Autor: Borys

  • PIRATEN: „Hanf Legal, meine Wahl“

    PIRATEN: „Hanf Legal, meine Wahl“

    Für die PIRATEN steht die Hanfparade in Berlin unter dem Motto „Hanf Legal, meine Wahl“. Am 13. August 2016 findet die 20. Hanfparade in Berlin statt. Legalisierung liegt in der Luft, finden die Organisatoren rund um die Hanfparade. Ab 13:00 Uhr startet die einstündige Auftaktkundgebung am Berliner Hauptbahnhof (Washingtonplatz).

    Andreas Vivarelli, Themenbeauftragter der Piratenpartei für Drogen- und Suchtpolitik: »Die Hanfparade ist für uns eine wichtige Möglichkeit, der Berliner Bevölkerung zu erklären, dass Hanf kein Teufelswerk ist, sondern für viele Verwendungsmöglichkeiten im täglichen Leben taugt. Man kann daraus atmungsaktive Kleidung herstellen, haltbare Taschen, mit medizinischem Cannabis die Schmerzen von austherapierten Kranken lindern. Mit Hanfprodukten lässt sich Vieles tun. Wir sind ebenfalls der Ansicht, dass die Kriminalisierung von Cannabis aufhören muss, weil niemand mehr ernsthaft behaupten kann, das sei eine Einstiegsdroge. Die Gelder, die hier für sinnlose Rechtsmaßnahmen jedes Jahr zum Fenster hinausgeworfen werden, kann man getrost woanders besser verwenden.«

  • Die PIRATEN Berlin haben im Kaperbrief die richtigen Antworten fürs AGH

    Berlin#Anders Die PIRATEN Berlin haben im Kaperbrief die richtigen Antworten fürs AGH, nämlich 29 Listenkandidaten und ein Top Wahlprogramm für die Berliner Problemthemen.

    Grußwort von Bruno Kramm: »Das Tempo im Zeitalter der Aufmerksamkeitsökonomie bestimmt die Kurzlebigkeit politischer Ansagen. Im Gegensatz zum politischen Mainstream denken PIRATEN nicht in Legislaturen. Das mag einer der Gründe sein, warum viele unserer Themen Generationenprojekte sind. Egal ob Bedingungsloses Grundeinkommen oder Grenzenlosigkeit für Flüchtlinge – PIRATEN entwickeln die Zukunftsfähigkeit aus einem positiven Menschenbild, das auf Mitbestimmung, Nachvollziehbarkeit und Teilhabe mit den Werkzeugen des digitalen Wandels Brücken baut. Berlin ist unser Zukunftslabor, in dem wir mit Allen und für Alle eine lebenswerte Gemeinschaft entwickeln. Für ein soziales, kollaboratives und menschliches Berlin.«

    Am 18. September 2016 finden im Land Berlin die Wahlen für das Abgeordnetenhaus und den 12 Bezirksverordnetenversammlungen statt. Damit die Piratenpartei Berlin überall auch wieder in Fraktionsstärke einzieht, gilt es, einen vernünftig organisierten Wahlkampf zu führen. Seit 2011 sitzen wir in einer Fraktion mit 15 PIRATEN im AGH und in 12 BVVen mit bis zu 5 PIRATEN.

    Hier geht’s zum Kaperbrief

  • Aufhebung des Routerzwangs stellt Kunden vor die Qual der Wahl

    Was ist die durch die Abschaffung des Routerzwangs neu gewonnene Freiheit für Internetkunden eigentlich wert? Das fragen sich die PIRATEN, nachdem Anbieter seit dem 1. August Neukunden und Kunden, deren Vertrag sich verlängert, Zugangsdaten herausgeben müssen. Kunden können ihren Router dann frei auswählen und sind nicht mehr auf geschlossene Lösungen von ihrem Internetprovider angewiesen.

