Autor: Borys

  • So! Geht! Das! Nicht!

    So! Geht! Das! Nicht!

    Wenn wir uns den Fall Amri von allen Seiten betrachten, stellen wir fest, dass wir es mit einem „Kartell der Unschuldigen und Unwissenden“ zu tun haben. Anis Amri hielt sich monatelang unter bisher mindestens neun bekannten Identitäten in NRW und Berlin auf. Die entsprechenden Innenminister finden das zwar nicht gut, konnten aber bei der verworrenen Sachlage irgendwie nicht aufklären, wo er wann gewesen ist  und was er dort gemacht hat. Laut NRW-Innenminister Jäger tat man das aber bis an die Grenze des rechtlich Möglichen. Also das Nicht-Aufklären und das Verantwortung-von-sich-Schieben.

    Schuld sind immer die anderen

    NRW-Innenminister Jäger lässt ohnehin häufig die Tendenz erkennen, sich des immer gleichen Erklärungsmusters zu bedienen:  Schuld sind immer die anderen. Das ist praktisch, wenn sie dann auch noch zum politischen Gegner, wie hier zur CDU, gehören.Im Bund wirkt es so, als habe sich aktuell eine Große Koalition zwischen dem CDU-Innenminister Thomas de Maizière und dem SPD-Justizminister Heiko Maas gebildet, die zwar viel von Aufklärung spricht, aber nicht wirklich etwas dafür tut. Man könnte sich oder den Koalitionspartner ja unter Umständen noch im Wahlkampf beschädigen; das möchte man auf dieser Ebene aber nicht. Besser alles wieder an die Bundesländer zurückspielen; sollen die doch sehen, wie sie damit klar kommen. Fassungslos sitzen wir als Bürger vor diesem Fall und fragen uns, was denn hätte getan werden können, um diesen Anschlag zu verhindern? Viele sind nach genauer Betrachtung der Fakten durchaus geneigt, dem NRW-Innenminister zu widersprechen, dass es keine Möglichkeit gegeben habe, Anis Amri abzuschieben. Selbst der Bundesinnenminister  widerspricht ihm in dieser Frage.

    Beenden Sie Ihre politischen Spielchen!

    Ich fordere SPD und CDU in Bund und Land auf, endlich die wahltaktischen Spielchen zu beenden und für eine rückhaltlose Aufklärung  zu sorgen. Diese Dinge dürfen sich nicht wiederholen. Die Gefährdung von Menschenleben ist als Preis für die Schludrigkeit der beteiligten Minister und Behörden viel zu hoch! Sicherheit ist auch für uns PIRATEN ein hohes Gut. Nur ist Sicherheit nicht mit vorgeschobenen Lösungen wie „Mehr Kameras“ zu erzielen, sondern nur durch eine konsequente, gute Polizeiarbeit und durch den funktionierenden Informationsfluss zwischen den betroffenen Behörden. Wir lehnen den Vorschlag de Maizières ab, jetzt eine weitere Mammutbehörde auf Bundesebene zu schaffen. Der  Föderalismus darf nicht angetastet werden, sondern muss besser organisiert werden. Es würde genügen, bereits bestehende Gesetze im Rahmen ihrer Möglichkeiten anzuwenden. Wir brauchen für mehr Sicherheit weder mehr allgemeine Überwachung noch Ausflüchte der Verantwortlichen. Herr de Maizière, Herr Maas und Herr Jäger: Tun Sie Ihren Job und machen Sie keine weiteren Ausflüchte!

  • PIRATEN Erfurt laden zum Themenabend „e-Voting und liquide Demokratie“ ein

    Für den 04. Februar 2017 laden die PIRATEN Erfurt zum Themenabend „e-Voting und liquide Demokratie“ ein. Dabei sollen neue Beteiligungsmöglichkeiten an demokratischen Prozessen erörtert werden. Im Fokus stehen Vorteile und Risiken moderner elektronischer Votingverfahren, deren rechtliche Bewertung und die Schaffung liquider – „flüssiger“ – Demokratiestrukturen.

    Besonders unter der aktuellen Berichterstattung zu Wahlbeeinflussung in sozialen Netzwerken und Vorwürfen der Wahlmanipulation demokratischer Wahlen ist es notwendig, über den aktuellen Stand der Entwicklungen zu sprechen. Der Kreisvorsitzende der PIRATEN Erfurt, Falko Windisch, meint dazu: „In Zeiten der politischen Unsicherheit und Fragen großer Komplexität brauchen wir dringend neue Formen der demokratischen Entscheidungsfindung. Durch liquide Demokratie können wir den Bürgern mehr Möglichkeiten geben, direkt an politischen Entscheidungsprozessen teilzunehmen. Dazu müssen wir die Mittel der modernen Kommunikation nutzen“.

    Zu der Veranstaltung haben wir den Erfurter Verein Liquid Erfurt e.V. eingeladen. „Wir sind immer daran interessiert, dass mehr Menschen die Vorteile des Internets im Zuge der demokratischen Beteiligung nutzen. Dabei steht nicht nur die Beteiligung innerhalb der Stadt, wie wir es mit unserer Plattform Liquid Erfurt betreiben, im Vordergrund, sondern auch die Beteiligung innerhalb von Organisationen. Wir wollen zusammen mit den PIRATEN Erfurt erörtern, wie so etwas ermöglicht werden kann und ihnen Hilfestellungen geben.“, kommentiert der Vorsitzende von Liquid Erfurt e.V., Christian Beuster die Veranstaltung.
    Es wird einige Vorträge und eine anschließende Diskussion geben. Eingeladen sind ausdrücklich alle interessierten Bürger.

    Beginn: Samstag 04. Februar 2017 um 13:00 Uhr.

    Veranstaltugsort: Cafe-B in der Johannesstraße 141, 99084 Erfurt.

