Autor: Borys

  • All für alle: ESA stellt Inhalte unter CC-BY-Lizenz

    Ab heute veröffentlicht die Europäische Raumfahrtagentur ESA ihre Inhalte unter freien Lizenzen. Julia Reda, MdEP PIRATEN und Vizepräsidentin der Gruppe Grüne/EFA im Europäischen Parlament, beglückwünscht die ESA zur Entscheidung, ihre Inhalte zu veröffentlichen. Auf diese Weise können alle Menschen legal und dauerhaft auf diese Bilder, Videos und Daten zugreifen. Damit kann die Allgemeinheit noch unmittelbarer an der Erforschung der Erde und des Alls teilhaben.

    „In den USA sind NASA-Inhalte automatisch gemeinfrei. Das Urheberrecht erlaubt dort, dass Werke der föderalen Regierungen der Öffentlichkeit zur Nutzung bereitgestellt werden“, betont Julia Reda und ergänzt: „Ein solches Urheberrecht fehlt in der EU: Der ESA-Vorstoß ist daher bahnbrechend und zeigt, wie notwendig es ist, dass öffentliche Einrichtungen ihre Inhalte unter freie Creative Commons-Lizenzen stellen, solange es an gesetzlichen Regeln fehlt.“

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt: „Die Freigabe der Daten durch die ESA wird wichtige Impulse für Innovationen in der europäischen Raumfahrtindustrie setzen. Es ist an der Zeit, dass Inhalte, die mit staatlichen Mitteln erstellt werden, auch in Deutschland generell der Öffentlichkeit zur freien Verfügung stehen und ebenso frei weitergenutzt werden können. Wir setzen uns schon seit einigen Jahren dafür ein, dass die rechtlichen Grundlagen hierfür geschaffen werden.“

    Mit der gewählten Lizenz Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 IGO (CC-BY-SA) darf jede/r dauerhaft die Inhalte nutzen. Einzige Bedingung ist, dass Urheber, Quelle und Lizenz genannt werden. Schon 2012 hat das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) Bildmaterial unter CC-Lizenzen freigegeben und so den Weg für einen besseren Zugang bereitet. Der „Reda-Bericht“ fordert die Kommission auf, die Hürden für die Nachnutzung öffentlicher Inhalte in der EU weiter zu senken.

    Alle unter CC-BY-SA veröffentlichten Inhalte der ESA, finden Sie unter http://open.esa.int/open-access-at-esa/

    Bildlizenz des verwendeten Bildes: https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/igo/

  • It’s the copyright, stupid!

    Bundesinnenminister Thomas de Maizière bezeichnete auf einem von Tagesspiegel und Telefónica ausgerichteten „Basecamp“ das Motto „Meine Daten gehören mir“ als zweifelhafte Grundannahme, welche die öffentliche Debatte über Privatsphäre „vernebeln“ würde. (Nachzulesen auch auf Heise Online: De Maizière hält Losung „Meine Daten gehören mir“ für falsch)

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, kommentiert:

    „Datenschutz sorgt grundsätzlich dafür, dass Personen gegen den Missbrauch ihrer Daten durch Dritte geschützt werden. Das kann nicht einmal der Herr Minister einfach wegreden. Das einzige Supergrundrecht heißt Freiheit. Thomas de Maizière hingegen zieht den Eigentumsbegriff heraus, um in der Datenschutzdebatte die falsche Richtung vorzugeben. Damit liegen Sie komplett falsch, Herr Bundesinnenminister! Es geht nicht nur um Eigentum, wie an einer dinglichen Sache. Es geht um Verwertungsrechte!

    Es dürfte bekannt sein, dass die Politik in Deutschland Abmahnern weiterhin das Recht einräumt, ordnungswidrige Urheberrechtsverstöße mit hohen Strafzahlungen belegen zu dürfen. Auf der anderen Seite wandert die Verwertung von persönlichen Daten, Gesundheits- und Fitnessinformationen, Gewohnheiten und Vorlieben ungeschützt in die Datentöpfe von Konzernen. Diese Schieflage gilt es gesetzlich zu verbessern. Sonst darf man sich als Politiker nicht wundern, wenn man als post-faktische Vernebelungsfabrik gilt.“

     

  • Vorsicht, tief fliegender Dobrindt: Aufklärung statt Regulierungswahn!

