Autor: Borys

  • Jubiläumspakete für 10 Jahre Piraten-Mitgliedschaft

    Jubiläumspakete für 10 Jahre Piraten-Mitgliedschaft

    Im Internet-Zeitalter sind Anerkennung und Aufmerksamkeit fast wie eine Währung und für eine Partei wie die PIRATEN, die im Wesentlichen auf der Arbeit vieler Ehrenamtlicher basiert, steht und fällt alles mit der Motivation der Aktiven und Mitglieder.

    Darum haben wir unsere Mitgliederverwaltung in den letzten Jahren allmählich in eine Mitgliederbetreuung umgebaut und kleine Geschenkpakete entwickelt, mit denen unsere Gliederungen ihren Mitgliedern zu besonderen Gelegenheiten ihre Wertschätzung ausdrücken können, etwa das Willkommenspaket und das Jubiläumspaket.

    Das Jubiläumspaket ist für all die Mitglieder gedacht, die den PIRATEN zehn lange Jahre treu geblieben sind. Es besteht aus einer piratig gestalteten Grußkarte, in der eine goldene PIRATEN-Anstecknadel und ein goldener Mitgliedsausweis stecken, die zusammen mit einem Dankesschreiben unseres Vorstands verschickt werden. Eines der ersten Pakete hat Uli König erhalten, einer unserer PIRATEN-Abgeordneten im Landtag von Schleswig-Holstein, erhalten. Er hat sich sehr gefreut.

    Ein ganz besonders großer Dank für die Entwicklung der beiden Pakete geht an Stephanie Schmiedke, alias @H3rmi, die während und nach ihrer Amtszeit als PIRATEN-Generalsekretärin die beiden Pakete mitentwickelt und alles Nötige dafür organisiert hat, und die sich auch weiterhin stark in der PIRATEN-Verwaltung engagiert.

    Verwaltung ist mehr, als nur ein paar Datensätze pflegen und gelegentlich ein kleines Paket schicken: PShop, Buchhaltung und Mitgliederbetreuung müssen nicht nur miteinander kollaborativ arbeiten sondern auch und gerade mit den vielen anderen Strukturen und Piraten. Unsere Teams arbeiten für Euch im Maschinenraum zusammen und entwickeln Ideen und Prozesse, um es vor allem den Mitgliedern einfacher zu machen, etwa das manchmal leidige Thema Beitragszahlung.

    Neben den Beitragserinnerungen erinnern wir seit vergangenen November Mitglieder automatisch an ihre ablaufenden Beitragsminderungen. Das ist eine kleine, nahezu unsichtbare Maßnahme, die aber Stress und Ärger mit Minderungen und ausstehenden Beitragsanteilen wirksam reduziert.

    Für Projekte wie diese oder für die transparente Übersicht über die Finanzen unserer Gliederung braucht es Geduld, Erfahrung, Know-How und Kenntnis von Abläufen, die von außen oft viel einfacher aussehen als sie sind, – und hin und wieder auch den Support des Bundesvorstands.

    Die @PVerwaltung und die @Bundesschatzis bleiben dran. Nicht nur Politik ist ein Marathon, auch für die PIRATEN-Verwaltung braucht man einen langen Atem.

  • Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Amnesty International belegt: Angst essen Grundrechte auf