    »Die Bundesregierung hat es versäumt, Providern klare Vorgaben ins Pflichtenheft zu schreiben, wie absolut die neue Routerfreiheit gelten soll.«, beklagt Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei. »Zunächst können nur Neukunden und Kunden, deren Vertragslaufzeit sich verlängert, die Herausgabe ihrer Zugangsdaten vom Provider verlangen. Für Bestandskunden besteht diese Möglichkeit nicht. Hier hätte die Bundesregierung allen Kunden gleiche Rechte einräumen müssen. Auch haben Provider bereits angekündigt, soweit dies rechtlich noch zulässig ist, ihr Beratungsangebot bei technischen Fragen zurückzuschrauben, wenn man statt des vom Provider bereitgestellten Routers ein eigenes Gerät einsetzen möchte. Und das, obwohl manche Geräte baugleich mit den hauseigenen Produkten sind und auch bei vielen Internetprovidern komplette Bedienungsanleitungen beim Servicepersonal und entsprechende technische Kenntnisse vorhanden sind.

    Hier hätten genauere Regelungen geschaffen werden müssen, welche Beratungspflichten Provider auch noch nach Aufhebung des Routerzwangs weiterhin haben. Weitere Probleme bestehen bei der Nutzung einer sogenannten Hotspot-Flatrate im Zusammenhang mit dem eigenen Internetanschluss. Hat man früher bei manchem Netzbetreiber als Anschlussinhaber zwangsweise seinen Internetzugang mit Hotspot-Kunden teilen müssen, fällt auch dieser Zwang mit der freien Routerwahl weg. Allerdings wollen viele Provider ihren Kunden nunmehr versagen, Hotspots von anderen Kunden nutzen zu können, wenn sie nicht selbst auch ihren eigenen Anschluss mit anderen teilen. Auch diese Hintertürchen für die Provider wurden vom Gesetzgeber nicht ausreichend berücksichtigt.

    Die neu gewonnene Freiheit ist also mit vielen Einschränkungen verbunden, die Kunden vor die Entscheidung stellen, einen eigenen Router zu nutzen oder beim providereigenen zu bleiben und weiterhin die damit einhergehenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Von einer vollständigen Freiheit kann also nicht die Rede sein. Hier hat die Bundesregierung – wieder einmal – zu kurz gedacht. Bitte korrigieren«, so Körner abschließend.

  • Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Abgehörte Behördentelefone – Untersuchungsausschuss notwendig

    Die Thüringer Polizei hat seit 1999 zehntausende Anrufe abgehört bzw. mitgeschnitten. Ungeklärt ist, ob diese nach Ablauf der gesetzlichen Speicherfrist von 180 Tagen auch wirklich vollständig gelöscht wurden. Es gibt zumindest Hinweise darauf, dass über Teile daraus Vermerke angefertigt wurden, um diese Verfahren zuzuordnen. Besonders skandalös ist, dass es scheinbar plötzlich beim NSU-Thema manche Unterlagen und Mitschnitte nicht mehr gibt. Solche jedoch, die gegen unliebsame Kollegen verwendbar wären, noch vorhanden gewesen sind.

    Dafür, dass dieser Skandal noch eine weitere Dimension hat, spricht das Indiz, dass vertrauliche Gespräche in Dienstgebäuden der Thüringer Polizei gelegentlich in Räumen geführt wurden, in denen es kein Telefon gab. Dass ein Abhören bzw. Mitschneiden von persönlichen Gesprächen durch den ohnehin fragwürdigen Erlass des Thüringer Innenministeriums vom August 1999 mit abgedeckt war, steht zu bezweifeln. Das Thüringer Innenministerium fordert auf der einen Seite Aufklärung, auf der anderen Seite kam die Dienstanweisung aus seinem Hause.

    Ein klarer Fall für einen Untersuchungsausschuss, jedoch signalisieren Mitarbeiter der Landesverwaltung bereits, dass dies personell kaum zu stemmen sei, da es neben dem Untersuchungsausschuss zum NSU und zum Aktenlager Immelborn der dritte Untersuchungsausschuss wäre. Wir PIRATEN helfen hier als außerpalamentarische Opposition gerne mit Kompetenz und Unbefangenheit aus, um diese unglaublichen Vorgänge lückenlos aufzuklären. 25 Jahre hat die CDU-Regierung Maßnahmen über das Innenministerium organisiert und nun sollen die Überwacher aufklären?

