Autor: Borys

  • Happy Birthday – 10. Europäischer Datenschutztag

    Happy Birthday – 10. Europäischer Datenschutztag

    Heute jährt sich zum zehnten Mal der Europäische Datenschutztag.

    Auf Initiative des Europarats wurde dieser wichtige Aktionstag 2007 ins Leben gerufen.

    Er wird seitdem jährlich um den 28. Januar begangen, denn am 28. Januar 1981 wurde die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet.
    Der Gedenktag hat zum Ziel, die Bürger Europas für den Datenschutz zu sensibilisieren.

    Im Jahr 2008 schlossen sich auch die Vereinigten Staaten und Kanada der Initiative an. Seitdem wird in diesen Staaten der Data Privacy Day zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag begangen.

     

  • PIRATEN fordern Abschaffung der Störerhaftung

    Die Piratenpartei schließt sich der Kritik von Netzaktivisten, der Digitalen Gesellschaft und der Freifunk-Community am bislang vorgelegten Gesetzentwurf zur Störerhaftung an. Sie fordert die Bundesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und die Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Hotspots, also die Haftung für die Betreiber von WLAN-Netzen, die ihren Zugang für die Allgemeinheit öffnen und Nutzer über diesen Zugang Rechtsverletzungen begehen, per Gesetz abzuschaffen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sieht in der Störerhaftung den größten Hemmschuh für den Ausbau eines Netzes freier WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum in Deutschland:

    „Die WLAN-Störerhaftung gehört vollständig abgeschafft. Das müssen endlich auch CDU und SPD einsehen. Die Große Koalition brüstet sich stattdessen zur Zeit lediglich damit, dass ihnen mit dem Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes nun der ganz große Wurf in Sachen Störerhaftung gelungen und endlich Rechtssicherheit für Betreiber öffentlicher WLAN-Hotspots geschaffen worden sei. Von Rechtssicherheit kann jedoch keine Rede sein. Der Gesetzentwurf, der sich seit Monaten in Beratung befindet, spricht davon, dass Betreiber „zumutbare Maßnahmen“ zur Sicherung des WLAN treffen müssen, um eine Rechtsverletzung durch Nutzer zu verhindern.

    Was das genau sein soll, bleibt bestenfalls nebulös. Hierzu können Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder die Vorschaltung einer Webseite mit rechtlichen Belehrungen eingesetzt werden. Beide Forderungen sind jedoch ebenso wirkungs- wie sinnlos. Denn was den Passwortschutz angeht, bringt dieser keinen zusätzlichen Schutz, wenn jeder, der das WLAN nutzen will, auch das Passwort vom Betreiber erhalten und kennen muss.

    Was die Wirksamkeit einer Vorschaltseite betrifft, ist auch hier der Zugewinn an rechtlicher Absicherung und Wirksamkeit gleich Null. Denn der Nutzer kann auf dieser Seite sich damit einverstanden erklären, bei der Nutzung des WLAN keine Rechtsverletzungen begehen zu wollen, ohne dass ihm im Falle, dass er dennoch dagegen verstößt, für die Abgabe der falschen Erklärung rechtliche Sanktionen drohten.

    Die Störerhaftung und deren Aufrechterhaltung ist nur der Versuch, jemand in die Haftung zu nehmen, der den Rechtsverstoß nicht begangen hat, weil es aufwändiger wäre, den eigentlichen Täter zu ermitteln. Das wäre so, als würde ich den Verkäufer eines Küchenmessers dafür haften lassen, dass der Käufer eine andere Person mit diesem Messer getötet hat. Weder der Betrieb eines offenen WLAN-Hotspots noch der Verkauf von Haushaltsartikeln sind gefahrgeneigte Tätigkeiten. Daher gehört die Störerhaftung uneingeschränkt abgeschafft. Nur so kann der Aufbau freier Netze im öffentlichen Raum, wie etwa durch die Freifunk-Initiative, wirklich vorangetrieben werden. Hierdurch wird eine echte Rechtssicherheit für Betreiber geschaffen, sodass diese nicht sinnlose Maßnahmen zur Sicherung ihres WLAN treffen müssen, die sie darüber hinaus auch noch vor oft kaum zu bewältigende organisatorische und technische Herausforderungen stellen.“

  • PIRATEN – Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung

    Wie schon beim letzten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung werden die Piraten auch gegen die Neuauflage Verfassungsbeschwerde einlegen. Ein entsprechender Entwurf wird derzeit vom Landtagsabgeordneten und Themenbeauftragten für Datenschutz, Dr. Patrick Breyer, zusammen mit Digitalcourage und Anwalt Meinhard Starostik vorbereitet. Jeder Bürger kann diese Beschwerde unterstützen, was bereits 25.921 Menschen tun. Aktuell werden Fakten zur Zunahme der Überwachung seit 2010 gesammelt („Überwachungsgesamtrechnung“).