    Der aktuelle  Amnesty-Bericht „Dangerously disproportionate: The ever-expanding  national security state in Europe“ belegt, wie vierzehn  EU-Mitgliedsstaaten in den vergangenen Jahren durch im Eiltempo  verabschiedete Antiterrorgesetze und Gesetzesänderungen Grundrechte  ausgehöhlt und mühsam errungene Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechten und Minderheiten ausgehebelt haben.
    Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Polen, Ungarn, Österreich, Belgien und die Niederlande haben Befugnisse zur anlasslosen Massenüberwachung erteilt beziehungsweise erweitert, welche das millionenfache Abgreifen von personenbezogenen Daten erlauben, welche die Diskriminierungen von Bevölkerungsminderheiten verschärfen und die kaum einer Datenschutzrichtlinie standhalten. 
    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, dazu: 
    „Der vorliegende Bericht zeigt, wie weitreichend die massive Einschränkung von Grundrechten in Europa bereits fortgeschritten ist: Er kritisiert insbesondere das – meiner Meinung nach – verfassungswidrige BND-Gesetz. Dieses Gesetz hat Geschwindigkeitsrekorde gebrochen: Es wurde am 21. Oktober 2016 verabschiedet, bereits vierzehn Tage später, nämlich am 4. November 2016, im Eilverfahren durch den Bundesrat gepeitscht, um schließlich am 23. Dezember 2016 durch Bundespräsident Joachim Gauck ratifiziert zu werden und unmittelbar danach in Kraft zu treten.
    Die geballte Kritik von PIRATEN, drei Sonderberichterstattern der Vereinten Nationen, der OSZE, namhaften Juristen, Wirtschaftsvertretern, Journalistenverbänden, zahllosen Menschenrechtsorganisationen, sowie der Opposition im Bundestag wurde von der Großen Koalition komplett ignoriert. Wir als PIRATEN kritisieren das BND-Gesetz und die sich immer weiterdrehende Spirale der Überwachung massiv, insbesondere aber folgende Punkte:
    • die Legalisierung des unbegrenzten Abhörens im Inland
    • die extreme Ausweitung der Abhörgründe 
    • die Aufweichung der Definitionen von Abhörzielen
    • die Speicherung von Metadaten und deren erlaubte Weitergabe an die NSA
    • die fehlende Kontrollmöglichkeiten des BNDs durch die Zersplitterung der Kontrollgremien
    Sicherheit soll unsere Rechte und Freiheiten schützen und nicht dazu führen, dass auf ihnen herumgetrampelt wird. Ich fordere die Bundesregierung und die Regierungen aller europäischen Länder auf, sich daran zu erinnern und den Teufelskreis der Überwachung aufzubrechen. Absolute Sicherheit ist eine Illusion. Sie ist ein feuchter Wunschtraum von Kontrollfanatikern.“
  • Medizinisches Cannabis: Der Seiltanz des Hermann Gröhe

    Am 19. Januar 2017 wird im Bundestag das „Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ beraten und verabschiedet. Dieses Gesetz würde die jahrzehntelangen Schikanen, denen sich schwerkranke Patienten und ihre Ärzte beim medizinischen Einsatz von Cannabis ausgesetzt sahen, weitestgehend unterbinden.

    Die Verabschiedung des Gesetzesvorschlages hatte lange auf sich warten lassen: Ein erster Termin im Frühjahr 2016 verschob sich auch aufgrund von Verfahren, bei denen Patienten versuchten, ihre Rechte einzuklagen, bis jetzt. Doch anscheinend hat sich das Warten gelohnt: Laut der Arbeitsgemeinschaft für Cannabinoidmedikamente (ACM) sind im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf nicht nur einige Krankheitsbilder hinzugenommen worden, auch die Finanzierung des medizinischen Cannabis durch die Krankenkassen wäre dann wohl in den meisten Fällen gewährleistet.

    Ebenso machen die Begründungen für die Ergänzung des Gesetzesentwurfes deutlich, dass schwerkranke Patienten nicht erst einen jahrelangen Leidensweg mit schweren Nebenwirkungen hinter sich bringen müssen, ehe man ihnen „gnädigerweise“ Cannabis verschreiben darf. Es reicht, wenn die behandelnden Ärzte nachweisen können, dass andere Therapieformen nicht vorhanden sind oder schwerste Nebenwirkungen hervorrufen könnten. Krankenkassen würden dann nur in begründeten Ausnahmefällen gegen die Verschreibung von medizinischen Cannabisblüten vorgehen können.

