Autor: Borys

  • PIRATEN starten ersten hybriden Parteitag auf Bundesebene

    PIRATEN starten ersten hybriden Parteitag auf Bundesebene

    +++ Onlineparteitag sorgt für höhere Beteiligung der stimmberechtigten Mitglieder +++ hybrider Bundesparteitag beschließt in den nächsten Wochen das Wahlprogramm der Piratenpartei +++ EU-Abgeordneter Patrick Breyer aus Brüssel zugeschaltet +++ PIRATEN planen hybrides Konzept auch nach der Pandemie

    Am vergangenen Wochenende hat der hybride Bundesparteitag der Piratenpartei Deutschland begonnen. Neben den üblichen Tagesordnungspunkten wie den Berichten des Vorstandes und der Kassenprüfer haben sich auch die ersten Kandidierenden für die Wahl des 15. Bundesvorstandes vorgestellt.

    In der Eröffnungsrede kritisierte der Vorsitzende Sebastian Alscher die Regierungspolitik der vergangenen Jahre:

    „Die verschlafene Digitalisierung in Deutschland kostet uns heute Menschenleben! Seit unserer Gründung im Jahr 2006 setzen wir PIRATEN uns für die Digitalisierung im öffentlichen Sektor ein; wäre dieses Thema ernst genommen worden, wäre Deutschland heute besser auf die Corona-Pandemie vorbereitet gewesen. Schwerwiegende Fehler, beispielsweise im Rahmen der Kontaktnachverfolgung, wären vermieden worden.“

    Borys Sobieski, Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland erklärt:

    „Der hybride Bundesparteitag hat Maßstäbe gesetzt – er ist ein Ausdruck dessen, welche Möglichkeiten und Freiräume die Digitalisierung schafft. Die Beteiligung ist gleich von Beginn an bereits höher gewesen als bei Parteitagen der letzten Jahre. Auch wenn wir in der Partei schon seit vielen Jahren Online-Parteitage abhalten, bin ich ein Fan unserer Präsenzparteitage, weil sie wie ein Fest der Piraten sind. Für die Zukunft ist ein Veranstaltungskonzept vorstellbar, das beide Verfahren vereint.“

    Die ersten beiden Tage des hybriden Parteitages sind technisch problemlos verlaufen. Für die kommenden Wochenenden stehen zahlreiche Programmanträge auf der Tagesordnung. Hierfür werden sich die überwiegend online teilnehmenden Parteimitglieder viel Zeit nehmen, es wird diskutiert und abgestimmt werden. Am 29. Mai wird die Veranstaltung voraussichtlich offiziell enden.

    Weitere Informationen:
    Aufzeichnung vom 08. Mai: https://cdn.jwplayer.com/players/KJiVnYcV-WFicL1vq.html
    Aufzeichnung vom 09. Mai: https://cdn.jwplayer.com/players/NkwQkp5s-WFicL1vq.html
    Update aus Brüssel: EU-Abgeordneter Patrick Breyer über seine Arbeit im EU-Parlament – BPT 2021:
    https://www.youtube.com/watch?v=h_cC0fM3boA
    Protokoll vom 08. und 09. Mai: https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2021.1/Protokoll

  • Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    Bundestagswahl: PIRATEN halten Wahlzulassungshürde in Pandemiezeiten für verfassungwidrig

    +++ Piratenpartei klagt vor dem Bundesverfassungsgericht +++ Sammeln einer großen Anzahl an Unterstüzungsunterschriften in einer Pandemie ist verantwortungslos +++ Die Vermeidung von Kontakten hat nach wie vor oberste Priorität

    Wahlvorbereitung zur Bundestagswahl heißt für Parteien, die nicht im Bundes- oder einem der Landtage vertreten sind, dass sie „zum Beleg der Ernsthaftigkeit ihrer Bewerbung“ sogenannte Unterstützungsunterschriften sammeln müssen. Für die Landeslisten der einzelnen Bundesländer sind bis zu 2000 Unterstützungsunterschriften notwendig, für jeden Direktkandidaten auf eigenem Formular noch einmal 200.
    In Zeiten der Pandemie muss versucht werden, jeden vermeidbaren Kontakt zwischen Menschen zu unterlassen. Die Gefahr der Ansteckung steht in keinem Verhältnis zur juristischen Notwendigkeit, als bloße Interessenbekundung der Bevölkerung eine unnötig hohe Zahl von Kontakten zu erzwingen.
    Die Piratenpartei Deutschland klagt deshalb vor dem Bundesverfassungsgericht.