    Für weitere Informationen in Erfurt wenden Sie sich bitte an:

    PIRATEN Erfurt
    E-Mail: vorstand@piraten-erfurt.de
    Falko Windisch
    E-Mail: falko.windisch@piraten-erfurt.de

  • Petition der Piratenpartei will Vertreter der US-Regierung von Staatsakten ausladen

    Die Piratenpartei Deutschland, vertreten durch ihren Bundesvorsitzenden Patrick Schiffer als Petent, fordert in einer beim Deutschen Bundestag eingereichten Petition, sämtlichen Mitgliedern der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika die Teilnahme an Staatsakten und offiziellen Empfängen in der Bundesrepublik Deutschland zu verweigern.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Die verfassungsgemäßen Rechte von Minderheiten in den USA werden durch die Dekrete und Ankündigungen der derzeitigen US-Regierung verletzt. Das amerikanische Regierungshandeln provoziert und kann ernsthafte weltpolitische Folgen nach sich ziehen und global dafür sorgen, dass ganze Bevölkerungsschichten bedroht und Menschenrechte systematisch in einer Art und Weise verletzt werden, die durch nichts gerechtfertigt werden kann.

    Insbesondere die in Kraft getretene ‚Executive Order 13769‘, auf deren Grundlage Bürger aus sieben mehrheitlich muslimischen Staaten die Einreise in die USA bereits verweigert wurde, sowie die Ankündigung des neuen US-Präsidenten, mutmaßliche Terroristen foltern zu lassen, sind mehr als nur Provokationen. Durch die unmissverständlich kommunizierte Adressierung des Einreiseverbotes an Menschen muslimischen Glaubens betoniert die US-Regierung das Fundament für eine internationale Krise und signalisiert der Welt klar und deutlich, dass die USA einen Glaubenskrieg forcieren will.

    Dies stellt elementare Grundrechte der Bundesrepublik wie die Religionsfreiheit in Frage und ist zweifelsohne als Angriff auf die Menschenrechte zu verstehen. Es kann ebenfalls angenommen werden, dass Deutschland schon bald aufgrund von bilateralen Abkommen gezwungen werden könnte, die Sicherheit der in Deutschland lebenden Menschen, gerade von Flüchtlingen und Asylbewerbern, aufs Spiel zu setzen.

    Der Deutsche Bundestag sollte hier ein klares Zeichen setzen. Das sind wir uns selbst, unserem Gewissen und unserer Verantwortung für die Vergangenheit unseres Landes schuldig. Es braucht jetzt ein sehr deutliches Zeichen an die Regierung der Vereinigten Staaten: Kein öffentliches Entgegenkommen für amerikanische Regierungsmitglieder!“

  • Junge Piraten starten durch: Neuer Vorstand, frisches Programm

    Junge Piraten starten durch: Neuer Vorstand, frisches Programm

    Auf ihrer ersten Mitgliederversammlung 2017 haben die Jungen Piraten ihren Vorstand neu gewählt und weitere Programmpunkte erarbeitet, insbesondere zu den Themen Jugend, Bildung und Familie.

    Der wiedergewählte Bundesvorsitzende Jonathan-Benedict Hütter dazu: „Wir stehen dafür, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, an den politischen Prozessen teilnehmen zu können. Wir jungen Menschen möchten uns in die politische Zukunft einbringen und wollen Wege eröffnen, dass Kinder und Jugendliche Entscheidungen über ihre Lebenswelt treffen können. Daher fordern wir das aktive Wahlrecht ab null Jahren.

    Um jungen Menschen die Chance zu geben, ihre Meinung selbst aktiv in den politischen Prozess einzubringen, fordern wir die Wählbarkeit ab sechzehn Jahren. Unser Ziel ist die Partizipation von jungen Menschen.“

    Die wiedergewählte stellvertretende Vorsitzende Lea Laux erklärt darüber hinaus die Neuerungen im Bundesvorstand: „Inzwischen haben wir im Bundesvorstand einen Altersdurchschnitt von achtzehn Jahren. Das ist ideal, um die Interessen von jungen Menschen abzubilden. Darüber hinaus vertreten wir auch die verschiedenen Altersklassen in unserer Jugendorganisation. Wir freuen uns besonders über unseren Neuzugang, die dreizehnjährige Beisitzerin Elina. Mit ihr haben wir einen stärkeren Fokus auf jüngere Menschen innerhalb der Jungen Piraten und ihre Interessen. Mit dem Ziel der Teilhabe von jungen Menschen ist ihre Wahl in den Vorstand eine große Bereicherung. Natürlich wünschen wir uns dabei auch, die jungen Menschen innerhalb der Piratenpartei anzusprechen und sie zu vertreten.“

  • 10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    10 alltägliche Dinge im Netz, die die EU-Kommission verbieten will: Oettinger’s Vermächtnis

    Skandalmagnet Günther Oettinger ist nicht länger für Europas Internet-Gesetzgebung verantwortlich – er wurde zum Haushaltskommissar befördert.

    Zum Abschied hinterließ er jedoch Pläne, die die Grundfesten des Internets bedrohen: Links und Uploads. Oettinger ist weg – aber seine von Lobby-Interessen getriebenen Pläne bleiben uns erhalten.

    Der Gesetzesentwurf folgt den Forderungen einiger Verlagslobbies, von Suchmaschinen und Sozialen Netzwerken dafür bezahlt zu werden, dass diese ihnen Leser*innen schicken (Ja, das hast du richtig gelesen) – sowie der Musikindustrie, in ihren Verhandlungen mit YouTube gestützt zu werden.

    Oettingers Pläne würden Dinge, die du täglich im Netz tust, und Dienste, die du täglich verwendest, illegal machen, ihnen Gebühren auferlegen oder zumindest große Rechtsunsicherheit hervorrufen.

    Noch können wir diese Pläne aufhalten – wenn du deine Abgeordneten im Europäischen Parlament überzeugst, an meiner Seite dagegen zu kämpfen.

    Ansonsten könnte all das schon bald illegal sein:

    1. Teilen, was vor 20 Jahren passierte

    Ausschnitte von Nachrichtenartikeln auf einem Blog oder einer persönlichen Website zu teilen, ohne eine Lizenz vom Verlag einzuholen, wird zu einer Rechtsverletzung – und zwar selbst 20 Jahre nachdem der Artikel veröffentlicht wurde.