    Das würde auch die Therapiehoheit der Ärzte stärken und die Versorgung von Palliativ-Patienten erheblich erleichtern, die ohnehin bereits tödlich erkrankt sind – die also, wie es in schönstem Amtsschimmeldeutsch heißt: „… die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden oder weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung leiden.“ Gerade sie sollten nicht leiden müssen und eine angemessene, ambulante, zügige Versorgung und Kostenübernahme für medizinischen Cannabis erhalten. Und zwar je nach Einzelfall binnen drei Tagen – nicht erst nach drei bis fünf Wochen, in denen bisher noch Gutachten erstellt oder der medizinische Dienst der Krankenversicherung eingeschaltet werden muss.

    Vorausgesetzt, dass das Gesetz am 19. Januar 2017 im Bundestag durchgewunken wird, brauchen Patienten keine mit hohem bürokratischen Aufwand verbundene Ausnahmegenehmigung bei der Bundesopiumstelle (BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) mehr zu beantragen; der Besuch beim Hausarzt reicht. Ob sich jeder Hausarzt darauf einlassen wird, ist fraglich, denn bis heute gibt es keine Leitlinien für den Einsatz von medizinischem Cannabis.

    Der Kampf der Patienten, ob nun als NGO oder vor Gericht, scheint nun endlich Früchte zu tragen, wobei trotzdem immer noch nicht klar ist, ob wirklich alle Patienten zukünftig flächendeckend versorgt werden und die Finanzierung ihres Cannabis-Medikaments gewährleistet ist. Das Gesetz wird sich bewähren müssen und die Praxis wird zeigen, wo die Lücken sind, die es zu schließen gilt. Die Pharmaindustrie und die Krankenkassen werden sicherlich nichts unversucht lassen, um den derzeitigen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe von dem dünnen Seil zu schubsen, auf dem er da balanciert.

    Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der Piratenpartei Deutschland, sagt hierzu: „Wenn das Gesetz tatsächlich verabschiedet wird, freuen wir PIRATEN uns für die vielen Patienten und danken den Menschen, Medizinern und Aktivisten, die hier die Pionierarbeit geleistet haben; insbesondere den Patienten, die trotz ihrer Krankheit den steinigen Weg gegangen sind. All die Ausnahmegenehmigungen, die zahlreichen Demonstrationen und Petitionen und nicht zuletzt die Gerichtsprozesse, die nicht nur Geld kosteten, sondern auch jahrelanges Leid der Betroffenen, haben diese Gesetzesänderung erst ermöglicht. Die Piratenpartei fordert seit Jahren, dass Patienten ohne Wenn und Aber mit medizinischem Cannabis versorgt werden können, ohne draufzahlen zu müssen. Wir sehen nun zumindest einen kleinen, aber nicht unwesentlichen Teil unserer drogenpolitischen Ziele in greifbarer Nähe.“

    Wer die Sitzung im Bundestag live verfolgen möchte, kann am Donnerstag um 12:00 Uhr den Sender Phoenix einschalten oder sich auf http://www.bundestag.de/ den Livestream ansehen.

  • Obama begnadigt Chelsea Manning

    Obama begnadigt Chelsea Manning

    Chelsea Manning wird ab dem 17. Mai eine freie Frau sein. Der scheidende Präsident Obama hat einen Großteil der 2013 verhängten Strafe von 35 Jahren erlassen, so dass Chelsea Manning nach insgesamt sieben Jahren Haft die Freiheit wiedererlangt.

    Gnadenakte zum Ende einer Präsidentschaft sind in den USA eine Art Tradition. Auch wenn die Freilassung Chelsea Mannings von einigen kaum als Gnadenakt, sondern als längst überfällige Gerechtigkeit gesehen werden dürfte, sie ist dennoch ein wichtiges Signal Präsident Obamas an die Weltöffentlichkeit: Unsere Gesellschaften sind auf die Zivilcourage von Whistleblowern mehr denn je angewiesen.

    „Ich freue mich für Chelsea Manning, doch die Begnadigung durch Präsident Obama war, obwohl ein Akt der Menschlichkeit, längst überfällig. Ob sie zu einem Hinterfragen oder gar einem Umdenken von staatlichen Stellen beim Whistleblowerschutz führen wird, ist zweifelhaft.