    Vorsicht, tief fliegender Dobrindt: Aufklärung statt Regulierungswahn!

    Die Piratenfraktion im Kieler Landtag hat einen Antrag eingereicht, der die Landesregierung auffordert, sich dem blinden Aktionismus des Bundesverkehrministers Alexander Dobrindt zur Neuregelung der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) entgegenzustellen. Dazu der verkehrspolitische Sprecher der PIRATEN, Uli König:

    „Jeden Tag gehen Modellflieger in Deutschland ihrem Hobby nach, ohne dass es zu größeren Zwischenfällen kommt. Aufgrund der Neuregelung durch das Bundesverkehrsministerium würden diese Menschen unverhältnismäßig bestraft. Dem eigentlichen Problem setzt Dobrindt nichts entgegen: Nicht alle Drohnenpiloten sind ausreichend über die bestehenden Vorschriften informiert oder wissen, dass sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherungen für ihr Hobby benötigen.

     

    Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht unterdessen keinen Handlungsbedarf. Auf eine aktuelle Anfrage der Piratenfraktion heißt es von dort, dass zusätzliche Informationen zu Datenschutz und Haftpflichtversicherung für Drohnenpiloten unnötig seien. Dobrindts Neuregelung könnte auch der heimischen Wirtschaft Schaden zufügen. Mit Horizon ist einer der weltweit größten Hersteller von Modellfliegern im Norden angesiedelt. Durch die neuen Vorgaben stehen Arbeitsplätze nicht nur in Schleswig-Holstein auf der Kippe, sondern bundesweit.

    Und der Steuerzahler? – Er wird für die Pläne des Bundesverkehrsministers voraussichtlich zur Kasse gebeten. Noch gibt es kein Personal, das sich um die Herausgabe und Überprüfung der geplanten Drohnenplaketten kümmert. Am sinnvollsten wäre es, wenn Dobrindt seine Drohnenregelung zusammen mit seiner unsäglichen Ausländermaut in der Mottenkiste bei seinen anderen schlechten Ideen verstauen würde. Wir PIRATEN fordern jedenfalls mehr Aufklärung für Drohnenpiloten statt des üblichen Regulierungswahns!

  • Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras

    Braunkohle: Die Angst der Grünen vor den Kameras

    Man kann derzeit eine Menge darüber lernen, welche Auffassung von ungestörter Privatsphäre Abgeordnete des Landtags NRW für sich selbst in Anspruch nehmen. Der gestrige Krach während der Braunkohle-Abstimmung ist keineswegs der erste Vorfall, bei dem die regierenden Fraktionen den Einsatz von Kameras im Plenum zu unterbinden versuchten. Diesmal kam noch der Verweis auf die deutsche Geschichte und die Verwendung so hässlicher Worte wie „Denunziation“ durch die Landtagspräsidentin hinzu.

    Presse- und verfassungsrechtlich ist die Lage eindeutig: Um hohe Rechtsgüter wie die freie Ausübung des Mandats oder um die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Parlamentarier geht es keineswegs. Das Abstimmungsverhalten der einzelnen Parlamentarier, allesamt Personen des öffentlichen Lebens, ist von öffentlichem Interesse und findet sich hinterher mit namentlicher Nennung im Protokoll. Doch Bilder eines Abstimmungsverhaltens sind nochmal eine ganz andere Nummer; sie wirken unmittelbar.

    Alle Beteiligten wissen um die Macht der Bilder und häufig sind es die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen, die ihr Abstimmungsverhalten durchaus gerne genau in jenen Momenten verschleiert haben möchten, in denen sie ihre politischen Ziele dem Koalitionsvertrag opfern. So etwa bei der Freigabe von Cannabis oder dem Erforschen der Folgekosten der Braunkohleförderung. Da blutet so manchen grünen Mitgliedern des Landtags vermutlich nicht nur das Herz, sie müssen auch angestrengt überlegen, wie dieser Bruch mit den Idealen in wenigen Wochen auf Wahlkampfveranstaltungen dem traditionell grünen Wahlvolk nähergebracht werden kann. Fotos oder Filmaufnahmen der Konkurrenz stören da nur und gefährden sicher geglaubte Landtagssitze.