    „Nachdem der Europäische Gerichtshof einer anlasslosen und massenhaften Vorratsdatenspeicherung eine klare Absage erteilt hat, kann die Neuauflage des rückgratlosen Bundesjustizministers keinen Bestand haben“, zeigt sich Patrick Breyer zuversichtlich. „Eine verdachtslose und massenhafte Vorratsspeicherung der Kontakte und Bewegungen von 80 Millionen Menschen in Deutschland ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir wollen das vor dem Bundesverfassungsgericht sorgfältig begründen und auch berücksichtigen, dass die verfassungsrechtlich geforderte Betroffenheit der Beschwerdeführer erst mit Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung durch ihre Telekommunikationsanbieter eintreten könnte. Bisher warten die Anbieter noch auf die Technische Richtlinie der Bundesnetzagentur.“

    Breyer sieht auch kein Problem dabei, dass das Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, da das Gesetz nicht sofort in Kraft tritt und deshalb kein zwingender Grund für eine Eilentscheidung vorliegt . „Schon bei unserer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das erste Gesetz hat das Gericht eine einstweilige Aussetzung der Datenspeicherung selbst abgelehnt. Das sagt also nichts über die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde.“

    Daneben haben die Piraten im Schleswig-Holsteinischen Landtag ein Normenkontrollverfahren des Landes gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beantragt. Zwei Mitglieder der Berliner Piratenfraktion haben sich zudem bereits im Dezember einer Verfassungsbeschwerde der Rechtsanwälte Müller Müller Rößner angeschlossen (Az. 1 BvR 3156/15).

  • PIRATEN wollen Upgrade für Telefonzellen

    Die Piratenpartei will vorhandene Telefonzellen in Deutschland grundlegend modernisieren und mit neuen Funktionen ausstatten. Jörg Arweiler, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei im Landesverband Saarland, erklärt die Idee der öffentlichen Kommunikation 2.0:

    «Als Überbleibsel aus der Vor-Smartphone-Ära stehen Telefonzellen meist nur noch ungenutzt in der Gegend herum und verursachen Kosten. Teilweise wurden die Säulen mit einem Telekom Wifi-Hotspot erweitert, der aber nur von Telekom-Kunden genutzt werden kann. Wir PIRATEN wollen die noch vorhandenen Telefonzellen und -säulen ins digitale Zeitalter überführen und damit allen Menschen in deren Umkreis einen kostenlosen Zugang zum Telefonieren und Surfen ermöglichen.

    Es gibt zwei unterschiedliche Ansätze zur Umsetzung:

    Den kommerziellen Ansatz, bei dem das Ganze beispielsweise durch Werbeeinblendungen auf Displays finanziert werden könnte. Als Beispiel für eine neue Nutzung der vorhandenen Infrastruktur kann dabei ein Projekt in New York dienen. Dort werden dieses Jahr insgesamt 7.500 Telefonzellen durch WLAN-Hotspots ersetzt, die zusätzlich kostenlose Telefonie ermöglichen und mit USB-Ladestationen ausgestattet sind.

    Der zweite Ansatz ist der Einsatz von „Freifunk“. Die vielfältigen, erfolgreichen Freifunk-Initiativen in Deutschland zeigen, dass es möglich ist, die Zukunft mit dezentralen, offenen Systemen zu gestalten. Hier steht nicht der kommerzielle Aspekt im Vordergrund, sondern der, Freifunk zu verbreiten. Unter Anderem auch die alten Telefonzellen mit dieser Technik zu aktualisieren, ist der piratige Ansatz zur Verbesserung der Verhältnisse.»

    In der Digitalisierung und Erweiterung der vorhandenen Infrastruktur sieht Arweiler auch weitere Chancen:
    «Das hat gleichzeitig den Vorteil, dass mit schnellem Internet unterversorgte Gebiete reduziert würden und ein Beitrag geleistet würde, Deutschland endlich vom Entwicklungsland in Sachen öffentlicher Wifi-Hotspots in den Bereich anderer führender Industrienationen zu bringen.»