    Die Öffentlichkeit profitiert zwar vom Wirken der Whistleblower, lässt es aber auch zu, dass sie übermäßig hart bestraft werden“, so Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, „Wir hoffen nun, dass Edward Snowden ebenfalls begnadigt wird, denn unter Präsident Trump wird dies vermutlich nicht mehr passieren.“

  • Kleiner Ausblick auf kommunale Abgabemodelle für Cannabis

    Der Stand:

    In den letzten Monaten liest man von vielen Kommunen, die sich um eine Freigabe von Cannabis bemühen. Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg ist bereits zweimal mit einem Antrag auf regulierte Abgabe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gescheitert, zuletzt im Frühjahr 2016.

    In Frankfurt am Main gab es einen Beschluss, „eine oder mehrere“ legale Cannabis-Verkaufsstellen einzurichten und als Modellprojekt zu erproben. Das Gesundheitsdezernat organisiert deswegen für diesen Herbst eine Fachkonferenz zu diesem Thema. Passiert ist leider nichts.

    Nun mehren sich auch in Nordrhein-Westfalen Initiativen, die Ende 2016 mit diversen Veranstaltungen in den Fokus der Presse geraten sind, wie etwa in Köln, wo vor allem auf Betreiben der PIRATEN Petitionen und Anträge in Bezirksräten und dem Stadtrat gestartet wurden. Doch leider hat sich im Kölner Stadtrat die Ansicht durchgesetzt, dass man sich zunächst bequem zurücklehnt und abwartet. Ob und wie es dort weiter geht, ist nicht bekannt.

    Am 7. Dezember 2016 fand eine Fachtagung „Cannabis“ im Düsseldorfer Rathaus statt. Die Stadtverwaltung nimmt 20.000 € in die Hand, um in eine Machbarkeitsstudie zu investieren. Das ist ein guter und wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung eines kommunalen Abgabemodells. Die Ergebnisse der Studie werden allerdings frühestens im Sommer 2017 vorliegen.

    Münster sitzt mittlerweile ebenfalls mit im Boot und hat am 13. Dezember 2016 einen Fachtag mit dem Titel „Konsum ohne Reue?“ veranstaltet. Auf der Veranstaltung stellte sich heraus, dass immer noch der Diskussionsbedarf über den Sinn eines Abgabemodells im Vordergrund steht. Wer auf die Umsetzung eines Modellprojektes wartet, sollte viel Geduld mitbringen.

    Das Modellprojekt:

    Die Abgabemodelle für Cannabis bzw. die Vorstellungen darüber unterscheiden sich von Stadt zu Stadt. Es gibt dennoch Gemeinsamkeiten: Man möchte einen Modellversuch installieren, der eine begrenzte Teilnehmerzahl vorsieht und wissenschaftlich begleitet werden soll.

    Doch die geltenden Betäubungsmittelgesetze (BtMG) schaffen Rahmenbedingungen, die Zweifel daran aufkommen lassen, ob diese kommunalen Projekte jemals umgesetzt werden können: In Deutschland ist der Erwerb und der Besitz von Betäubungsmitteln nach § 29 BtMG strafbar. Bis heute müssen selbst Patienten mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 Abs. 2 BtMG, die Cannabis als Medikament nutzen, jederzeit mit unangenehmen Fragen bis hin zur Beschlagnahmung ihrer Arznei rechnen.

    Die Betäubungsmittelgesetze lassen keinen wirtschaftlichen Betrieb zu. Die wesentlichen Vorteile einer flächendeckende Abgabe von Cannabis lassen sich dadurch erst gar nicht evaluieren:

    • Austrocknung des Schwarzmarktes
    • umfassender Verbraucherschutz
    • verbesserter Jugendschutz
    • flächendeckende und niederschwellige Konsum- und Stoffberatung

    Nach meinem Verständnis wäre, aus den oben genannten Gründen, eine kommunale Abgabestelle für Patienten nur dann sinnvoll, wenn diese das Medikament bereits legal nutzen dürfen. Damit ließe sich auch das Instrument des „wissenschaftlichen Interesses“ gegenüber der BfArM begründen.

