Autor: Borys

  • Kritik am Asylgipfel: PIRATEN fordern humane Asylpolitik

    Kritik am Asylgipfel: PIRATEN fordern humane Asylpolitik

    +++ Asyl ist keine Gefälligkeit, sondern Menschenrecht +++ PIRATEN kritisieren Abschottung, Isolation und Rückführungen +++

    Am Mittwoch beraten Bund und Länder beim Asylgipfel über die Finanzierung und letztlich auch vermehrte Abschiebung von Geflüchteten. Neben der Finanzierungsfrage und der Erklärung weiterer Staaten als sichere Herkunftsländer offenbart ein internes Papier aus dem Kanzleramt jetzt zusätzliche Maßnahmen. Es soll nun unter anderem schnellere Abschiebungen, verlängerte und erweiterte Abschiebehaft sowie Abschiebungen während laufender Ermittlungsverfahren geben.

    Die Vorsitzende der Piratenpartei, Anne Herpertz, findet deutliche Worte für die Pläne:

    „Die Antwort auf strittige Finanzierung von Geflüchteten darf niemals Abschiebung sein! Statt in finanziellen Fragen auf die Länder und Kommunen zuzugehen, greifen Bundesminister:innen auf scheinbar „alt bewährte Mittel“ zurück: Repression bei Asylverfahren und Rückführung von Schutzsuchenden. Die Vorschläge müssen als das bezeichnet werden, was sie sind: menschenfeindlich. Asyl ist kein Nice-To-Have, sondern Menschenrecht. Statt sich auf Rückführungen zu konzentrieren sollte endlich über humane Standards für Geflüchtete diskutiert werden.“

    Auch mit Blick auf die Vorschläge der EU-Kommission zeigt sich Anne Herpertz angewidert:

    „Die Pläne aus Deutschland reihen sich passend in die geplante Asylpolitik der EU ein – Abschottung, Isolation und Abschiebungen. Mit Asylverfahren und Lagern außerhalb der europäischen Außengrenzen versucht die EU-Kommission gezielt, menschenrechtliche Standards in der EU zu umgehen. Politik darf nicht auf die Senkung der Zahl von Asylbewerber:innen als Ziel haben, sondern muss den Schutz der Menschenrechte in den Vordergrund stellen. Eine Fokussierung auf Rückkehr und Abweisung untergräbt den eigentlichen Sinn von Asyl. Es braucht außerdem langfristige Lösungen, um Fluchtursachen zu adressieren. Die Europäische Union muss endlich ihren moralischen Werten gerecht werden!“

  • Wissenschaftlicher Dienst des Rates der EU warnt vor Grundrechtswidrigkeit

    Wissenschaftlicher Dienst des Rates der EU warnt vor Grundrechtswidrigkeit

    +++ Dienst äußert starke Bedenken zu Chatkontrolle und Altersverifizierung +++ Nancy Faeser muss Irrfahrt in die Massenüberwachung beenden +++

    Ähnlich wie das Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestags hält auch der Dienst des Rates der EU die Entwürfe zur Chatkontrolle (CSAR) für grundrechtswidrig, wie ein Dokumentenleak bestätigt. Der Vorschlag der EU-Kommission, E-Mail- und Messenger-Anbieter zu zwingen, alle privaten Nachrichten nach mutmaßlich illegalem Material zu durchsuchen und der Polizei zu melden, ist laut der Analyse des Dienstes sehr wahrscheinlich nicht mit der Grundrechtecharta der Europäischen Union vereinbar. Das Gutachten äußert ganz enorme Bedenken hinsichtlich einer anlasslosen, generalisierten Überwachung privater Kommunikation. Auch eine verpflichtende Altersprüfung bei Kommunikationsdiensten hält der Dienst für grundrechtswidrig, da entweder zwingend biometrische Daten gesammelt würden oder eine Identifizierung über Ausweisdokumente im Netz notwendig wäre.