    „Wir können die Grünen ja verstehen“, kommentiert der Piraten-Bundesvorsitzende Patrick Schiffer, „niemand wird gerne in flagranti beim Abfackeln des eigenen Parteiprogramms erwischt. Das ist nur menschlich. Natürlich wären die Aufnahmen von der Abstimmung nicht unbedingt nötig gewesen, doch die Reaktionen sprechen Bände. Und natürlich sind die Grünen jetzt stocksauer, weil das Thema unter anderem durch ihre eigene Überreaktion in der Presse gelandet ist, klassischer Streisand-Effekt. Der Sprecher für Haushalt, Finanzen und Tierschutz, Martin Sebastian Abel (GRÜNE), beschimpft sogar Journalisten auf Twitter und solidarisiert sich mit FDP-Kollegen beim Verweis auf die Hausordnung. Es ist traurig, doch so tief steckt die ehemalige Protestpartei mittlerweile schon im Establishment, so sehr klebt sie an der Macht.“


    Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

    Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

  • München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux

    München leuchtete: Ein Abgesang auf LiMux

    München leuchtet – nicht mehr lange. Heute wird die Stadt ihr strahlendes Leuchtturmprojekt ausschalten: Der Einsatz von Open-Source-Software in der Stadtverwaltung wird beendet, bis 2020 wird zur proprietären Software von Microsoft zurückgekehrt. So will es die Große Koalition.

    Vorangegangen ist dieser Entscheidung eine jahrelange Schlammschlacht gegen die freie Software-Alternative, die von den beiden SPD- und CSU-Bürgermeistern mit wachsender Begeisterung in der Presse geführt wurde. Ihren Höhepunkt erreichten die Anwürfe just in dem Moment, als die neue Microsoft-Konzernzentrale in der Parkstadt Schwabing eröffnet wurde. Sie liegt übrigens in Laufweite zur Accenture-Geschäftsstelle und der neu eingerichteten CSU-Parteizentrale.

    Trotz dieses interessanten Umstands kam das durch den erklärten Microsoft-Fan Dieter Reiter (SPD) in Autrag gegebene Accenture-Gutachten zu dem Schluss, dass die häufig beschworenen IT-Probleme in der Münchner Stadtverwaltung keineswegs ausschließlich auf das vielgescholtene LiMux zurückzuführen gewesen seien, sondern vielfältige Ursachen hatten: Organisatorische und prozessuale Mängel, veraltete Hardware, mangelhaft gestaltete Benutzeroberflächen und unzureichend geschultes Verwaltungspersonal.

    Man wird gegen diese Entscheidung nichts ausrichten können. Die Große Koalition will es so. Und der Opposition im Stadtrat wird nichts anderes übrig bleiben, als die heutige Abstimmung und die darauffolgenden Umstrukturierungsprozesse mit der geballten Faust in der Tasche hinzunehmen.

    Ein erneuter Versuch, LiMux nach der Kommunalwahl 2020 wieder einzuführen, wäre vermutlich nicht einmal dann in Sicht, wenn wieder eine rot-grüne Stadtregierung gebildet werden könnte: Es wäre die dritte, kostspielige Umstellung binnen 11 Jahren. Niemand wird den Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem kommunalen Haushalt so etwas zumuten wollen. Dafür wird den Bürgern der Stadt der Einsatz und die Bezahlung des kommerziellen Betriebssystems eines Unternehmens zugemutet, das seinen Hauptsitz in den derzeit von einem Donald Trump regierten USA hat: Microsoft Windows.

    Ein Betriebssystem, in dessen Quellcode eine Menge Hintertürchen versteckt sein können, mit deren Hilfe sensible Daten abgeschöpft werden. Hintertürchen, die zudem kaum einer bemerken wird, weil der Quellcode nicht offenliegt. Und das ist in Hinblick auf die kommenden Jahre die bei weitem schlechteste Nachricht von allen. Die Große Koalition hat noch gar nicht begriffen, was sie hier alles aufs Spiel setzt.

    Ruhe sanft, LiMux. Du wirst schmerzlich vermisst werden.