    Mein Resümee:

    Ob die Installation von kommunalen Abgabemodellen realistisch ist, bleibt abzuwarten. Je mehr Kommunen den Versuch starten, desto mehr wird es in der Öffentlichkeit diskutiert. Doch die Tatsache, dass mittlerweile sachliche und faktenbasierte Diskussionen in Verwaltung, Politik und Bevölkerung möglich sind und geführt werden, erweckt in mir die Hoffnung, dass solche Projekte in den kommenden Jahren tatsächlich zustandekommen können.

    „Der Erfolg einer Vision beginnt mit den Visionären“

  • Ich hatte Glück: Die Geschichte einer Flucht

    Im März 2017 wird es genau 75 Jahre her sein, dass ich in Shanghai geboren wurde – weil meine Eltern sich zu diesem Zeitpunkt auf der Flucht befanden. Erst diese Flucht hat meine Existenz überhaupt ermöglicht, doch meine Eltern haben diese Flucht nicht überlebt. Ich hatte Glück. Ich sitze in Köln an meinem Schreibtisch, blicke in den Fernseher und Bilder ziehen in rascher Folge an meinen Augen vorbei.

    Bilder von der Mittelmeerküste. Angeschwemmte Leichen von Flüchtenden, die diese Etappe ihrer Flucht vor Verfolgung und Tod nicht überlebt hatten. Dabei kann ich nicht anders, als an den sogenannten „Meisinger-Plan“ zu denken. Der SS-Standartenführer aus dem Reichssicherheitshauptamt in Berlin, der sich bereits als Massenmörder in Polen betätigt hatte, war vom 1. April 1941 bis Mai 1945 als Polizeiverbindungsführer und Sonderbeauftragter des SD an der deutschen Botschaft in Tokio tätig.

    In dieser Eigenschaft reiste er in das von den Japanern besetzte Shanghai und versuchte in Verhandlungen mit japanischen hohen Offizieren, einen Endlösungsplan für die aus Europa geflohenen in Shanghai lebenden Juden durchzusetzen. Einer seiner Vorschläge war, die in Shanghai lebenden Juden zusammenzutreiben und auf alten, manövrierunfähigen Schiffen ins Meer abzuschieben, wo sie ohne Nahrung und Wasser von alleine sterben würden.

    Bilder aus Südosteuropa. Bilder von Menschen, die in der Kälte um ihr Überleben kämpfen. Laut dem UN-Flüchtlingshilfswerk sind alleine in den ersten 15 Tagen dieses Jahres schon fünf dieser Menschen erfroren. Ich sehe die Bilder von weinenden verängstigten Kindern. Ich erinnere mich an das Gedränge im Hafen von Shanghai kurz vor der Abfahrt zurück nach Europa. Fremde Laute, fremde Gesichter, existentielle Unsicherheit, endlose Angst. Eine Angst, die ein ganzes Leben zum Begleiter dieser Kinder und ihrer Eltern werden wird. Angst, die nicht vergehen wird, Angst, die ihr Verhalten auf Dauer auf verschiedenste Arten und ihren künftigen Alltag prägen wird.

    Ich hatte Glück. Ich lebe. Ich habe im Gegensatz zu meinen Eltern Flucht und Verfolgung überlebt. Ich habe viele Jahre in dem trügerischen Gefühl gelebt, die Vergangenheit, Verfolgungen und Gefahren seien überwunden. Ich lebe auf einer Insel der Seligen, die in dem Glauben, sie seien geschützt vor Verfolgung und Gefahren, Wohlstand und Frieden genießen. Doch dieser Glauben bröckelt: Jetzt erleben wir alle zusammen, wie die Auswirkungen der Kriege und Verfolgungen da draußen in der Welt uns einholen. Und wie wir daran zu scheitern drohen.