    Anne Herpertz, Vorsitzende der Piratenpartei Deutschland, richtet sich explizit an Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

    „Das Gutachten des Rates muss im Innenministerium zu einem unmittelbaren Umdenken führen. Wer wider besseres Wissen über eine grundrechtswidrige Praxis noch immer an der Chatkontrolle festhalten will, verachtet die Grundrechte aller EU-Bürger:innen. Ich frage mich, wie viele Gutachten, Kritiken und Hinweise es noch braucht, um die Bundesinnenministerin von ihrer Irrfahrt in die Massenüberwachung abzubringen.“

    „Notwendig ist daher ständiger Protest der europäischen Bürger:innen gegen dieses Unterfangen. Wir werden uns nicht anlasslos und massenhaft überwachen lassen.“

    so Herpertz weiter.

    „Stattdessen sollte sich die Politik damit beschäftigen, wirklich effiziente und sinnhafte Lösungen zum Schutz von Kindern, zur Unterstützung von Betroffenen und für eine erfolgreiche Strafverfolgung zu beschließen. Mit einer grundrechtswidrigen Praxis, welche das digitale Briefgeheimnis aller verletzt, und die letztendlich am EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen.“

  • Globaler Gesundheitsnotstand beendet, Bedrohung hält an

    Globaler Gesundheitsnotstand beendet, Bedrohung hält an

    +++ Die AG Gesundheit + Pflege warnt vor Leichtfertigkeit +++ Corona auch in der Nachspielzeit noch gefährlich +++

    Am 5. Mai erklärte Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus, Chef der Weltgesundheitsorganisation WHO, den globalen Gesundheitsnotstand durch Covid-19 für beendet. [1]

    Oliver Ding, Mitglied der AG Gesundheit + Pflege, schätzt ein: „Dr. Tedros erklärt nicht, dass die Bedrohung durch den munter mutierenden Erreger SARS-CoV-2 vorbei wäre. Es wird nur der akute globale Gesundheitsnotstand für beendet erklärt. Die WHO gibt damit den einzelnen Staaten mehr Eigenverantwortung bei Prävention und Management von Covid-19. Einer der Gründe, warum die Pandemie ins 4. Jahr gehen musste, war aber, dass diese Eigenverantwortung i.d.R. vor allem in Tatenlosigkeit und Inkompetenz mündete. Das wird jetzt nicht besser werden, zumal viele Staaten – auch Deutschland – zuletzt überhaupt nicht mehr auf die Warnungen der WHO hörten, sondern jede einzelne Schutzschicht wegfegten. Von denen, die nicht mehr als Überschriften lesen, wird Dr. Tedros‘ Aussage bereits aus dem Zusammenhang gerissen.

    Nachdem zuerst der gesellschaftliche Zusammenhalt mit dem Verweis auf Eigenverantwortung eingestellt wurde, sind längst die verbliebenen eigenverantwortlichen Schutzmaßnahmen unter Beschuss. Diejenigen, die weiter FFP2-Maske tragen, erleben dies nahezu täglich durch Provokationen und Anfeindungen. Die Akzeptanz wird nun weiter zurückgehen.

    Da wir aber wissen, dass die Bedrohung durch SARS-CoV-2 nicht einfach deklaratorisch endet und die nächste Pandemie schon um die Ecke lugt, haben wir Gesundheitspiraten mehrere Anträge für den kommenden Bundesparteitag gestellt, die den Gesundheitsschutz für künftige Pandemien und die adäquate Versorgung von durch Covid-19 schwer erkrankten Menschen [2], [3], [4], [5], [6] sicherstellen sollen.“

    Quellen:
    [1] https://twitter.com/WHO/status/1654477139620638722
    [2] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP004
    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP005
    [4] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP006
    [5] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP003
    [6] https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2023.1/Antragsportal/WP002

  • PIRATEN fordern Amnestie: Drogengebrauchende gehören nicht hinter Gitter

    PIRATEN fordern Amnestie: Drogengebrauchende gehören nicht hinter Gitter

    Das BtmG hingegen gehört in die Tonne!

    Das Thema Drogenpolitik – die Stigmatisierung der Drogengebrauchenden, die durch Verbote ins Elend getrieben werden und als Folge verurteilt in den Haftanstalten landen – all das existiert schon seit Jahrzehnten. Menschen, die Substanzen gebrauchen, die von der Allgemeinheit politisch motiviert geächtet sind, werden kriminalisiert und gesellschaftlich ausgeschlossen.

