Autor: Borys

  • Piraten kritisieren Verspätungszuschlag für unpünktliche Steuererklärungen

    Nach dem von der Bundesregierung geplanten Steuermodernisierungsgesetz soll ab 2017 jeder, der seine Steuererklärung nicht rechtzeitig (in der Regel bis Ende Mai des Folgejahres) abgibt, für jeden Monat, der diese Frist überschreitet, einen Verspätungszuschlag von 25 Euro zahlen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, hält die Einführung einer solchen Strafgebühr für keine sinnvolle Lösung, um das vorhandene Steuersystem zu verbessern:
    »Statt solcher Sanktionsmöglichkeiten sollte das gesamte Steuersystem vereinfacht werden. Komplizierte Verfahren, unverständliche Formulare und Unmengen an Pflichtangaben führen nicht dazu, dass sich beim Bürger die Bereitschaft zu einer schnellen Abgabe der Steuererklärung erhöht. Stattdessen werden dann diejenigen bevorteilt, die es sich leisten können oder wollen, einen Steuerberater einzuschalten. Denn wenn ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen erstellt, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember, sodass erst nach Ablauf dieses Datums Verspätungszuschläge erhoben werden könnten. Außerdem ist davon auszugehen, dass mehr Personen als bisher von der Möglichkeit Gebrauch machen würden, eine Fristverlängerung zu beantragen, versuchen, Härtefallregelungen in Anspruch zu nehmen oder Widerspruch gegen Steuerbescheide einzulegen, um diesen Zusatzgebühren zu entgehen. Auch das führt zu mehr Verwaltungsaufwand bei den Steuerbehörden und trägt nicht zur angestrebten Verfahrensverkürzung bei.

    Nach dem geplanten Gesetz sollen Bürger für verspätete Einreichungen zahlen, die langen Bearbeitungszeiten bei den Finanzämtern bleiben jedoch unsanktioniert.

    Abgesehen davon können die Steuerbehörden auch heute schon säumigen Steuerpflichtigen Zwangsgelder oder Verspätungsaufschläge auferlegen. Dies ist allerdings kein Automatismus, wie ihn die Bundesregierung nun plant, sondern liegt im Ermessen der Behörden und soll nur bei Extremfällen zum Tragen kommen. Der Bundesfinanzhof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass Zuschläge, die den Charakter steuerlicher Sanktionen haben, nicht außer Verhältnis zur Schwere des Verstoßes des Steuerpflichtigen gegen seine Pflichten stehen dürfen. Ein Verspätungszuschlag darf nur bei besonderer Schwere der Umstände des Einzelfalls festgesetzt werden. Beides wäre bei der geplanten Pauschalgebühr nicht mehr der Fall«, so Stefan Körner abschließend.

  • Der Mindestlohn schützt nicht vor Altersarmut

    Die Bundesregierung hat auf eine aktuelle Anfrage der LINKEN bestätigt, dass der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht ausreicht, um einen Rentenanspruch über dem Existenzminimum zu erwirtschaften. Auch dann nicht, wenn 45 Jahre lang bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden ohne Arbeitsunterbrechung in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt wurde. Somit könnte bereits 2030 jeder zweite Rentner von
    Altersarmut betroffen sein. Und das in einem der reichsten Länder der Welt.

    Bereits in den 1980er Jahren waren zunehmend mahnende Stimmen laut geworden, dass der Generationenvertrag der gesetzlichen Rentenversicherung zum Scheitern verurteilt sei. Denn es war absehbar, dass das Verhältnis von Beitragszahlern und Beitragsempfängern durch den demografischen Wandel sich immer weiter zuungunsten der Beitragszahler verschlechtern würde. Hinzu kam noch der Umstand, dass die Rentenkasse [Seite 4] schon immer sehr gerne für versicherungsfremde Leistungen von den Regierenden in Anspruch genommen wurde. So riss die Wiedervereinigung ein großes Loch in die Rentenkasse, da ab 1992 auch die ehemaligen DDR-Bürger ihre Rente aus der Rentenkasse der Bundesrepublik beziehen. Ein weiteres Beispiel ist die Mütter-Rente, die 2014 von der Großen Koalition eingeführt wurde. Eigentlich müssten solche Fremdleistungen von der Allgemeinheit, sprich steuerfinanziert, bezahlt und nicht den Erwerbstätigen allein aufgebürdet werden.

