Autor: Borys

  • Nein, Herr Minister Maas: So verhindern Sie Meinungsfreiheit, aber keinen Hass im Netz!

    Bundesjustizminister Heiko Maas hat nunmehr seinen lange angekündigten Referentenentwurf für die Regulierung von sozialen Netzwerken präsentiert, in dem er scharfe Konsequenzen gegen Betreiber fordert, die nicht gegen Hassbotschaften und Hetze vorgehen.

    Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG) sieht vor, dass kommerzielle soziale Netzwerke mit mehr als zwei Millionen Nutzern einen Ansprechpartner in Deutschland zu benennen haben. Sie sollen darüber hinaus einen vierteljährlichen Bericht über den Umgang mit Beschwerden über rechtswidrige Inhalte veröffentlichen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden sperren oder löschen. Andere rechtswidrige Inhalte sollen innerhalb von 7 Tagen gelöscht und deren Inhalte zu Beweiszwecken gesichert werden.

    „Das Internet wurde unserer Ansicht nach nicht als sicherer Ort für Politiker entworfen, sondern für den freien Austausch von Informationen zwischen allen Menschen, insbesondere für die freie Meinungsäußerung. Das hat Justizminister Maas anscheinend nicht verstanden und er stellt nicht klar, was offensichtlich rechtswidrige Inhalte sein sollen. Mit seiner Definition eines zu kontrollierenden Netzes beschwört er die Gefahr herauf, dass bestimmte Angebote verschwinden oder Nutzer auf diese Dienste nicht mehr zugreifen können“, kommentiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, den Gesetzesentwurf von Heiko Maas.

    „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung“
    Patrick Schiffer

    Die betroffenen Nutzer sollen zusätzlich über das Vorgehen informiert werden. Kopien des betreffenden Inhalts auf der Plattform seien ebenfalls unverzüglich zu löschen, heißt es darin. Schiffer: „Kein neues soziales Netzwerk könnte in Deutschland jemals aufgebaut werden, weil die Überschreitung der 2-Millionen-Grenze zur Anstellung einer Heerschar von Anwälten führen muss.“ Die ungenauen Begriffsbestimmungen von Beleidungen und Verleumdungen würden für zusätzliche Belastungen der Gerichte sorgen. „Dieser Gesetzesentwurf ist reine Symptombekämpfung. Ich frage mich verwundert, warum die Bundesregierung nicht ein konsequenteres Eingreifen der Strafverfolgungsbehörden und die Durchsetzung der vorhandenen Rechtsmittel anstösst. Dieser Entwurf ist jedenfalls das falsche Signal, eine private Zensur brauchen wir nicht. Dieses Gesetz muss verhindert werden!“, so der Pirat.

    „Ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für Meinungsfreiheit gekämpft haben“Anja Hirschel

    Anja Hirschel, Spitzenkandidatin der Piratenpartei Baden Württemberg für die Bundestagswahl, zeigt sich ebenfalls wenig erbaut über das Maas’sche Vorhaben: „Dass eindeutig strafbare Äußerungen nach einem Gerichtsbeschluss gelöscht werden müssen, ist unbestritten. Diese Einordnung aber den Anbietern von Social-Media-Plattformen nach eigenem Gutdünken zu überlassen, ja geradezu aufzudrängen, ist ein Schlag ins Gesicht aller, die gegen Zensur und für die Meinungsfreiheit gekämpft haben! Es widerspricht dem Gedanken des Rechtsstaats, gerichtliche Überprüfbarkeit abzuschalten und durch staatliche oder gar private Zensur zu ersetzen.“

  • Mautlos zur Überwachung

    Aktuellen Berichten zufolge sieht der Bundesrat die Integration in Europa durch die PKW-Maut gefährdet. Ach was? Das hat ja wirklich keiner kommen sehen.

    Es ist ja nicht gerade so, dass dieses populistische Thema von der CSU im Bundestagswahlkampf 2013 mit genau dieser Zielrichtung aufgebracht worden wäre. Damals ging es noch darum, den Österreichern eins auszuwischen, weil die von „uns“ Maut für ihre Autobahnen kassieren und dann im schönen Bayern gratis fahren.

    Aber die deutsche Weißwurstpolitik wäre ja nicht die deutsche Weißwurstpolitik, wenn man nicht sofort für die falsche Lösung eines nicht vorhandenen Problems eine noch falschere Verschlimmbesserung der durch die Maut generierten Probleme hätte: In Grenznähe soll die Maut dann halt nicht erhoben werden.

    An dieser Stelle kann beim Lesen dann natürlich eine kleine Pause entstehen … bis man die Hand wieder aus dem Gesicht hat …

    Also noch mal von vorne: Die CSU rührt im Wahlkampf 2013 Ressentiments gegen Österreich an und will, dass per Maut die Nutzung der Autobahnen durch Fahrer aus dem Nachbarland bezahlt wird. Daraufhin wird ein windiges Konstrukt gebaut, welches unter Zuhilfenahme eines umfassenden Überwachungssystems ganz tolle Einnahmen erzeugen soll. Leider ist die Berechnungsgrundlage für die sagenhaften Einnahmen wackelig bis herbei gelogen.

    Nicht nur der ADAC, auch viele andere Experten haben nachgerechnet, dass kein Nettoertrag bei der PKW-Maut zu erwarten ist. Durch diverse Nachbesserungen, etwa die Entlastung von Besitzern schadstoffarmer Autos, ist damit zu rechnen, dass die Maut ein Verlustgeschäft wird. Mit dem Vorschlag, die grenznahen Gebiete auszunehmen, dürfte dies nun zur absoluten Gewissheit werden.

    Was bleibt unterm Strich? Ein Überwachungssystem, mit dem ein Bewegungsmuster aller Autofahrer erfasst wird: bürokratischer Irrsinn, um den Unsinn zu verwalten. Und eine Lücke im Haushalt, die dann bestimmt bald zur Anhebung der Gebühren führt, damit es sich rechnet.

