Autor: Borys

  • PIRATEN: Datenkrake Facebook – Informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

    Zu der morgigen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei, Dr. Patrick Breyer:

    „Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auf Vorrat für unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren gehen, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.

    Es ist richtig, dass das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum die Betreiber von Facebook-Fanpages zur Verantwortung dafür ziehen will, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Ich hoffe, das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook unzulässig ist. Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze und künftig der europäischen Datenschutz-Grundverordnung gezwungen werden.

    Die Politik sollte Facebook verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden.“

  • PIRATEN: Weg mit der 7-Tages-Frist für Depublizierung

    +++ PIRATEN: Weg mit der 7-Tages-Frist für Depublizierung +++

    Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern – 7-Tages-Frist für die Depublizierung von Inhalten abschaffen

    Die PIRATEN im Saar-Landtag wollen die Depublizierungspflicht abschaffen. Dazu fordern sie die saarländische Landesregierung auf, sich bei zukünftigen Verhandlungen über die Inhalte des Rundfunkstaatsvertrags für die Abschaffung der Depublizierungspflicht einzusetzen. Diese schreibt den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor, dass sie ihr Telemedienangebot nach Ablauf von sieben Tagen aus dem Webauftritt löschen müssen.

    Eine entsprechende Regelung für Privatpersonen und Unternehmen gibt es nicht. Darin sehen die PIRATEN eine Benachteiligung der Gebühren zahlenden Nutzer und Nutzer der Angebote des Saarländischen Rundfunks, der ARD, des ZDF und Co. Gleichzeitig weist die Oppositionsfraktion darauf hin, dass es den staatlichen Anstalten so erschwert wird, ihrem Informations- und Bildungsauftrag nachzukommen.

    Dazu äußert sich Michael Hilberer, Fraktionsvorsitzender der PIRATEN im Saar-Landtag:

    „Lineares Fernsehen war gestern. Gerade die junge Generation informiert sich zeitsouverän im Internet. Dafür sind die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten schlecht aufgestellt. Deswegen fordern wir, dass diese ihre Inhalte ebenfalls unbegrenzt im Internet zur Verfügung stellen. Gerade heute, in einer Zeit, in der das Internet voll von Hasspostings, politischer Propaganda und Lügengeschichten ist, brauchen wir das Gegengewicht verlässlicher und unabhängiger Information. Da ist es einfach katastrophal, wenn qualitativ hochwertige und gut recherchierte Informationen nach sieben Tagen nicht mehr verfügbar sind. Die Demokratie braucht eine breite, gute Basis für die Meinungsbildung. Mit der bestehenden Regelung im Rundfunkstaatsvertrag haben die Landesregierungen der Demokratie einen Bärendienst erwiesen. Es wird Zeit, diesen Fehler zu korrigieren.“

    Weiterführender Link:
    Antrag der Piraten: Öffentlich-rechtliches Telemedienangebot für Beitragszahlerinnen und Beitragszahler verbessern – 7-Tages-Frist für die Depublizierung von Inhalten abschaffen http://www.landtag-saar.de/Drucksache/Ag15_1698.pdf

     

  • PIRATEN: Keine Staatswanzen auf unseren Computern und Smartphones!

    +++ PIRATEN: Keine Staatswanzen auf unseren Computern und Smartphones! +++

    Zu der heute genehmigten Spähsoftware des Bundeskriminalamts („Bundestrojaner“) erklärt Dr. Patrick Breyer, der Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei:

    „Die Genehmigung dieser Spähsoftware muss zurückgezogen werden, solange nicht unabhängige Fachleute ihren Code darauf untersucht haben, ob damit wirklich nur Telekommunikation abgehört werden kann oder auch unsere privaten Daten ausgespäht werden.

    Unabhängig davon lehnen wir PIRATEN solche Staatswanzen generell ab, weil sie zu tief in die private Lebensgestaltung eingreifen. Die Ermittler müssen sich von der Idee verabschieden, dass jede Kommunikation überwachbar sein müsse – bei persönlichen Gesprächen ist das schließlich auch nicht der Fall. Der beste Schutz vor ‚homegrown terrorism‘ ist, einer Radikalisierung vorzubeugen. In soziale Präventionsarbeit zu investieren, schafft mehr Sicherheit als das Ausspähen privater Computer und Handys.