    Hierzu kommentiert Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland:

    „Die aktuellen Regelungen verlangen, dass die kleinen Parteien bis Mitte Juli insgesamt mehrere Millionen Kontakte mit Wahlberechtigten herstellen. Zu Zeiten der Corona-Pandemie ist das eine Gefährdung anderer Menschen. Natürlich ist das Sammeln der Unterstützungsunterschriften grundsätzlich eine nicht ungeeignete Maßnahme, um die Ernsthaftigkeit des politischen Anliegens gegenüber der Wahlorganisation zu dokumentieren. Über Anzahl und Frequenz mit der Initiativen und Parteien ihre Absicht zur politischen Beteiligung durch Unterstützungsunterschriften immer und immer wieder beweisen müssen, obwohl diese seit Jahren an Wahlen teilgenommen haben, lässt sich bereits im Grundsatz streiten. Während einer Pandemie mit einer lebensbedrohlichen Krankheit, die sich über Aerosole verbreitet, muss man ganz konkret darüber streiten.
    Nachdem bis heute keine Entscheidung für eine Änderung gefallen ist, die der aktuellen Lage gerecht wird, bitten wir das Bundesverfassungsgericht um Klärung.“

    Dennis Deutschkämer, stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei ergänzt:

    „Die von der Bundesregierung beschlossenen Corona-Maßnahmen dienen der Bekämpfung der Pandemie. Die Maßnahme verlangen seit über einem Jahr viel von den Menschen und stellen sie vor neue Herausforderungen für das private und berufliche Leben. Das Wahlrecht ist in Pandemiezeiten stellt eine unüberwindbare Herausforderung für kleine Parteien da und verhindert die politische Vielfalt. Daher fordern wir, die Hürden der aktuellen Situation anzupassen, damit die politische Vielfalt auch weiterhin eine Chance erhält, in Parlamenten vertreten zu sein.“

    Die Piratenpartei schließt sich der Verfassungsklage der ÖDP an. Das Wahlrecht muss der Pandemielage angepasst werden.

  • 9. Mai – Europatag: Für eine gemeinsame europäische Zukunft

    9. Mai – Europatag: Für eine gemeinsame europäische Zukunft

    Diesen Sonntag ist nicht nur Muttertag, sondern auch der für uns bedeutende Europatag der Europäischen Union. Diesen Tag möchten wir als Gelegenheit nutzen, um als paneuropäische Partei an unsere gemeinsamen europäischen Werte zu erinnern. Die Piratenpartei Deutschland ist Mitglied der Europäischen Piratenpartei (PPEU) seit diese im September 2013 gegründet wurde. Zusammen mit den anderen PPEU-Mitgliedern stehen wir für die Vision einer gemeinsamen europäischen Zukunft.

    Der Europatag der Europäischen Union ist, historisch betrachtet, einer der wichtigsten Tage im Mai für unsere europäische Geschichte. In der heutigen Zeit wird nicht nur von einer Europa-Woche gesprochen, sondern es finden diverse Veranstaltungen zu Themen rund um Europa statt. Unter dem Motto „Informieren. Erleben. Gestalten.“ endet heute die digitale Berliner Europawoche. Der Europatag selbst trägt das Motto „Europa zu Hause – zu Hause in Europa!“. Durch ein breites Angebot an digitalen Veranstaltungen wurde gezielt auf die Themen „Digitales“, „Europa in der Welt“ und „Green Deal“ aufmerksam gemacht.

    Schauen wir uns dazu einzelne piratige Positionen aus dem gemeinsamen europäischen Wahlprogramm an:

    Digitales: „Das Internet als Kommunikationsmedium bietet riesige Möglichkeiten, um einseitige Top-Down-Kommunikation in der Politik zu überwinden. PIRATEN werden deshalb die Freiheit des Internets sowohl auf europäischer Ebene, als auch weltweit entschlossen verteidigen.“

    Europa in der Welt: „Ein wichtiges Ziel aller PIRATEN ist es, ein solides demokratisches Fundament für die Europäische Union zu schaffen. Dafür ist es entscheidend, dass die politischen Prozesse viel bürgernäher werden. Es gilt, zusammen die Entwicklung eines gemeinsamen europäischen Raumes für Kultur, Politik und Gesellschaft voranzutreiben und dabei die vorhandenen reichen und vielfältigen Kulturen Europas zu schützen.“

    Green Deal: „PIRATEN unterstützen die von der EU erklärten Ziele und Prinzipien zum Schutz von Wasser, Luft, Boden, natürlicher Umwelt und Rohstoffen im Interesse unserer Gesundheit und unseres Wohlbefindens. Wir sind uns auch darin einig, dies nachhaltig zu tun, indem wir wirtschaftliche, soziale und regionale Aspekte berücksichtigen und verantwortungsvoll gegenüber zukünftigen Generationen und dem Tierschutz handeln.“

    Hier geht es zum vollständigen Europawahl-Programm.