    Und wozu das alles? Damit eine nur schwerlich als rational zu bezeichnende Kleinpartei, die lediglich in einem einzigen Bundesland vertreten ist, ihre populistischen Wahlkampfversprechen von 2013 einhalten kann. Warum überhaupt? Die halten doch auch sonst nichts von dem ein, was sie versprechen? Ach ja, in diesem Fall ist es ja grundlegend schädlich für das Land, die Bürger und Europa, das muss man dann natürlich durchziehen, koste es was es wolle!

     

  • Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Videoüberwachungs(verbesserungs)gesetz

    Mitten in der Nacht wurden im Bundestag die Gesetzesentwürfe zum „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ angenommen, mit denen drei Maßnahmen beschlossen werden, die die Bürgerrechte unmittelbar betreffen. Im Hauruck-Verfahren wurde eine Änderung des Datenschutzgesetzes beschlossen, das den Einsatz von Videokameras beispielsweise in Einkaufzentren erleichtert, den Einsatz von Bodycams bei Polizisten und die Möglichkeit zur allgemeinen Erfassung von Kennzeichen.

    In den Augen der Regierungsparteien „stellt der Einsatz von optisch-elektronischer Sicherheitstechnologie auch eine Maßnahme im öffentlichen Interesse dar, um die Sicherheit der Bevölkerung präventiv zu erhöhen“. Bisher liegt jedoch kein Beweis vor, dass eine Überwachung dies leisten kann.

    Sebastian Alscher, Spitzenkandidat der Piratenpartei in Hessen:

    „Offensichtlich nutzt die Regierung das in der Bevölkerung zur Zeit verbreitete Gefühl einer abstrakten Unsicherheit, basierend auf der Illusion eines jederzeit anstehenden Terroranschlags, um diese Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen. Unstrittig ist, dass diese Anschläge mit solchen Maßnahmen gar nicht verhindert werden können, wie selbst Experten in der Anhörung vorgetragen haben. Darüberhinaus nutzten salafistische Straftäter wie Anis Amri gerade die Öffentlichkeit, die durch die Verbreitung der Aufnahmen der Kameras hergestellt werden konnte.“

    Die Piratenpartei befürwortet Maßnahmen, welche die tägliche Arbeit der Sicherheitskräfte unterstützen, allerdings nur, wenn diese nicht zu einer Einschränkung der Bürgerrechte führen. Der Einsatz von Bodycams mag dazu grundsätzlich ein geeignetes Mittel sein, allerdings lässt der Gesetzesentwurf laut Anja Hirschel, PIRATEN-Spitzenkandidatin in Baden-Württemberg, aktuell zu viele brisante Fragen offen:

    „Sind die resultierenden Aufnahmen gerichtsfest und beweissicher? Wem stehen die Aufnahmen unter welchen Voraussetzungen zur Verfügung? Ist eine ständige Aufzeichnung geplant oder nur durch manuelle Aktivierung? Ist die aktive Aufnahmefunktion für die Menschen in der Umgebung erkennbar? Wie findet eine Abwägung über die Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung im Vorfeld statt, oder entscheidet dies jeder Beamte selbst je nach Situation?“

    Zusätzlich wurde auch die automatische Kfz-Kennzeichenerfassung angenommen. Diese Entscheidung hat weitreichende Folgen, handelt es sich hierbei doch um eine umfassende anlasslose Überwachung der Bewegungen von Bürgern im öffentlichen Raum. Dies nur als notwendiges technisches Hilfsmittel zur Ermittlung der Maut zu betiteln, ist laut Hirschel zu einfach gedacht:

    „Diese Art von Daten ist viel zu interessant, um nicht vielerlei Begehrlichkeiten entstehen zu lassen. Zunächst wird dies noch mit besonderen Fahndungserfordernissen im Rahmen von Terrorbekämpfung begründet werden, um dann zur allgemeinen Verkehskontrolle immer weiteren Stellen zugänglich gemacht zu werden. Technologie die für Überwachungszwecke geeignet ist, wird früher oder später dafür genutzt.“

    Es bleibt zu hoffen, dass diese Paragraphen vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe keinen Bestand haben werden. Mal wieder.

    Quellen:
    [1] Drucksache 18/11183, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/111/1811183.pdf
    [2] Drucksache 18/10939, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810939.pdf
    [3] Drucksache 18/10941, http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/109/1810941.pdf

  • Die stürmenden Holländer

    Die stürmenden Holländer

    Die Niederländischen Piraten wurden 2010 gegründet. Momentan existieren etwa 14 aktive lokale Gliederungen, davon sind Groningen, Delft und Amsterdam die größten. Derzeit befinden sich die niederländischen Piraten im Wahlkampf für die Landesparlamentswahlen am 15. März 2017, Spitzenkandidatin ist Ancilla van de Leest. Hier findet man die Wahlkampfwebsite: https://tk2017.piratenpartij.nl/ und das 2016 beschlossene Wahlprogramm: https://programma.piratenpartij.nl/

    Rico Brouwer
    Rico Brouwer, Piratenpartij Nederland, CC-BY-SA 3.0

    Flaschenpost-Redakteur Sperling führte das Interview mit Rico Brouwer von den Niederländischen Piraten. Auf der Website der Flaschenpost kann man die englischsprachige Originalversion des Interviews finden.

    Sperling: Hallo, wie geht es Dir und was machst Du im „richtigen Leben“?

    Rico: Mein Name ist Rico Brouwer. Am liebsten stelle ich mich als Musiker vor. Mein ganzes Leben habe ich in der IT-/Kommunikations-Branche gearbeitet, die letzten vier Jahre als VMware zertifizierter Dozent für Computervirtualisierung. Ich bin verheiratet und habe zwei Kinder. Momentan arbeite ich Vollzeit für den niederländischen Wahlkampf.

