Autor: Borys

  • Das wurde auch Zeit: Erster Patient mit Anbaugenehmigung in Deutschland

    Michael F. ist der erste der 800 Patienten mit Ausnahmegenehmigung gemäß § 3 BtMG, der sich selbst mit seinem Medikament versorgen kann: Er darf Cannabis für den Eigenbedarf anbauen. Im April dieses Jahres hat er sich dieses Recht nach 16 Jahren durch alle Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erstritten.

    Am 28.09.2016 hat die Bundesopiumstelle ihm nun den Anbau von Cannabis genehmigt, womit er sich zukünftig kostengünstiger und regelmäßig mit seinem dringend benötigten Medikament versorgen kann. Neben den bestehenden Versorgungslücken müssen Patienten, die Cannabis als Medizin nutzen, ihr Medikament regelmäßig selber zahlen. Häufig können sich Patienten ihre Medizin (Cannabisblüten), die es für 15 Euro bis 24 Euro je Gramm in Apotheken zu kaufen gibt, jedoch nicht leisten.

    Andreas Vivarelli, Bundesbeauftragter für Sucht- und Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland, kommentiert diesen Durchbruch:

    »Ich gratuliere Herrn Michael F. ganz herzlich und spreche ihm hiermit meinen großen Respekt für seine Kraft und die Geduld aus. Die Genehmigung war längst überfällig und ist für viele Patienten eine Perspektive der Hoffnung. Ich gehe davon aus, dass nun viele weitere Patienten folgen werden, denn nur so kann eine flächendeckende und kostengünstige Versorgung mit medizinischem Cannabis in Deutschland gewährleistet werden. Patienten sollen in Absprache mit ihrem behandelnden Arzt selbst bestimmen können, welche Sorte Cannabis für ihr jeweiliges Krankheitsbild in Frage kommt. Die Kosten sind von der Krankenkasse zu tragen. Das Wissen über Cannabis als Arzneimittel gilt es, durch Anerkennung bestehender Studien zu berücksichtigen und mit weiteren staatlich finanzierten Studien zu erweitern.«

    Patrick Schiffer, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, ergänzt:

    »Seit Jahren lässt der deutsche Staat viele kranke Menschen im Stich. Diese bedienen sich dann oftmals auf dem illegalen Markt, riskieren empfindliche Strafen und weitere vermeidbare Gesundheitsschäden, da der Schwarzmarkt keinem Verbraucherschutz unterliegt. Ich befürworte die Erforschung derzeit noch nicht legaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken. Wir PIRATEN setzen uns seit Jahren für die kostenlose, umfängliche und flächendeckende Versorgung mit medizinischem Cannabis ein. Die Patienten sollen in der freien Wahl der Behandlung nicht länger eingeschränkt werden.«

  • Der Ökopopulismus der Grünen

    Gastbeitrag von Kai Schmalenbach, MdL PIRATEN NRW

    Nun ist es mal wieder so weit: Die Grünen haben wohl ein Thema gefunden, bei dem sie schön populistisch auf den Putz hauen wollen;
    sie wollen Benzin und Dieselautoneuzulassungen ab 2030 verbieten

    Das klingt natürlich erst mal sinnvoll, denn wer könnte widersprechen, dass Autos zum Teil Dreckschleudern sind. Man möchte umgehend
    applaudieren. Wäre da nicht die Frage, wieviel CO2 produziert eigentlich so ein Elektroauto? Und da gibt es natürlich einige Berechnungen, die dem E-Auto eine bessere Bilanz zuschreiben als dem Verbrennungsmotor – irgendwas zwischen 95 und 110g pro Kilometer.

    Das ist ein guter Wert, der ist besser als der von Verbrennungsmotoren, gar keine Frage, aber ist er das wirklich? Ich behaupte: NEIN!

    Wie komme ich dazu? Nun, die Rechnung ist relativ einfach. Alle Berechnungen, die ich gefunden habe, berufen sich auf den Strommix:
    aee_strommix_deutschland_2013_mai14_72dpi
    Bildquelle

    Das Problem an dieser Berechnung ist sehr einfach zu erklären.