    „Die Zukunft Europas, die ich mir wünsche, ist frei von Massenüberwachung und allgemeinem Misstrauen. Sie ist geprägt durch gemeinsames Engagement für die Menschenrechte im digitalen und im analogen Raum, um die Selbstverwirklichung aller Menschen auf unserem Kontinent zu ermöglichen. Wir brauchen eine Europäische Union, die zum Wohl ihrer Bürgerinnen und Bürger arbeitet, statt im wirtschaftlichen Interesse von Großkonzernen,“

    so unser Europaabgeordneter Patrick Breyer.

    „Europa wurde in der Vergangenheit durch Konflikte zwischen Nationen, die es bewohnen, zerstört. Heute erinnern wir daran, dass das, was uns als Europäer verbindet, stärker war, ist und sein wird als das, was uns einst gespalten hat,“

    ergänzt Mikuláš Peksa, Vorsitzender der PPEU.

    „Die PIRATEN für Europa! Nicht umsonst engagieren wir uns schon so viele Jahre auf nationaler und vor allem europäischer Ebene, damit die Vision eines gemeinsamen Europas Wirklichkeit wird. Und das mit all seinen Facetten; ein Europa, das für alle Menschen lebenswert ist,“

    schließt Schoresch Davoodi, unser Themenbeauftragter für Europa.

    Was ist eigentlich Europa-Woche?

    Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen kurzen Blick in die Vergangenheit werfen.
    Am 8. Mai feiern wir bis heute den Tag der Befreiung und die Zerschlagung des NS-Regimes 1945. Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurde die Zeit des Friedens in Europa eingeläutet. Am 5. Mai 1949 wurde in London die Satzung für die Gründung des Europäischen Rates als Europäisches Leitorgan unterzeichnet. Und seit dem 5. Mai 1964 gilt dieser Tag als der Europatag des Europäischen Rates.

    Ein knappes Jahr später, am 9. Mai 1950 legte der französische Außenminister Robert Schuman einen Plan vor, der vorsah, dass sowohl die französische als auch die deutsche Kohle- und Stahlindustrie nicht länger auf nationaler Ebene verantwortet werden sollen, sondern für die Verwaltung eine gemeinsame europäische Behörde zu gründen. Der sogenannte „Schuman-Plan“ gilt als Meilenstein für die Gründung der Europäischen Union.

    Doch die Idee bzw. die Vision eines gemeinsamen Europa ist viel älter: Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts veröffentlichte der französische Schriftsteller und Dramatiker Victor Hugo seine Vorstellung der „Vereinigten Staaten von Europa“. Ausführungen hiervon finden sich in der heutigen Währungsunion oder dem Wegfall der nationalen Grenzen im Schengenraum wieder.

    So wird Victor Hugos Rede zum Friedenkongress von 1849 in Paris zitiert [französisch mit deutscher Übersetzung]:

    „Un jour viendra où la France, vous la Russie, vous l’Angleterre, vous l’Allemagne, vous toutes nations du continent, sans perdre vos qualités distinctes et votre glorieuse individualité, vous vous fondrez étroitement dans une unité supérieure et vous constituerez la fraternité européenne, absolument comme la Normandie, la Bretagne, la Bourgogne, la Lorraine, l’Alsace, toutes nos provinces, se sont fondues dans la France….Un jour viendra où l’on verra ces deux groupes immenses, les Etats Unis d’Amérique et les Etats Unis de l’Europe […] se tendant la main par dessus les mers…“

    „Der Tag wird kommen, an dem Frankreich, […] Russland, […] England, […] Deutschland, […] alle Nationen dieses Kontinents, ohne ihre speziellen Qualitäten und ihre ruhmreiche Einzigartigkeit zu verlieren, vollständig in einem höheren Ganzen aufgehen und die europäische Bruderschaft bilden werden, genauso wie die Normandie, die Bretagne, Burgund, Lothringen, das Elsass, alle unsere Regionen, in Frankreich aufgegangen sind… Der Tag wird kommen, an dem man diese beiden mächtigen Gesellschaften, die Vereinigten Staaten von Amerika und die Vereinigten Staaten von Europa, sich über die Meere hinweg die Hand reichend, sehen wird….“

  • PIRATEN fordern vorübergehende Freigabe von Patenten für Corona­impf­stoffe

    PIRATEN fordern vorübergehende Freigabe von Patenten für Corona­impf­stoffe

    +++ Leurs: Eine Pandemie ist nur global zu bewältigen +++ gesellschaftliche Notlage erlaubt Aussetzung des Patentschutzes +++ Allgemeinheit hat Anspruch auf steuerfinanzierte Forschung

    Das Patentwesen bremst mit seinen breiten Monopolansprüchen heute in vielen Bereichen die Innovation mehr, als es sie fördert. Das Patentsystem ist in seinern Regeln und Traditionen festgefahren und schwer zu reformieren. Möglicherweise lässt sich nur durch kreative Zerstörung Raum für zukunfstaugliche Alternativen schaffen.

