Autor: Borys

  • PIRATEN fordern freien WLAN-Zugang zum Netz

    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur WLAN-Störerhaftung sieht Patrick Breyer, Themenbeauftragter der Piratenpartei Deutschland für Datenschutz und Spitzenkandidat zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein, dringenden Handlungsbedarf:

    »Wie von uns immer schon befürchtet, hat das WLAN-Gesetz der GroKo total versagt: Die Gerichte fordern weiterhin einen Passwortschutz und machen damit das rechtssichere Angebot offener WLANs in Deutschland unmöglich. Damit droht Deutschland eine WLAN-Wüste zu bleiben. Die GroKo muss jetzt sofort handeln. Passwort- und Identifizierungszwang müssen gesetzlich ausgeschlossen werden, um einen freien Zugang zum Netz sicherzustellen.«

  • Unsicherheit jetzt beenden: Wir brauchen eine anonyme Plattform für Whistleblower!

    Unsicherheit jetzt beenden: Wir brauchen eine anonyme Plattform für Whistleblower!

    Zu der ARD-Doku über Whistleblower erklärt Patrick Breyer, Vorsitzender der Piratenfraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag: »Edward Snowden macht Schlagzeilen, aber wenn ich den schäbigen Umgang hierzulande mit der BSE-Whistleblowerin Margrit Herbst sehe, schäme ich mich Schleswig-Holsteiner zu sein. Es muss Schluss damit sein, dass Wegsehen vor Missständen ohne Konsequenzen bleibt, aber gewissenhafte und uneigennützige Hinweisgeber als Verräter verfolgt werden. Bis heute agieren Regierungen und Konzerne nach dem Motto: ‚Lieber illegal als Skandal.‘

    Da Whistleblowern hierzulande arbeits- und beamtenrechtliche Repressalien drohen, brauchen sie eine Whistleblower-Internetplattform, über die sie Straftaten und Pflichtverletzungen melden und Rückfragen im Schutz der Anonymität beantworten können. Damit solche Meldungen nicht vertuscht werden, braucht es in Bund und Ländern unabhängige Stellen für interne Ermittlungen. Und Frau Herbst muss endlich rehabilitiert und entschädigt werden!«

  • Patrick Schiffer: Bundesregierung muss Genehmigung zur Snowden-Befragung erteilen

    Patrick Schiffer: Bundesregierung muss Genehmigung zur Snowden-Befragung erteilen

    Nachdem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Bundesregierung eine mögliche Amtshilfe leisten könne und Edward Snowden nicht völlig „unerreichbar“ sei, fordern wir eine Vernehmung durch den NSA-Untersuchungsausschuss auf deutschem Boden. Dann kann er endlich auch einen sicheren Aufenthalt beantragen.

    Seit 2014 fordert der Ausschuss die Vernehmung des Whistleblowers. Bisher hat sich die Bundesregierung diesem Ersuchen mit vielen fadenscheinigen Gründen entzogen. Frau Merkel, machen Sie den Weg frei für eine Befragung! Helfen Sie, die NSA-Affäre und die Straftaten innerhalb unserer Grenzen gegen die Bürger unseres Landes aufzuklären. Snowden muss jetzt vor den Ausschuss!

  • Patrick Schiffer zur angestrebten Vertragsverlängerung für Kanzlerin Merkel

    Patrick Schiffer zur angestrebten Vertragsverlängerung für Kanzlerin Merkel

    „Angela Merkel ist nicht länger die richtige Kanzlerin für die umfangreichen Herausforderungen dieser Zeit in Deutschland und Europa. Sie steht als Person für die Mentalität „Augen zu und weiter so“, sie steht für Stillstand, für Alternativlosigkeit, für Trägheit und Ideenlosigkeit. Sie und ihre Partei, die CDU, sind für viele Menschen in Deutschland der Inbegriff der Bevorzugung wirtschaftlicher Interessen vor dem Gemeinwohl. Ihre Politik höhlt unsere Grundrechte aus und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wenn es so weiter geht, wird es nur noch schlimmer!