    Weitergehende Informationen:

    Heise Online: LiMux-Aus in München: Opposition wettert gegen „katastrophale Fehlentscheidung“

    Auch Thomas Ranft, der für die Piraten in der Fraktion „Freiheitsrechte, Transparenz und Bürgerbeteiligung“ sitzt, fürchtet eine „Verbrennung von Steuergeldern ohne Ende“ und eine „katastrophale Fehlentscheidung“. Nicht LiMux und andere freie Software seien im Kern für den Frust vieler Angestellter in der Verwaltung rund um die IT verantwortlich, sondern „ein Strukturproblem“. Jahrelang habe jedes Referat in diesem Bereich vor sich hingewurschtelt, niemand habe den Hut aufgehabt. Daran werde sich vermutlich auch mit dem Plan, die Organisation der Rechnerlandschaften halbherzig neu zu gestalten, wenig ändern.

    „Unterirdisch und hirnrissig“ ist der für Mittwoch im Stadtrat angesetzte Beschluss nach Ansicht Ranfts auch, da in der Wirtschaft längst viele große Firmen auf Open Source umstellten, um nicht zuletzt ihre IT-Sicherheit zu stärken. Mit der Rolle rückwärts zu Microsoft könne die Koalition die Daten der Bürger dagegen auch „gleich ins Weiße Haus schicken“. Völlig offen sei ferner, was mit den 60 bis 70 kommunalen Linux-Programmierern geschehe. Gerade die SPD hätte generell wissen müssen: „So geht man nicht mit den Mitarbeitern um.“ Viele hätten von dem neuen Kurs erst aus den Medien erfahren.

    CHIP: München: Bezahlt man 6 Millionen für Microsoft Windows?
    Golem: Münchner Stadtrat will Limux rückabwickeln


    Pirate Security Conference – Well prepared for things to come

    Die Piratenpartei Deutschland lädt auch in diesem Jahr zu ihrer Sicherheitskonferenz in München ein, der Pirate Security Conference, kurz „Secon“ genannt. Themenschwerpunkte der diesjährigen 3. Konferenz werden außen- und sicherheitspolitische Konzepte der Nationalstaaten im digitalen Zeitalter sein. Das Motto lautet Well prepared for things to come, was soviel heißt wie „Gut vorbereitet für zukünftige Herausforderungen“. (weiterlesen …)

  • Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Nackt im Internet durch Protokollierung?

    Im Grundsatz-Rechtsstreit des Piraten-Abgeordneten Patrick Breyer gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) fand heute vor dem Bundesgerichtshof die mündliche Verhandlung statt (Az. VI ZR 135/13).  Das Urteil soll am 16. Mai verkündet werden.

    „Die von Bundesinnenminister Thomas de Maizière praktizierte totale Surfprotokollierung macht uns alle nackt im Netz. Ich hoffe auf ein abschließendes Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, das Surfer vor einer permanenten Ausspähung, Aufzeichnung und Nachverfolgung ihrer Internetnutzung schützt. Es muss aufhören, dass Behörden und Konzerne permanent die Internetnutzung von Millionen unbescholtener Surfer verfolgen und aufzeichnen – das grenzt an Stalking“, kommentiert Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Vorsitzender der PIRATEN im Schleswig-Holsteinischen Landtag, das Ergebnis der Verhandlung.

    Breyer: „Unsere Gesellschaft braucht Anonymität!“

    Es ist gut, dass sich der Bundesgerichtshof die Zeit nimmt, um etwa das EuGH-Urteil zur Unverhältnismäßigkeit einer flächendeckenden Vorratsdatenspeicherung von Personen, die nichts mit Straftaten zu tun haben, noch einmal genau zu lesen. Hoffentlich wird der Bundesgerichtshof auch das gerichtliche Sachverständigengutachten noch einmal nachlesen, demzufolge für die Absicherung von IT-Systemen eine Vielzahl von anderen, wesentlich effektiveren Mitteln und Methoden existieren“, so der Piraten-Abgeordnete. [2] Angriffe durch Mitschreiben abwehren zu wollen, sei ungefähr so sinnvoll, wie wenn man zum Brandschutz eine Überwachungskamera aufhängen wollte. Breyer: „Was wir im Netz lesen, schreiben und wonach wir suchen, spiegelt unsere privatesten und intimsten Interessen, Überzeugungen, Vorlieben und Schwächen wider. In den falschen Händen kann solches Wissen höchste Amtsträger erpressbar machen.“ Damit sich Menschen in Not etwa bei Drogen- oder Eheproblemen unbefangen informieren und beraten lassen können, damit Journalisten beispielsweise im terroristischen Umfeld recherchieren und Whistleblower Missstände aufdecken können – dazu brauche unsere Gesellschaft Anonymität. „Unser Leben wird immer digitaler, doch es darf nicht gleichzeitig immer gläserner werden!“, führt Breyer weiter aus.