    Natürlich ist der reale Wert augenscheinlich der Wert, der sich aus dem Strommix ermitteln lässt, aber wir reden hier von einer massiven
    Verschiebung der Primärenergie-Quelle, und so wünschenswert es ist, die Elektromobilität voranzutreiben, so falsch ist es zu glauben,
    man könnte eine solch massive Verschiebung mit dem Strommix kalkulieren, denn heute und auch noch in mittelbarer Zukunft wird jede ZUSÄTZLICHE kWh, die wir benötigen, aus fossilen Energieträgern kommen, und da wir jetzt von einem Strommix ausgehen, der aktuell etwa
    aus 1/4 Erneuerbaren besteht, rechne ich jetzt einfach mal 1/4 oben drauf bei den CO2-Werten, also zwischen 120 und 145g pro Kilometer.
    (jaja, das ist bestimmt nicht wissenschaftlich, aber ich glaube, das dürfte ungefähr passen. Man überzeuge mich gerne vom Gegenteil)

    Eine Verringerung der CO2-Emissionen funktioniert meiner Meinung nach nur dann, wenn wir gleichzeitig an anderen Stellen Strom einsparen.
    Ansonsten ist das eher ein Nullsummenspiel, bei dem man dann noch berechnen müsste, wie viel energieintensiver die Herstellung eines
    E-Autos mitsamt Batterien pro Kilometer ist, zumal die Batterien auch nur eine begrenzte Laufleistung haben.

    Für mich wirft dieser Move der Grünen viele Fragen auf:

    • Was soll das?
    • Warum ausgerechnet das Auto?
    • Warum nicht Flugzeuge?
    • Warum nicht LKW?
    • Warum nicht Baumaschinen?
    • Warum fängt man nicht mit einer Hubraumbegrenzung viel früher an?
    • Warum wird z. B. alles über 2 Liter Hubraum ab 2020 nicht mehr zugelassen?
    • Warum nicht Tempo 120 sofort?
    • Warum nicht SUV und White Vans sofort mit Sondersteuern und Tempolimit ausbremsen?
    • Warum nicht etwas Positives, z.B. Fahrscheinloser ÖPNV?
    • Warum nicht ein LKW-Tempolimit für alle LKW über 2,2 Tonnen?

    Ideen und Ansätze gäbe es genug.

    Aber allem voran: Warum hält man, wenn man sich eine solche Forderung ins Poesiealbum schreibt, an einer Braunkohleförderung in NRW bis 2045
    fest und konterkariert damit eine solche Forderung massiv? Ob wir das erfahren werden?

    Die Energiewende ist ins Stocken geraten in Deutschland! Es wäre primäre Aufgabe, diese voran zu treiben, statt sich um ungelegte Eier zu kümmern, die den eigenen Namen in die Schlagzeilen bringen, ohne Vorteile zu bieten. Wenn die Grünen wirklich etwas tun wollen, sollten sie sich umgehend darum kümmern, die Energiegewinnung aus fossilen Energieträgern einzudämmen, und wenn das geschafft ist, ja dann ist die Bilanz eines E-Autos wirklich toll!

  • PIRAT Patrick Breyer vs. EU-Kommission: EuGH fällt Grundsatzurteil über Transparenz der europäischen Justiz

    Am nächsten Montag, 26. September, verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über die Klage des Abgeordneten der Piratenpartei Dr. Patrick Breyer aus Schleswig-Holstein gegen die EU-Kommission auf Offenlegung gerichtlicher Schriftsätze (Az. C-213/15 P): Darf die Öffentlichkeit erfahren, wie demokratisch gewählte Regierungen und private Kläger vor dem höchsten EU-Gericht agieren und argumentieren, gerade wenn Grundrechte oder wichtige Grundsatzfragen zur Entscheidung anstehen? Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Frage entscheidet die Große Kammer des Gerichtshofs.

    Im Februar 2016 entschied Luxemburg in erster Instanz, dass die EU-Kommission den Schriftverkehr vor Gericht nach Verfahrensabschluss offenlegen muss, dass die Parteien während eines laufenden Verfahrens aber nicht zur Weitergabe von Informationen nach außen berechtigt seien (Az. T-188/12). Mit diesem Urteil waren beide Seiten unzufrieden: Die EU-Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, will mit ihrer Berufung auch eine nachträgliche Offenlegung der schriftlichen Argumentation und Anträge in EU-Gerichtsverfahren verhindern. PIRAT Breyer, unterstützt von Finnland und Schweden, will dagegen die in erster Instanz verfügte Geheimhaltungspflicht während laufender Prozesse kippen und veröffentlicht – trotz einer in erster Instanz verhängten Strafe – die im Verfahren gewechselten Schriftsätze weiter im Internet.