    Die USA haben nun eine weltweite Debatte angestoßen, damit genügend Impfstoff gegen COVID-19 produziert werden kann, um auch ärmere Länder schnellstmöglich zu versorgen.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte für Gesundheit und Pflege und Spitzenkandidatin in Nordrhein-Westfalen für die Bundestagswahl 2021 erläutert:

    „Die Piratenpartei fordert schon lange eine grundlegende Reform des Patentwesens, auch um in Situationen, wie einer Pandemie schnellstmöglich reagieren zu können. Die Pandemie wird erst ganz vorbei sein, wenn das Virus global eingedämmt wurde. Hier ist Solidarität gefragt. Um weltweit Produktionstätten aufbauen zu können und Exporte von Impfstoffen in die schwer betroffenen Länder anzukurbeln, müssen wir die Möglichkeit der Patentaussetzung in Betracht ziehen.“

    Die Aussetzung des Patentschutzes für Coronaimpfstoffe trifft in der deutschen Politik auf wenig Zustimmung. Es wird argumentiert, der Patentschutz sei der Schutz von geistigem Eigentum und Quelle der Innovation.
    Allerdings wurde die Entwicklung der Impfstoffe vor allem mit Steuergeldern vorangetrieben. Schon deshalb sollte die Allgemeinheit einen Anspruch auf diese Impfstoffe haben, unabhängig von den Firmen, die die Patente halten.

    Für solche Fälle erlaubten bereits die Verfasser des Patentgesetzes in §13, die Benutzung einer Erfindung auch gegen den Willen des Patentinhabers „im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt“.
    Auch das kürzlich mehrfach geänderte Infektionsschutzgesetz behält in §5 explizit die Möglichkeit des Gesundheitsministeriums, Patente in einer gesellschaftlichen Notlage per ‚Benutzungsanordnug‘ zu übergehen, vor.

  • Die finanzielle und personelle Ausstattung der Pflege muss besser werden

    Die finanzielle und personelle Ausstattung der Pflege muss besser werden

    Viel wurde diskutiert über die notwendigen Schritte zur Verbesserung der Pflege in Deutschland. Nun will das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Reform auf den Weg bringen.

    Das Rückgrat der beruflichen Pflege sind engagierte Pflegekräfte, obgleich auch Angehörige wichtige Aufgaben in der Pflege zu Hause übernehmen. Mit fortschreitendem demografischen Wandel werden derweil zunehmend mehr Personen nötig, um Pflegebedürftige fachkompetent betreuen und pflegen zu können – und das auch zu Hause.

    Zu wenige Pflegekräfte, zu schlechte Bezahlung

    2019 wurde mit der Konzentrierten Aktion Pflege (KAP) der Versuch unternommen, das Personal in der beruflichen Pflege aufzustocken. Allerdings sind die zusätzlich geschaffenen Stellen bei weitem noch nicht besetzt. Der Arbeitsmarkt der Pflegefachkräfte ist seit Jahren leer gefegt, gerade im Bereich der Langzeitpflege. So ist die Wirkung des KAP nur sehr begrenzt.

    Das BMG sieht eine Chance zur Ausbildung in digitalen Pflegekursen [1] zur Weiterentwicklung des Ehrenamtes und zur Selbsthilfe. Grundsätzlich kein schlechter Weg für pflegende Angehörige, aber bitte nicht als Ersatz der professionellen Pflege! Ehrenamtsstrukturen dürfen in einem Bereich, in dem es um Menschenleben geht, höchstens unterstützend sein. Die professionelle ambulante Pflege muss erhalten bleiben und gestärkt werden, sonst wird die Qualität in der Pflege abnehmen. Ebenso riskiert man, dass eine Entprofessionalisierung des Pflegeberufes einsetzt.

    Gleichzeitig wird eine bessere Bezahlung von Pflegekräften verhindert. Insbesondere kirchliche und private Träger von z.B Seniorenheimen bremsen eine Lohnerhöhung immer wieder aus [2,3]. Deshalb werden Pflegekräfte in der Langzeitpflege auch in mittlerer Zukunft kaum auf eine Verbesserung ihrer Lohnsituation hoffen können.

    All dies belastet die Qualität der Pflege. Das BMG forderte, ein ‘einsatzbereites Personalbemessungsinstrument’ in der Pflege zur Evaluierung des Personalbedarfs bis zum 15. Dezember dieses Jahres einzurichten und bis 2025 zu implementieren [4]. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und Gesetzlichen Krankenversicherer (GKV), die mit Entwicklung und Finanzierung des Instruments beauftragt werden sollten, erachten diesen Zeitplan als unmöglich. Verbesserungen der Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte in der Langzeitpflege werden also nicht vor 2025 zu erwarten sein.