    Expert:innen haben wieder und wieder eine Abkehr von dieser menschenfeindlichen Politik gefordert, denn mit dieser schreienden Ungerechtigkeit der Strafverfolgung von drogengebrauchenden Menschen setzt sich der Staat über das Grundgesetz (Artikel 2, Absatz 1) hinweg.

    Wir PIRATEN haben die kontrollierte Legalisierung und Entkriminalisierung seit Jahren im Grundsatzprogramm und setzen uns für eine Änderung dieser menschenfeindlichen Politik ein. Deshalb fanden wir, das wäre ein Thema für den Petitionsausschuss des Bundestages und starteten unsere Petition zunächst hier. Nach monatelangem Warten bekamen wir vom Ausschussdienst eine Antwort mit der Aussage: „Wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgelehnt!“

    Sabin Schumacher, Einreicherin der Petition und Themenbeauftragte für Sucht-und Drogenpolitik der Piratenpartei Baden-Württemberg, fragt sich:

    „Wie kann das sein? Wie können Mitarbeitende und Fachausschüsse Petitionen bearbeiten und ohne dass Unterschriften gesammelt wurdenvon vornherein nach eigenem Ermessen bestimmen, was „Erfolg“ haben wird und was nicht? Das wirkt wie ein Filter, der nicht genehme Petitionen bereits im Vorfeld blockieren soll.“

    Christine Zander, Miteinreicherin und Vorstandsmitglied der Piratenpartei Hamburg zeigt sich erzürnt:

    „Für uns bedeutet die Antwort: Das interessiert die Politik nicht. Die vielen Menschen, die wegen Drogengebrauchs hinter Gittern sind, sind der Regierung egal!“

    Friedhelm Michina, ebenfalls Miteinreicher von der Piratenpartei-Altona sieht darin ein systematisches Problem:

    „Eine derartige Vorauswahl von Petitionen erstickt jegliche demokratische Mitsprache im Keim, wenn nur politisch erwünschte Petitionen an den Petitionsausschuss gehen. Welche Möglichkeiten der Teilhabe bleibt Menschen hier überhaupt? Wie können Menschen politisch mitreden, wenn die Politik nicht gewillt ist, ihnen zuzuhören?“

    Deshalb gehen wir mit unserer Petition nun den Weg über die Plattform Campact. Wir werden versuchen, Eure Unterschriften Gesundheitsminister Karl Lauterbach zu übergeben, dessen Fachausschuss unsere Petition von vornherein nicht zulassen wollte. Zeigen wir gemeinsam, dass der Ausschuss mit seiner Ablehnung nicht recht hatte!

    Damit Drogengebrauchende, die aktuell inhaftiert sind, endlich ihre Freiheit zurückerhalten und nicht noch mehr Menschen im Kontext ihres Drogengebrauchs ins Gefängnis müssen, benötigen wir zur Erreichung des Quorums von 50.000 Unterschriften noch jede Menge tatkräftige Unterstützung. Deutschland muss sich von der Prohibition abwenden und seine Drogenpolitik unter Achtung und Wahrung der Grund- und Menschenrechte in allen Bereichen umsetzen. In dieser Hinsicht ist seitens der Regierung unter der Federführung von Gesundheitsminister Karl Lauterbach bisher nichts in Planung. Drogengebrauchende anderer Substanzen sollen und werden weiterhin unter dem Damoklesschwert der Strafverfolgung in Angst und Schrecken leben. Weiterhin werden Nutzerinnen und Nutzer von Substanzen hinter Gitter landen. Weiterhin werden Leben durch eine Gesetzgebung zerstört.

    Bitte unterzeichne und verbreite unsere Amnestie-Petition!

    https://weact.campact.de/petitions/grundgesetz-artikel-2-absatz-1-achten-drogengebrauchende-menschen-gehoren-nicht-hinter-gitter?share=ef55edd6-49d8-48a3-a452-48d778d4dcd2&source=copy_email&utm_medium=recommendation&utm_source=copy_email

  • Einladung zum BPT23.1 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Einladung zum BPT23.1 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Ahoi PIRATEN,

    hiermit laden wir Dich herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2023.1 der Piratenpartei Deutschland in der Movement Dance Academy, Breiter Weg 20, 39104 Magdeburg ein.

    Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 24. Juni 2023, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, dem 25. Juni 2023, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten.

    Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 9:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    • TOP 1: Eröffnung durch den Vorstand, Begrüßung und Gastreden
    • TOP 2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
    • TOP 3: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    • TOP 4: Satzungsänderungsanträge / Satzungsbeiordnungsanträge
    • TOP 5 : Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    • TOP 6: Diskussion & Beschluss des „Gemeinsamen europäischen Wahlprogramms zur Europawahl 2024“
    • TOP 7: Schließen des Parteitages und Verabschiedung

    Die Versammlung wird an geeigneten Stellen unterbrochen, um die Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 durchzuführen.

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird spätestens zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands und auf der Webseite des Parteitages veröffentlicht. Dort findest Du auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten oder anstehende Anträge.

    Die Anträge auf Satzungsänderungs-, Satzungsbeiordnungs- oder Programmanträge sind dann fristgerecht eingegangen, wenn sie bis zum 5. Mai 2023 um 23:59 Uhr beim Bundesvorstand eingereicht sind und von insgesamt fünf Piraten beantragt wurden. Anträge können ab sofort im Antragsportal oder per E-Mail an antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.

    Sonstige Anträge und Positionspapiere werden ebenfalls eingereicht, indem sie an oben genannte Mailadresse geschickt werden. Eine Frist gibt es hierfür nicht.

    Bitte beachte, dass Du nur stimmberechtigt bist, wenn Du alle Deine Mitgliedsbeiträge entrichtet hast.
    Dazu hast du verschiedene Möglichkeiten:

    Bei Unklarheiten wende Dich bitte an Deinen Landesvorstand oder direkt an beitrag@piratenpartei.de. Im Zweifel ist ein Zahlungsbeleg über den von Dir entrichteten Mitgliedsbeitrag hilfreich.

    Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Deine Adresse oder Deine Kontaktdaten haben sich geändert? Dann kontaktiere bitte Deine Landesmitgliederverwaltung oder die Bundesverwaltung unter mitglieder@piratenpartei.de.

    Wir wollen dieses Mitgliederanschreiben nutzen und dir weitere Informationen unter piratenpartei.de/informationen-bpt-einladung231 zukommen lassen zu den Themen:

    • BPT-Orga
    • Europawahl 2024
    • Parteienfinanzierung
    • BEO (Basis-Entscheid – Online)
    • Mitgliederverwaltung
    • Spenden

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße,

    Dein Bundesvorstand

  • Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Einladung zur Aufstellungsversammlung zur Europawahl 2024 am 24. und 25. Juni in Magdeburg

    Ahoi PIRATEN,

    hiermit laden wir Dich herzlich zur Aufstellungsversammlung für die Europawahl 2024 ein. Die Aufstellungsversammlung findet zeitgleich (Beginn Samstag, dem 24. Juni 2023, um 10:00 Uhr, Ende voraussichtlich am Sonntag, dem 25. Juni 2023, um 18:00 Uhr) mit dem Bundesparteitag 23.1 der Piratenpartei Deutschland in der Movement Dance Academy, Breiter Weg 20, 39104 Magdeburg statt.

    Der Bundesvorstand hat in seiner außerordentlichen Sitzung am 4. April 2023 gemäß EuWG §8(2) die Aufstellung einer gemeinsamen Liste für alle Länder (»Bundesliste«) beschlossen. Hierfür suchen wir Kandidierende, die sich für diese gemeinsame Liste aufstellen lassen. Auf der Seite zum Bundesparteitag haben wir die Möglichkeit geschaffen, sich bereits jetzt vorzustellen. Bitte besuche hierzu wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2023.1/Kandidatur.

    Wenn Du kandidieren möchtest, musst Du Deine Wählbarkeitsbescheinigung mitbringen!