    Die Kommission hat von diesem EU-Leistungsschutzrecht keine neuen Ausnahmen vorgesehen: Nicht für kürzeste Text-Schnipsel, nicht für Privatpersonen oder nichtkommerzielle Zwecke. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob du auf die Quelle verlinkst.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • 20 Jahre Dauer: Der Anspruch wird für 20 Jahre nach der Veröffentlichung eines Artikels eingeräumt (Artikel 11.4).
    • Rückwirkung: Der Anspruch soll rückwirkend (Article 18.2) für bereits veröffentlichte Publikationen gelten.
    • Auch Privatpersonen betroffen: Der Gesetzentwurf gilt unbeschränkt, es sind also nicht etwa nur gewerbliche Nutzungen betroffen, und es gibt keine Mindestlänge für Textauszüge, ab der die Verbreitung eingeschränkt ist.
    • Nicht von einer Schranke umfasst: Bereits bestehende Urheberrechtsschranken, etwa für Zitate, gelten auch weiterhin – allerdings gilt in vielen EU-Staaten das Zitatrecht nur im Kontext einer kritischen Auseinandersetzung mit dem zitierten Inhalt. In Deutschland etwa „[muss] das zitierte Werk als Beleg eigener Ausführungen und als Erörterungsgrundlage [dienen]. Das Zitat soll zur Begründung, zur Vertiefung und zum Verständnis des Dargelegten genutzt werden. Nicht zulässig ist die Verwendung eines Zitats, wenn es lediglich als Beispiel genutzt wird. Das Zitat muss in das neue Werk eingearbeitet sein“. Bei dem obigen Beispiel wäre das nicht gegeben.
    • Gefährlich, auch wenn es nicht durchgesetzt wird: Ob von dem neuen Anspruch Gebrauch gemacht wird oder nicht, liegt in der Hand der jeweiligen Verleger. Selbst wenn also nicht jeder benutzte Textschnipsel zukünftig rechtliche Schritte nach sich ziehen wird, muss doch künftig jede Website, die Nachrichteninhalte zitieren möchte, beim Verlag anfragen, um auf der sicheren Seite zu sein.

     

    2. Eine kreative Überschrift twittern

    „Wir sind Papst“ lautete eine berühmte Schlagzeile der Bild-Zeitung. Ohne Axel Springer Lizenzgebühren zu zahlen, wäre es eine Verletzung des EU-Leistungsschutzrechts, diese Drei-Worte-Schlagzeile zu twittern.

    Twitter könnte die Rechnung selbst übernehmen, indem es etwa bei einer Verwertungsgesellschaft eine Pauschal-Lizenz erwirbt, und dadurch seine Nutzer*innen von der Verpflichtung befreit, selbst in Lizenzverhandlungen zu treten. Realistisch scheint das nicht – und dann ist es deine Verantwortung.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Kreative Überschriften betroffen: Golem.de berichtete, dass laut Aussage von Günther Oettinger die Bestimmungen gerade auch für Überschriften von Nachrichten gelten sollen, außer sie seien rein faktisch. „Wir sind Papst“ wäre also höchstwahrscheinlich eine jener kreativen Überschriften, die vom Gesetzvorschlag umfasst wären.
    • Sogar allgemeine Überschriften betroffen? In der Praxis könnte der Schutz von Überschriften sogar noch weiter reichen. Da Leistungsschutzrechte wie dieses nicht die kreative Leistung der Urheber*innen schützen, sondern die Investition von Verlagen, muss der Inhalt nicht einmal die für das Urheberrecht notwendige Schöpfungshöhe erreichen, um leistungsschutzrechtlich geschützt zu sein. Im Gesetzesvorschlag deutet nichts darauf hin, dass rein faktische Überschriften tatsächlich vom Leistungsschutzrecht ausgenommen wären. In der Realität mag es sich freilich als schwierig herausstellen, zwischen einer Kopie und einer Neuschöpfung einer solchen Überschrift zu unterscheiden.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.
    • Privatnutzer betroffen: Die AGB von Twitter besagen, „Durch [die Veröffentlichung] von Inhalten auf [Twitter] gewähren Sie uns eine [Lizenz], diese Inhalte […] zu verwenden [und] zu vervielfältigen“. Wird das angenommen, hättest du aber bei derartigen Tweets nicht das Recht, eine solche Lizenz einzuräumen. Wenn du also einen Tweet absendest und Twitter mit den Verlagen keine Abmachung getroffen hat – etwa weil sie sich dagegen entschieden haben, dies zu tun, oder sich nicht auf einen Preis einigen konnten – würdest du gegen die AGB verstoßen (was zu einer Accountlöschung führen könnte) und wärst rechtlich verantwortlich.

     

    3. Einen Blogbeitrag auf Facebook verlinken

     

    Wenn du auf Facebook, Twitter, Reddit oder anderen Diensten einen Link teilst, wird automatisch ein Vorschaubild und ein Text-Ausschnitt angezeigt. Für die Kopie und Verbreitung dieser Ausschnitte wird in Zukunft eine Lizenz benötigt, wenn der Link zu einem „Presseerzeugnis“ führt. Unter diese Definition fallen explizit auch alle regelmäßig upgedateten Unterhaltungsangebote.

    Wenn Facebook und Twitter nicht anfangen wollen, für Links zu bezahlen, und ihre User*innen vor Klagen schützen wollen, müssten sie diese Vorschaufunktion wohl deaktivieren und damit ihre Seiten weniger benutzerfreundlich (sowie die Links weniger attraktiv) machen.

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: „Presseerzeugnis“ ist in Artikel 2.4 definiert als „Sammlung literarischer Werke journalistischer Art“ „innerhalb einer unter einem einheitlichen Titel periodisch oder regelmäßig erscheinenden Veröffentlichung“ „unabhängig vom Medium“.
    • Twitter im Visier: Der deutsche Pressedienst DPA zitiert Oettingers Behörde mit den Worten: „Adressat der Vorschläge seien vielmehr Anbieter wie der Kurzmitteilungsdienst Twitter“.