    Damit die Debatte über die Zukunft der Rente nicht ganz aus dem Ruder lief, äußerte Norbert Blüm (CDU, ehemaliger Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung) im Wahlkampf 1986 erstmals den prägnanten Satz: „Die Rente ist sicher“. Um die Beitragssätze für die Rentenkasse möglichst stabil zu halten – von 2000 bis 2015 lagen die Beitragssätze zwischen 19,3 % und 18,7 % – sank das Rentenniveau von 50,8 % (2011) auf 48,3 % (2015). Und für 2025 wird bereits ein Rentenniveau von 45,2 % prognostiziert. Mit der stetigen Herabsenkung des Rentenniveaus seit 2000 wurde den politischen Verantwortlichen bewusst, dass viele Erwerbstätige in Zukunft von der gesetzlichen Rente allein nicht mehr ihren Lebensunterhalt bestreiten und in Altersarmut geraten könnten.

    Neben der Betriebsrente, die für viele ein weiteres Standbein der Altersbezüge darstellt, wurde die politische Forderung einer privaten Alterssicherung als weitere Säule der Altersabsicherung in die Debatte eingebracht. Mit der Einführung der „Riester“-Rente bei der Rentenreform 2000/2001 hoffte die Rot-Grüne-Regierung unter Gerhard Schröder, ein zukunftsfähiges Rentenmodell etabliert zu haben. Heute sehen namhafte Politiker, unter anderem Hannelore Kraft (SPD) und Horst Seehofer (CSU) sowie Experten wie Ulrich Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband, die Riester-Rente als gescheitert an.

    Gerade für Geringverdiener, für die ja eigentlich diese Zusatzversicherung in erster Linie gedacht war, profitieren von der staatlich unterstützten Altersvorsorge nicht.

    Damit wurde in jüngster Zeit eine neue Runde der Renten-Debatte auf die politische Tagesordnung gebracht. Verhältnismäßig einfach macht es sich Finanzminister Schäuble (CDU), der die Rente mit 70 einführen möchte.

    Unterstützung bekommt er vom Rentenexperten Bernd Raffelhüschen (Direktor des Forschungszentrums Generationenverträge der Universität Freiburg). Er fordert pro Jahr mehr Lebenserwartung vier Monate länger arbeiten.

    Drei hessische Landesminister, Thomas Schäfer (Finanzen), Stefan Grüttner (Soziales), beide in der CDU, und ihr grüner Kollege Tarek Al-Wazir (Wirtschaft) wollen mit der „Deutschland-Rente“ ein „einfaches, kostengünstiges Standardprodukt für jedermann“ einführen.

    Jeder Arbeitgeber soll in einen vom Staat verwalteten Anlagetopf einzahlen. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und in die Rentenversicherung eingezahlt. Fondsmanager legen anschließend das Geld am Kapitalmarkt an. Der Fonds soll – anders als bei Versicherern oder Fondsgesellschaften – „ohne eigenes Gewinninteresse auf Selbstkostenbasis“ arbeiten.

    Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Andrea Nahles (SPD), schlägt das Modell einer Lebensleistungsrente vor. Hierdurch sollen Menschen im Alter finanziell unterstützt werden, die trotz eines langen Berufslebens nicht genug Rentenansprüche gesammelt haben. Nach den Plänen von Frau Nahles sollen gerade Geringverdiener davon profitieren.

    Die Renten von Arbeitnehmern, die mindestens 40 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, dabei aber weniger als 30 Entgeltpunkte angesammelt haben, sollen so aufgestockt werden, dass ihnen eine Rente über dem Existenzminimum zugesichert wird. Dies entspricht derzeit einer monatlichen Rente von rund 812 Euro (neue
    Bundesländer) beziehungsweise 877 Euro (alte Bundesländer). Wie die Lebensleistungsrente finanziert werden soll, ist noch völlig ungeklärt.

    Die Rentendebatte könnte, wie 1986, ein Thema für den Bundestagswahlkampf 2017 werden. Festzustellen ist bereits schon jetzt, dass keine der etablierten Parteien an eine grundlegende Rentenreform denkt, die nach Auffassung der Sozialpiraten längst überfällig ist. Nach wie vor wird an einem Drei-Säulenmodell, bestehend aus der Gesetzlichen
    Rentenversicherung, einer Betriebsrente und einer privaten Altersvorsorge, festgehalten. Damit wird deutlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung in Zukunft nicht mehr als alleinige Altersversorgung ausreichen wird. Nach Auffassung der Sozialpiraten wird dadurch die Altersarmut nicht beseitigt, sondern eher noch verschärft.