     

  • PIRATEN – EU-Abgeordnete Julia Reda : „TTIP nützt weder Bürgern noch Mittelstand

    Die Piratenpartei Kassel hat am 23. Januar erneut die Demonstration „Gemeinwohl statt Konzerninteressen“ des Nordhessischen Bündnisses „Freihandelsabkommen stoppen!“ unterstützt. Bei der anschließenden Politikerbefragung stellte sich die Abgeordnete der PIRATEN im Europaparlament, Julia Reda den Fragen der interessierten Bürger.
    Reda machte klar, dass die PIRATEN in jedem Falle weiter gegen die geplanten Freihandelsabkommen CETA, TTIP und TISA kämpfen werden.

    „Ich werde im Europaparlament keinen Abkommen zustimmen, die intransparent verhandelt werden, die Parlamente entmachten, und so den demokratischen Willen der Bevölkerung ignorieren. Die Beschwichtigungen und Nebelkerzen der EU-Kommission können nicht verdecken, dass die Abkommen einzig großen Konzernen nützen, aber nicht dem Mittelstand und erst recht nicht der Bevölkerung.“

    Jonas Boungard, Kandidat für die Stadtverordnetenversammlung ergänzte: „In Kassel haben wir glücklicherweise ein breites Bündnis gegen die geplanten Freihandelsabkommen. Gerade lokaler Widerstand ist wichtig, denn die Abkommen bedrohen die Freiheit der Kommunen. Ihr Handlungsspielraum wird durch mögliche Klagen und das drohende Verbot von Rekommunalisierungen stark eingeschränkt.“

    Die Politikerbefragung wurde aufgezeichnet und ist in Kürze unter regenbogentv.de/ttip verfügbar.

  • PIRATEN fordern Abbau von digitalen Grenzen – Netflix und das Geoblocking

    +++ PIRATEN fordern Abbau von digitalen Grenzen – Netflix und das Geoblocking +++

    Video-Streaming-Dienste wie Amazon Prime Instant Video, Netflix, Sky2Go, Watchever oder Maxdome werden auch in Deutschland immer beliebter. Sie treten dabei stärker in Konkurrenz zu dem klassischen linearen Fernsehangebot. Nun hat Netflix angekündigt, per Geoblocking in Form von Proxy-Sperren verhindern zu wollen, dass Kunden aus der ganzen Welt auf die angebotenen Inhalte zugreifen können. Ursache hierfür sind zumeist die Rechteinhaber, die eine zeitgleiche Veröffentlichung in unterschiedlichen Regionen verhindern wollen.

    Stefan Körner, Bundesvorsitzender der Piratenpartei, sieht eine solche Entwicklung äußerst bedenklich:

    „Wenn Streaming-Portale ihre Dienste in bestimmten EU-Ländern anbieten, muss sichergestellt sein, dass diese Kunden, egal wo sie sich gerade aufhalten, über das Internet auf Videoinhalte zugreifen können. Streaming-Dienste sind gerade deshalb so beliebt, weil sie den Kunden neben werbefreien Filmen, Serien und Eigenproduktionen auch große zeitliche und örtliche Flexibilität bieten, wann und wo diese Inhalte abgerufen werden können.
    Wenn insbesondere wegen sogenanntem Geoblocking Inhalte nicht mehr überall zur Verfügung stehen, fällt ein entscheidender Vorteil der Streaming-Dienste weg und blockiert den EU-weiten digitalen Datenaustausch. So kann das Angebot beispielsweise nicht mehr im Urlaub oder auf Geschäftsreisen genutzt werden. Wir wollen solche digitalen Grenzen einreißen. Die EU muss grenzenlos in allen Bereichen sein. Der Zugriff auf Inhalte darf nicht länger vom momentanen Aufenthaltsort des Nutzers abhängig gemacht werden. Hier muss die Politik sich auch mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen beschäftigen und auf die Gesetzgeber der unterschiedlichen Regionen einwirken.“

  • EU-Piratin Julia Reda untersucht VW-Abgasskandal

    Julia Reda, Europaparlamentarierin der Piratenpartei und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grüne/EFA-Fraktion, wurde heute in den Untersuchungsausschuss des EU-Parlaments zum VW-Abgasskandal gewählt.