    Stimmberechtigt sind die Parteimitglieder, die §6 des Europawahlgesetzes erfüllen und nicht nach §6a vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Zur Akkreditierung wird ein gültiges Ausweisdokument und für Unionsbürger ein Nachweis über den Wohnsitz in der EU benötigt. Am Besten bringst Du Deinen Personalausweis oder Deinen Reisepass mit Meldebescheinigung mit!

    Die vorläufige Tagesordnung für die Aufstellungsversammlung:

    • TOP 1: Eröffnung der Aufstellungsversammlung durch den Bundesvorstand
    • TOP 2: Wahl der Versammlungsämter (Versammlungsleitung, Wahlleitung, Protokoll)
    • TOP 3: Formalia
    • TOP 4: Wahl des Schriftführers und der zwei Personen, die neben dem Versammlungleiter die Versicherung an Eides statt gemäß EuWO §32 Abs.4 Nr 3  abgeben
    • TOP 5: Frage, ob ein Versammlungsteilnehmer die Mitgliedschaft oder das Wahlrecht eines Akkreditierten Teilnehmers bezweifelt
    • TOP 6: Beschluss der Tages- und Geschäftsordnung
    • TOP 7: Beschluss über die Vorstellungsreihenfolge
    • TOP 8: Beschluss über das Wahlverfahren
    • TOP 9: Wahl der Bewerber für den Wahlvorschlag gemäß Wahlordnung
      • Vorstellung der Bewerber (maximal 10 Minuten pro Kandidat)
      • Fragerunde
      • Wahlgang/Wahlgänge
    • TOP 10: Formalia
    • TOP 11: Schließung der Aufstellungsversammlung

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen. Zeitgleich findet am selben Ort ein Bundesparteitag statt, auf dem wir das Programm beschließen wollen. Die Versammlungen werden jeweils zu passenden Zeitpunkten unterbrochen, um zur jeweils anderen Veranstaltung zu wechseln.

    Hast Du Fragen zu Deiner Mitgliedschaft? Deine Adresse oder Deine Kontaktdaten haben sich geändert?  Dann kontaktiere bitte Deine Landesmitgliederverwaltung oder die Bundesverwaltung unter mitglieder@piratenpartei.de.

    Wir freuen uns auf Dich!

    Viele Grüße,
    Dein Bundesvorstand

  • Chatkontrolle im LIBE-Ausschuss: PIRATEN fordern klare rote Linien!

    Chatkontrolle im LIBE-Ausschuss: PIRATEN fordern klare rote Linien!

    Am heutigen Tag wurde der Berichtsentwurf des Berichterstatters Javier Zarzalejos zur Chatkontrolle (CSAR) offiziell im LIBE-Ausschuss (bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres) vorgestellt und diskutiert. Vor einigen Tagen äußerte sich bereits der Europaabgeordnete der PIRATEN, Patrick Breyer, ausführlich zum Bericht und dessen fatalen Auswirkungen.

    Anne Herpertz, Bundesvorsitzende der Piratenpartei, kommentiert den Entwurf:

    „Der Berichtsentwurf geht nur wenige Schritte in die richtige Richtung, er ist leider in Teilen noch fataler als der Entwurf der EU-Kommission. Positiv hervorzuheben ist die Einrichtung eines beratenden Forums für Betroffene sexueller Gewalt. Was es trotzdem endlich braucht, sind rote Linien: Es darf keine verpflichtende, wahllose Durchsuchung privater Kommunikation geben. Es ist auch notwendig, dass Client-Side-Scanning sowie Metadaten-Kontrolle endgültig vom Tisch kommen. Altersverifizierungen machen es allen im Internet unmöglich, anonym zu bleiben und sind deshalb ebenso abzulehnen. Apps zu zensieren, indem Minderjährige keinen Zugang mehr zu ihnen bekommen sollen, ist jenseits einer akzeptablen und adäquaten Antwort. Der Bericht möchte sogar entgegen der EU-Kommission, dass Nutzende nicht informiert werden, wenn ihre Kommunikation (auch fälschlicherweise) an Behörden gemeldet wurde.“