    Es gibt viele talentierte junge Menschen mit tollen politischen Ideen und Lösungsansätzen, die seriös, weitsichtig und modern sind. Wir PIRATEN wollen in der bundespolitischen Debatte einen wichtigen Beitrag für die Zukunft unseres Landes leisten. Wir wollen das Vertrauen der Bürger in Demokratie und Politik wieder herstellen. Wir bieten fortschrittliche Lösungen an. Wir wollen, dass die Menschen in Deutschland auch zwischen den Wahlen mitentscheiden können.

    Ich werde die Auseinandersetzung mit Frau Merkel und ihrer Partei suchen, wo ich nur kann. Sie war nie und ist nicht alternativlos.“

  • Ein schwerer Schlag für den Rechtsstaat: BVerfG billigt Aushebelung demokratischer Kontrolle

    Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Bundesregierung die NSA-Selektorenlisten nicht an den NSA-Untersuchungsausschuss herausgeben muss. Die Klage sollte die Herausgabe der Selektorenliste gerichtlich erzwingen. Diese Liste enthält Suchmerkmale für die Überwachung elektronischer Datenströme, die der US-Geheimdienst NSA dem Bundesnachrichtendienst geliefert haben soll. Die Bundesregierung hatte die Herausgabe der Liste verweigert.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, äußert sich wie folgt zu der Entscheidung des BVerfG:

    »Die heutige Entscheidung des BVerfG ist ein weiterer herber Rückschlag für die parlamentarische Kontrolle. Parlamentarier sollten auf der gleichen Informationsgrundlage arbeiten und die Regierung kontrollieren können. Wenn das Parlamentarische Kontrollgremium nicht zur Farce geraten soll, muss jeder Bereich des Regierungshandelns einsehbar sein. Das gilt ebenso für die Untersuchungsausschüsse, die notfalls auf gleicher Geheimhaltungsstufe arbeiten müssen, wie das Parlamentarische Kontrollgremium.

    Die einzige Lösung ist jetzt, dass das Parlamentarische Kontrollgremium die NSA- und BND-Selektoren kontrolliert. Es kann nicht im Interesse der Regierung sein, dass sie dem Vorwurf der Vertuschung ausgesetzt ist und die Aufgaben der parlamentarischen Kontrolle durch Regierungsdienstleister übernommen werden.«

  • PIRATEN gegen Kandidaten Steinmeier: Unwählbar für uns

    PIRATEN gegen Kandidaten Steinmeier: Unwählbar für uns

    Zur Wahl des Bundespräsidenten im Februar nächsten Jahres werden auch die Landtagsfraktionen der Piraten ihre Stimmen abgeben. Zur heutigen Nachricht, dass Aussenminister Steinmeier von SPD, CDU und CSU als gemeinsamer Kandidat aufgestellt wird, äussert sich der Fraktionsvorsitzende der grössten Landtagsfraktion der PIRATEN, Michele Marsching wie folgt:

    »Die PIRATEN werden den ausgekungelten Kandidaten Steinmeier nicht wählen. Wir haben von Anfang an klargemacht, dass wir uns für eine Direktwahl eines Bürgerkandidaten einsetzen wollen, um genau eine solche Situation zu verhindern, wie sie jetzt entstanden ist.

    Statt eines Bundespräsidenten, der für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Integrationsfigur ist, wird mit Herrn Steinmeier ein Kandidat vorgeschlagen, der in nahezu alle Überwachungsskandale verwickelt war, die in den vergangenen zwei Jahren ans Licht kamen. Wir werden keinen Kandidaten unterstützen, der sich durch Wegducken, Aussitzen und Vernebeln auszeichnet. Der „Fall Kurnaz“ ist nicht vergessen!«

  • PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    PIRATEN zur GEMA – Klage: Wir haben gewonnen!

    Zum Kernthema Urheberrecht der Piratenpartei Deutschland wurde heute das Urteil in der Klage von Bruno Gert Kramm im Auftrag der PIRATEN gegen die GEMA gesprochen. Das Kammergericht Berlin hat dazu heute Nachmittag seine Begründung vorgestellt: Die GEMA darf keine Ausschüttungen an Verleger vornehmen. Das betrifft sowohl Vergütungsansprüche als auch Nutzungsrechte. Der Richter folgte dabei dem Urteil, das bereits in der Klage Vogel gegen die VG Wort vor dem Bundesgerichtshof gefällt wurde.

