Autor: Borys

  • PIRATEN laden zur TTIP-Demo nach Hannover ein

    Am 23. April 2016 lädt die Piratenpartei um 12 Uhr (Treffen 10.30 Uhr) auf dem Opernplatz in Hannover zur TTIP-Demo ein!
    Das Motto: Obama und Merkel kommen: TTIP & CETA stoppen! – Für einen gerechten Welthandel!
    Demonstrationsroute
    Opernplatz (Auftakt) – Aegidientorplatz – Georgstraße – Friedrichswall – Leibnizufer – Goethestraße – Goseriede – Celler Straße – Hamburger Allee – Berliner Allee – Schiffgraben – Aegidientorplatz – Georgstraße – Opernplatz (Abschluss)
    Presseanfragen bitte an Thomas Ganskow (Handy 01795565131) Piratenpartei Hannover
     

     

  • Rechtsvereinfachungen des SGB II

    Die Bundesregierung versucht im Eiltempo, die von ihr geplanten Rechtsvereinfachungen im SGB II bis zum Spätsommer in ein Gesetz zu gießen. Soll wieder in der Ferienzeit ein Gesetz heimlich vor der öffentlichen Debatte durchgewunken werden?

    Am Freitag, den 15.04.2016, fand die erste Beratung im Bundestag zu dem geplanten neunten Änderungsgesetz im SGB II statt. Direkt im Anschluss tagte bereits der Ausschuss für Arbeit und Soziales in einer Sondersitzung mit dem Ziel, einen Beschluss zur Anhörung der Sachverständigen über den Gesetzesentwurf zu fassen.

    Die in der Stellungnahme des Bundesrates enthaltenen Kritikpunkte und Ergänzungen zur Verbesserung der Situation von Erwerbslosen hat die Bundesregierung nicht aufgegriffen.

    Die Bundesregierung will die Rechte von Erwerbslosen zugunsten einer – selbst nach Aussagen von Jobcentern nicht spürbaren – Verwaltungsvereinfachung massiv einschränken. So soll bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Wohnung zukünftig ohne Berücksichtigung des konkreten Bedarfes bei den Nebenkosten die durchschnittliche Warmmiete in einer Region zugrunde gelegt werden.

    Sanktionen werden trotz des Widerstandes des Bundesrates nicht entschärft, sondern durch einen gesonderten Erstattungsanspruch bei sozialwidrigem Verhalten verschärft. Gleichzeitig werden die Verfahrensrechte der Erwerbslosen nochmals eingeschränkt.

    Die Sozial-PIRATEN lehnen die weitere Beschränkung der Rechte von Erwerbslosen ab. „Es kann und darf nicht sein, dass Menschen ohne Erwerbstätigkeit in ihren Freiheits- und Persönlichkeitsrechten in dieser Form beschränkt werden. Das sozio-kulturelle Existenzminimum muss ein durch den Staat und Dritte unantastbares Minimum für Jedermann darstellen“, erklärt Dr. Gernot Reipen, Themenbeauftragter für Sozialpolitik der Piratenpartei.

     

    Dieser Artikel basiert auf einem Textbeitrag von Miranda (Sozialpiraten)

  • VG-Wort-Urteil: Gerechtigkeit für Urheberinnen und Urheber

    Zum heute verkündeten Urteil des Bundesgerichtshofs in der Klage des Urhebers Dr. Vogel gegen die Verwertungsgesellschaft VG Wort erklärt Julia Reda, Europaabgeordnete der PIRATEN:

    „Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Verlage haben jahrelang ohne jede Rechtsgrundlage die Hälfte der Vergütungen von Autorinnen und Autoren kassiert.

    Es ist dreist, dass Verleger jetzt von der Politik einfordern, den soeben als unzulässig festgestellten Zustand nun gesetzlich auf Bundes- oder EU-Ebene wieder herzustellen. Sie schieben als Argument die finanzielle Lage kleiner und mittlerer Verlage vor, die angeblich nur mit Geldern überleben konnten, die ihnen gar nicht zustanden. Für die prekäre Lage vieler Autorinnen und Autoren, die hier jahrelang um ihr Geld geprellt wurden, haben sie keine Anteilnahme übrig.

    Bei der kommenden EU-Urheberrechtsreform geht es um die Vereinfachung des grenzüberschreitenden Austauschs sowie um das Update des Urheberrechts an aktuelle Mediennutzungen. Diese überfällige Reform wollen Verlage nun vereinnahmen und verzögern, um darin neue Vergütungsansprüche zulasten von Urheberinnen und Urhebern unterzubringen. Das können wir nicht zulassen.