    Seit 2012 fordert die Piratenpartei Deutschland die Einführung einer Grundrente. Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im Öffentlichen Dienst sollen zu einer Rentenkasse zusammengeführt werden. Ferner sollen alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge zur Zahlung von Rentenbeiträgen
    verpflichtet werden. Keine Berufsgruppe ist davon ausgenommen. Die Rentenbezüge sollen sich innerhalb einer Mindest- und Maximalrente bewegen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden. Damit sollen versicherungsfremde Leistungen ausgeschlossen werden [15].

    Gerade bei ihrem letzten Bundesparteitag im Februar 2016 hat die Piratenpartei Deutschland ihre Forderung einer Grundrente noch einmal bekräftigt. Auch im aktuellen Grundsatzprogramm ist sie ein wesentlicher Bestandteil einer solidarischen und gerechten Sozialpolitik. Nach den Plänen der Sozialpiraten soll diese Grundrente auch nach Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens Bestandteil einer solidarischen
    und fairen Gesellschaft sein. Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, würde damit endgültig der Vergangenheit angehören.

  • 85. Jahrestag des „Weltbühne-Prozesses“ und was das mit Whistleblowerschutz zu tun hat

    Am Sonntag, 8. Mai, jährt sich der Auftakt zum Weltbühne-Prozess von 1931 zum 85. Mal. Angeklagt waren der Herausgeber Carl von Ossietzky und der Journalist Walter Kreiser wegen Landesverrats und des Verrats militärischer Geheimnisse, weil sie in einem Artikel in der Zeitschrift „Die Weltbühne“ aufgedeckt hatten, dass die Reichswehr, entgegen den Bestimmungen des Versailler Vertrags eine Luftwaffe aufbaute. Sie haben sich damit als Whistleblower betätigt.

    Leider sind in der EU von heute Whistleblower immer noch weitestgehend schutzlos.
    Die Piratenpartei Deutschland fordert deshalb, dass endlich ein effektiver Whistleblowerschutz in der Europäischen Union hergestellt wird.

    »Carl von Ossietzky erhielt 1936 den Friedensnobelpreis, weil er aufgedeckt hat, wie der deutsche Staat rechtswidrig agiert hatte, und war im „Weltbühne-Prozess“ wegen eines Spionage-Gesetzes verurteilt worden, das im Zusammenhang mit dem 1. Weltkrieg erlassen worden war. Chelsea Manning wurde in den USA wegen ‚Kollaboration mit dem Feind‘ verurteilt, ein Straftatbestand, der mit dem Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg erlassen wurde. Wir sehen Manning genauso als Heldin an, wie wir es mit Ossietzky tun. Wir fragen die EU: Warum gibt es noch immer keinen umfassenden Schutz von Whistleblowern? Hier muss das EU-Parlament dringend handeln, der Whistleblowerschutz muss endlich gesetzlich verankert werden.«
    Stefan Körner

  • Europäische Zentralbank will Bargeld schreddern

    Europäische Zentralbank will Bargeld schreddern

    Die Europäische Zentralbank hat heute das Ende des 500-Euro-Scheins verkündet.

    Angeblich würde dieser Schein bevorzugt von Kriminellen zur Finanzierung ihrer Straftaten verwendet. Die Ankündigung der Abschaffung trifft auf wenig Gegenliebe, selbst der Präsident der Deutschen Bundesbank stellt sich dagegen. Die deutsche EZB-Direktorin Sabine Lautenschläger ist erbost über die Kritiker der Bargeldabschaffung und verteidigt die Entscheidung der EZB auch hinsichtlich der Null-Zins-Politik.

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:

    »Mit dem 500-Euro-Schein fängt es an, doch wo wird es enden? Das ist ein weiterer Angriff auf die Freiheit der Menschen, die Möglichkeit mit Bargeld Dinge zu erwerben, ohne das der Staat, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse darüber Bescheid wissen.