    Sperling: Welche Aufgaben hast Du bei den Niederländischen Piraten und wann bzw. wie kamst Du dazu?

    Rico: Anfang 2014 trat ich bei den Niederländischen Piraten ein. 2016 stellte ich mich als Kandidat für die Wahlen zur Verfügung und bin auf Listenplatz 3 gewählt worden. Meine Aufgabe bestand bisher darin, das großartige Team der Niederländischen Piraten und unsere Spitzenkandidatin Ancilla zu unterstützen. Ich versuche dabei zu helfen, die bestmögliche Kampagne durchzuführen. In Ermangelung einer besseren Bezeichnung könnte man mich Wahlkampfmanager nennen. Ich denke, ich bin in dem Job gelandet, weil ich einfach getan habe, was ich konnte und so gut ich es konnte. Für die letzten Wochen unserer Kampagne habe ich aber meinen Fokus von der Organisation im Hintergrund dahin verlagert, selbst als Kandidat aktiv zu sein. Mein Job ist momentan, überall im Rampenlicht zu stehen und zu erklären, was es mit den Piraten auf sich hat.

    Sperling: Wie sind die Niederländischen Piraten organisiert?

    Rico: Ich denke, wie üblich. Größtenteils unabhängige lokale Verbände tragen ihren Teil zur nationalen Piratenpartei bei. Da wir unseren bisher wichtigsten Wahlkampf bestreiten, fokussieren sich alle darauf, national und lokal.

    Sperling: Wie viele Piraten sind an Bord und kannst Du etwas über die Mitglieder erzählen?

    Rico: Wir zählen ungefähr 1.300 Mitglieder und wachsen zweistellig pro Tag. Aber wir erfassen keine Merkmale wie Alter oder den sozialen Status. Eine großartige Entwicklung ist, dass immer mehr junge Frauen zu uns stoßen. Wir sind immer noch überwiegend eine jüngere männliche Gruppe. Ich selbst bin 46. Ein anderer schöner Trend ist, dass auch viele Leute, die älter sind als ich, dazu stoßen. Menschen die besorgt sind um die Zukunft ihrer Kinder und Enkelkinder und die sehen, dass die Piratenpartei die besten Antworten dafür hat.

    Sperling: Welche Werkzeuge verwendet Ihr für die interne Organisation und die politische Arbeit?

    Rico: Die üblichen Tools: Mailinglisten, Pads, Mumble und Wiki. Ein paar weniger bekannte Tools, die wir nutzen, sind Trello, Owncloud (z.B. für Kalender), Loomio und appear.in.

    Sperling: Benutzt Ihr ein Werkzeug für Onlineabstimmungen? Was sind die Hauptargumente für oder gegen Onlineabstimmungen?

    Rico: Hauptsächlich haben wir im Sommer 2016 Loomio verwendet, um online zu diskutieren und für die Punkte unseres Wahlprogramms Übereinstimmungen zu finden. Das hat seine Stärken, aber die sichtbarsten Piraten haben mehr Einfluss gehabt, als die Experten im jeweiligen Thema. Wir haben es trotzdem geschafft, die meisten guten Sachen hinein zu kriegen. Was wir, würde ich sagen, nicht ganz so gut hingekriegt haben, ist die Ausgewogenheit. Das hätte besser laufen können. Das war uns eine Lektion. Es ist auf jeden Fall aber ein gutes Ergebnis geworden, dank der Nutzung von Online-Zusammenarbeit und Abstimmung.

    Wir haben unsere Spitzenkandidatin Ancilla van de Leest im Juni 2016 gewählt und den Rest der Kandidatenliste im Oktober. Für beide Veranstaltungen haben einige Piraten gefordert, Onlineabstimmungen zu verwenden. Aber es wurde kein Werkzeug gefunden, das alle Anforderungen erfüllte, so dass wir die Personenwahlen während einer Veranstaltung durchgeführt haben.

    Das Hauptargument für eine Onlineabstimmung war, dass nur etwa 15% unserer Mitglieder persönlich anwesend sein würden. Wir würden gerne mehr Leuten die Möglichkeit geben, abzustimmen und Onlineabstimmungen dafür verwirklichen. Gegen Personenwahlen online war das wichtigste Argument, dass das nicht ausreichend gesichert werden kann. Einige behaupteten das Gegenteil, doch niemand hat bisher eine Lösung entwickelt. Ich bin mir sehr sicher, dass die Diskussion wieder angefacht wird, wenn die nächsten Wahlen kommen und letztlich werden wir Personenwahlen dann doch wieder vor Ort durchführen.

    Sperling: Welche Kanäle, Social Media und Internet benutzt ihr, um Nicht-Piraten zu erreichen, die Leute ausserhalb?

    Rico: Alle Wege, die wir nutzen können und wollen. Natürlich ist Twitter dabei. Einige Piraten lehnen es ab, auf Facebook zu sein. Da die niederländischen Wähler aber da sind, ist auch die Piratenpartei dort.

    Sperling: Das politische System der Niederlande ist in Deutschland nicht gut bekannt. In vielen Ländern ist ein großer Unterschied zwischen Gesetzen und der Realität. Wie ist das in den Niederlanden? Gibt es eine Chance für kleine Parteien, in das System hinein zu kommen?

    Rico: Unser parlamentarisches System besteht aus zwei Kammern. Der Senat (die erste Kammer) wird indirekt gewählt. Am 15. März wählen wir die zweite Kammer, das Parlament. Als das niederländische System entwickelt wurde, brauchte man etwa 30.000 Stimmen für einen Sitz im Parlament. Durch das Bevölkerungswachstum sind es heute etwa 65.000 Stimmen für einen Sitz. Es gibt insgesamt 150 Sitze.