    Vergütungsansprüche sind Abgabepauschalen für Medien, Datenträger und Geräte zur Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Werken, die über die ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte) eingesammelt werden. Sie resultieren aus den Schranken des Urheberrechts. Nutzungsrechte werden für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken in Form von Tonträgern, bei öffentlichen Aufführungen und Sendung fällig. An diesen Ausschüttungen wurden bisher Verleger mit bis zu 40 % unrechtmäßig beteiligt.

    Das Urteil hat wesentliche Konsequenzen für die Struktur und Zukunft der GEMA hinsichtlich Transparenz und fairer Verteilung, aber auch bezüglich der Beteiligung der Urheber an wesentlichen Entscheidungen über die Ausrichtung der Verwertungsgesellschaft in der Zukunft. Das Urteil ist eine der wesentlichen Urheberrechtsreform-Forderungen der Piratenpartei. Ob eine Revision gestattet wird, kann man dem schriftlichen Urteil entnehmen, das in den nächsten Wochen nachfolgen wird. Aufgrund des niedrig angesetzten Streitwerts von 10.000 Euro ist eine Revision höchst unwahrscheinlich und das Urteil dadurch rechtskräftig.

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Ich bin sehr froh, dass das Gericht in diesem Urteil endlich eine gerechte Vergütung für die Musiker und Texter, die Urheber im Bereich Musik herstellt. Jahrelang hat es sich die GEMA einfach gemacht und konnte Verleger unrechtmäßig widerspruchslos alimentieren. Jetzt gehen diese Gelder eindeutig an die Komponisten und Autoren. Das ist ein guter Tag für Urheber, endlich bekommen sie, was ihnen zusteht. Ohne die PIRATEN gäbe es diesen Sieg nicht. Wir haben den Kläger von Anfang an unterstützt. Das ist auch ein schöner Erfolg für uns.«

  • PIRATEN erwarten historischen Urteilsspruch zur Verlegerbeteiligung der GEMA

    In der letztinstanzlichen Verhandlung wird von dem Berliner Kammergericht morgen, am 14. November 2016 um 11:00 Uhr, darüber befunden, ob die Beteiligung der Verleger an Vergütungsansprüchen und Nutzungsrechten, die die GEMA treuhänderisch für Urheber musikalischer Werke wahrnimmt, gerechtfertigt ist.

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Die GEMA beteiligt Verleger bisher mit 40% dieser Beträge. Ein Textdichter oder Komponist demgegenüber hält nur 30%. In einem Grundsatzurteil vor dem BGH wurde im gleichen Fall gegenüber der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) dem Urheber Recht gegeben. Die Verwertungsgesellschaft muss nun rückwirkend die unrechtmäßig beteiligten Verleger zur Kasse bitten und diese Beträge an die Urheber ausschütten, versucht sich jedoch durch geschicktes Lobbying und Fehlinformationen vor dieser Konsequenz zu drücken. Sollte uns das Gericht Recht geben, so hätten wir diese wesentliche Weichenstellung zu mehr Transparenz, fairer Verteilung und ausschließlicher Rechtevertretung der Urheber innerhalb der GEMA endlich verwirklicht. Urheber könnten dann mehrstellige Millionenbeträge von der GEMA und den Verlegern zurückfordern.«

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    »Im Gegensatz zur allgemeinen medialen Darstellung hat die Urheberrechtsreform der Piratenpartei immer die Interessen der Urheber im Fokus gehabt. Um endlich den Urhebern die Möglichkeit zu geben, selbst zu entscheiden, wie Erlöse aus Lizenzen verteilt, eingesammelt und erhoben werden, muss den Verlegern, der heimlichen Hausmacht innerhalb der GEMA, endlich der Zugang zu Entscheidungen sowie die Beteiligung entzogen werden.«

    Die Piratenpartei fordert in ihrem Grundsatzprogramm, dass Verwertungsgesellschaften ausschließlich das Interesse der Urheber vertreten dürfen und an diese ohne Abzüge die Lizenzbeträge aus dem Urheberrecht abzuführen haben. Die Verhandlung mit anschließendem Urteilsspruch findet am 14.11.2016 um 11:00 Uhr im Kammergericht Berlin, Saal 135 statt. Bitte bekunden Sie Ihr Interviewinteresse mit Wunschtermin unter: presse@piratenpartei.de.