten begrüssen Merkels Kehrtwende zur „Ehe für Alle“

    Bundestag, sag JA! Piraten begrüssen Merkels Kehrtwende zur „Ehe für Alle“

    Bundeskanzlerin Angela Merkel überraschte am gestrigen Montagabend mit einer Meinungsänderung zur „Ehe für Alle“. Laut mehrerer Medien-Berichte brachte ein einschneidendes Erlebnis in ihrem Wahlkreis – eine Einladung eines lesbischen Paares zu sich und ihren Pflegekindern nach Hause – sie zu dieser Meinungsänderung.

    Robert Lutz, Spitzenkandidat der sächsischen PIRATEN zur Bundestagswahl:

    „Ich begrüße die Kehrtwende von Frau Merkel sehr! Eine Abstimmung über die „Ehe für Alle“ steht im Bundestag längst aus. Wir fordern die regierenden Parteien auf, die Abstimmung zu den vorliegenden Anträgen am 28. Juni 2017, dem Gedenktag an die Stonewall-Aufstände 1969 in New York, als lange überfälliges Zeichen an die LGBTI*-Community endlich durchzuführen. Daraus muss natürlich in nächster Konsequenz folgen, dass der bereits vorliegende Gesetzentwurf des Bundesrates zur Gleichstellung von homosexuellen Paaren bei der Eheschließung abgestimmt wird, damit die Ehe für Alle jetzt endlich umgesetzt werden kann.“

    Christopher Street Day, auch bekannt als Stonewall-Aufstand

    Am Abend des 28.06.1969 fand in der New Yorker Bar „Stonewall Inn“, einem bekannten Etablissement, in welchem regelmäßig LGBTI* Menschen verkehrten, erneut eine Razzia durch die Polizei statt. Zu damaliger Zeit waren regelmäßige Razzien in derartigen Etablissements gang und gäbe.

    Die kontrollierten Menschen wurden einer Identitätsfeststellung unterzogen, oftmals wurden auch so viele Menschen festgenommen, wie in die Fahrzeuge passten und wegen „anstößigen Verhaltens“ angeklagt. Zeitweilig erfolgte auch ein Zwangsouting der kontrollierten Menschen in den Medien. Dadurch mussten viele von ihnen vor allem mit sozialen Konsequenzen wie z.B. Jobverlust rechnen, da die sexuelle Orientierung von LGBTI* als verschrien galt, ähnlich, wie es den Opfern des §175 in Deutschland erging.

    Am Vorabend der Razzia im Stonewall Inn fand die Beerdigung von Judy Garland statt, welche als Ikone in der LGBTI* Szene galt. Man vermutet, dass aufgrund dessen die Besucher am Abend des 28. Juni besonders emotional geladen waren und, gepaart mit der Wut und dem angestauten Frust aus vielen vorangegangenen Razzien, die Menschen erstmals bereit waren, sich zur Wehr zu setzen. Es begannen Straßenschlachten mit der Polizei, welche sich erst nach fünf Abenden beruhigten. Dies war ein wichtiger Meilenstein in der Erkämpfung der Rechte von LGBTI* Menschen, ein Jahr später zog im Gedenken an den Stonewall-Aufstand der erste „Christopher Street Gay Liberation March“ durch die Straßen New Yorks.

    In Deutschland fanden die ersten Christopher Street Days 1979 in Bremen und Berlin statt, die erste große Demonstration von Homosexuellen bereits 1972 in Münster.

    Aus unserem Wahlprogramm zur Bundestagswahl

    Wir PIRATEN bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Wir setzen uns für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebensgemeinschaften ein.