     

    4. Ein Foto auf einem Online-Wunschzettel speichern

     

    Virtuelle Pinnwände wie Pinterest erlauben es, Bilder von anderen Webseiten zu speichern und in Sammlungen abzulegen, um etwa eine Einkaufsliste oder einen Wunschzettel zu erstellen – oder einfach, um Inspiration zu sammeln.

    Dabei kopieren sie das Bild sowie den Seitentitel und einen Textausschnitt von der Seite, von der das Bild stammt – und das wird ein Verstoß gegen das EU-Leistungsschutzrecht sein.

     

    Im Detail:

    Dies würde gleich mit zwei Klauseln der Urheberrechtsreform kollidieren; Einer, die dich trifft, und einer, die den Diensteanbieter trifft:

    1. Zusätzliches Urheberrecht für Verleger:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Nicht nur Text: „‘Presseerzeugnis“ wird in Artikel 2.4 definiert als „Aufzeichnung einer Sammlung literarischer Werke journalistischer Art, die auch sonstige Werke oder Schutzgegenstände beinhalten kann“ – also fallen Fotos auch darunter.

    2. Upload-Überwachungsverpflichtung

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Pinterest betroffen: In ihrer Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlags [auf Englisch], stellt die EU-Kommission fest, dass „Dienste wie etwa Pinterest ebenso voraussichtlich in diese Kategorie fallen“ [S. 152, Fußnote 466]

     

    5. Wenn eine Suchmaschine das Netz durchsuchbar macht

    Um dir die Suche im Internet zu ermöglichen, muss eine Suchmaschine zuerst alle Internetseiten mit Hilfe eines Roboters „lesen“ und eine Datenbank anlegen, welcher Inhalt wo zu finden ist. Per Definition ist so eine Datenbank nur nützlich, wenn sie Kopien von urheberrechtlich geschütztem Material enthält.

    Der neue Plan droht, solche Kopien von Nachrichten ohne Lizenz der Verlage zu verbieten. Diese Kopien auch nur zu speichern, erfordert dann schon eine Lizenz – unabhängig davon, ob dann Ausschnitte der Inhalte in den Suchergebnissen angezeigt werden.

    Bing, Google, Seznam.cz und andere müssten also Lizenzen aller journalistischer Internetseiten einholen – oder eine Sammellizenz durch eine dann eventuell gegründete Verwertungsgesellschaft. Andernfalls müssten sie aufhören, Nachrichteninhalte auffindbar zu machen.

    Da ein großer Teil der Besucher*innen von Nachrichtenseiten via Google kommt, könnte der Konzern wohl mit einer Gratislizenz rechnen, wenn er sich weigert, zu zahlen – bei kleineren Anbietern sieht das anders aus.

     

    Im Detail:

    • Leistungsschutzrecht für Verlage: Artikel 11 des Urheberrechts-Richtlinienentwurfs besagt, dass der urheberrechtliche Schutz (speziell das Vervielfältigungsrecht sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung) auf Presseverleger ausgedehnt werden soll.
    • Nicht nur Nachrichten: Die Seite eines Magazins wie Wallpaper* fällt ebenso unter die Definition des Presseerzeugnisses – eine „journalistische Veröffentlichung“, die „für die Zwecke der Information oder Unterhaltung veröffentlicht und in bestimmten Zeitabständen oder regelmäßig aktualisiert“ wird. „Solche Veröffentlichungen umfassen beispielsweise […] wöchentlich oder monatlich erscheinende Magazine“ (Erwägungsgrund 33)
    • Kopien für rechtmäßige Nutzung: Das Web zu indizieren wird heute durch eine unverzichtbare Urheberrechtschranke ermöglicht: Unlizensierte Kopien sind demnach dann erlaubt, wenn sie „fluechtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen“ und ihr „alleiniger Zweck es ist, eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder eine rechtmäßige Nutzung […] zu ermöglichen“. Bisher war klar, dass die Anzeige von Suchergebnissen eine rechtmäßige Nutzung ist, da die wiedergegebenen Anreißer zu kurz sind, um mit dem Urheberrecht in Konflikt zu kommen. Daher ist es auch legal, für diesen Zweck Kopien anzufertigen. Da das geplante Leistungsschutzrecht selbst kürzeste Textausschnitte schützt, wäre die Anzeige von Anreißern nicht mehr rechtmäßig – und damit wäre auch das bloße Indizieren nicht mehr durch eine Urheberrechtsschranke gedeckt.

     

    6. Wenn eine Foto-Website deine Uploads nicht überwacht

     

    FotoCommunity ist ein soziales Netzwerk aus Deutschland, das Fotograf*innen nützen, um Millionen ihrer eigenen Bilder zu teilen.

    Nach aktueller Rechtslage muss FotoCommunity reagieren, wenn jemand ihnen meldet, dass ein hochgeladenes Foto gegen Urheberrechte verstößt – im Gegenzug sind sie selbst nicht für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich.

    Der Plan der EU-Kommission würde dieses Prinzip auf den Kopf stellen: FotoCommunity ist dann verpflichtet, aktiv und präventativ zu verhindern, dass Bilder, die Rechteinhaber identifiziert haben, auf der Seite erscheinen.

    Dazu müssen sie ein System entwickeln, dass alle Uploads überwacht und jedes hochgeladene Bild mit einer Datenbank geschützter Bilder vergleicht. Das ist eine große technische Herausforderung. YouTube hat für ein ähnliches System für Videos nach eigenen Angaben über 60 Millionen US-Dollar investiert.

    Noch schlimmer: Das Gesetz verpflichtet sie, jegliche Art von Urheberrechtsverletzung in hochgeladenen Bildern zu erkennen. Es geht also nicht nur um Uploads einer exakten Kopie eines Bildes – ein Foto kann auch gegen Urheberrechte verstoßen, wenn darauf ein anderes Werk abgebildet ist, wie etwa eine Skulptur. Das verlässlich zu erkennen, ist technisch fast unmöglich.