    Kläger Breyer, der bis zu seiner Wahl in den Landtag selbst als Richter tätig war, erklärt: „Es geht in diesem Grundsatzprozess nicht nur um die Transparenz der EU-Justiz als europäisches Verfassungsgericht, sondern um Pressefreiheit und die demokratische Kontrolle von Regierungen. Sollen Presse und Öffentlichkeit in Grundsatzprozessen mit weitreichenden Folgen für jeden Bürger künftig vor vollendete Tatsachen gestellt werden? Keine Berichterstattung, bis die mündliche Verhandlung den Prozess abschließt? Meine Überzeugung ist, dass Entscheidungen des obersten EU-Gerichts nicht zu Geheimverfahren werden dürfen! Gerichtsverfahren ›unabhängig von jedem äußeren Einfluss‹ führen zu wollen, widerspricht dem Grundgedanken der demokratischen Kontrolle und der Pressefreiheit.“

    Mit seiner Klage will Breyer erfahren, mit welchen Argumenten vor einigen Jahren um Österreichs Pflicht zur Umsetzung der später gekippten EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gerungen wurde. Für Aufsehen sorgte das Verfahren, als die EU-Kommission von Kläger Breyer erfolglos verlangte, seine Klageschrift und ihre Klageerwiderung wieder aus dem Internet zu löschen.

    Weitere Informationen und Verfahrensdokumentation: http://www.patrick-breyer.de/?p=561245

  • PIRATEN zu CETA: Wer hat uns verraten?

    »Vorratsdatenspeicherung und CETA zeigen, dass in der SPD Überwacher und Konzernlobbyisten die Fäden in der Hand halten und Bürgerinteressen mit Füßen getreten werden«, prangert der Vorsitzende Patrick Schiffer von der Piratenpartei Deutschland die heutige Entscheidung des SPD-Konvents an.

    »Wie kann eine Partei glaubwürdig über geheim ausgehandelte Abkommen abstimmen, wenn sie selbst hinter verschlossenen Türen berät und die Öffentlichkeit ausschließt? Heute hat sich die SPD eindeutig gegen Umweltverbände, Gewerkschaften und die Zivilgesellschaft gestellt. Uns ist besonders wichtig, dass CETA ein veraltetes Urheberrecht zementiert und Datenschutz zum Handelshemmnis zu degradieren droht.

    Die von den SPD-Bossen geforderten Nach-Verhandlungen sind Augenwischerei, weil CETA zunächst unverändert in Kraft treten soll und die zentralen Problemen ohnehin außen vor bleiben: die Sonderrechte für Konzerne und die Beschneidung der demokratischen Entscheidungsspielräume der Volksvertretungen. Wir PIRATEN werden weiter dafür kämpfen, die Ratifizierung zu stoppen!«

  • Patrick Schiffer und Bruno Kramm zur AGH-Wahl in Berlin

    Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, zum gestrigen Wahlergebnis der Piratenpartei Berlin:

    »Dieses Ergebnis enttäuscht uns alle sehr. Die derzeitige politische Stimmungslage macht es zukunftsorientierten Parteien wie uns nicht leicht, sich zu behaupten. Den Trend nach oben haben wir auch in Berlin noch nicht einleiten können. Wir müssen uns neu aufstellen, noch viel stärker angreifen und unser Können unter Beweis stellen. Die Berliner PIRATEN trifft keine alleinige Verantwortung für dieses Ergebnis. Ich weiß, dass wir uns auf Bundesebene wieder viel stärker ins Gespräch bringen müssen, und diese Herausforderung habe ich angenommen.«

    Bruno Kramm, Landesvorsitzender und Spitzenkandidat der PIRATEN in Berlin:

    »Trotz riesengroßem Engagement der Berliner PIRATEN und einem überwiegend positiven Feedback an den Infoständen, ist es uns nicht gelungen, uns gegen den medial inszenierten Abgesang zu stemmen. Für uns in Berlin bedeutet das: Zurück in die ausserparlamentarische Opposition und für das Zukunftslabor der Teilhabe und Emanzipation zu kämpfen.«

  • EuGH spricht Urteil im WLAN-Prozess: PIRATEN fordern Reform

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute sein Urteil in der Klage des Gautinger Gemeinderats und PIRATEN-Mitglieds Tobias McFadden zur WLAN-Störerhaftung gesprochen. In seinem Richterspruch ist der EuGH der Empfehlung des Generalanwalts nicht in seiner Gesamtheit gefolgt. Auf der heutigen Pressekonferenz in Berlin haben Tobias McFadden, Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern als Klageunterstützung, Patrick Schiffer, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, und Bruno Gert Kramm, Landesvorsitzender der Berliner PIRATEN, Stellung bezogen.