    Michael Kurt Bahr, 1. Vorsitzender der Piratenpartei Thüringen, sagt dazu: »Ich unterstütze den Ministerpräsidenten bei der Aufarbeitung der CDU-Vergangenheit, aber hier muss er konsequent die Aufklärungsarbeit einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss übertragen. Sonst werden wir nie erfahren, ob und wie mit den zu Unrecht erhobenen Daten umgegangen wurde.«

  • Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Protest gegen Bodycams: Wir brauchen keine Robocops!

    Zu dem zunehmenden Einsatz von BodyCams durch Sicherheitskräfte erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer: „Der Freund und Helfer darf nicht zum Überwacher werden! Das zerstört Vertrauen und verhindert Studien zufolge keine Gewalt gegen Polizeibeamte. Die Sicherheitsillusion Bodycam schützt weder uns noch Sicherheitskräfte. Die neueste Studie warnt sogar vor einem um 15 % höheren Risiko von Gewalt gegen Polizeibeamte mit BodyCams. Deutsche Selbststudien der Polizei sind nicht aussagekräftig, weil sie nicht von unabhängiger Seite und nach wissenschaftlichen Kriterien mit vergleichbaren Kontrollgruppen über einen ausreichenden Zeitraum vorgenommen wurden.

    Wir PIRATEN lehnen jegliche grundlose Massenüberwachung ab, weil dies unsere freiheitliche Gesellschaft schleichend abbaut, die lebendige Zivilgesellschaft schwächt und einen übermächtigen Kontrollapparat begünstigt. Wer wirksam Gewalt verhindern will, sollte auf einen ausreichenden Personaleinsatz, gute Beleuchtung, eine evaluierte Aus- und Fortbildung von Sicherheitskräften, den Einsatz weiblicher Beamte, eine bessere Einsatzvor- und -nachbereitung und deeskalierende Kommunikation setzen.“

  • PIRATEN: Fluggastdaten – Wir brauchen endlich sicheren Datenschutz

    Nicole Britz, Vorsitzende der Piratenpartei Bayern, zum Skandal um die öffentlich einsehbaren Fluggastdaten: »Es zeigt sich erneut, dass große Datensammlungen stets von dem Risiko begleitet werden, dass sich um die IT-Sicherheit keiner schert. Am Ende stehen wieder Millionen Daten mehr oder weniger ungesichert im Netz. IT-Sicherheit gilt in Softwareprojekten meist nur als Kostenfaktor und wird deswegen leider oft eingespart oder vernachlässigt. Das Ergebnis sehen wir hier.«

    Britz ergänzt: »Wir brauchen endlich wirksame Mindeststandards, wie mit personenbezogenen Daten auf über das Netz erreichbaren Systemen umgegangen werden muss. Das betrifft nicht nur die Software selbst, sondern auch Arbeitsabläufe und verbindliche Sicherheitsprüfungen. Außerdem fordern wir in der Konsequenz Sanktionsmöglichkeiten sowie Schadenersatzansprüche für diejenigen, deren Daten durch solche fahrlässigen Sicherungsmaßnahmen ‚abhanden‘ kommen. Datenschutz ist Schutz der Persönlichkeit!«

  • Vogelfutter reloaded – Prozess in Chemnitz eingestellt

    Die Staatsanwaltschaft hatte eine Hauptverhandlung gegen den politischen Geschäftsführer der PIRATEN Sachsen, Mark Neis, und das Stadtratsmitglied Toni Rotter wegen der „unerlaubten“ Abgabe von Betäubungsmitteln eröffnet. Bei diesen „Betäubungsmitteln“ handelte es sich um Hanfsamen, die im Tierhandel ganz legal als Vogelfutter verkauft werden dürfen. Im Prozess um das sogenannte „Vogelfutter“ wurde das Verfahren heute, am 3. August 2016, im Amtsgericht Chemnitz nach § 153 StPO ohne Auflagen wegen eines „geringen öffentlichen Interesses“ eingestellt. Die Verfahrenskosten trägt die Staatskasse, die Kosten der Verteidigung tragen die Angeklagten. Die PIRATEN werden außerdem die beschlagnahmten Flyer zurückerhalten.