    Endgültig unmöglich ist schließlich, automatisch zu erkennen, ob ein Werk, das geschützte Inhalte enthält, gesetzlich dennoch erlaubt ist, weil es sich etwa um eine Parodie handelt. Selbst wenn er Inhalte perfekt erkennen könnte, kann ein Urheberrechtsroboter nie die Rechte von User*innen fair wahren: Völlig legale Inhalte würden automatisch gelöscht werden.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.

     

    7. Wenn Github unüberwachte Commits erlaubt

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu prüfen, trifft alle Dienste, die „große Mengen an Werken“ bereitstellen – nicht nur Fotos.

    Da von der EU-Kommission keine Ausnahmen vorgesehen haben, sind auch populäre Dienste betroffen, die ganz und gar nicht für Urheberrechtsverletzungen bekannt sind. Ein Beispiel ist Github, wo Programmier*innen ihre Entwicklungen teilen und mit anderen an Software kollaborieren. Github müsste Upload-Überwachungssoftware bauen, um ein gar nicht vorhandenes Problem zu bekämpfen – spätestens dann, wenn der erste Rechteinhaber einen Anspruch anmeldet.

    Europäische Startups wie MuseScore, wo Nutzer*innen Musiknoten teilen, müssen dann ebenfalls Technologien entwickeln, um urheberrechtsgeschützte Melodien zu erkennen. Diese Verpflichtung würde die Existenz vieler Startups bedrohen.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Unklar, wer betroffen ist: „Große Mengen an Werken“ ist im Gesetzesvorschlag nicht näher definiert.
    • Alle Arten von Medien: Nirgends wird diese Verpflichtung auf bestimmte Medientypen begrenzt – sie betrifft also alle Arten urheberrechlich schützbaren Materials, wie etwa Programmcode.

     

    8. Wenn Wikipedia unüberwachte Beiträge akzeptiert

     

    Die Verpflichtung, alle Uploads auf Urheberrechtsverletzungen zu überwachen, würde nicht nur kommerzielle Seiten und Apps treffen, sondern auch Non-Profit-Projekte wie Wikipedia, obwohl man dort explizit nur Fotos hochladen darf, die frei verwendbar sind.

    Auf Wikipedia prüfen zwar Freiwillige neu eingestellte Inhalte in unregelmäßigen Abständen händisch – aber ob dieser unstrukturierte Prozess dem Gesetz genügt, ist zweifelhaft. Es ist wahrscheinlicher, dass auch Wikipedia „wirksame Inhaltserkennungstechniken“ enwickeln müsste.

    Im Detail:

    • Neue Verpflichtung für Internetdienste: Artikel 13 des Urheberrechts-Reformvorschlags führt neue Verpflichtungen für „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ ein, die „große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern und öffentlich zugänglich machen“ – im Widerspruch zu Artikel 14 der E-Commerce-Richtlinie, nach dem Hosting-Dienste nicht verantwortlich sind für Inhalte, die von ihren User*innen hochgeladen wurden. Erwägungsgrund 38 versucht diesen Haftungsausschluss nun von all jenen Anbietern zu entfernen, die sich „aktiv daran beteilig[en], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Upload-Überwachung: Die Verpflichtung besteht darin, entweder zu „gewährleisten, dass die mit den Rechteinhabern geschlossenen Vereinbarungen, die die Nutzung ihrer Werke regeln, eingehalten werden“ oder, mutmaßlich dann, wenn solche Vereinbarungen nicht getroffen werden, „die Zugänglichkeit der von den Rechteinhabern genannten Werke oder Schutzgegenstände über ihre Dienste untersagen“ durch Maßnahmen wie „wirksame Inhaltserkennungstechniken“. Das widerspricht Artikel 15 der E-Commerce-Richtlinie, die explizit jegliche „allgemeine Verpflichtung, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen“, verbietet.
    • Keine Beschränkung auf kommerzielle Dienste: „Diensteanbieter der Informationsgesellschaft“ sind Dienste, die „normalerweise kostenpflichtig“ angeboten werden. Jedoch haben Gerichtsentscheide etabliert, dass darunter auch Dienste fallen, die regelmäßig um Spenden bitten, oder wo vergleichbare Angebote von Konkurrenten kostenpflichtig betrieben werden, selbst wenn der fragliche Dienst selbst kostenlos ist.
    • Keine Beschränkung auf Urheberrechtsverletzungen: In Artikel 13 wird ausgeführt, dass die Verpflichtung für Plattformen gilt, die „“große Mengen [an] Werke[n] und sonstigen Schutzgegenstände[n] speichern“ – ohne zu verlangen, dass irgendwelche dieser Uploads auch tatsächlich Urheberrechtsverletzungen darstellen. Plattformen wie Wikipedia, die nur frei lizensierte Werke oder solche unter Creative-Commons-Lizenz akzeptieren, sind gleichermaßen betroffen. Dahinter steckt die Annahme: Jedes Mal, wenn ein*e Nutzer*in ein Werk hochlädt, ohne dass der Rechteinhaber direkt involviert ist, muss es sich um eine Urheberrechtsverletzung handeln – dass es freie Lizenzen sowie Urheberrechtsschranken gibt, wurde völlig außer Acht gelassen.

     

    9. Deine eigene künstliche Intelligenz trainieren

    Okay, vielleicht tust du das heute noch nicht – aber in näherer Zukunft könntest du es vielleicht tun wollen.

    Die Art, wie User*innen ihre Rechner dazu bringen, nützliche Aufgaben zu erledigen, verändert sich durch die stetige Weiterentwicklung künstlicher Intelligenz: Traditionell trägt man einer Maschine eine Aufgabe auf, indem man sie programmiert – also Schritt-für-Schritt-Anweisungen schreibt. Eine KI wird im Gegensatz dazu nicht programmiert, sondern trainiert. Du „zeigst“ ihr eine Menge Daten, die deine Aufgabe abbilden (die Eingaben sowie das erwünschte Resultat), und lässt die Maschine dann quasi selbstständig die dafür notwendigen Schritte herausfinden. Eine KI einzusetzen involviert daher das Kopieren großer Datenmengen – von denen viele urheberrechtlich geschützt sind.