    Zur allgemeinen Debatte rund um den Schutz von Kindern vor sexueller Belästigung und Missbrauch kommentiert Anne Herpertz weiter:

    „In der Diskussion rund um den Entwurf gibt es ein grundlegendes Missverständnis: Niemand richtet sich gegen Kinderschutz, wenn entscheidende Maßnahmen des Entwurfs abgelehnt werden. Die Frage, die beantwortet werden muss, ist, ob die Maßnahmen überhaupt wirksam sind und inwieweit sie mit Grundrechten, insbesondere denen von Kindern, vereinbar sind. Und genau das sehen wir PIRATEN nicht. Mit einem Gesetz, welches gegen die EU-Grundrechtecharta verstößt und das vor dem EuGH scheitern wird, ist niemandem geholfen. Soziale Missstände lassen sich nicht einfach durch technische Lösungen wegwischen. Die bei der Fehleranfälligkeit zu erwartenden exorbitanten falsch-positiven Verdächtigungen verhindern am Ende effektive Strafverfolgung. Uns PIRATEN geht es um effektiv wirksamen Kinderschutz ohne grundrechtsverletzende Massenüberwachung.“

     

  • Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Gesundheitspiraten erklären Pro und Contra der elektronischen Patientenakte

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei hat einige Kritikpunkte zur ePa (Elektronische Patientenakte) diskutiert. Wir sagen klar: Herr Lauterbach, Sie haben noch eine Menge Arbeit vor sich. Wir beleuchten kritisch, wie mit der ePa und damit mit der älteren Bevölkerungsgruppe, den Arztpraxen und Ärzt:innen, sowie der benötigten Technik umgegangen wird.

    Das Internet im Alter

    Allgemein gibt es ein großes Defizit in der Informationsbeschaffung zur ePa für Ü-70 jährige. Laut Statista benutzen 37% weder Smartphone, noch andere Smartgeräte [1]. Auch wenn der Anteil der „Silver Surfer“ zuletzt gewachsen ist, muss davon ausgegangen werden, dass der Mensch das Internet mit steigendem Alter weniger nutzt. Gerade deshalb fordern wir schon länger einen Wandel in der Altenbildung (Geragogik), um auch den älteren Menschen mediale Teilhabe zu ermöglichen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit lässt verlauten, dass seit dem 1. Januar 2021 Krankenkassen ihren Versicherten eine App anbieten, mit welcher diese Zugang zur ePA erlangen [2]. Aber wie soll dies für „Nichtnutzer“ moderner Medien funktionieren? Das wirft große Fragen auf. Auch bei unserer Recherche zur ePA sind wir darauf gestoßen, dass trotz digitaler Einbindung der ePA schriftlich bei der eigenen Krankenkasse widersprochen werden muss. Hier informiert das Bundesgesundheitsministerium nicht genug und klärt Bürgerinnen und Bürger nicht auf.

    Hier ein Beispiel eines Musterwiderrufs, den Sie mittels Briefpost per Einschreiben an ihre Krankenkasse schicken können:

    „Hiermit widerspreche ich dem Anlegen einer elektronischen Patientenakte zu meiner Person. Eine eventuell bereits angelegte elektronische Patientenakte bitte ich zu löschen.“

    Auch können Sie sich entweder beim gesetzlichen Krankenkassenverbund oder der Verbraucherschutzzentrale Unterstützung im Umgang mit der ePA suchen.

    Technik in den Arztpraxen

    Damit die Technik in den Arztpraxen funktioniert, müssen sich diese einen durch die GEMATIK zertifizierten VPN-Router anschaffen. Technisch wird die ePA durch das „sichere Netz der Kassenärztlichen Vereinigungen“, dem KVSafenet, umgesetzt.

    Wie funktioniert das und was ist das?