    Das Bild von fünf Jungen vor dem Bug eines Schiffes, in schwarzweiß. Unter dem Bild ein Text, der erläutert, es handele sich um Jugendliche aus Shanghai, die in einem europäischen Hafen auf ihre Überfahrt nach Israel warten würden. Das Schiff, ein altes und kleines Schiff, ist mit Tauen am Kai festgebunden, sein Name ist erkennbar: NEGBA steht dort in lateinischer und hebräischer Schrift. Die NEGBA war das Schiff, auf dem ich als jugendlicher Überlebender nach Israel gekommen bin. Weder die Erinnerung an die Ängste in Shanghai, noch die Hoffnungen, die sich mit der Überfahrt auf der NEGBA verbanden, haben mich je verlassen.

    Zwischen 1945 und 1949 durchzogen Millionen von Displaced Persons, Kriegsflüchtlingen und Vertriebenen Europa auf der Suche nach einer neuen Heimat. Sie hatten ähnliche Hoffnungen und schleppten ähnliche Ängste mit sich herum. Manchmal hatten sie Glück.

    Damals forderte die CSU noch keine Obergrenze.
    Damals gab es Frontex noch nicht.
  • EuGH korrigiert Urteil zu Internet-Überwachung

    „Beim vermeintlich anonymen Surfen im Netz ermöglicht die übermittelte Internetkennung (IP-Adresse) eine Rückverfolgung jedes Klicks zum genutzten Anschluss – beispielsweise zur Versendung von Abmahnungen oder für polizeiliche Ermittlungen. Deshalb dürfen Betreiber von Internetportalen wie Spiegel Online nicht einfach jeden Klick ihrer Nutzer mitsamt Kennung auf Vorrat speichern – dies hat der Europäische Gerichtshof jetzt klargestellt„, erläutert Kläger Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz der Piratenpartei.

    „In Deutschland haben wir ein Recht darauf, uns über das Netz ebenso spurenlos zu informieren wie aus der Zeitung oder dem Radio. Dieses im Telemediengesetz verbriefte Recht muss durchgesetzt werden, statt es abzuschaffen, wie von Bundesinnenminister und EU geplant. Solange wir uns schon durch das Lesen von Internetseiten verdächtig machen können oder Konsequenzen wegen unseres Surfverhaltens befürchten müssen, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet!“

    Breyer klagt seit Jahren dagegen, dass viele Webseiten des Bundes die Klicks ihrer Besucher ohne deren Einwilligung drei Monate lang aufbewahren und sie damit nachverfolgbar machen. Der Bundesgerichtshof, der den EuGH eingeschaltet hat, verhandelt im Februar weiter über die Klage. Laut EuGH können Internetanbieter unter Umständen ein berechtigtes Interesse an einer Speicherung des Nutzungsverhaltens haben, beispielsweise im Fall von Hackerangriffen. Patrick Breyer will erreichen, dass Internetnutzer nicht aufgezeichnet werden und anonym surfen dürfen:

    „Allenfalls eine zielgerichtete Speicherung der Quelle eines Angriffs wäre akzeptabel, nicht aber die dauerhafte und flächendeckende Aufzeichnung des Surfverhaltens völlig unbescholtener Nutzer. Auch bei einer Speicherdauer von beispielsweise sieben Tagen wäre es inakzeptabel, das Surfverhalten der gesamten Bevölkerung – also von Nutzern, die mit Angriffen nicht das Entfernteste zu tun haben – flächendeckend aufzuzeichnen und sie dadurch Fehler- und Missbrauchsrisiken auszusetzen.“ Ein Gerichtsgutachten und die Praxis einiger Internetportale (z.B. Bundesdatenschutzbeauftragter, Bundesjustizministerium) belegten, dass Internetangebote auch ohne flächendeckende Aufzeichnung des Nutzerverhaltens sicher betrieben werden können.