    Die Urheberrechtspläne führen zum ersten Mal eine europaweite Erlaubnis (Urheberrechtsschranke) für „Text and Datamining“ ein, also für die automatische Analyse großer Datenmengen – jedoch ausschließlich für „ Forschungsorganisationen und „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

    Dir wird’s also nicht erlaubt – und auch nicht den unzähligen anderen Hobbyist*innen, Hacker*innen, privaten Forscher*innen, Journalist*innen, gemeinnützigen Unternehmen, NGOs uvm., die wertvolle Beiträge leisten und Entdeckungen machen könnten… oder mit Technologien auch einfach nur spielen und umzugehen lernen wollen.

    Im Detail:

    • Neue Urheberrechtsschranke: Artikel 3 (1) des Urheberrechts-Entwurfs etabliert eine neue Ausnahme für Text- and Datamining
    • Aber nicht für dich: Sie ist jedoch spezifisch limitiert auf „Forschungsorganisationen“ and „für die Zwecke der wissenschaftlichen Forschung“.

     

    + Nicht betroffen: MegaUpload

    Wer von den massiven Einschränkungen für Links und Uploads nicht betroffen ist: Ein Dienst wie MegaUpload, der berüchtigterweise von US-Behörden abgedreht wurde, weil damit angeblich systematisch Urheberrechte verletzt wurden.

    Das beweist: Dieses Gesetz zielt nicht auf Seiten ab, die es tatsächlich mit dem Urheberrecht nicht so genau nehmen – die Intention ist schlicht, die Betreiber von sozialen Netzwerken und Suchmaschinen dazu zu bringen, schwächelnde Player der europäischen Kulturindustrie querzufinanzieren.

    Im Detail:

    • Aktive Rolle? Erwägungsgrund 38 des Urheberrechts-Reformvorschlags betont, dass Plattformen haftbar für Urheberrechtsverletzungen ihrer User*innen werden, wenn sie „aktiv daran beteiligt [sind], beispielsweise die Präsentation der hochgeladenen Werke oder Schutzgegenstände zu optimieren oder sie bekannt zu machen“.
    • Dateihoster wie MegaUpload speichern hochgeladene Inhalte und stellen sie für jene bereit, die den Link kennen, bewerben sie aber nicht und machen sie nicht auf der Plattform auffindbar. Daher spielen sie vermutlich keine „aktive Rolle“ in der öffentlichen Zugänglichmachung und wären nicht von der Verpflichtung betroffen, die Artikel 13 etabliert.

     

    Was du tun kannst

    Das Europäische Parlament und der Rat (die Regierungen der Mitgliedsstaaten) haben gerade erst begonnen, Oettingers Pläne zu diskutieren.

    Fordere sie auf das EU-Leistungsschutzrecht (Artikel 11) und die verpflichtende Upload-Überwachung (Artikel 13) abzulehnen:

    Kontaktiere deine Abgeordneten direkt

    Nutze das Mailformular der #SaveTheLink-Kampagne

     

    Betreibst du einen Onlinedienst, der von den Plänen betroffen sein könnte, wie etwa ein Forum oder einen anderen Dienst, der Uploads akzeptiert? Blogge darüber, was diese Vorschläge für dich bedeuten würden, spreche lokale Medien an, oder teil deine Geschichte in den Kommentaren mit uns!

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  • BGE17-TOURNEE erfolgreich gestartet

    Mit einer sehr gut besuchten Veranstaltung zum Bedingungslosen Grundeinkommen (BGE) ist die #bge17-Tournee am Samstag, den 21.01.17, in Bonn erfolgreich gestartet. Rund 85 Besucher aus Bonn und Umgebung waren der Einladung gefolgt, zu der das ORGA-Team der Tournee eingeladen hatte.

    Wenn es um die politische Forderung eines Bedingungslosen Grundeinkommens und dessen Umsetzung in Deutschland geht, kommt der Piratenpartei Deutschland eine besondere Verantwortung zu, denn sie ist nach wie vor die einzige in Landesparlamenten vertretene Partei, die sich unmissverständlich für ein Bedingungsloses Grundeinkommen in unserem Land ausspricht und dieses politische Ziel auf ihrem Bundesparteitag in Lampertheim 2016 fest in ihrem Grundsatzprogramm verankert hat.

    Rund jedervierte Deutsche befürwortet mittlerweile ein Grundeinkommen in Deutschland; eine durchaus positiv zu bewertende Entwicklung. Allerdings wären 25 Prozent Befürworter nicht ausreichend, um das BGE über eine bundesweite Volksabstimmung in Deutschland einzuführen, wie es derzeit die Partei Bündnis Grundeinkommen über den Umweg via Wahlzettel zur Bundestagswahl versucht. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen wir in den nächsten Jahren eine größere Akzeptanz für ein BGE aufbauen. Wir brauchen eine deutliche Mehrheit, die sich klar für ein Grundeinkommen ausspricht – und genau hier will das Projekt #bge17-Tournee anknüpfen.

    Das BGE mehrheitsfähig machen!

    Unsere gemeinsame Initiative setzt sich derzeit aus Piraten, den Grünen, der Linken und attac zusammen. Wir alle sehen das BGE als Chance für unsere Gesellschaft und für unsere gesamte Zivilisation. Es gilt, dieMenschen von Zukunftsängsten zu befreien und sie zu ermutigen, sich den Herausforderungen unserer modernen Zeit zu stellen – hier sind wir PIRATEN besonders gefragt. Wir sind zum jetzigen Zeitpunkt die einzige Partei Deutschlands, die ein politisches Gesamtkonzept vorlegen kann: modern, zukunftsorientiert und weltoffen. Wir Piraten sind gefragt! Mehr denn je.