    Die Niederlande ist in 20 Regionen gegliedert. Eine neue Partei, wie wir es sind, braucht in jeder Region 30 Einwohner, die zum Rathaus gehen, sich ausweisen und ein Formular unterschreiben. Wir haben die notwendigen Unterschriften in 19 der 20 Regionen bekommen (bei den Inseln Bonaire/Saba/St. Eustatius haben wir es nicht geschafft). Ausserdem müssen wir eine Sicherheit von €11.250 hinterlegen, die verloren ist, wenn wir am Wahltag nicht genügend Stimmen erhalten.

    Wir haben alle Hürden genommen und sind auf Liste 20 von insgesamt 28. Aber die Chancen sind nicht gleich verteilt. Die meisten Medien und Websites schließen die „kleinen neuen“ Parteien bei Vergleichen nicht mit ein. Entsprechend gehen die Vorschläge nur an die großen Parteien.

    Sperling: Wir haben gehört, das Gesundheitssystem in Eurem Land wurde von gesetzlichen und privaten Versicherungen auf ein System umgestellt. Kannst Du erklären, wie das funktioniert?

    Rico: Vor ein paar Jahren haben unsere Regierungsparteien entschieden, dass Gewinnorientierung in das Gesundheitsversicherungssystem eingeführt werden soll, mit der Begründung, dass die Konkurrenz für alle gut sei. Heute gibt es nur vier große Versicherungsunternehmen, so dass man sagen könnte, es gibt keinen echten Wettbewerb. Statt dessen wird viel Gewinn gemacht mit dem Gesundheitswesen. Das hat sich zu einem wichtigen Thema für die Wahlen entwickelt. Unser Landeshaushalt beträgt 264 Milliarden Euro, davon gehen 75 Milliarden in das Gesundheitswesen. Das ist ein wichtiges Thema. Gegen das aktuelle System, bei dem man seine Versicherung aussuchen kann, gibt es viel Kritik. Die Niederländischen Piraten und ein paar andere Parteien wollen einen ’nationaal zorg fonds‘, einen nationalen Fürsorgefond und keine Versicherungsgesellschaften, die Gewinne machen. Eine zentrale Gesundheitskasse für alle.

    Sperling: Die Beziehung zwischen den Niederlanden und Deutschland wird uns von den Medien als immer noch durch die Geschichte belastet dargestellt. Ist das ein wirkliches Problem und wie denken die jungen Leute darüber?

    Rico: Nur während internationalen Fußballmeisterschaften und auch nur, wenn man Fußball mag. Selbst dann ist es eher eine Tradition, als ein Problem. Die meisten der jungen Generation sehen das Verhältnis zu Deutschland ähnlich wie das zu Belgien: Ein gesunder Wettbewerb zwischen zwei Nationen mit ein paar Späßen hier und da.

    Sperling: Wie lauten die wichtigsten Botschaften der Niederländischen Piraten und wie teilt Ihr sie den Wählern mit?

    Rico: Ich denke, die Piraten in aller Welt teilen Positionen in vielen Themen. Hier sind unsere wichtigsten Themen: Mehr Transparenz, Forderung von Verantwortung derer, die an der Macht sind, Privatsphäre und Selbstbestimmung (insbesondere im digitalen Umfeld) für alle anderen. Die Trennung zwischen politisch links und rechts hat hierzulande an Bedeutung verloren. Die echte Trennung ist die zwischen denen, die eine Gesellschaft der Inklusion wollen und denen die diskriminieren. Humanismus als eine unserer grundlegenden philosophischen und ethischen Haltungen, wird täglich wichtiger.

    Sperling: Was ist Dein jüngster politischer Erfolg?

    Rico: Für mich persönlich war der Versuch, die Rolle des Kandidaten und der öffentlichen Person zu füllen, ein Sprung und so ein Erfolg in sich. Als Partei werden wir als die unangefochtenen Experten für Privatsphäre, Sicherheit und alles mit dem Internet angesehen.

    Sperling: Berichten die Medien über Euch? Haben sie über die Erfolge der deutschen und der isländischen Piraten berichtet?

    Rico: Ein wenig. Viele unserer lokalen Medien sehe ich als faul an, nicht journalistisch neugierig, getrieben von Sensationen, anstatt Faktensuche. Mehr tendenziös als objektiv.

    Sperling: Ist da noch etwas, was Du uns sagen möchtest über die niederländischen Piraten, das Universum oder den Rest?

    Rico: 42.

    Sperling: Vielen Dank für Deine Zeit und wir hoffen, noch viel von Dir zu hören in den kommenden Jahren!

    Rico: Bitte teilt Nachrichten über unsere Wahlen, wenn in Euren Ländern darüber berichtet wird und besucht uns zu unserer Wahlparty am 15. März in Den Haag.

    Anmelden könnt Ihr Euch hier:  https://tk2017.piratenpartij.nl/aanmelden-verkiezingsavond-15-maart-2017/
    Wenn Ihr am Livestream teilnehmen oder uns beim Endpsurt des Wahlkampfes unterstützen wollt,
    kontaktiert mich bitte unter: rico@piratenpartij.nl

  • Neues Bundesdatenschutzgesetz: Bequemlichkeit schlägt Grundrechte

    Heute am späten Nachmittag will der Bundestag über die „Zukunft des Datenschutzrechts“ debattieren. Die Bundesregierung legt eine Novelle des Daten­schutzrechts vor.

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist dazu da, um den europäischen Staaten einen verbindlichen Datenschutz-Mindeststandard vorzugeben. Die deutsche Regierung nutzt den deutschen Umsetzungsentwurf aber, um die Rechte Betroffener stark zu beschneiden. Einige der neuen Regelungen verstoßen gegen das Grundgesetz.