    Ihren Fokus beschreibt sie so:

    „Autos sind längst fahrende Computer. Es war Software, die VW die Manipulation bei den Emissionstests ermöglicht hat. Der Skandal zeigt auf: Wir brauchen ein Recht darauf, die Software, die unseren Alltag immer stärker beeinflusst, zu inspizieren. Zu oft wird das durch Regeln zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen sowie durch technische Schutzmaßnahmen verhindert, deren Umgehung verboten ist. Die Arbeit von Forscherinnen und Forschern, die den Fall frühzeitig aufdecken hätten können, wäre also womöglich illegal gewesen. Das darf nicht so bleiben. Ich werde den VW-Skandal aus diesem Blickwinkel aufarbeiten und mich dafür einsetzen: Firmen dürfen den Programmcode, der unsere Welt antreibt, nicht länger vor uns verstecken.“

    Der Untersuchungsausschuss, dessen Zusammensetzung heute vom Plenum des Europaparlaments beschlossen wurde, nimmt seine Arbeit in Kürze auf. Er hat das Mandat zu ermitteln, ob die Kommission bzw. die Mitgliedsstaaten frühzeitig von Übertretungen wussten und ob sie es verabsäumt haben, Testmethoden rechtzeitig anzupassen und das Verbot von Abschalteinrichtungen (sog. ›defeat devices‹) durchzusetzen, sowie adäquate Strafen für Verstöße festzulegen. Der Ausschuss wird innerhalb eines Jahres einen Abschlussbericht mit Erkenntnissen und Handlungsempfehlungen vorlegen.

  • Das Internet ist mehr als ein großes Einkaufszentrum:

    Das Internet ist mehr als ein großes Einkaufszentrum:

    Die Europäische Kommission nennt eine ihrer politischen Prioritäten den „Digitalen Binnenmarkt“ (Digital Single Market, DSM). Ich teile das Ziel, die vielen digitalen Grenzen einzureißen, die in Europa immer noch bestehen. Aber ich bin davon überzeugt: Wenn wir die Reform richtig anpacken, haben wir weitaus mehr zu gewinnen als einen optimierten Austausch von Waren und Dienstleistungen.

    Heute hat das Parlament seine Antwort auf die DSM-Strategie verabschiedet. Ich habe mich zusammen mit meinen Kolleg*innen intensiv dafür eingesetzt, dass wir darin eine umfassendere Perspektive einnehmen. Bei der Förderung von neuen Technologien und grenzüberschreitendem Austausch dürfen wir nicht vergessen: Von Fortschritt und Globalisierung müssen alle profitieren – sie müssen die Teilhabe aller Menschen vergrößern, nicht nur die Profite mancher. Diese Bemühungen fanden in den folgenden Punkten ihren Niederschlag.

    Das digitale Binnengemeingut

    Das Internet ist weit mehr als nur ein neuer Marktplatz. Es hat die einzigartige Fähigkeit, Menschen auf neue Arten miteinander zu vernetzen, um Probleme kollaborativ zu lösen und das Ergebnis der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Ich freue mich, dass der Report jetzt auch derartige Lösungen hervorhebt:

    – Open Source Software, die kollaborativ entwickelt wurde, ermöglicht Interoperabilität (da jede*r kompatible Software schaffen kann; #110), bringt Sicherheitsvorteile (da alle den Code nach Schwachstellen durchsuchen können; #89) und sollte besonders in Bildungseinrichtungen und der öffentlichen Verwaltung vermehrt eingesetzt werden (#125).

    – Gemeinschaftlich betriebene W-Lan Netzwerke (wie etwa Freifunk in Deutschland) können beispielsweise ländlichen Regionen und unterversorgten Personengruppen Zugang zum Internet verschaffen – wie das z. B. Hotspots für Flüchtlinge tun (#53)

    – Crowdfunding bringt Menschen zusammen, um gemeinsam Kreativität und Innovation zu finanzieren, die von Banken und Investor*innen sonst unbeachtet bleiben würden (#7)

    Kreativität und Forschung ermöglichen

    – Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts ermöglichen den kreativen Umgang mit bestehenden Werken und schaffen so die Möglichkeit, von der Nutzerin zur Gestalterin bzw. vom Nutzer zum Gestalter zu werden. Sie sind eine wichtige Grundlage für neue Kreativität, unabhängig davon, ob diese dann kommerziell verwertet wird. Die EU sollte daher Europa-weite Mindeststandards für Urheberrechtsschranken einführen (#43) und beim Thema Nutzer*innen-generierter Inhalte mehr Klarheit schaffen (#46).