  • Eine Himmelsrichtung in Anführungszeichen: Neues vom Westen

    Eine Himmelsrichtung in Anführungszeichen: Neues vom Westen

    Ein Tag, der so ruhig und so still war, dass die Berichte sich auf den Satz beschränkten, im Westen sei nichts Neues zu vermelden, war der 20. Januar 2017 sicher nicht. Politiker und Journalisten aller Couleur werteten das Datum als ein historisches – der Tag, an dem Donald Trump als 45. Präsident der Vereinigten Staaten ins Weiße Haus einzog.

    Im ZDF-Morgenmagazin hätte man nur zu gerne politisch korrekt über die feierliche Vereidigung der ersten Frau ins Präsidentenamt und über Bündnisstabilität berichtet. Stattdessen blieb nur, protestierende Frauenrechtlerinnen und warnende Stimmen aus der Transatlantikbrücken Society zu Wort kommen zu lassen. Ein Ende der NATO in ihrer gegenwärtigen Form sei „das Ende des Westens“, hieß es da, das dürfe und könne nicht passieren, das sei einfach „undenkbar“.

    Eine entlarvende Wortwahl, die all das enthält, was viele Menschen, vor allem in Westeuropa und besonders in Deutschland, immer deutlicher als ganz fürchterliche Filterblase wahrnehmen. Um das angeblich Undenkbare, Ungeheuerliche an dieser Wahrnehmung zu verstehen, muss man natürlich die historische Dimension „des Westens“ berücksichtigen. Dieser hat sich auf Grund der Nachkriegsordnung bis tief nach Mitteleuropa erstreckt. Er hat nicht nur die westlichen Sektoren des geteilten Deutschlands, sondern vermutlich auch noch andere Länder Mittel- und Südeuropas vor sozialistischen Schnüffelgesellschaften sowjetischer Prägung bewahrt. Und als Präsident Kennedy mitten in der Inselstadt West-Berlin „Ich bin ein Berliner“ ausrief, prägte das mit all seinen Konnotaten eine ganze Generation, vielleicht auch zwei oder drei. „Der Westen“, das waren die Guten, mit Kaugummi, Coca Cola und Rock ’n‘ Roll.

    Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre hatte man sich längst schon so an „den Westen“ gewöhnt, dass kaum jemand auf die Idee kam, die militärische Präsenz der Amerikaner in den westlichen deutschen Bundesländern oder gar die Bündnistreue grundsätzlich zu hinterfragen. Schließlich brauchte Deutschland nach seiner Wiedervereinigung ja auch noch so eine Art Sozialhelfer, der das Land behutsam in die neue Souveränität begleiten sollte.

    Unterdessen veränderten sich die Vereinigten Staaten jedoch. Der Zusammenbruch der Sowjetunion hatten „dem Westen“ neue geostrategische Räume und Optionen eröffnet. Vor allem die ölreichen Regionen des Nahen Ostens und Teilen Nordafrikas rückten ins Visier klassisch imperialistisch denkender Machtmenschen wie George Bush, der 2001 die Führung im Weißen Haus übernahm. Nach nur wenigen Monaten seiner Amtszeit wurde sein Land aus heiterem Himmel heraus von gekaperten Passagiermaschinen angegriffen. Das Pentagon wurde getroffen, die Türme des World Trade Centers stürzten ein. Tausende unschuldiger Zivilisten starben im Inferno – „Nine Eleven“ wurde schnell zum neuen Generationen-Mem, welches das „ich bin ein Berliner“ endgültig ablöste. „Der Westen“ hatte nun seiner Ansicht nach Grund genug für einen Verteidigungsfall und marschierte in Afghanistan ein. Später dann auch in den Irak. Die „Achse des Bösen“ wurde definiert.

    Den Bündnispartner-Staaten in Mitteleuropa, insbesondere Deutschland, wo immer noch so viele Truppen und Waffen stationiert waren, teilte „der Westen“ ebenfalls eine neue Rolle zu. Deutschland und seine Nachbarn wurden nun nicht mehr wie schutzbedürftige Kinder behandelt, sondern als erwachsene, kräftige junge Männer, die sich in der Treue zum militärischen Bündnis bewähren sollten. In führenden politischen und medialen Kreisen Deutschlands wurde das mit einer Mischung aus vorsichtigem Stolz und ganz leisem Widerspruch hinter vorgehaltener Hand verarbeitet.

    Die unverhohlene Aggressivität, mit der unter der Bush-Regierung die „Befreiung“ des vorderen Orients vorangetrieben wurde, hätte allerdings früher oder später zu ernsthaften Reibungsverlusten in Mitteleuropa geführt. Um so erleichterter, ja geradezu begeistert war man deshalb, als ein jugendlich schlanker, weltgewandter, dunkelhäutiger Vertreter des gemäßigten demokratischen Lagers im Jahr 2009 zum neuen amerikanischen Präsidenten wurde. Seine moderne Nonchalance mit Twitter-Account glättete alle zwischenzeitlich entstandenen Stirnfalten. Selbst in linksliberaleren Kreisen wurde es wieder üblich, ohne Hintergedanken die Bündnistreue „zum Westen“ zu betonen.

    Das änderte sich auch nicht, als Obama die schmutzigen Angriffskriege durch gezielte Drohnen- und geschickte Stellvertreterkriege ersetzte. Es änderte sich nicht, obwohl er das Gefangenenlager von Guantanamo Bay aufrecht erhielt. Selbst als er den Feindbildfokus neu justierte und Russland wieder ins Visier nahm, war er schließlich immer noch offizieller Friedensnobelpreisträger und die große Hoffnung aller Homosexuellen und Opfer von Hautfarbenrassismus. Kein ernstzunehmender Politiker oder Journalist der „Mitte” wagte in dieser Situation, das Verhältnis „zum Westen“ in Frage zu stellen.