    Pflege finanzierbar machen

    Ohnehin ist die Finanzierung der Pflege eine existenzielle Frage, da sie viele Pflegebedürftige und deren Angehörige überfordern. Das BMG schlägt in § 43 c des Arbeitsentwurfs des neuen Pflegereformgesetzes vor, die pflegebedingten Eigenanteile in der stationären Versorgung zu staffeln. So muss im ersten Jahr der volle Eigenanteil der reinen Pflegekosten von derzeit durchschnittlich ca. 831 Euro übernommen werden, im zweiten Jahr 75%, im dritten Jahr 50% und ab dem vierten Jahr 25%. Mit der relativen Deckelung tritt keine Entlastung für kurzfristig stationär in Pflege befindliche Menschen ein. Ohne die ursprünglich angedachte Deckelung von 700 Euro [5] werden die Kosten für die Pflegebedürftigen allein schon einrichtungsabhängig unkalkulierbar. Das Risiko von Preissteigerung tragen damit nur die Pflegeheimbewohner. [6] Da weitere Eigenanteile in der stationären Versorgung darauf aufgeschlagen werden, können die Kosten leicht in die Tausende eskalieren – ein Betrag, der sich für die Meisten nicht einfach aufbringen lassen wird.

    Wenn stattdessen Angehörige zu Hause pflegen, also nicht-stationär, können ambulante, professionelle Kurzzeit- und Verhinderungspflege eine (günstigere) Unterstützung bieten. Hierzu sieht der BMG-Plan eine Ausweitung von Häusern zur Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege vor, begleitet von Übergangspflegeangeboten zur Anschlussversorgung von Krankenhausaufenthalten. Der Aufbau dieser Häuser geht aber nur schleppend voran und es gibt zu wenige freie Plätze, um pflegende Angehörige nachhaltig zu entlasten. Dafür werden Erstattungsmöglichkeiten, und damit bessere Finanzierung [5,7], für z.B. Pflegekräfte aus dem Ausland zur privaten Betreuung zu Hause gegeben. Zumindest ein Schritt in die Richtung, unangemessene Beschäftigungsverhältnisse bei Pflegenden aus dem Ausland einzudämmen.

    Neue Rehabilitationsmaßnahmen könnten eine wesentliche Rolle bei der Vermeidung bzw. Verminderung von Pflegebedürftigkeit spielen. Dafür soll sich gemäß Vorschlägen für Personen über 70 Jahren zukünftig die Pflegeversicherung an den Kosten der GKV beteiligen [5].

    Momentan haben Pflegebedürftige in der Regel die Möglichkeit ambulanter Pflege zu Hause oder stationärer Versorgung in Pflegeheimen. Zudem könnten zukünftig Pflegekassen Vereinbarungen zu gemeinschaftlichen Wohnformen treffen [1].

    Gesamtgesellschaftliche Kosten [1]

    Im Jahr 2021 werden die Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen oder pflegende Angehörige auf 1,3 Milliarden Euro steigen, ab dem Jahr 2022 nochmals auf 5,1 Milliarden Euro. Zudem werden Kosten in Höhe von 90 Millionen Euro für die private Pflegeversicherung vom Bund übernommen. Auf die Bundesländer kommen Mehrkosten von 0,94 Milliarden Euro zu. Im Bereich der Beihilfe für Staatsbedienstete ergeben sich für Bund, Länder und Gemeinden jährliche Mehrausgaben von rund 0,18 Milliarden Euro.

    In Reaktion auf den demografischen Wandel werden die öffentlichen Kassen durch private Vorsorgepläne entlastet, wie zum Beispiel die private Pflegeversicherung und Riesterrente. Allerdings werden hierdurch Kosten nur verlagert, von öffentlichen Mitteln hin zu privaten Ersparnissen. Die Ansparphase des Pflegeversorgungsfonds (“Pflege Bahr”) soll bis zum Jahr 2050 verlängert werden und Kinderlose sollen finanziell mehr beitragen.

    Desweiteren müssen Änderungen zum Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (Sozialgesetzbuch XI § 14 Pflegebedürftigkeitsbegriff [8]) eingeleitet werden. So soll gemäß der AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei der Begriff der “Pflegebedürftigkeit” in einen “Pflegebedarf” umgewandelt werden sowie Inhalte neu strukturiert und systematisiert werden.

    Die Vermeidung von zu hohen Eigenanteilen bei Pflegebedürftigkeit soll eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein und zur Vermeidung der Überforderung der Pflegeversicherung sowie der Absicherung von pflegenden Angehörigen dienen.

    Das sind viele kleinteilige Maßnahmen. Werden sie in der Summe ausreichen, um die Pflege nachhaltig zu stärken?