    Bargeld ist ein Stück Freiheit, die es zu schützen gilt. Bei einer vollständigen Abschaffung des Bargeldes haben wir alle nicht mehr die Möglichkeit unbeobachtet einzukaufen, oder unser Geld zu Hause vor der schleichenden Enteignung auf dem Bankkonto im Zuge der „Null-Zins-Politik“ in Sicherheit zu bringen.

    Gibt es nur noch Geld auf Konten, können die Banken unser Vermögen mit Minus-Zinsen abschmelzen, ohne dass wir uns zu wehren wissen. Vermögen können so vernichtet werden und sparen wird unmöglich. Wir PIRATEN treten dieser Gängelung mit aller Entschiedenheit entgegen. Bargeld ist Freiheit und Freiheit ist für uns ein hohes Gut, das es zu verteidigen gilt!«

     

  • PIRATEN: Bundesregierung erkennt „Cannabis“ endlich als Medizin an – PIRATEN-Forderung wird Gesetz

    Die Bundesregierung hat heute eine der Forderungen der Piratenpartei hinsichtlich des Medizinischen Cannabis umgesetzt.

    Unser Ziel, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden, hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) heute im Bundeskabinett durchgesetzt. Die Kosten für medizinisches Cannabis werden künftig über die Krankenkasse abgerechnet. Zudem will das Ministerium eine an die Abgabe geknüpfte Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen der Droge genau zu erfassen.

    Dem Gesetzentwurf zufolge soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als sogenannte Cannabisagentur fungieren. Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland mit der vorgesehenen Cannabisagentur allerdings reibungslos funktioniert, wird der Bedarf an Medizinalhanf über Importe gedeckt.

    Andreas Vivarelli, Themenbeauftragter für Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland:
    „Die Entscheidung der Bundesregierung pro Cannabis für Schmerzpatienten ist ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen. Im Prinzip entspricht dies unserer seit Jahren immer wieder vorgetragenen Forderung. Wir halten also fest: PIRATEN wirken! Leider macht der Vorschlag des Bundesgesundheitsministers noch zu viele Ausnahmen und geht im Detail an der Realität vorbei. Wir freuen uns aber, dass es endlich zu einem Umdenken in der Einstellung zu Cannabis für Schmerzpatienten gibt.»

    Die PIRATEN werden weiter für die Rechte der Patienten und Konsumenten kämpfen und fordern die Entkriminalisierung dieser.

  • Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Schleswig-Holstein fordert Stopp der Videoüberwachungsoffensive der Deutschen Bahn

    Auf Initiative der PIRATEN hat der Innenausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtags heute die Deutsche Bahn aufgefordert, den Ausbau der Videoüberwachung von Bahnhöfen zu stoppen und stattdessen zunächst „eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen… in Auftrag zu geben“.

    Der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer begrüßt das Votum: „Die schrittweise Totalüberwachung unserer Bahnhöfe ohne jeden unabhängigen, belastbaren Nachweis eines Nutzens muss gestoppt werden. Sie soll den Fahrgästen die bloße Illusion von Sicherheit vorgaukeln und gewöhnt die Bürger an eine allgegenwärtige Beobachtung. Die Fahrgäste wollen aber keine Kameraüberwachung aus tausend Winkeln – sie erwarten echte Sicherheit und im Notfall schnelle Hilfe.“

    Der heutige Beschluss im Wortlaut: „Der Landtag bittet die Deutsche Bahn, eine unabhängige wissenschaftliche Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, unerwünschten Nebenwirkungen und Alternativen zu Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen an Bahnhöfen und in Fahrzeugen in Auftrag zu geben. Untersucht werden soll insbesondere, ob in videoüberwachten Bahnhöfen/Fahrzeugen weniger Straftaten, eine höhere Aufklärungsquote oder ein erhöhtes Sicherheitsgefühl zu verzeichnen sind als in vergleichbaren Bahnhöfen/Fahrzeugen ohne Videoüberwachung. Bis zur Veröffentlichung der Ergebnisse soll die Videobeobachtung oder -aufzeichnung von Fahrgästen nicht ausgeweitet werden.“

    Hintergrund: Aktuell sind auf 700 Bahnhöfen über 5.000 Videokameras installiert. Deutsche Bahn und Bundespolizei haben Ende 2015 ihr Programm für den Ausbau von Videoüberwachung auf 85 Mio. Euro aufgestockt. In diesem Jahr werden neue Videoüberwachungsanlagen in Nürnberg, Hannover, Köln und Bremen in Betrieb genommen. Für mehrere Berliner Bahnhöfe, Hamburg Hbf, Essen Hbf und Düsseldorf Hbf beginnen die Planungen.