    Zum Schutz der Privatsphäre beim Surfen empfiehlt der Piraten-Abgeordnete die Nutzung eines Anonymisierungsdienstes. Und damit Privatpersonen auch ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können, nennt die Aktion „Wir speichern nicht!“ Webhoster, die auf eine Protokollierung von IP-Adressen verzichten.

  • Die demographische Uhr tickt: Wie retten wir unser Sozialsystem?

    Mathias Taege ist unter anderem als @MTaege auf Twitter unterwegs.

    In den kommenden 20 Jahren werden unsere Sozialsysteme zunehmende Belastungen zu stemmen haben, die mit den simplen Konzepten der derzeit amtierenden Regierung nicht mehr aufgefangen werden können. Die aufkommende Digitalisierung könnte diese Probleme lösen – oder aber verschärfen.

    Einer der Aspekte, der unsere Gesellschaftsstruktur auf die Probe stellen wird, ist der künftige Verlust von Erwerbstätigen. Diesen Verlust – und die zu erwartenden Folgen – möchte ich als Ausgangspunkt für meine Gedanken nutzen. Als Beleg gehe ich zunächst auf die Antwort des Brandenburger Landtages auf eine Kleine Anfrage der Brandenburger SPD-Abgeordneten Britta Müller ein. Der Titel lautet „Struktur des Brandenburger Erwerbspersonenpotentials„.

    Derzeit machen die 30- bis 50-Jährigen ungefähr 43 Prozent der erwerbsfähigen Bevölkerung in Brandenburg aus. Mit 41 Prozent kommen die 50- bis 65-Jährigen jedoch gleich an zweiter Stelle. In den nächsten 24 Jahren werden also in Brandenburg ca. 430.000 Erwerbstätige (27 Prozent) in Rente gehen und dementsprechend für den Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen. Zur Anschauung verweise ich auf Tabelle 4 auf Seite 3 der Kleinen Anfrage.

    Auf den ersten Blick scheint das kein so großes Problem zu sein, schließlich leben wir im Zeitalter der Automatisierung und Digitalisierung. An verschiedenen Beispielen wird deutlich, dass zukünftig weniger Arbeitnehmer benötigt werden, beispielsweise in der Landwirtschaft. Fahrzeuge mit einer autonomen Steuerung sind heute schon auf vielen Feldern zu finden, und es ist nur eine Frage der Zeit, bis diese auch ohne Mitfahrer ihre Arbeit erledigen. Durch Nutzung des Internets, entsprechender Software und satellitengestützter Positionierungssysteme (GPS) kann der Landwirt die gesamte Flotte dieser Fahrzeuge steuern, weitere Arbeitskräfte werden kaum noch benötigt.

    Ein anderes Beispiel ist die „letzte Meile“ bei Transportunternehmen. Verschiedene Unternehmen testen bereits, wie sie mit Drohnen den Transport vom Warenlager zum Endkunden automatisieren können. Im Bereich Logistik gehört Brandenburg zu den Top 3-Standorten in Deutschland mit über 200.000 Beschäftigten. Durch die Automatisierung werden in diesem Bereich unwiderruflich Arbeitsplätze wegfallen.

    Also ist alles doch kein Problem? Durch die technische Entwicklung wird der demographische Wandel einfach abgefangen? Leider nicht, denn dadurch entstehen neue Probleme, die viel grundlegendere Veränderungen verlangen. Rund 430.000 weniger Erwerbstätige bedeuten auch einen Wegfall von Einnahmen durch die Besteuerung von Einkommen aus Arbeit. Um diese Verluste abzufangen, bedarf es einer Überarbeitung des Steuersystems, die sich nicht auf die Frage, ob es eine Reichensteuer geben sollte, beschränken darf. Eine grundlegende Umstrukturierung wäre notwendig, an die sich die amtierende Regierung leider nicht herantraut. Selbst bei Großkonzernen zeichnet sich ein Umdenken ab, zuletzt sprach sich Joe Kaeser (Siemens CEO) dafür aus.