    „Einfach“ formuliert werden durch das Einsetzen eines „Hardware VPNs“ die Praxisverwaltungssoftware (PVS) von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern an ein Serverbackbone angebunden. Hierfür wird der durch die GEMATIK zugelassene VPN-Router in der Praxis installiert, welcher mit seinem Gegenstück einen VPN-Tunnel aufbaut, mit dem das PVS mit dem Serverbackbone kommuniziert. Also etwas, das viele von Ihnen spätestens nach dem HomeOffice in der Pandemie kennenlernen durften, mit dem einen entschiedenen Unterschied, dass dies nicht durch eine Software auf ihrem Computer, sondern durch einen speziell eingerichteten Router geschieht.

    Die Praxisverwaltungssoftware synchronisiert die Behandlungen und Diagnosen der Arztpraxen und steht bei Bedarf allen Arztpraxen als medizinische Dokumentation zur Verfügung. Sinn dabei ist es, die Anamnese zu vervollständigen, um durch Vorerkrankungen, Vormedikationen oder Allergien bedingte Fehlbehandlungen zu vermeiden.

    Diese Methode entspricht den Sicherheitsstandards und bietet eine einfache, vom vor Ort eingesetztem System unabhängige Wartung, leidet dabei jedoch unter mehreren Faktoren. Eine solches „Hardware VPN“ ließe sich problemlos auf jedem geeigneten VPN-Router einrichten, sofern die Zugangsdaten und Zertifikate ausgetauscht werden würden. Stattdessen werden speziell durch die GEMATIK passende VPN-Router genehmigt und zugelassen. Dies schränkt die Auswahl und damit den Gebrauch möglicher Systeme stark ein. Es gibt mit Secunet und KoCo lediglich zwei deutsche Anbieter, sowie mit RISE einen theoretischen dritten Anbieter solcher Systeme aus Österreich. Diese wenigen Anbieter müssen damit sämtliche Installationen und Wartungen, in Anwesenheit der Hersteller des PVS, vor Ort für alle Teilnehmenden der Infrastruktur leisten. Gerade dort, wo wenig Angebot auf große Nachfrage trifft, beispielsweise beim Austauschen alter Modelle, ist mit hohen Preisen zu rechnen.

    Auch die Umsetzung der Wartung stellt ein Problem dar. Hier setzt man im Prinzip auf „Security by Obscurity“ – was bedeutet, dass niemand die exakte Funktionsweise genau kennt, was dafür sorgt, dass der teure Komplettaustausch oft die einzige Wartungsoption bleibt.

    Telematikinfrastruktur (TI) und GEMATIK

    Die ePA ist ein zentraler Dienst der TI [3]. Sie stellt zur Zeit lediglich die „Opt-In“ Version zur Verfügung. Hier müssen Kontakte erfragt werden, ob diese der Nutzung von ihren Gesundheitsdaten zustimmen [4]. Zur Zeit wird jedoch an einer „Opt-Out“ Funktion gearbeitet, das heisst jeder muss selbst widersprechen, sonst werden die eigenen Daten weitergegeben [5]. Laut einer Meinungsumfrage von Ipsos [6] will die Mehrheit der deutschen Bürger:innen ausdrücklich um Einwilligung gefragt werden, bevor Ärzt:innen oder Forscher:innen Zugriff auf ihre Patientenakten und -daten erhalten. Die geplante OptOut-Methode ist nicht der richtige Weg.

    Durch die digitale Anwendung haben Millionen Versicherte Aussicht auf eine verbesserte medizinische Versorgung. Dass dabei die Zukunft des Gesundheitswesens und deren Infrastruktur ausgebaut werden muss, steht dabei natürlich außer Frage.

    Der Zugang zur ePA lässt sich prinzipiell durch jeden einzelnen Patienten anpassen. Die Nutzung der ePA-App ist für Versicherte kostenlos und freiwillig. Nutzerinnen und Nutzer entscheiden dabei selbst, welche Praxis, welche Apotheke oder welches Krankenhaus auf welche Gesundheitsdaten wie lange zugreifen darf. Krankenkassen werden dabei weiterhin keinen Zugriff haben. So ist die Datenhoheit des Versicherten weiterhin gewährleistet.