    Die Autorin dieses Beitrages, Sandra Leurs, meint: Sicher nicht. Im Gegenteil wird es die Belastung der gesetzlichen und privaten Krankenversicherer bei fortschreitendem demographischen Wandel nicht aufhalten. Eine wirkliche Maßnahme wäre eine solidarische Kranken- und Pflegeversicherung, in die alle einzahlen – Angestellte, Beamte, ohne Beitragsbemessungsgrenze oberhalb derer Gutverdienende über private Krankenversicherer Beiträge einsparen.

    Vielleicht können wir so die finanziell angespannte Situation im Pflegebereich aufhalten und es wird der Regierung leichter fallen, für das Pflegepersonal anständige Löhne sicherzustellen.

    Klar ist: Schon die #Pflegestärkungsgesetze I-III [9] gingen und gehen alle nicht weit genug.

     

    Quellen:

    [1] http://www.portal-sozialpolitik.de/uploads/sopo/pdf/2021/2021-03-12_Arbeitsentwurf_Pflegereformgesetz.pdf

    [2] https://www.zeit.de/wirtschaft/2021-02/pflege-tarifvertrag-loehne-arbeitsbedingungen-arbeitsrechtliche-kommission

    [3] https://www.pflegen-online.de/altenpflege-verdienen-alle-examinierten-bald-3137-euro

    [4] https://www.bibliomedmanager.de/news/spahn-will-ein-neues-instrument-bis-2025

    [5] https://aktuelle-sozialpolitik.de/2020/11/15/pflegereform-2021/

    [6] https://www.biva.de/reform-der-pflegeversicherung-2021-fakten-und-kritik/

    [7] https://redesign.piratenpartei.de/2020/09/19/wenn-die-pflegekraft-nach-hause-faehrt-osteuropaeische-pflegekraefte-in-deutschen-haushalten/?fbclid=IwAR2Bb63m-bkj12_jh9tave4qB2XXwcQGbiuA8mI5NkPSou_7L6xrHpTpuqs

    [8] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__14.html

    [9] https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegestaerkungsgesetze/

  • AG Drogen- und Suchtpolitik: „Aktionstag Substitution – 100.000 Substituierte bis 2022“

    AG Drogen- und Suchtpolitik: „Aktionstag Substitution – 100.000 Substituierte bis 2022“

    100.000 Substituierte bis 2022!
    Wir unterstützen den bundesweiten „Aktionstag Substitution“ am 5. Mai 2021 von JES e.V. und DAH e.V.

    https://www.jes-bundesverband.de/projekte/100000-substituierte-bis-2022/

    https://www.jes-bundesverband.de/wp-content/uploads/2021/03/Aktionstag-2021.pdf

    Wir unterstützen den Appell von JES und DAH für „100.000 Substituierte bis 2022“ und fordern das Gesundheitsministerium zur schnellen Verbesserung des Behandlungsangebots auf! Wie von den Fachverbänden dargestellt, ist der Bedarf jedoch weit höher. Von daher kann das zum Aktionstag formulierte Ziel „100.000 Substituierte bis 2022“ nur ein Anfang sein. 

    Der Zugang zur Substitution muss auch für Menschen ohne Krankenversicherung möglich sein und insgesamt niedrigschwelliger werden. Genauso wenig ist zu verstehen, dass es bis heute keine rechtliche Gleichstellung der Diamorphinbehandlung gibt.
    Darüber hinaus fordern wir eine diskriminierungs- und sanktionsfreie Behandlung der Patient:innen.
    Denn auch hier liegt aus unserer Sicht in der Substitution sehr viel im Argen.

    Wir wollen eine menschenwürdige Gesundheitsversorgung der Opioide gebrauchenden Menschen in Deutschland!

    Die Versorgungssituation Substituierter in Deutschland war von Anfang an nicht gut aufgestellt, da es aufgrund bestehender Vorurteile gegenüber Opiod-Gebraucher:innen nicht nur in der Politik, sondern auch innerhalb der Ärzteschaft von vornherein enorme Widerstände gab. Daran hat sich trotz der positiven Erfahrungen und Ergebnisse der Substitutionsbehandlung bis heute nicht wirklich viel geändert. Immer noch haben Patient:innen bei einem Arztwechsel und alle, die sich für die Behandlung interessieren, Schwierigkeiten eine Praxis zu finden, die sie aufnimmt. Trotzdem, dass viele Mediziner:innen die Zusatzqualifizierung haben und substituieren könnten, gibt es Landkreise ohne Substitutionsangebot.

    Das ist bitter, da wegen der in Deutschland herrschenden Drogen-Prohibition, nur über die Substitution für Opiate-Gebraucher:innen, die regelmäßig auf Opioide angewiesen sind, ein legaler Zugang zur Medikation gewährleistet ist.
    Es ist dringend notwendig, dass mehr Praxen substituieren, auch für mehr Normalität im Leben der Patient:innen. 