    Ich gratuliere Martin Vogel dafür, dass sein unermüdlicher Kampf für die Rechte der Autorinnen und Autoren zum Erfolg geführt hat. Die in Erwartung dieses Urteils bereits von den Verwertungsgesellschaften zurückgehaltenen Gelder müssen nun unverzüglich an die Autorinnen und Autoren ausgeschüttet werden.“

    Julia Reda wurde 2014 vom europäischen Parlament damit betraut, in Vorbereitung des Reformvorhabens der EU-Kommission das geltende EU-Urheberrecht zu evaluieren. Der Reda-Bericht, der eine Harmonisierung und Aktualisierung des Urheberrechts forderte, wurde im Juli 2015 vom Europaparlament verabschiedet.

     

  • Flüchtlinge: Rückführung aus Griechenland in die Türkei

    Tatsachen, Probleme und Lösungsansätze

    Obwohl die Rückführung laut Beschluss des EU-Flüchtlingspakts mit der Türkei am 04. April 2016 begonnen hat, gab es bereits einen Tag später Unterbrechungen. Grund dafür sind Unmengen an Asylanträgen, die kürzlich gestellt wurden. Solange diese nicht abgelehnt sind, ist eine Rückführung unmöglich. Zudem sind einige sich unbefugt aufhaltende Flüchtlinge aktuell nicht auffindbar, wodurch die Stimmung in Idomeni und Piräus verschärft wird.

    Ist eine Rückführung denn überhaupt sinnvoll?

    Erstens ist den örtlich handelnden Hilfsorganisationen quasi jeder zurückgeführte Flüchtling eine Entlastung. Fehlendes Wasser und Nahrung sorgen zweitens für weitere belastende und aufwühlende Tumulte. Dadurch, dass auch Menschen mit Recht auf Asyl warten müssen, entsteht Stress für alle beteiligten Personen und Organisationen.

    Ferner kann man die Rückführung eher als eine Art „Problemverschiebung“ betrachten: Rückreisende Flüchtlinge werden entweder in neue, volle Lager gewiesen oder müssen auf dem Rückweg weitere Strapazen auf sich nehmen. Überdies steigt das Interesse an illegaler Einwanderung und Aufenthalt in der EU. Auch ist Ankara letzendlich bekannt dafür, eine „kurdenfeindliche“ Politik zu betreiben, die auch kurdische Flüchtlinge zu spüren bekommen können. Eine Rückführung bietet daher zwar Vorteile für die Aufnahmelager, ist aber keine grundsätzliche Lösung.

    Stress merkt man aber nicht nur bei den Menschen vor Ort, sondern auch bei den Staaten:

    Personelle Engpässe, vor allem bei Polizisten, und finanzielle Belastungen erhöhen den Druck auf Ankara und Athen. Der Nothilfe-Plan für Griechenland/Idomeni (bis zu 300 Millionen Euro/Jahr) bietet dabei keine Sofortlösung. Die Stimmung in der Türkei ist ebenso aufgewühlt, da es zuweilen Proteste gegen die Aufnahme der Flüchtlinge gibt.

    Wie hilft die EU?

    Als Ausgleich werden stattdessen legale Flüchtlinge innerhalb einiger EU-Staaten, darunter Deutschland, verteilt. Zu hoffen wäre, dass sich alle EU-Länder – auch Balkanstaaten – solidarisch beteiligen.

    In den Augen der Piratenpartei ist das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, da wir als EU dazu verpflichtet sind, ein sicheres Zuhause zu schaffen.
    Wir setzen uns daher für mehr Gemeinschaft und Humanität ein. Dazu ist es nötig, dass sowohl alle Länder als auch alle Bürgerinnen und Bürger Europas ihre Vorbehalte überdenken. Grenzen sollen wieder geöffnet und Blockadehaltungen aufgeben werden, um Flüchtlinge gerecht unter den Staaten zu verteilen. Dadurch schaffen wir Offenheit, Fürsorge und vor allem Menschlichkeit in unserer Gesellschaft.

    Wir als PIRATEN stehen für diese Werte und appellieren an ein Europa, das die Augen öffnet.
    Wir wollen sowohl modern als auch informativ in betroffene Länder blicken und sind bereit zum Ändern!
    Wir fordern alle Menschen zu mehr Menschlichkeit, Toleranz und Hilfsbereitschaft auf!