    Doch Teile der Bevölkerung taten das. Vor allem, seit der Einfluss von Influencern in den sozialen Netzwerke gegenüber dem Einfluss der klassischen Medien stark gewachsen war, und spätestens seit der Ukraine-Krise. Wer das Verhältnis zu „unserem Bündnispartner“ oder die außenpolitische Integrität von Obama öffentlich kritisierte, wurde schnell mit aller professionellen Beredtsamkeit als linker Spinner oder rechter Idiot abgestempelt. Doch das hatte nicht den gewünschten Effekt, sondern vielmehr lernten so manche Influencer ganz schnell, wie das mit der professionellen Beredtsamkeit funktioniert. Nicht so sehr bei den linken Spinnern, wohl aber bei den rechten Idioten.

    Und da haben wir sie nun, die neuen rechten Bewegungen. Jederzeit über Smartphone und Facebook kollektiv erregbar, auf der Suche nach einem neuen Helden, der sie und uns alle in nicht allzuferner Zukunft zurück ins gesegnete Zeitalter des identitären Glaubens führen soll. Figuren wie Frauke Petry oder Marine Le Pen sind noch nicht wirklich das, was sich diese Bewegungen wünschen. Ein kantiger Sprücheklopfer und Pussygrapscher mit Föhnfrisur aus dem fernen Amerika vielleicht? Nein, wahrscheinlich eher auch nicht. Aber er denkt immerhin ebenfalls identitär, und deshalb wird Donald Trump, der wider aller Erwartungen bündnistreuer Atlantikbrückenvertreter zum 45. Präsident der Vereinigten Staaten wurde, in der rechten Szene ausgiebig als einer der Ihren gefeiert.

    Warten wir ab, was als nächstes geschieht. „Das Ende des Westens“ wie wir ihn aus den Zeiten von „ich bin ein Berliner“ kennen, ist jedenfalls schon seit längerer Zeit Fakt. Zeit auch fürs „Establishment“, sich das endlich einzugestehen. Sonst macht man sich am Ende noch lächerlich. Viel wichtiger als die Bündnistreue zu einer mehrere tausend Kilometer entfernten Großmacht und ihren geostrategischen Interessen sind in nächster Zeit aller Wahrscheinlichkeit nach die Aufgaben, die mitten in Europa vor uns liegen. Der Identitarismus will uns wieder auf Herkunft, Gene und Volkszugehörigkeit festnageln. Ob und wie Trump das in den entfernten Staaten von Amerika gelingt, sollten wir aufmerksam beobachten. Aber – und da stimme ich, wenn auch aus anderen Gründen, mit den Rechten überein – wir sollten uns um unsere eigenen Aufgaben kümmern. Und wieder mehr von der Geschichte lernen.

  • Schule in der digitalisierten Welt

    Wie können die Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen besser auf das Leben in einer digitalisierten Welt vorbereitet werden? Wie kann die Medienkompetenzvermittlung gestärkt werden? Wie kann das Lernen mit digitalen Medien verbessert werden? Welchen Stellenwert sollten Kenntnisse der Informatik in der Allgemeinbildung haben? Wie können Lernmittel unter freier Lizenz (Open Educational Resources) den Unterricht bereichern?

    Zu diesen und weiteren Fragen wurden am 18. Januar im Düsseldorfer Landtag zahlreiche Sachverständige angehört. Die Grundlage dafür bildete der Antrag „Bildung hoch vier – Leitlinien einer Strategie zur schulischen Bildung in der digitalisierten Welt“ (Drucksache 16/12337) der PIRATEN-Fraktion.

    Einig waren sich die Expertinnen und Experten, dass die Digitalisierung ein zunehmend wichtiges Thema auch für die Schulen ist. Die Entscheidungen und Maßnahmen des Landes, die Kooperationsvereinbarung zwischen Land und Kommune sowie die Strategie der Kultusministerkonferenz zur „Bildung in der digitalen Welt“ wurden daher im Grundsatz begrüßt. Deutlich wurde aber auch, dass darüber hinaus weiterer Handlungsbedarf besteht. Martin Schenkelberg (Städtetag NRW) gab die Einschätzung ab, dass etwa die Hälfte der Strecke bereits geschafft sei. Stefan Noller (Calliope gGmbH) wies andererseits darauf hin, dass die schulische Realität oftmals noch weit vom wünschenswerten Umgang mit den Fragen der Digitalisierung entfernt sei. Neben der unzureichenden technischen Ausstattung der meisten Schulen nannte Noller als Gründe hierfür auch die Abwehrhaltung gegenüber den neuen Medien, die sich beispielsweise am Verbot der Handynutzung an den Schulen zeige.

    Auf die Bedeutung von Kenntnissen der Informatik, um digitale Technologien zu verstehen und souverän einsetzen zu können, wiesen insbesondere Professor Bardo Herzig (Uni Paderborn), Juliane Petrich (Bitkom) und Professor Thorsten Brinda (Uni Duisburg-Essen) hin. Eine Mitgestaltung der digitalisierten Welt sei ohne entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nicht vorstellbar. Ob hierfür das Fach Informatik zu einem Pflichtfach für alle Schülerinnen und Schüler gemacht werden sollte oder ob die Inhalte in verschiedenen anderen Fächern behandelt werden könnten, wurde unterschiedlich eingeschätzt. Insbesondere Professor Brinda mahnt an, dass die Vermittlung der Informatik nur auf der Grundlage einer soliden Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer gelingen könnte.

    Für einen breiten Diskurs zur Zukunft der schulischen Bildung in der digitalisierten Welt, sprach sich Richard Heinen (Uni Duisburg-Essen) aus. Bislang würden diejenigen, die sich mit Fragen der Schule im 21. Jahrhundert beschäftigen, zu selten die Digitalisierung berücksichtigen. Andersherum gelte dies auch, da diejenigen, die sich mit den Möglichkeiten der digitalen Bildung auseinandersetzten, dabei zu selten den grundlegenden Fragen zu den Herausforderungen für die schulische Bildung im 21. Jahrhundert nachgehen würden.

    Mit dem Antrag „Bildung hoch vier“ will die PIRATEN-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen einen Impuls für diese wichtige Diskussion geben, die in der nächsten Zeit dringend vorangebracht werden muss.