    Natürlich wird die Automatisierung nicht in allen Berufsfeldern gleichermaßen Einzug halten können. Die immer stärkere Digitalisierung der Gesellschaft wird hauptsächlich Menschen mit überwiegend intellektuellen, kreativen und sozialen Fähigkeiten neue Perspektiven bieten, deren Berufe noch bis ins hohe Alter problemlos ausgeübt werden können. Doch die Annahme, dass der Stellenverlust durch die Automatisierung genau so viele Stellen abbaut wie aufgrund des demographischen Wandels nicht mehr besetzt werden können, ist mehr als naiv. Ein kurzer Blick auf die Fortschritte der letzten Jahre genügt, um zu verdeutlichen, dass die vielbeschworene Vollbeschäftigung nichts weiter als ein unerreichbarer Traum bleiben wird. Und genau das ist der zweite Punkt, in dem die Politiker endlich umdenken müssen. Das BGE (Bedingungslose Grundeinkommen) ist der Weg, der endlich beschritten werden muss.

    Die Bento-Autorin Jenna Behrends betont, dass eine „konservative Regierung in einigen Jahren“ das Bedingungslose Grundeinkommen einführen könne. Doch können wir wirklich so lange warten? Die Uhr tickt – ob wir das wollen oder nicht. Unsere Gesellschaft steht vor grundlegenden Veränderungen und nur, wenn endlich der Mut für neue Ansätze gefunden wird, können wir gemeinsam eine Lösung finden.

  • Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Bundesgerichtshof entscheidet über Ausspionieren von Internetnutzern

    Pirat Patrick Breyer ist gegen die Vorratsspeicherung der Internetnutzung (auch Surfprotokollierung oder Internet-Tracking genannt) bis vor den EuGH gezogen. Im Grundsatzstreit um die Speicherung von IP-Adressen muss nun der Bundesgerichtshof abwägen, ob das Surfverhalten von Internetnutzern Privatsache ist. Die mündliche Verhandlung findet am Dienstag, den 14. Februar ab 10 Uhr statt (Az. VI ZR 135/13).

    „Ich kämpfe dafür, dass rechtstreue Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen“, erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei und Landtagsabgeordneter, sein Ziel für die Verhandlung. „Meine persönlichen Interessen, Einstellungen, Probleme und Vorlieben gehen niemanden etwas an. Surfprotokolle können jeden, bis hin zum höchsten Amtsträger, erpressbar machen. Auch für eine vermeintlich kurze Dauer, wie beispielsweise sieben Tage, wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen. Das Risiko von Datenklau, Datenverlust oder Datenmissbrauch ist zu hoch.“

    Hintergrund: Mit dem Ziel, Angriffe abzuwehren und die strafrechtliche Verfolgung von Angreifern zu ermöglichen, werden bei den meisten allgemein zugänglichen Internetportalen des Bundes alle Zugriffe in Protokolldateien festgehalten. Darin werden unter anderem der Name der abgerufenen Seite, der Zeitpunkt des Abrufs und die IP-Adresse des zugreifenden Rechners über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus gespeichert. Breyer will mit seiner Klage erreichen, dass Surfprotokolle anonymisiert werden und die persönliche Internetnutzung nicht über die IP-Adresse zurückverfolgt werden kann.

    Der EuGH hat 2016 entschieden, dass „der Zweck, die generelle Funktionsfähigkeit des Online-Mediendienstes zu gewährleisten, Gegenstand einer Abwägung mit dem Interesse oder den Grundrechten und Grundfreiheiten der Nutzer“ sein muss. Das Landgericht Berlin als Vorinstanz war zu dem Ergebnis gekommen, dass „die Speicherung der IP-Adresse über das Ende des Nutzungsvorgangs hinaus für die Ermöglichung des Angebots nicht erforderlich ist“. Es hat zur Begründung angeführt, dass die Bundesrepublik „den Zugriff auf viele ihrer Seiten auch ohne Speicherung der IP-Adresse ermöglicht“. Auch der gerichtlich bestellte Sachverständige hatte festgestellt, dass „die Speicherung keinen signifikanten Beitrag zur Sicherheit des IT-Systems leistet“.