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland: „Ein Mensch ist kein Verwaltungsvorgang und wir haben als Gesellschaft die Pflicht, den Menschen zu helfen.“

  • PIRATEN begrüßen Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google

    Zum Kartellverfahren gegen das Android-Betriebssystem von Google, zu dem die EU-Kommission heute die Mitteilung der Beschwerdepunkte vorgestellt hat, erklärt Julia Reda, MdEP:

    „Das kartellrechtliche Vorgehen gegen Lock-In-Effekte und gegen die Beschränkung der Wahlfreiheit von Nutzern bei Geräten, die immer stärker unser Leben beeinflussen, ist begrüßenswert.

    Konsumenten müssen die uneingeschränkte Freiheit über die Auswahl von Hardware, Firmware, Betriebssystem, Dienstleistungen, App-Stores, Browsern und Anwendungen haben. Nutzern können ihre digitale Selbstbestimmung nur dann erhalten, wenn weder der Betriebssystemhersteller noch eine andere Firma entlang der Wertschöpfungskette ihre Wahlfreiheit, diese Komponenten beliebig zu kombinieren, untergräbt.

    Speziell die Android-Plattform, die auf Open-Source-Software beruht, hat das Potenzial, ein Musterbeispiel für ein offenes und vielfäliges Ökosystem zu sein. Ich rufe Google auf, diese Prinzipien uneingeschränkt umzusetzen und die von der Kommission beanstandeten Sachverhalte rasch auszuräumen.

    Die Kommission fordere ich auf, darauf zu achten, dass es die Nutzer sind, die am Ende an Freiheiten gewinnen, und nicht etwa in erster Linie Gerätehersteller oder Mobilfunkanbieter.“

  • Bundesverfassungsgericht bremst internationale Datenwäsche durch BKA und BND

    Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über das BKA-Gesetz erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „Dieses Urteil ist Karlsruhes Antwort auf den NSA- und den BND-Skandal: Daten über Deutsche an Staaten wie die USA weiterzureichen, wo kein angemessener Datenschutz gilt und Menschenrechtsverletzungen drohen, ist Polizei und Geheimdiensten ab sofort verboten.

    Wir brauchen jetzt ein Gesetz zur Regelung des internationalen Datenschutzes. Darin sind Mindestanforderungen zum Grundrechtsschutz im Partnerland und eine Zuständigkeit der Datenschutzbeauftragten zur unabhängigen Prüfung der Angemessenheit festzulegen. Längst überfällig ist außerdem ein internationales Datenschutzabkommen für Polizei und Geheimdienste. Denn der ausufernde Überwachungsstaat ist eine Bedrohung für Freiheit und Demokratie.

    Wir PIRATEN fordern: Wer persönliche Daten nicht schützt oder Menschenrechte verletzt, bekommt aus Europa keine Informationen mehr. Die Grundrechte sind für uns nicht verhandelbar. Punkt.“

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland: „Das Urteil ist wieder einmal ein Zeugnis, dass unsere Regierung auf der völlig überzogenen Suche nach Sicherheit auf dem Weg ist, aus unserem Rechtsstaat einen Überwachungsstaat zu machen.“

    Noch nicht entschieden hat das Bundesverfassungsgericht über eine Sammelbeschwerde der Piratenpartei gegen die Bestandsdatenauskunft sowie über eine Verfassungsbeschwerde von Breyer gegen den internationalen Austausch von Computer- und Metadaten im Rahmen der Cybercrime-Konvention.

  • Weitere Einschränkungen in den Rechten von SGB II-Beziehern geplant

    Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. So könnte man meinen. Doch die Gleichheit vor dem Gesetz wird durch das geplante neunte Änderungsgesetz des SGB II für Erwerbslose zunehmend ausgehebelt.

    Danach soll es eine massive Einschränkung der grundlegenden Rechte, die jedermann gegenüber rechtswidrigem Verwaltungshandeln hat, geben.

    Zurzeit können Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten (Hartz IV), einen bereits bestandskräftigen Bescheid für einen Zeitraum von einem Jahr rückwirkend auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

    Schon unter Ursula von der Leyen (CDU), von 2009 bis 2013 Bundesministerin für Arbeit und Soziales, wurde diese Möglichkeit der rückwirkenden Überprüfung eines bestandskräftigen Bescheides nach § 44 SGB X für Leistungsbezieher nach dem SGB II auf ein Jahr begrenzt. Was von da an für Menschen im SGB II Bezug gilt, muss noch lange nicht für Jobcenter bzw. Optionskommunen gelten. Denn sie können nach wie vor bei fehlerhaftem Bescheid zu Lasten der Behörde rückwirkend Leistungen zurückfordern. Damit wurden Behörden in ihren Rechten seit Jahren gestärkt, Menschen im SGB II Bezug hingegen in ihren Rechten beschnitten.