    Vertrauliche Kommunikation rettet Menschenleben, etwa wenn Beratungsstellen Menschen von Gewalt abbringen oder Opfer zur Anzeige bewegen können. Insider und Whistleblower decken Missstände und Rechtsverletzungen auf – aber nur, wenn sie keine Nachverfolgung zu befürchten haben. Insgesamt nutzen Vertraulichkeit und Verschlüsselung unserer Gesellschaft weitaus mehr als man durch Überwachung an Schutz zu gewinnen erhofft.“

  • PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern

    +++ PIRATEN – EU-Gericht verhandelt Grundsatzklage gegen Tracking von Internetnutzern +++

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verhandelt am Donnerstag über die Klage des Piratenpolitikers und Datenschützers Patrick Breyer gegen die Bundesregierung (Az. C-582/14). Auf Anfrage des Bundesgerichtshofs soll das oberste EU-Gericht darüber entscheiden, ob Anbieter von Internetportalen flächendeckend auf Vorrat speichern dürfen, wer was im Internet liest, schreibt oder sucht, oder ob Internetnutzer ein Recht auf anonyme und nicht nachverfolgbare Internetnutzung haben.

    Patrick Breyer: „Nur wenn Regierung und Internetkonzernen die Aufzeichnung unseres Surfverhaltens verboten wird, sind wir vor Ausspähung unseres Privatlebens, fälschlichen Abmahnungen und falschem Verdacht der Strafverfolger sicher. IP-Adressen haben sich als extrem fehleranfälliges und unzuverlässiges Mittel zur Personenidentifizierung erwiesen. Und solange wir uns schon wegen des Lesens von Internetseiten verdächtig machen können, gibt es keine echte Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

    Niemand hat das Recht, alles, was wir im Netz sagen, und alles, was wir tun, aufzuzeichnen. Als Generation Internet haben wir das Recht, uns im Netz ebenso unbeobachtet und unbefangen informieren zu können, wie es unsere Eltern aus Zeitung, Radio oder Büchern konnten!“

    Anders als die Bundesregierung vertritt die EU-Kommission vor Gericht die Meinung, dass die beim Surfen übermittelte Nutzerkennung (IP-Adresse) dem Datenschutz unterliege und nach dem deutschen Telemediengesetz nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfe. Zuvor hatte bereits ein Gerichtsgutachten ergeben, dass ein sicherer Betrieb von Internetportalen (Webservern) bei entsprechender Systemgestaltung auch ohne Vorratsspeicherung von IP-Adressen möglich sei.

    Breyer: „Wenn der Europäische Gerichtshof in meinem Sinne entscheidet, hat das weitreichende Folgen für die gesamte Internetbranche: Die webseitenübergreifende Nachverfolgung (Tracking) unserer Internetnutzung durch Werbenetzwerke wie Doubleclick und Internetkonzerne wie Facebook wäre damit unterbunden. Die schwammige neue EU-Datenschutzverordnung droht jedoch alles wieder zunichte zu machen. Ich fordere die EU-Kommission deshalb auf, nachzubessern und ein eindeutiges Verbot der anlasslosen Protokollierung unseres Surfverhaltens vorzulegen!“

    Im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag hat der EuGH die Parteien gebeten, sich zu der Frage zu äußern, ob die Surfprotokollierung der Bundesregierung zur „Verhütung, Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten“ notwendig und unter diesem Gesichtspunkt mit der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sein könnte. Patrick Breyer dazu: „Nachdem die unterschiedslose Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten als unverhältnismäßiges Mittel der Strafverfolgung verworfen wurde, ist eine verdachtslose Erfassung sogar des Inhalts unserer Internetnutzung erst recht grundrechtswidrig. Wir brauchen sichere IT-Systeme, keinen Generalverdacht gegen alle Internetnutzer! Europa ist aufgerufen, der NSA-Methode einer Totalerfassung des digitalen Lebens eine klare Absage zu erteilen und den Grundrechten auf Informations- und Meinungsfreiheit im Internet zur Geltung zu verhelfen.“

    Zur Person: Der Kläger Patrick Breyer ist Bürgerrechtler, Datenschützer und Landtagsabgeordneter der Piratenpartei in Schleswig-Holstein. Er ist bereits gegen das Gesetz zur Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten erfolgreich vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Seit 2006 klagt er gegen die Surfprotokollierung durch Bundesbehörden.

    Ausführliche Informationen und die Gerichtsdokumente im Wortlaut:
    <http://www.daten-speicherung.de/index.php/prozessdokumentation-meine-klage-gegen-die-vorratsspeicherung-unserer-internetnutzung/>

    https://redesign.piratenpartei.de/wp-content/uploads/2016/02/PIRATEN-BPT161-BUNDESPARTEITAG-TERRORSTOFFTIER-PATRICK-BREYER-FOTO-be-him-CC-BY-NC-ND-IMG_0529-BLOG.jpg

     

  • Piraten? Längst vorbei – oder?

    Nein! Die Piratenpartei stellt sich in ihrem neuen Werbespot für TV und Web vor: bunt, anders als die anderen, mit brandheißen Themen.

    Chaotisch? Manchmal vielleicht, aber noch immer eine frische Kraft und eine Bereicherung der Parteienlandschaft.