    Aus dem EU-Parlament zugeschaltet war die Europaabgeordnete der PIRATEN, Julia Reda, die ihre Einschätzung auch vor dem Hintergrund der neuerlichen Forderung von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker nach einem flächendeckenden WLAN in Europa, gab: »Das Urteil zeigt: Keine Digitalstrategie kommt daran vorbei, die Probleme des Urheberrechts anzugehen. Noch gestern hat EU-Kommissionspräsident Juncker uns versprochen, bis 2020 werden alle europäischen Städte und Dörfer mit freiem WLAN versorgt. Heute macht die Komplexität des Urheberrechts diesem Ziel bereits einen Strich durch die Rechnung: Denn wenn das freie WLAN auch für Geflüchtete und BesucherInnen zugänglich sein soll, wie von der Kommission angekündigt, kann ein Passwortschutz keine Lösung sein.«

    Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei, reagiert empört auf das Urteil: »Dieses Urteil schützt zwar WLAN-Anbieter vor Schadensersatzansprüchen, jedoch ist der geforderte Passwort- und Identifizierungszwang vorgestrig und ein technologiefeindlicher Kniefall vor der Urheberrechtslobby. Nach dieser Logik müssten auch Telefonzellen und Briefkästen mit einem Identifizierungszwang versehen werden. Bundesregierung und EU-Kommission müssen diesen Angriff auf offene passwortfreie Internetzugänge abwehren und die gesetzlichen Regelungen ändern.

    Ein Identifizierungszwang ist völlig untauglich, um Urheberrechtsverletzungen zu verhindern. Denn auch bei Vergabe eines Passworts ist nicht rückverfolgbar, welcher WLAN-Nutzer eine konkrete Urheberrechtsverletzung begangen hat. Statt offenes WLAN zu verbieten, sollte man den Urhebern beispielsweise durch die Einführung einer Pauschalvergütung ähnlich der Geräteabgabe entgegenkommen und privates Filesharing im Gegenzug legalisieren.«

    Tobias McFadden erläutert: »Das Urteil ist nicht Fisch, nicht Fleisch. Ich sehe es als Teilerfolg für mein Verfahren an, das jetzt am Landesgericht München weiter geht. Das Urteil wirft mehr Fragen auf, als es beantwortet. Der Kampf für Freie Netze wird jetzt erst richtig beginnen!«

    Ein Zusammenschluss verschiedener Verbände warnte den Europäischen Gerichtshof vor „schwerwiegenden Konsequenzen“, sollte er die Schließung offener WLAN-Hotspots verlangen. Die Electronic Foundation (EFF), Mozilla, die Digitale Gesellschaft und andere weisen darauf hin, dass offene Netze Rettungsdienste unterstützen, im Katastrophenfall hilfreich sind sowie Innovation unterstützen.

  • Kommissionspläne für die Urheberrechtsreform sind ein Angriff auf den Hyperlink

    Kommissionspläne für die Urheberrechtsreform sind ein Angriff auf den Hyperlink

    Den heute von EU-Kommissar Günther Oettinger präsentierten Plan für die EU-Urheberrechtsform kommentiert Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, wie folgt: »Kommissar Oettingers rückschrittliche Pläne wären eine Katastrophe für das Internet. Er hat die Urheberrechtsform von Wirtschaftsinteressen vereinnahmen lassen und die Bedürfnisse von Künstler*innen und Nutzer*innen ignoriert. Der zum Scheitern verurteilte Versuch, das Internet an analoge Geschäftsmodelle anzupassen, wird verheerenden Kollateralschaden anrichten.“

    »Das geplante EU-Leistungsschutzrecht schränkt die Meinungsfreiheit ein und schadet sowohl kleinen Verlagen als auch innovativen Startups. Dabei ist bereits absehbar, dass letztendlich niemand davon profitieren wird: Internetplattformen und deren Nutzer*innen werden aufhören, mit Anreißern oder Vorschaubildern auf europäische Nachrichtenseiten zu verlinken, wenn diese lizenzpflichtig werden. Mautstationen auf den Zubringern zu europäischen Zeitungsartikeln zu errichten, wird aber nicht sinkende Einnahmen aus dem Zeitungsverkauf wettmachen, sondern vielmehr auch ihre Digitalangebote sabotieren.“