    Informationelle Selbstbestimmung bedeutet:

    Betroffene haben grundsätzlich das Recht

    • auf die Information, dass ihre Daten gespeichert werden,
    • auf Auskunft darüber, welche ihrer Daten gespeichert werden,
    • auf die Berichtigung und Löschung ihrer Daten

    Das einzuhalten ist umständlich für viele Ermittlungs- und sonstige Behörden, Krankenkassen und alle möglichen Unternehmen. Dafür hat die Bundesregierung Verständnis und deshalb einige Paragraphen geschaffen, die auf einen Satz hinauslaufen: Bequemlichkeit geht vor Datenschutz.

    Betroffene muss man laut § 23 nicht über eine Datenweitergabe informieren, wenn „offensichtlich ist, dass sie im Interesse der betroffenen Person liegt und kein Grund zu der Annahme besteht, dass sie in Kenntnis des anderen Zwecks ihre Einwilligung verweigern würde“. Wie praktisch. Wenn es also zuviel Aufwand bedeuten würde, Datenschutzvorschriften einzuhalten, Betroffene zu informieren oder Daten von Betroffenen zu löschen, können sich Behörden und Unternehmen künftig auf §§ 32, 33 und 35 des neuen Bundesdatenschutzgesetzes berufen, die besagen, dass ein solcher Aufwand für sie zu unbequem wäre.

    Auch Krankenversicherte sollen sich mal nicht so haben, wenn die ungefragte, automatisierte Verarbeitung ihrer Gesundheitsdaten dafür sorgt, dass sie das kriegen, was sie wollen, sagt §37. Da ist es okay, Datenschutzauflagen zu kippen, zum Beispiel, wenn per Smartwatch Gesundheitsdaten gegen Beitragsminderungen eingetauscht werden. Für gestresste Ermittlungsbehörden gibt es den § 29, der sicherstellt, dass sie nach Herzenslust ermitteln können, ohne zum Beispiel versehentlich Betroffene informieren zu müssen. Sie können die europäischen Vorgaben ignorieren, „soweit durch ihre Erfüllung Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen.“

    Irgendein lachender Dritter findet sich immer, um unveräußerliche Rechte zu veräußern zu können, damit die Datenquellen sprudeln. Laut einiger Unionspolitiker sind Daten „das Rohöl des 21. Jahrhunderts“ und man wird alles versuchen, um sie ungestört zu fördern. Bis hin zum Bruch der Grundrechte.

    Auswertung des Gesetzesentwurfs zum neuen BDSG

    (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)

    Nachfolgend findet ihr zum überarbeiteten Datenschutzgesetz einen differenzierten Kommentar des Datenschutzbeauftragten der Piratenpartei Deutschland, Sebastian Krone, in Zusammenarbeit mit Anja Hirschel, unserer Bundestags-Spitzenkandidatin aus Baden-Württemberg:

    Anja Hirschel kommentiert dazu: „Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) wurde mit dem Ziel eingeführt, die Datenschutzniveaus der Mitgliedsländer so weit wie möglich zu vereinheitlichen. Angeblich führe dies automatisch zu einem insgesamt höheren Standard – doch oft gelang nur eine Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. Besondere Schutzvorschriften, etwa für Internetnutzer oder zur Videoüberwachung, hat die EU nicht übernommen. Außerdem gilt es zu beachten, dass die Verordnung durch Öffnungsklauseln und delegierte Rechtsakte eine Reihe an Dingen offen lässt, die durch die einzelnen Länder eigenständig geregelt bzw. ergänzt werden können. Zu befürchten ist daher ein weiterhin unterschiedliches Datenschutzrecht, anstatt der versprochenen Einheitlichkeit.

    Deutschland übernimmt durch den Gesetzesentwurf zu einem neuen Datenschutzgesetz (BDSG) eine geradezu hervorragende Initiative. Einschließlich der Straf- und Bußgeldvorschriften umfasst das noch geltende BDSG 48 Paragrafen, der neue Entwurf wurde auf 85 Paragrafen erweitert! Hinzu kommt eine Vielzahl an Änderungen in anderen, betroffenen Gesetzen, insbesondere die Sicherheit betreffend. Da der Umfang der Änderungen erheblich ist, hier nur der Kommentar zu einigen Passagen, die für die Bürger von besonderem Interesse sind, da diese am unmittelbarsten auf das Privatleben Einfluss nehmen. Dabei geht es um die Rechte der betroffenen Person, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken, und die Befugnisse und Rechte der Betroffenen hinsichtlich der Geheimhaltungspflicht.“

    Passage I.

    1. Informationelle Selbstbestimmung

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kann nur durch die Umsetzung der Rechte des Betroffenen auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner Daten umgesetzt werden. Hier schränkt die EU-DS-GVO bereits das bestehende BDSG ein und der neue Gesetzesentwurf geht noch einmal darüber hinaus. Dies widerspricht der EU-Grundrechtscharta. Die so geregelte Information zur Videoüberwachung lässt den Verantwortlichen einen zu großen Spielraum.

    2. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten

    In § 32 werden die (scheinbar lästigen) Informationspflichten bei der Erhebung von Daten eingeschränkt und unterlaufen, Art. 13, 23 DS-GVO (hier sind Ausnahmen ausdrücklich wegen eines „unverhältnismäßigen Aufwandes“ nicht vorgesehen). Es wird in § 33 Abs. 1 bereits von einer Informationspflicht abgesehen, wenn die „ordnungsgemäße Erfüllung von Aufträgen der jeweiligen Stellen gefährdet“ würde. Zudem wird der Begriff „öffentliche Sicherheit“ in „öffentliche Ordnung“ bewusst juristisch verfälscht und in seiner Anwendungsmöglichkeit verwässert.

    3. Löschung

    § 35 Abs. 1 schränkt das Recht auf die Löschung von Daten unzulässig ein. Dies kann dazu führen, dass Hard- und Softwarehersteller sich darauf berufen, dass eine Löschung zuviel Aufwand bedeute, anstatt Produkte zu entwickeln, die diese Norm befolgen.