    Natürlich gibt es auch Mediziner:innen in dem Bereich, die durchaus engagiert sind und selbst Kritik an den Rahmenbedingungen üben. Fakt ist, dass die Kardinalfehler der Substitution es auch ihnen schwermacht!
    Zu viel Bürokratie, falsch gesetzte finanzielle Anreize für Substitutionsmediziner:innen und teils restriktive, von Vorurteilen geprägte Leitlinien, die die Patient:innen stark in ihren Rechten einschränken, sind starke Hemmnisse in der Substitution.
    Deshalb muss die Substitution in die Regelversorgung der Hausarztpraxen aufgenommen werden. So wird die Versorgung der Patient:innen flächendeckend und wohnortnah sichergestellt. Gleichzeitig fällt jegliche Grundlage für Ungleichbehandlungen und Sanktionierungen weg, wie sie heute im Zuge der Leitlinien in der Substitution Alltag sind.

    Es braucht freie Arzt-und Medikamentenwahl für die Patient:innen und innerhalb der (zukünftigen) Ärzteschaft ein fundiertes Wissen zur Behandlung der Opioide-gebrauchenden Menschen. Eine Zusatzfachkunde wie heutzutage üblich, reicht bei Weitem nicht aus. 

    „Die Substitution muss deshalb ein grundlegender Teil der medizinischen als auch pflegerischen Ausbildung werden. Je mehr Wissen es dazu innerhalb der Ärzteschaft und bei Menschen im Gesundheitswesen gibt, desto besser können wir den bisherigen Missständen in der Substitution mit zu wenig Substitutionsärztinnen und diskriminierenden Strukturen für die Patient:innen, effektiv und nachhaltig begegnen!“,

    so Sabine Schumacher, Themenbeauftragte für Drogenpolitik vom Landesverband Baden-Württemberg.

     

    Um in der Substitution grundlegend etwas zu verändern, braucht es vor allem eine vorurteilsfreie Haltung seitens der Ärzt:innen gegenüber ihren Patient:innen. Was es nicht braucht, sind Behandlungsverträge, Kontrollen und Sanktionsmaßnahmen als Antwort auf „vermeintlich schlechtes Patient:innen-Verhalten“!

    Danke an JES e. V. und die Deutsche Aidshilfe für ihr unermüdliches und seit Jahrzehnten währendes Engagement für drogengebrauchende Menschen!

    PIRATEN stehen für eine repressionsfreie Drogenpolitik und wollen ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir streben die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen. 

    Gemeinsam wollen wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten durch Therapieangebote hilft.

    „Abhängige und abhängigkeitsgefährdete Menschen brauchen unser Verständnis und niedrigschwelligen Zugang zu allen Ebenen der Suchthilfe.“,

    so Angelika Saidi, Themenbeauftragte für Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland.

     

  • PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    PIRATEN kritisieren illegale und diskriminierende Datensammlung im Ausländerzentralregister

    +++ Seehofers Ausländerzentralregisters soll ausgebaut werden +++ PIRATEN schließen sich der Kritik und dem Aufruf von PRO ASYL an +++ Zentrale Speicherung von Fluchtgründen wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung ist nicht hinnehmbar +++ Die europäische Datenschutz-Grundverordnung muss auch für Geflüchtete gelten

    Noch im Mai dieses Jahres soll der Bundestag über den Gesetzentwurf der großen Koalition „zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ abstimmen. Das vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführte Ausländerzentralregister (AZR) speichert bereits jetzt eine große Menge an Daten über Menschen ohne deutschen Pass, die sich nicht nur vorübergehend (weniger als drei Monate) in Deutschland aufhalten. Nun sollen auch sensible Daten, die zurzeit nur von den lokalen Ausländerbehörden erfasst werden, in das Zentralregister einfließen und einer Vielzahl von Behörden, den Kriminalämtern und dem Jobcenter auf Knopfdruck verfügbar sein. Bei Asylsuchenden zum Beispiel die Fluchtgründe wie sexuelle Orientierung, Religion oder politische Haltung zum Regime inklusive der Beschreibung des persönlichen Leidenswegs.