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    PIRATEN - WAHL - DER SPOT

    PIRATEN Baden-Württemmberg und PIRATEN Rheinland-Pfalz PIRATEN – WAHL

  • Bundesparteitag – Sozial – Digital – Punkt! – PIRATEN rocken Themen!

    In Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2017 erweitert und schärft die Piratenpartei ihr Programm auf dem Bundesparteitag in Lampertheim. Unter dem Motto „Sozial – Digital – Punkt!“ diskutierten die PIRATEN über die eingebrachten Anträge.

    In der Flüchtlingspolitik fordern PIRATEN, das Asylrecht so wiederherzustellen, dass die Menschlichkeit wieder im Mittelpunkt steht und der Flüchtling nicht zum Verwaltungsobjekt degradiert wird.  Wiederherstellung des Rechts auf Asyl

    Kristos Thingilouthis, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland:
    »Lasst uns beim Asylrecht nicht die Fehler der 1960er-Jahre wiederholen, als Gastarbeiter auf ihre ökonomische Verwertbarkeit geprüft wurden, anstatt sie als Menschen zu sehen. Ein Mensch ist kein Verwaltungsvorgang und wir haben als Gesellschaft die Pflicht, den Menschen (Flüchtlingen) zu helfen« Asylpaket

    Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass mittels eines anzustrebenden Staatsvertrages zwischen dem Bund und den Ländern der 23. Mai als »Tag des Grundgesetzes« zum bundeseinheitlichen Feiertag erklärt wird. „Tag des Grundgesetzes“ einführen

    Carsten Sawosch, stellvertretender Bundesvorsitzender der Piratenpartei: »Das Grundgesetz ist für uns PIRATEN ein hohes Gut, das es zu erhalten und zu verteidigen gilt. PUNKT!« Bundesamt für Datenschutz und Internetsicherheit

    Basis für die Wirtschaftspolitik der PIRATEN ist Freiheit, Verantwortung, Nachhaltigkeit und Transparenz. Diese schließen sich nicht aus, im Gegenteil sie sind das Fundament, auf dem sich der Mensch frei und selbstbestimmt entfalten kann. Die Piratenpartei fordert einen Stopp der sogenannten Freihandelsverträge TTIP, CETA und TISA und setzt sich weiter für freien Bargeldverkehr ein. Freihandelsabkommen stoppen

    Die Mitglieder stellen die Forderung nach einer Reform des gesamten Abmahnwesens mit einem gesetzlichen Verbot der Massenabmahnung und einer durchgehenden Deckelung der Kosten für abgemahnte Privatpersonen. Abmahnwesen reformieren

    Weiter setzen sich die PIRATEN dafür ein, dass elektronische Geräte keine softwareseitige Einschränkung der zu installierenden Software erhalten. Jedem Käufer eines Geräts muss es gestattet sein, die eigene Software oder die von Drittanbietern ohne Einschränkungen auf sein erworbenes Gerät aufzuspielen. Gerätehoheit 

    PIRAT Carsten Sawosch fasst zusammen: »Sozial – Digital – Punkt! – Wir können das!«

     

  • Datenschutz – Internet Punkt! 2. Pressekonferenz der Piratenpartei vom 20.2.2016

    Auf dem Bundesparteitag 2016.1 wurden gleich am ersten Tag drei wichtige Anträge beschlossen. In diesem Video zieht Carsten Sawosch, stellvertretender Vorsitzender der PIRATEN, eine Zwischenbilanz am Samstagabend. Der „Rootantrag“ als Leitantrag vom Bundesvorstand wurde mit großer Mehrheit angenommen. Er schärft das Profil der PIRATEN zum Thema Digitaler Wandel. Auch der sehr umfangreiche Antrag zur neuen Struktur des Grundsatzprogrammes wurde vom Parteitag beschlossen. Als dritter erfolgreicher Antrag wird in dem Video eine ins Detail gehende Verabschiedung vorgestellt, die viele Politikfelder berührt.

  • Sozial-Digital-Punkt! Pressekonferenz der Piratenpartei vom 20.2.2016

    Rund 370 Teilnehmer machten Politik auf dem Bundesparteitag 2016.1 der Piraten am 20. und 21. Februar 2016 im hessischen Lampertheim. Das Parteitags-Motto lautet „Sozial, digital, Punkt“. „Wir sind die Partei, für die digitale Welt kein Neuland ist“, so Stefan Körner, Bundesvorsitzender, in einer Pressekonferenz zum Start des Parteitages. Über 60 Anträge wollen diskutiert werden. Darunter sehr grundsätzliches zu Programm und Satzung. „Meine persönliche Hoffnung: dass nach dem Parteitag hängenbleibt: die Piraten sind die Partei des digitalen Wandels“, so Körner in dieser Pressekonferenz.