    Mit dem Gesetzesentwurf zum neunten Änderungsgesetz des SGB II wird nun der endgültige Abschied von der Möglichkeit der Rücknahme von Bescheiden durch die Behörde nach § 44 SGB X innerhalb einer Jahresfrist eingeläutet [1]. Diesmal ist es Frau Andrea Nahles von der SPD, die als derzeitige Bundesministerin für Arbeit und Soziales das bereits beschnittene Recht der SGB II-Bezieher als Totengräberin nun endgültig zu Grabe trägt. Denn zukünftig sind rechtswidrige, bestandskräftige Bescheide nur mit Wirkung für die Zeit nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder ab dem Bestehen der ständigen bundesweiten Rechtsprechung „anfechtbar“. Der Sozialabbau und die Entrechtung von Menschen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird auch unter der großen Koalition von Angela Merkel (CDU) und Sigmar Gabriel (SPD) weiter vorangetrieben.

    Der Bundesrat hat am 18. März 2016 dieses Vorhaben im Rahmen des „Neunten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch“ (§ 40 SGB II) nicht beanstandet.

    Soweit diese Regelung in das SGB II aufgenommen wird, sind die Leistungsbezieher zur Wahrung ihrer Rechte entweder dazu gezwungen, vorsorglich Widerspruch einzulegen oder müssen sich dem Risiko einer fehlerhaften nicht mehr korrigierbaren Bescheides durch die Behörde aussetzen.

    Damit wird die Maxime „der Staat hat dem Bürger zu dienen“ ad absurdum geführt. Die Piratenpartei weist schon seit Jahren auf die massiven Einschnitte der Persönlichkeitsrechte hin. Sie ist davon überzeugt, dass dies zu neuen Spannungen in unserer Gesellschaft führen wird.

    Zum Autor: Reinhard Beckmann ist 61 Jahre alt, seit 2012 Mitglied der Piratenpartei, Koordinator der AG-BGE und aktiv bei den Sozialpiraten.
    Seine politischen Schwerpunktthemen sind: Abschaffung von Hartz IV, bedingungsloses Grundeinkommen, Sozial- und Kommunalpolitik. Ferner ist er in der Kommunalpolitik innerhalb einer Fraktionsgemeinschaft als stellvertretender „Sachkundiger Bürger“ und Einwohner in Duisburg tätig.

  • PIRATEN: ÖPNV-Panoptikum stoppen – keine flächendeckende Videoüberwachung im ÖPNV!

    +++ PIRATEN: ÖPNV-Panoptikum stoppen – keine flächendeckende Videoüberwachung
    im ÖPNV! +++

    Zum Beschluss der Verkehrsministerkonferenz für »eine flächendeckende, tageszeitunabhängige Video-Aufzeichnung in öffentlichen Verkehrsmitteln« erklärt Patrick Breyer, Datenschutzexperte der Piratenpartei:

    »Mit diesem Beschluss wird der Überwachungswahnsinn auf die Spitze getrieben. Videoüberwachung – besonders eine reine Bandaufzeichnung – soll den Fahrgästen die bloße Illusion von Sicherheit vorgaukeln und gewöhnt die Bürger an eine allgegenwärtige Beobachtung.

    Die Datenschutzbehörden sind sich einig, dass eine generelle, zeitlich und räumlich durchgängige Videoüberwachung des gesamten Fahrgastbereichs in aller Regel unverhältnismäßig und somit unzulässig ist. Dabei muss es auch bleiben. Es kann nicht angehen, dass Tausende von rechtschaffenen Bürgern auf dem Weg von und zur Arbeit permanent überwacht werden. Der Kuss im Bus sollte nicht gefilmt, eine private SMS
    oder Handy-PINs nicht per Kamera mitgelesen werden können.

    Fakt ist, dass der öffentliche Personennahverkehr das sicherste Verkehrsmittel ist. Das Risiko, hier Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gering, erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen. Sie stärken nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Eine Untersuchung in London konnte auch keinen Zusammenhang zwischen der Zahl von Überwachungskameras und der Aufklärungsquote von Straftaten feststellen. Wir PIRATEN werden uns gegen jeden Abbau des Datenschutzes zugunsten eines ÖPNV-Panoptikums stemmen.«