    4. Gesundheitsdaten

    § 37 Abs. 1 erlaubt zusätzlich die Verwendung von sensiblen Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Betroffenen durch automatisierte Verfahren bei Versicherungsverträgen. Bisher war dies so nicht möglich, da bei Gesundheitsdaten als „besonders schützenswerte Daten“ spezielle Auflagen eingehalten werden mussten, gehören sie doch zu den Daten, die den „allerpersönlichsten Lebensbereich“ betreffen. Eine Aufweichung dieses besonderen Schutzes widerspricht dem EU-Recht.

    Passage II.

    1. Zweckbindung

    Seit es den Datenschutz gibt, ist eines der wesentlichen Elemente die sogenannte Zweckbindung. Dies gilt mit der DS-GVO zwar weiter, das neue BDSG weicht diesen Grundsatz jedoch in verfassungswidriger Weise auf. Die §§ 23-25 führen nicht dazu, dass der Betroffene in geeigneter Weise mitwirken kann, wenn der Zweck bei der Verarbeitung personenbezogener Daten geändert wird. Herausragend ist dabei besonders die Formulierung in §23 Abs, 1: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem die Daten erhoben wurden, durch öffentliche Stellen im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung ist zulässig…“.
    Hier wurde die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen vollständig gestrichen. § 24 stellt damit einen Blankoscheck für die Sicherheitsbehörden aus („Abwehr von Gefahren für die staatliche oder öffentliche Sicherheit oder zur Verfolgung von Straftaten“).

    Passage III.

    1. Informationspflichten bei Datenschutzvorfällen

    Die in § 29 formulierten Ausnahmen von der Informationspflicht erschließen sich nicht. Weshalb soll bei Datenpannen keine Benachrichtigungspflicht bestehen, wenn „Informationen offenbart würden, die ihrem Wesen nach, insbesondere wegen der überwiegenden berechtigten Interessen eines Dritten, geheim gehalten werden müssen“?
    Die DS-GVO kennt keine Daten, die „ihrem Wesen nach“ geheim gehalten werden müssen. Hier fehlt die Abwägung des entgegenstehenden schutzwürdigen Interesses des Betroffenen.

    2. Aufsicht und Geheimhaltungspflicht

    § 29 Abs. 3 schränkt die Befugnisse der Aufsichtsbehörden iSd. Art. 58 Abs. 1 DS-GVO gegenüber Berufsgeheimnisträgern ein. Insbesondere öffentliche Stellen wären jeglicher Aufsicht entzogen, z.B. das gesamte öffentliche Gesundheitswesen.
    Art. 90 Abs 1 DS-GVO regelt das anders, nämlich mit der Einschränkung „soweit dies notwendig und verhältnismäßig ist, um das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten mit der Pflicht zur Geheimhaltung in Einklang zu bringen“.
    Es wäre keinesfalls hinnehmbar, dass z.B. der gesamte Aktenbestand einer Anwaltskanzlei beschlagnahmt werden könnte.

    Da § 203 StGB (Geheimhaltungspflicht) mit der Regelung des § 29 Abs. 3 unterlaufen wird, ist dieser Absatz nicht haltbar.

    Sebastian Krone resümiert:
    „Abschließend lässt sich zusammenfassen, dass die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) durch die Ergänzungen der DSAnpUG-EU der Bundesregierung systematisch umgedeutet und ausgehöhlt wird. Anstatt den Bürgern der EU ein verlässliches Regelwerk zum Schutz ihrer Daten zu bieten, wird so auf nationaler Ebene der Möglichkeit der Überwachung Tür und Tor geöffnet. Gegen viele Regelungen bestehen verfassungsrechtliche Bedenken bzw. sie verstoßen gegen geltendes EU-Recht.

    Die Rechte der Betroffenen werden immer weiter eingeschränkt. Dieses Beispiel kann und darf nicht Schule machen – und besonders nicht in einer eiligen Nachtsitzung im Bundestag durchgewunken werden!“

  • Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Trotz Gesetzesreform: Cannabis ist in diesem System nicht verfügbar

    Das vom Deutschen Bundestag am 19. Januar 2017 beschlossene „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ regelt unter anderem den Anspruch auf Versorgung mit Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten.“ Am 10. Februar 2017 hat der Bundesrat dem Gesetz zugestimmt. Bis heute wurde das Gesetz im Bundesanzeiger nicht veröffentlicht, und selbst wenn dies noch im März 2017 geschehen sollte, ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen noch lange nicht umfassend gewährleistet.

    Doch es gibt weitere Probleme: „Noch ehe das Gesetz in Kraft tritt, sind bereits Versorgungslücken bekannt. Die Qualität der legal angebotenen Produkte erscheint zweifelhaft und ob eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen stattfinden wird, ist keinesfalls sicher“, beklagt Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Sollte der zu erwartende Schwung neuer Patienten hinzukommen, sei mit einem Chaos zu Lasten aller Patienten zu rechnen. Vivarelli: „Es wird allerhöchste Zeit, dass der Anbau bzw. der Ankauf von Cannabisblüten oder Extrakten den Patienten überlassen wird, um den Problemen, die einer repressiven Politik geschuldet sind, aus dem Weg gehen zu können.“

    Flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten ist eine reine Wunschvorstellung

    Anmerkung: Die folgenden zwei Abschnitte wurde nach der ursprünglichen Veröffentlichung des Beitrags am 9. März, 19.15 Uhr ergänzt:

    Dass medizinisches Cannabis aktuell nur schwer in Deutschland zu bekommen sei, schildert ein Betroffener, der seinen Namen nicht in diesem Beitrag lesen möchte, im persönlichem Dialog dem drogenpolitischen Sprecher der Piratenpartei Deutschland. Er berichtet von seinem jüngsten Besuch einer Apotheke in Duderstadt. Dort bestätigt man ihm auf einer ausgedruckten E-Mail der Pedanios GmbH aus Berlin schriftlich, dass es wiederholt zu Lieferschwierigkeiten gekommen sei. Das entsprechende Dokument liegt der Piratenpartei Deutschland in Kopie vor. Der Betroffene schildert Andreas Vivarelli, dass in der E-Mail der Pedanios GmbH an die Apotheke einer Mitarbeiterin mitgeteilt würde, dass bis zum heutigen Tage (E-Mail vom 07. März 2017, 12.38 Uhr) keine der Medizinal-Cannabisblüten-Varietäten Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1, Pedanios 8/8 lieferbar seien. Als voraussichtliche unverbindliche Liefertermine würden für Pedanios 22/1, Pedanios 16/1, Pedanios 18/1 April 2017 und für Pedanios 8/8 Ende April 2017 genannt. Der Geschäftsführer der Pedanios GmbH aus Berlin, Patrick Hoffmann, widerspricht nach Erscheinen dieses Artikels jedoch der Darstellung seines Mitarbeiters gegenüber der Piratenpartei Deutschland: Er führt an, dass die Sorten Pedanios 22/1 und 14/1 bereits seit Januar verfügbar gewesen sein und die Sorte Pedanios 14/1 verfügbar sei.

    Der betroffene Aphoteken-Kunde, soviel gehört zur Wahrheit ebenfalls dazu, hat sein medizinisches Cannabis jedoch bis heute, (9. März 2017, 16.39 Uhr) noch nicht erhalten. Gegenüber der Piratenpartei Deutschland bestätigt der Kunde vielmehr (Zitat): „Hiermit bestätige ich an eides statt, dass mir am Montagmorgen, den 6.03.2017, von Seiten meiner Apotheke folgende Aussage gemacht wurde: Das Medikament Pedanios 22/1 ist erst wieder im April 2017 verfügbar. Das Medikament Princeton wäre ebenfalls nicht verfügbar, Es wäre nur Bedrocan noch lieferbar.“ Er führt zudem an, dass er über acht Jahre lang Bedrocan bezogen, sich dort jedoch eine Gewöhnung eingestellt habe. Dieses Medikament könne er daher nicht mehr verwenden, da es nicht mehr seine volle Wirkung entfalten könne. Der Betroffene betont: „Der Organismus kann sich an bestimmte Arzneimittel gewöhnen. Man spricht dann auch von einer Toleranz oder Toleranzentwicklung. Die Toleranz ist etwas völlig anderes, als eine Arzneimittelabhängigkeit. Gewöhnung tritt nach wiederholter Zufuhr von Arzneistoffen auf, sodass die Dosis gesteigert werden muss, um die gewünschte Wirkung zu erzielen. Dieser Effekt kann bei Arzneimitteln der unterschiedlichsten Klassen auftreten, also nicht nur bei Substanzen, die auf die Psyche wirken.“ Zudem übt er harsche Kritik in Richtung der Produzenten von medizinischem Cannabis: „Es kann nicht sein, dass Patienten gezwungen werden von einem Medikament zu einem andern zu hüpfen bzw. zu wechseln, wenn man auf einem Medikament gut eingestellt ist!“ Dieser Kritik schließt sich Andreas Vivarelli ausdrücklich an.

    Eine flächendeckende Versorgung mit Cannabisblüten als Medikament stellt sich bei umfänglicher Betrachtung als reine Wunschvorstellung heraus: Es ist unwahrscheinlich, dass Deutschlands Apotheken sich rechtzeitig mit den Arzneien versorgen können.

    Der Gesetzgeber hat überdies noch Stolpersteine eingebaut, so dass zu erwarten ist, dass die Versorgung der Patienten in Zukunft nicht gewährleistet werden kann. Noch problematischer wird die Kostenübernahme. Danach gelten für die Cannabisverordnung „die Regelungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung nach §§ 106 ff. SGB V“. Heißt im Klartext: Die alte Richtgrößenprüfung soll durch regionale Wirtschaftlichkeitsvereinbarungen abgelöst werden. Also steht zu befürchten, dass Ärzte aufgrund mangelnder Kenntnisse über die medizinische Anwendung und der berechtigten Sorge vor Regressforderungen auch zukünftig von der Verschreibung von Cannabisprodukten absehen werden.

    Eine weitere, unschöne Nebenerscheinung ist eine Art „Nebenstrafrecht“, das sich in Deutschland in den vergangenen Jahren etabliert hat: Konsumenten, selbst wenn sie nicht berauscht am Steuer sitzen, müssen andauernd mit dem Verlust ihres Führerscheins rechnen, sofern bei Kontrollen bestimmte Dosen Cannabis oder dessen Abbauprodukte im Blut nachgewiesen werden können. Eine Grundsatzentscheidung der obersten Gerichte steht noch aus, also werden Betroffene und Patienten noch jahrelang unter willkürlichen Regelungen zu leiden haben. Die Reform des Betäubungsmittelgesetzes ist ohnehin erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. April 2016 zustandegekommen, das einem Patienten nach jahrelangem Rechtsstreit das befristete Recht zur Selbstversorgung eingeräumt hatte. Diesem wollte der Gesetzgeber wiederum einen Riegel vorschieben. Im Zuge der oben erwähnten Lücken bleibt der beabsichtigte Erfolg sehr zweifelhaft.

    Die Versorgungslage für Patienten wird durch einen weiteren Umstand noch verschärft: In letzter Zeit häufen sich die Meldungen, dass die Qualität der angebotenen Produkte, die etwa aus den Vereinigten Staaten importiert werden, einer Heilung bzw. Linderung im Wege steht. Die angebotenen Pflanzen sind oft mit Schimmel befallen und beinhalten grenzwertige Konzentrationen von Dünger, Pestiziden und Fungiziden.