  • PIRATEN fordern ein gerechtes neues Bundesteilhabegesetz

    +++ PIRATEN fordern ein gerechtes neues Bundesteilhabegesetz +++

    Der Referentenentwurf zum neue Bundesteilhabegesetz liegt dem Deutschen Bundestag seit dem 26. April vor und ist zur Anhörung freigegeben.

    Anlässlich des europaweiten Protesttages für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai, findet in Berlin – dieses Jahr, wegen des Feiertages bereits am
    4. Mai – um 13:00 Uhr vor dem Bundeskanzleramt eine Groß-Demonstration statt.

    Anschließend laden der Berliner Behindertenverband und viele Vereine zu einer Kundgebung vor dem Brandenburger Tor bis ca. 15:30 Uhr ein.

    Ziel ist es, die Forderung nach einem guten und gerechten Bundesteilhabegesetz in den Mittelpunkt zu rücken. Menschen mit Behinderung benötigen für den Alltag, für Sport, Ehrenamt, Freizeit und Hobbys oft Assistenz, wofür das sogenannte Persönliche Budget beantragt werden kann. Der Entwurf berücksichtigt nicht die seit Jahren geäußerte Forderung, diese Eingliederungshilfen einkommens- und vermögensunabhängig zu gewähren.

    Auch die geplanten „Verbesserungen“ reichen zur Vorsorge für das Alter kaum aus. Ehe bzw. Lebenspartnerschaften sind hiervon ebenso betroffen, da sie de facto in „Mithaftung“ dafür genommen werden. Dies ist keine Gleichbehandlung gegenüber Menschen ohne Behinderung und stellt einen Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonventionen dar. Des Weiteren wird am Entwurf kritisiert, dass keine bundeseinheitliche Bedarfsermittlung geplant ist.

    Ein weiterer Gesetzentwurf ist das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung, in dem unter anderem wieder nicht festgeschrieben wurde, dass ALLE öffentlich zugänglichen Gebäude (z. B. Arztpraxen, gastronomische Einrichtungen) barrierefrei sein müssen. In den USA ist das Pflicht und hat dem größeren Land keinen wirtschaflichen Schaden gebracht, denn auch Menschen mit Behinderung geben gerne Geld aus, wenn man sie lässt.

     

  • PIRATEN zum Tag der Pressefreiheit

    Die Piratenpartei sieht die Pressefreiheit im Rahmen der Verhandlungen mit der Türkei über die Rückführung von Geflüchteten auch in Deutschland unter Beschuss.

    Ihr Verhalten in der „Böhmermann-Affäre“ ist kein Ruhmesblatt für Kanzlerin Merkel und ihre Regierung. Eine „Feier der Pressefreiheit“ würde angesichts der hiesigen und weltweiten Einschränkungen eher klein ausfallen.

    Wie aus der Weltkarte von „Reporter ohne Grenzen“ hervorgeht, ist die Presse- und Medienfreiheit in aller Welt zunehmend bedroht.
    Auch in den sogenannten „zivilisierten“ Ländern, den gefestigteren demokratischen Staaten, wird sie zunehmend durch Ausnahmeregelungen und Ausweitung geheimdienstlicher Überwachung eingeschränkt.

    Nicht nur die Angriffe auf Journalisten bei Pegida-Demos mit den Rufen „Lügenpresse“ und der Fall Böhmermann ließen Deutschland auf der Weltkarte von „Reporter ohne Grenzen“ auf Platz 16 zurückfallen.

    Jürgen Asbeck, verantwortlicher Redakteur der Bundespresseabteilung der PIRATEN: „Nur mit der Pressefreiheit haben demokratische Systeme ein wirksames Korrektiv gegen intransparente Politik und korrupte Politiker. Eine freie Presse kann man daher gar
    nicht hoch genug einschätzen. Wir PIRATEN stehen für unsere im Grundgesetz verbrieften Grundrechte ein und werden uns mit aller Kraft für die Presse- und Meinungsfreiheit einsetzen. Da gibt es keine Kompromisse.“