    Sandra Leurs, themenpolitische Sprecherin für Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland, berichtet:

    „Wir haben herausgefunden, dass die Gesundheitswirtschaft, die Versicherungswirtschaft, sowie die Industrie und Handel auf jede elektronische Patientenakte Zugriff haben könnten. Daher müssen wir davon ausgehen, dass die Datensicherheit der ePA noch nicht gegeben ist.“

    Diese Erkenntnis unserer themenpolitischen Sprecherin teilen auch der Chaos Computer Club (CCC) [7] , sowie Heise Online [8] [9].

    Digitalisierung der Arztpraxen

    Nach §341 Abs. 6 SGB V müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen seit dem 1.7.2021 in der Lage sein, die ePA zu nutzen. Der Gesetzgeber sieht Honorarkürzungen von 1% vor, wenn sich die Praxen weigern, die ePA zu nutzen [10]. Für den Zugriff auf die ePA ist dabei der Anschluss der Praxis an der TI zwingend.

    Was sagen die Ärzt:innen?

    „Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die ein Mensch überhaupt hat.“ [11] Aus der freien Ärzteschaft wurde die Einführung der ePA daher scharf kritisiert. Diese halten eine dezentrale Speicherung der Gesundheitsdaten für sinnvoller. Die freie Ärzteschaft sagte aus, dass Patientendaten weitaus sensibler als Bankdaten seien und daher ein Leben lang geschützt werden müssen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Ulrich Kelber rügt zudem die Krankenkassen, dass das feingranulare Zugriffsmanagment definitiv überarbeitungswürdig ist.

    Seit 2022 können Versicherte die Zugriffsberechtigung auf spezielle Dokumente und Datensätze auch beschränken. Bis dahin konnte der/die Augenarzt:in einsehen, was der/die Psychotherapeut:in oder der/die Internist:in die Datenbank des Patienten eingetragen hatten. Für die Versicherten ohne geeignetes Endgerät (Tablet, Smartphone) ist die Erteilung einer Zugriffsberechtigung nur auf einzelne Kategorien und Dokumente möglich.
    Hier ist auch die Rede von mittelgranularem Zugriffsmanagement, welches nach Prof. Kelber klar gegen den Artikel 25 und 32 der DSGVO verstößt.

    Angesichts der vielen Meldungen über Hacks und Leaks ist insgesamt dazu zu raten, den jetzigen Entwurf noch einmal gründlich zu überarbeiten. Patient:innen dürfen nicht auf notwendige Maßnahmen verzichten, nur weil sie das Gefühl haben, sich nicht mehr auf die Vertraulichkeit ihrer Therapie verlassen zu können.
    Wir PIRATEN haben uns immer dafür stark gemacht, den verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherzustellen [13] und den Datenhandel einzudämmen, denn Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Dies gilt ganz besonders bei Gesundheitsdaten.

    Quellen:
    [1] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/459963/umfrage/anteil-der-smartphone-nutzer-in-deutschland-nach-altersgruppe/
    [2] https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/digitalisierung/epa/epa_liste/epa_liste.jsp
    [3] https://www.kbv.de/html/epa.php
    [4] https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/elektronische-patientenakte-epa-gestartet-57223
    [5] https://www.gematik.de/anwendungen/e-patientenakte
    [6] https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2023/03/Ipsos-survey-extract-European-Health-Data-Space.pdf
    [7] https://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte
    [8] https://www.heise.de/news/Patientenakte-Toxische-elektronische-Zugriffe-auf-die-Identitaet-des-Menschen-7365640.html
    [9] https://www.heise.de/hintergrund/Missing-Link-Ausverkauf-der-Gesundheitsdaten-im-Namen-der-Forschung-8002830.html?seite=3
    [10] https://dip.medatixx.de/e-health/elektronische-patientenakte
    [11] https://www.deutschlandfunk.de/elektronische-patientenakte-die-sensibelsten-daten-die-man-100.html
    [12] https://www.datenschutzdigital.de/ce/neue-elektronische-patientenakte-in-der-kritik-der-datenschuetzer-und-das-dilemma-fuer-krankenkassen-und-aerzte/detail.html
    [13] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2021/Wahlprogramm#Verantwortungsvollen_Umgang_mit_Meldedaten_sicherstellen.2C_Datenhandel_eind.C3.A4mmen