  • Handy-Ortung: PIRATEN-Aufruf zu Aktion gegen geheime Massenüberwachung

    Die Zahl der Handy-Ortungen durch Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein steigt seit Jahren an. Im vergangenen Jahr sind statistisch gesehen 13 Millionen Handynutzer in Schleswig-Holstein ins Visier der Ermittler gerückt – jeder von uns also gleich mehrfach. Und das, ohne darüber informiert worden zu sein. Dazu der Fraktionsvorsitzende der PIRATEN, Dr. Patrick Breyer:

    „Bisher behaupten die Staatsanwaltschaften einfach, die Bürger hätten kein Interesse daran, von einer Ortung ihres Handys benachrichtigt zu werden. Mit der Aktion ‚Handyortung: Wir wollen’s wissen!‘ treten wir diesem Irrglauben nun entgegen. Wann sich unverdächtige Bürger wo aufhalten, betrifft unsere Privatsphäre und geht niemanden etwas an!“

    Die Piratenfraktion stellt auf ihrer Webseite piratenfraktion-sh.de ab heute ein Formular bereit, mit dem Schleswig-Holsteiner der Staatsanwaltschaft mitteilen können, dass sie informiert werden möchten, wenn ihre Handynummer geortet wurde.

    Breyer weiter:

    „Wir hoffen auf viele Teilnehmer, um Druck zu machen und eine Benachrichtigung der georteten Personen durchzusetzen. Seit Jahren werden Zeit, Ort und Dauer durchgeführter Funkzellenabfragen nicht veröffentlicht – von einer individuellen Benachrichtigung ganz zu schweigen.

    Die massenhafte Handyortung unbescholtener Bürger muss aus unserer Sicht verboten, mindestens aber massiv eingeschränkt werden. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Zumal aufgrund einer Funkzellenabfrage leicht zu Unrecht einer Straftat verdächtigt werden kann, wer zur falschen Zeit am falschen Ort war.“

    Hintergrund: Eine Große Anfrage der Piratenfraktion hatte ergeben, dass nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage zu einer Verurteilung geführt hat. Eine Untersuchung durch das Landesdatenschutzzentrum ergab, dass die Prüfung der Verhältnismäßigkeit “oftmals nur unzureichend dokumentiert” wurde. Eine Benachrichtigung der Betroffenen erfolgte “in mehreren Fällen nicht”. Die Landesdatenschutzbeauftragte arbeitet an einem Verfahren zur automatisierten Benachrichtigung georteter Personen.

  • US-Konsulat als verdeckte CIA Hacker-Basis: PIRATEN fordern Untersuchungsausschuss im Bundestag

    US-Konsulat als verdeckte CIA Hacker-Basis: PIRATEN fordern Untersuchungsausschuss im Bundestag

    Laut Veröffentlichungen der Enthüllungsplattform Wikileaks werden von der CIA im US-Konsulat in Frankfurt Computerviren, Trojaner und andere Schadsoftware entwickelt, mit dem Ziel, neben Computern und Servern auch Steuergeräte für intelligente Heimgeräte anzugreifen.

    Frankfurt am Main. „Was wie ein morbider Krimi klingt, ist bittere Realität.“, reagiert Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, entsetzt auf eine Veröffentlichung der Enthüllungsplattform Wikileaks,  zufolge derer von der CIA mitten in Deutschland Computerviren, Trojaner und andere Schadsoftware entwickelt würden. Ziel sei es, neben Computern und Servern auch Steuersoftware für intelligente Heimgeräte zu kompromittieren.

    Hierzu sei mitten in Deutschland eine spezialisierte Truppe von IT-Experten stationiert, um Computerangriffe gegen Ziele in Europa, Afrika und dem Nahen Osten vorzubereiten. Schiffer: „Entweder hat die amerikanische Administration völlig die Kontrolle über ihre Dienste verloren oder sie knallen komplett durch. Wie lange will sich unsere Regierung noch diesen Weg Richtung Orwell´s 1984 gefallen lassen? Oder weiß sie längst Bescheid und deckt derartige Eingriffe und Grenzüberschreitungen sogar? Hat sie überhaupt nichts aus Eikonal gelernt? Das Vertrauen in die amerikanischen Sicherheitsbehörden ist jedenfalls zerstört!“

    Schiffer: „Diese Schnüffelei von unserem Boden aus muss sofort beendet werden!“

    Säßen die PIRATEN aktuell im Deutschen Bundestag, würde die PIRATEN-Fraktion sofort einen Untersuchungsausschuss beantragen und fordern, dass die USA ihre Tätigkeiten in Frankfurt umgehend einstellen. „Denn auch, wenn die Ziele der Ausspähungen nicht in Deutschland liegen sollten, wer garantiert eigentlich, dass sich dies nicht ändert? Dass diese Schnüffelei und digitale Kriegsführung von unserem Boden aus sofort beendet werden muss, steht für uns außer Frage. Wir fordern daher die im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen umgehend dazu auf, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen!“, betont der PIRATEN-Vorsitzende Patrick Schiffer.

    Wikileaks behauptet, das veröffentlichte Material sei der größte Leak, der jemals aus den Beständen der CIA gezogen wurde. Die darin beschriebenen Techniken würden es der CIA erlauben, die Verschlüsselung von WhatsApp, Signal und Telegram zu umgehen, indem sie die „intelligenten“ Telefone, die sie ausführen und Audio- und Nachrichtenverkehr sammeln, bevor die Verschlüsselung angewendet wird.

    Die CIA hat automatisierte Multi-Plattform-Malware-Angriffs- und Kontrollsysteme für Windows, Mac OS X, Solaris, Linux und vieles mehr entwickelt, wie zB die „HIVE“ von EDB und die dazugehörigen Tools „Cutthroat“ und „Swindle“. Des weiteren hat die CIA illegal sogenannte ‚Zero Days‚ Angriffe gehortet und dabei Industrie, die Regierung und sogar Trumps Twitter-Account sicherheitstechnisch in Gefahr gebracht.