    Gleichzeitig muss darauf geachtet werden, dass auch Privatpersonen ohne tiefergehende IT-Kenntnisse rechtssichere Webauftritte betreiben können. Plattformbetreiber und Hoster müssen daher schon in der Voreinstellung datenschutzkonforme Webauftritte ermöglichen. Webhoster ohne Internet-Protokollierung nennt etwa die Aktion „Wir speichern nicht!„.

  • Operation gelungen, Patient geklont

    Über Weihnachten bis in den Januar hinein kam es aufgrund von Hardwareausfällen zu teilweise schwerwiegenden Einschränkungen bei der Nutzung von IT-Diensten der Piratenpartei. Hiervon war auch die Bundeswebsite betroffen. Die Probleme sind, auch durch den Einsatz vieler Piraten, mittlerweile behoben. Durch den Ausfall unserer Server kam es zu einem massiven Datenverlust, von dem sowohl die Inhalte der Bundeswebsite als auch deren Backups betroffen waren. Details kann man den Meldungen der BundesIT im betreffenden Zeitraum entnehmen.

    Über Weihnachten wurde daher eine statische Sicherung der Webseite (Stand: 17.12.2016) eingestellt. Vom 24. Dezember bis zum 6. Januar wurden Inhalte aus älteren Sicherungen, aber auch Inhalte aus der statischen Seitenversion nach Mai 2016, durch eine Gruppe von Piraten wiederhergestellt. Leider konnten die Benutzerkommentare nach Mai 2016 nicht wiederhergestellt werden. Webserver und Backup-Systeme waren am 6. Januar wieder betriebsbereit, der Webauftritt ging wieder online.

    Am 7. Januar kam es zu einem weiteren Hardware-Ausfall. Um das Risiko eines weiteren Ausfalls zu minimieren, wurde entschieden, den zentralen Webauftritt auf den Instanzen-Server der bayerischen PiratenIT zu verschieben. Hinweise auf mögliche Probleme und Verbesserungsvorschläge sind über das Kontaktformular  jederzeit willkommen.

    Wir bitten alle, die aufgrund der Probleme Daten verloren haben (z.B. ihre Benutzerkommentare) oder nicht an den verschiedenen Systemen wie Pads oder Wiki arbeiten konnten, um Entschuldigung. Der Betrieb einer IT beruht nicht allein auf Hardware, sondern auch auf den Menschen, die diese Hardware bedienen und pflegen können und die eine Menge Zeit und Liebe in diese Aufgabe stecken. In den seltensten Fällen sind das Einzelkämpfer – eigentlich sind es immer Teams verschiedener Experten. Ohne Hardware geht es nicht. Doch ohne Menschen, die wissen, wie man mit dieser Hardware umgeht, wie man sie pflegt und am Laufen hält, ist die beste Hardware wertloser Schrott. Und ohne Menschen, die sich einbringen, sich Gedanken machen, und aufzeigen, wo und wie etwas verbessert werden kann, ist selbst die bestgeölte Maschinerie nutzloser Tand.

    Wir brauchen Euch: Eure Expertise, Eure Mitarbeit, Eure Zeit oder Eure Spenden.

    Die BundesIT kann immer Verstärkung brauchen: Wenn Ihr Euch zutraut, dort mitzuarbeiten, meldet Euch bei support@it.piratenpartei.de oder fragt in Eurem Landesverband nach Ansprechpartnern. Im Bund ist Mark Neis (m.neis@it.piratenpartei.de) zuständig.

    Auch die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Bund sucht Mitarbeiter: Du findest uns jeden Montag in der Redaktionskonferenz ab 20 Uhr im NRW-Mumble. Wenn Ihr in unserer Redaktion mitarbeiten möchtet, könnt Ihr Euch direkt an Nadine Englhart (@zhirkshruti, nadine.englhart@piratenpartei-bayern.de) wenden. Für die Betreuung der Website ist Wolfgang Wiese (@xwolf, wolfgang.wiese@piraten-erlangen.de) zuständig.

    Vielen Dank!

    Für Spenden haben wir ein Portal: https://spenden.piratenpartei.de