    – Eine umfassende europaweite Schranke für intelligente Text- und Datenanalyse (Text- und Datamining) würde Forscher*innen und Bildungsinstitutionen erlauben, auf modernste Weise zu forschen (#45) – und die freie Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen, welche zu mindestens 50 % öffentlich finanziert wurden, ließe alle an den gemeinsamen Investitionen teilhaben (#102).

    – Das Parlament fordert die Abschaffung des speziellen Urheberrechts auf Datenbanken (#108), das einer Studie zufolge »keinen Ausgleich zwischen den kommerziellen Interessen von Datenbank-Produzenten und öffentlichen Interessen der Gesellschaft als Ganzes schafft« sowie »sowohl Wettbewerber als auch gemeinnützige Nutzer wie Forscher, Bildungseinrichtungen, Bibliotheken, Museen und Archive benachteiligt«. (Beunen 2007)

    Menschen schützen, nicht Geschäftsmodelle

    Bei marktwirtschaftlichen Lösungen müssen Gesetze dafür sorgen, dass neue Technologien und neue Geschäftsmodelle Grundrechte nicht gefährden sowie Arbeiter*innen stärken, statt sie austauschbar zu machen (#81). Sie dürfen nicht von der Industrie missbraucht werden können, um Innovation zu verhindern.

    – Wenn die Kommission oder meine konservativen Kolleg*innen im Parlament über Internetplattformen sprechen, dann reden sie von ausländischen Giganten, die sich ungerechtfertigt an der europäischen Kulturindustrie bereichern. Sie wollen, dass Plattformen neue Abgaben zahlen und neue Rechte klären müssen und dafür eingespannt werden, die Interessen der Kulturindustrie durchzusetzen. Bei näherer Betrachtung stellt sich jedoch oft heraus, dass weniger die Kulturschaffenden an sich vom Internet bedroht werden, als vielmehr althergebrachte Geschäftsmodelle. Das Parlament stellt im Bericht in Frage, ob der Begriff der „Internetplattform“ überhaupt treffsicher definierbar ist (#75). Es warnt davor, durch neue Pflichten für Internetdienste alte Geschäftsmodelle querzufinanzieren sowie Startups den Markteintritt zu erschweren (#72). Und es betont, dass die Haftung von Providern für Inhalte beschränkt bleiben muss (#73).

    – Seit den jüngsten Terrorattentaten werden die Rufe immer lauter, dass Internetfirmen eine aktivere Rolle bei der Verbrechensbekämpfung einnehmen müssten – indem sie etwa alle ihre Nutzer überwachen oder jene Verschlüsselungsmechanismen schwächen, die nicht bloß das Onlinebanking von uns allen schützen, sondern auch die Kommunikation von Dissident*innen in Unrechtsregimen. Das Parlament betont, dass Internetplattformen nicht zu Sicherheitsorganen gemacht werden dürfen (#74), dass sie nicht gezwungen werden dürfen, aktiv nach illegalen Aktivitäten zu fahnden (#95), und wie wichtig starke Verschlüsselungstechnologien sind (#92).

    – Die Telekom-Regulierungsbehörden (auf der EU-Ebene als GEREC organisiert) müssen das kürzlich verabschiedete Gesetzgebungspaket „Vernetzter Kontinent“ so umsetzen, dass das Prinzip der Netzneutralität streng gewahrt wird, damit alle Dienste im Internet diskriminierungsfrei behandelt werden, egal ob sie von einem globalen Konzern oder von dir in deiner Garage betrieben werden (#60).

    Ein Netz für alle

    Das Parlament betont das emanzipatorische Potenzial des Internets und wie wichtig es ist, die vermehrte Partizipation von Frauen an der Informationsgesellschaft zu unterstützen (#113). Wir müssen sicherstellen, dass alle die notwendigen Kenntnisse haben, und dass Internetdienste allen offenstehen – auch jenen mit besonderen Bedürfnissen (#114) oder jenen, die auf andere Arten mit Benachteiligungen zu kämpfen haben (#115).

    Zusammenfassend fordert dieser Bericht die Kommission auf, ihren wirtschaftsorientierten Ansatz zur digitalen Gesetzgebung bedeutend zu verbreitern. Diesen Worten müssen wir Taten folgen lassen, wenn in den kommenden Monaten die spezifischen Gesetzesvorschläge auf den Tisch kommen.