    „Oettingers Beteuerung, Endverbraucher hätten nichts zu befürchten, ist irreführend. Auf sozialen Netzwerken geteilte Links beinhalten heutzutage automatisch einen Anreißer, der dem Vorschlag zufolge künftig lizenzpflichtig wäre – selbst 20 Jahre nach Veröffentlichung des Artikels. Eine Ausnahme für Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Es wäre somit illegal, ohne Lizenzvereinbarung einen Zeitungsartikel von 1996 bei Facebook zu verlinken. Juncker strafte Oettingers Dementi sogar in seiner Rede zur Lage der Union Lügen: Er forderte darin Einnahmen für Verlage, „egal ob [ihre Inhalte] per Kopiermaschine veröffentlicht oder im Netz verlinkt werden.“

    „Das Europaparlament hat ein EU-Leistungsschutzrecht in seinen Beschlüssen zum digitalen Binnenmarkt bereits mehrmals abgelehnt. Das muss es nun wieder tun. Abgeordnete aller Fraktionen haben bereits unisono Widerspruch angekündigt.“[1]

    „Es bleibt aber nicht nur beim Angriff auf den Hyperlink: Neue Pflichten für Internetseiten, auf denen Nutzer*innen Inhalte hochladen können, könnten sowohl für europäische Startups als auch Community-basierte Plattformen wie Wikipedia zur Existenzbedrohung werden. Vizepräsident Ansips Ankündigung, das diskriminierende Geoblocking müsse abgeschafft werden, bleibt unerfüllt: Digitale Binnengrenzen werden weiterhin zahlungswillige Europäer*innen von Online-Videotheken aussperren. Die Stimmen einer halben Million Menschen, die die Panoramafreiheit für ganz Europa forderten, wurden ignoriert.“

    „Der einzige Lichtblick sind die vorgeschlagenen Vereinfachungen für Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Archive. Doch weder diese, noch die auf den letzten Drücker aus dem Hut gezauberte Idee von öffentlichem WLAN in europäischen Städten, können die katastrophalen Pläne aufwiegen.“

  • Julia Reda zum Angriff auf den Hyperlink: Urteil des Europäischen Gerichtshofs

    Julia Reda, Europaabgeordnete der Piratenpartei, zeigt sich besorgt über das heutige Urteil des EuGH in der Sache „GS Media„: »Es droht eine Abmahnwelle für Links. Der EuGH schränkt die Linkfreiheit in Europa ein – damit drohen auch Beschränkungen der Kommunikationsfreiheit im Internet. Gewerbliche Betreiber von Internetseiten haben laut diesem Urteil die Pflicht, den urheberrechtlichen Status von sämtlichen Inhalten auf Websites zu überprüfen, auf die sie verlinken.

    Die Annahme des Gerichthofs, sie würden in voller Kenntnis davon handeln, wenn sie einen Link setzen, ist absolut realitätsfremd – vor allem, nachdem er selbst darlegt, wie schwierig eine derartige Feststellung in der Praxis meist ist. Aber das Urteil nimmt auch Privatnutzer vom Risiko vielfacher Abmahnungen nicht aus: Sobald sie Kenntnis von Urheberrechtsverletzungen erlangen, müssen sie Links darauf entfernen.«

    Reda sieht eine Parallele zum Vorschlag für ein EU-Leistungsschutzrecht, der nächste Woche in Straßburg präsentiert werden soll: »Kommissar Oettinger plant mit dem EU-Leistungsschutzrecht bereits den nächsten Angriff auf den Hyperlink. Entgegen seinen anderslautenden Behauptungen sieht der bisher bekannte Entwurf des Gesetzes keinerlei Ausnahme für Privatpersonen vor. Doch selbst wenn nur soziale Internetplattformen wie Twitter, Facebook und Pinterest das Ziel wären: Dort üben Nutzerinnen und Nutzer heutzutage ihre Linkfreiheit aus.

    Es würde selbstverständlich Konsequenzen für die Linkfreiheit nach sich ziehen, diese Plattformen zu Zahlungen an Nachrichtenverlage zu zwingen, wenn ihre User Verweise auf Zeitungsartikel teilen – was derzeit automatisch zur Anzeige eines Snippets führt. Es ist viel wahrscheinlicher, dass diese Plattformen dann beispielsweise Geoblocking für Hyperlinks auf EU-Nachrichtenseiten einführen würden, als dass sie den Wünschen der Verleger nachkommen. Die Meldung ‚Dieser Link ist in deinem Land nicht verfügbar‘ könnte damit zum Alltag werden«, warnt Reda.