    „Damit ist klargestellt, dass es sich bei dem Verteilen von Vogelfutter nicht um eine verfolgungswürdige Straftat handelt.“, so Stadtrat Toni Rotter. „Stattdessen haben wir aufgezeigt, dass keine Pflanze illegal sein sollte. Wir nehmen das als erneuten Hinweis darauf, dass die Gesetzeslage in diesem Bereich endlich geändert werden sollte.« Mark Neis führt weiter aus: »Wir danken nochmals ausdrücklich allen, die uns bei dem Verfahren unterstützt haben. Was von den eingesammelten Spenden übrig bleibt, werden wir einsetzen, um politische Aktionen zur Hanflegalisierung zu unterstützen.“

  • PIRATEN wollen Vielfalt – Radio analog und digital

    Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Saarland, hat kürzlich die Forderung aufgestellt, die UKW-Radio-Sender abzuschalten. Das ist innerhalb und außerhalb der Piratenpartei nicht unwidersprochen geblieben.

    DAB+ hat unbestrittene technische Vorteile. Weniger nötige Frequenzbandbreite, mehr Dateninhalt, weniger Sendeleistung, neue Dienste. Aber die rein technische Frage ist nicht immer die Entscheidende.

    Im Gegensatz zum Abschalten von UKW-Sendern, das nicht in unserem Programm steht, haben wir einen anderen wichtigen Punkt im Programm: Nachhaltigkeit. Wenn die UKW-Sender abgeschaltet werden, dann verstummen viele Millionen Radios, in Wohnzimmern, Küchen, Büros, Autos. Radios sind oft sehr langlebig (hier tut u. a. ein 45 Jahre alter Beomaster 3000 seinen Dienst…), der vermeidbare Haufen Elektroschrott wäre riesig.

    Wer versucht, Radio über die Audioqualität und die Zusatzdienste zu definieren, hat Radio als Medium nicht verstanden. Es geht um einen Mix aus Unterhaltung und Information, um Teilhabe am sozialen und kulturellen Geschehen (auch ein wesentlicher Punkt in unserem Programm…). Wer höchste Audioqualität haben möchte, nimmt dafür weder Radio noch normale Streamingdienste.

    DAB bietet dem Hörer also wenig Vorteile und macht seine vorhandenen Geräte nutzlos. Darum ist DAB seit vielen Jahren ein Ladenhüter. Die Verbraucher haben entschieden, sie wollen es nicht, oder nur wenig. Warum sollte der Gesetzgeber hier eingreifen?

    Zwangsweise eine vorhandene, weit verbreitete und gut funktionierende Infrastruktur umzustellen zwingt nur die Verbraucher zu Neuanschaffungen und führt so automatisch zu Benachteiligungen und Verlust von Teilhabe.

    Also bitte für Vielfalt und nicht für verordnete Monokultur, lasst die UKW-Sender senden so lange sie genug Hörer finden.

    PS:
    Wie wenig wichtig der Aspekt der Tonqualität gegenüber dem der Teilhabe durch Radio ist, wurde mir kürzlich wieder ganz deutlich, als ich an der Verleihung eines IEEE-Meilensteins an den Funkerberg in Königs Wusterhausen teilnehmen durfte.
    In Königs Wusterhausen wurde 1920 die erste Radiosendung in Deutschland ausgestrahlt. Damals war der private Funkempfang streng verboten, trotzdem verfolgte Hans Bredow mit seinem Team auf dem Funkerberg das Ziel, ein Medium zur Unterhaltung und Information der Bürger zu schaffen.

    PPS:
    Einen Aspekt aus dem Blickwinkel eines Technikfans sollte man auch nicht vergessen: Analogradio kann man mit ganz einfachen elektronischen Mitteln empfangen, die nötigen Teile haben viele Bastler in der Kleinteilsammlung. Das geht mit einem digitalen System nicht, das lässt sich ohne hochintegrierte Schaltkreise nicht empfangen.