    Mickey Sinclair, Bundesthemenbeauftragter für Asyl und Migration der Piratenpartei erklärt:

    „Die Datensammelwut unseres Innenministers ist unfassbar. Ob EU-Bürger*in, aus einem Drittstaat oder Asylsuchende, ob geduldet, anerkannt oder noch in der Erstaufnahme.
    Artikel 9 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung besagt, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, in der Regel untersagt ist. Aber für Geflüchtete gilt das Recht auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung scheinbar nicht. Doch gerade sie benötigen unseren Schutz. Innenminister Seehofer geht es aber mit der Perfektionierung seines Zentralregisters nach wie vor und vor allem um effizientere Abschiebungsmöglichkeiten.“

    Besonders riskant ist die geplante Erfassung der persönlichen Identifikationsnummer. Damit könnten sensible Daten von Geflüchteten in die Herkunftsländer gelangen und sie oder ihre dort lebenden Angehörigen in Gefahr bringen.
    Die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL ruft die Bundestagsabgeordneten auf, diesen Gesetzentwurf abzulehnen. Deutliche Kritik kommt auch von Netzwerk Datenschutzexpertise, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und dem Caritasverband.

  • #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    #mehrBarrierefreiheitWagen – PIRATEN fordern mehr Barrierefreiheit

    +++ Echte Barrierefreiheit statt EU Mindestanforderungen +++ Verpflichtende Standards für die Privatwirtschaft +++ zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung +++ Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit

    In der Woche des Europäischen Protesttages für Menschen mit Behinderung werden mehrere Gesetzesinitiativen im Bundestag behandelt. Das zeigt, wieviel in dieser Regierung liegengeblieben ist und sollte nicht nur für betroffenen Menschen mehr Aussagekraft für ihre Wahlentscheidung haben, als blumige Wahlversprechungen für die nächsten Jahre. Denn Barrierefreiheit ist für alle gut und schadet niemandem. Die AG Inklusion der Piratenpartei Deutschland schließt sich den Forderungen für ein gutes Barrierefreiheitsrecht zahlreicher Vereine und den meisten Änderungsvorschlägen der Oppositionsparteien an.

    Markus Walloschek, Kreisvorsitzender der PIRATEN Erfurt fordert:

    „Aus unserer Sicht ist die Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten und nicht nur den Mindeststandards der EU von 2019 anzupassen. Beispielsweise ist ein barrierefreier Geldautomat in einer Bank, die eine Stufe hat, sinnlos und halbherzig.
    Vorallem muss die Barrierefreiheit in der Privatwirtschaft endlich verpflichtend sein, denn die Menschen verbringen ihren Alltag mehr in Geschäften, Arztpraxen, Gaststätten oder Kinos als in Bundesministerien und Behörden. Wenn ich eine Überweisung zum Facharzt erhalte, wird es schwierig für mich als Rollstuhlnutzer, eine geeignete Praxis zu finden.“

    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Regelung der Kostenfrage für Assistenz im Krankenhaus.
    Viele Menschen mit Behinderung benötigen im Krankenhaus oder einer Reha-Einrichtung eine ständige Assistenzkraft, die man zu Hause über das persönliche Budget beantragen kann. Krankenkassen und Eingliederungshilfe beziehungsweise die zuständigen Ministerien, das Bundesgesundheitsministerium für die gesetzliche Krankenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für die Eingliederungshilfe, streiten hier zeitraubend über die Zuständigkeit. Dazu muss dringend eine Regelung in das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz, welches am 07. Mai beschlossen werden soll.

    Tatjana Kordic Aguiar, Beisitzerin im Landesvorstand der Piratenpartei NRW und Koordinatorin der AG Inklusion erläutert:

    „Ich bin immer wieder überrascht, wie viele Barrieren bei Augenärzten für blinde und sehbehinderte Menschen bestehen – sei es die Anmeldung, bei der man gebeten wird, Formulare auszufüllen, das Ziehen von Wartemarken, dessen Nummer nicht aufgerufen, sondern nur auf einem Display angezeigt wird. Das Personal ist häufig leider auch überfordert oder nicht entsprechend ausgebildet. Dies sind Barrieren, die schnell behoben werden könnten, um auch blinden und sehbehinderten Menschen einen selbstständigen Besuch ohne ständiges Nachfragen zu ermöglichen.“

    Unsere Forderungen in Kürze:

    • den Einbezug der baulichen Umwelt, um Barrierefreiheit vollumfänglich zu gewährleisten.
    • den Einbezug des ÖPNV – nicht funktionierende Aufzüge oder Durchsagen und Anzeigen sind nicht länger hinnehmbar
    • Ausnahmeregelungen dürfen nicht zur Regel werden – Perspektiven von Menschen mit Behinderung müssen berücksichtig werden
    • Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Schlichtungsverfahrens
    • zentrale, transparente und zugängliche Marktüberwachung inklusive barrierefreier Feedback-Mechanismen
    • Etablierung eines Ausschusses für Barrierefreiheit, in dem Selbstvertretungsorganisationen und weitere Expert*innen aktiv partizipieren
    • eine verkürzte Übergangsfrist für die barrierefreie Nutzung von allen in der Richtlinie abgedeckten Dienstleistungen mittels entsprechender Produkte spätestens ab dem 28.06.2030