Autor: Borys

  • PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    PIRATEN zu Vorratsdatenspeicherungs-Urteilen: Gezielt ermitteln statt total erfassen!

    Gestern hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) erneut zur pauschalen Vorratsdatenspeicherung geurteilt: Eine anlasslose Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten, wie sie im deutschen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorgesehen ist, bleibt unzulässig[1].

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland, begrüßt dies:

    „Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtshofs, die allgemeine und unterschiedslose, flächendeckende und pauschale Speicherung von Telefon-Verbindungs- und Standortdaten erneut für unzulässig zu erklären. Das Urteil macht sehr deutlich, dass niemals alle Bürger in Generalverdacht genommen werden dürfen, wie dies bei einer solchen Speicherpflicht der Fall wäre. Es darf keine allgemeine Speicherpflicht aller unserer kommunikativen Verbindungen geben. Solche Datenberge zu schaffen, birgt große Risiken für eine freie Gesellschaft und liberale Demokratie. Ich hoffe, dass dieses Urteil eine entsprechende Wirkung auch auf die Diskussionen in Deutschland haben wird, wo unter dem Deckmantel der Bekämpfung der organisierten Kriminalität die Diskussion um eine solche Speicherpflicht wieder begonnen wird.“

    Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Europaabgeordneter der Piratenpartei, erklärt:

    “Unter dem massiven Druck der Regierungen und Eingriffsbehörden haben die Richterinnen und Richter unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung in Teilen aufgegeben: Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten. Straftäter können diese Totalerfassung mit Anonymisierungsdiensten leicht umgehen, aber den Normalnutzer macht sie gläsern. Auch die heute eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen hat einer aktuellen Studie[1] zufolge keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten, verhindert aber vertrauliche Beratung etwa durch Anwälte und bedroht die freie Presse, die auf anonyme Whistleblower angewiesen ist.“ 

    An die Politik richtet Breyer daher den Appell:

    „Die gestrigen Urteile beschreiben nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren und sind keine Handlungsanweisung. Ich warne die EU-Kommission davor, die mangelnde Wirksamkeit und die schädlichen Wirkungen einer Vorratsdatenspeicherung zu ignorieren und mit einem neuen Vorstoß 450 Mio. EU-Bürger unter Generalverdacht zu stellen! Stattdessen gilt es, Spuren Verdächtiger schnell und gezielt aufzubewahren (Quick Freeze) und eine schnelle europaweite Zusammenarbeit zu organisieren.“

    Zu den drohenden Auswirkungen einer vollständigen und verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung der IP-Daten aller Internetnutzer erklärt Breyer:

    „In Verbindung mit anderen Informationen, die Anbieter wie Google, Twitter oder Youtube speichern, würde so potenziell jede unserer Eingaben, jeder unserer Klicks, jeder unserer Downloads, jeder unserer Beiträge/Posts im Netz nachvollziehbar werden – also die Inhalte unserer Internetnutzung.“

    In Deutschland ist weder eine schwere Straftat noch eine richterliche Anordnung Voraussetzung der Rückverfolgung von Internetnutzern. „Es droht das Ende der anonymen Information und Kommunikation im Internet für Normalbürger. Eine IP-Vorratsdatenspeicherung hätte unzumutbare Folgen, wo Menschen nur im Schutz der Anonymität überhaupt bereit sind, sich in einer Notsituation beraten und helfen zu lassen (z.B. Opfer und Täter von Gewalt- oder Sexualdelikten), ihre Meinung trotz öffentlichen Drucks zu äußern oder Missstände bekannt zu machen (Presseinformanten, anonyme Strafanzeigen).“

    Breyer verweist darauf, dass die Aufklärungsquote von Internetdelikten in Deutschland mit 58,6% schon ohne IP-Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich hoch ist und nach Einführung des ersten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung gesunken ist – vermutlich wegen verstärkter Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

    „Um sich vor dem ständigen Risiko eines falschen Verdachts, missbräuchlicher Offenlegung oder versehentlichen Datenverlusts zu schützen, empfehle ich allen Internetnutzern einen vertrauenswürdigen Anonymisierungsdienst zu verwenden.“

    Studie belegt, dass Strafverfolgung auch ohne Vorratsdatenspeicherung funktioniert

    Gestern hat der Europaabgeordnete eine Studie des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments veröffentlicht, der zufolge Gesetze zur flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telefon-, Mobiltelefon- und Internetnutzung in keinem EU-Land einen messbaren Einfluss auf die Kriminalitätsrate oder die Aufklärungsquote haben.[1] 

    Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass es “nicht möglich zu sein [scheint], einen direkten Zusammenhang zwischen der Tatsache, ob Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung bestehen oder nicht, und der Kriminalitätsstatistik herzustellen”. 

    Hintergrund der Gerichtsurteile

    Die EU hatte 2006 per Richtlinie beschlossen, dass Verbindungs- und Standortdaten sämtlicher Telefon- und Internetnutzer auf Vorrat gespeichert werden solten, damit die Polizei Zugriff darauf hat. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig erklärt.[2] 2016 folgte dann die Entscheidung des EuGH, auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden zur Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig und nichtig zu erklären.[3]

    Die Rechtsprechung des EuGH wurde von vielen EU-Staaten nicht akzeptiert. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung abzuschaffen. Die EU-Kommission sah darin jedoch keinen Grund, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Staaten einzuleiten. 

    Daraufhin haben drei nationale Gerichte den EuGH erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d’Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der nationalen Gesetze. Angestoßen wurden die Verfahren durch die Datenschutz- und Bürgerrechtsorganisationen „Privacy International“ und „La Quadrature du Net“. Auch in Deutschland wird gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung geklagt, u.a. von Breyer und der Datenschutzorganisation Digitalcourage.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] Studie zur mangelnden Wirksamkeit einer Vorratsdatenspeicherung: https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2020/10/EPRS_103906-_General_data_retention___effects_on_crime_FINAL.docx  

    [2] http://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?language=de&num=C-293/12 

    [3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=186492&doclang=DE 

  • H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    H&M is watching you – Wie ein Unternehmen zu „Big Brother“ werden kann

    Es passiert nicht zum ersten Mal, dass ein Unternehmen seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausspionieren und überwachen lässt. Dass so etwas überhaupt vorkommt, ist schon skandalös genug. Die bisher bekanntgewordenen Fälle bezogen sich jedoch hauptsächlich auf den Arbeitsplatz. H&M hat versucht, diese Thematik für sich zu perfektionieren: Durch das vollumfängliche Ausspähen der Beschäftigten einschließlich ihres Privatlebens und ihrer Krankengeschichte. Wie kann so etwas passieren, ohne dass die Beschäftigten hiervon etwas merken?

    Ein Erklärungsversuch:

    Das Unternehmen erzeugt zunächst eine familiäre Arbeitsatmosphäre und baut so Vertrauen auf. Der Fokus liegt auf Teamgeist, der persönliche Ehrgeiz soll nicht auf die Einzelpersonen, sondern auf das jeweilige Team gerichtet sein, um so ein gemeinsames Ziel zu verfolgen und auch zu erreichen. Es wird also eine spielerische Atmosphäre erzeugt, indem die verschiedenen Teams im Wettstreit miteinander sind. Wettbewerb, aber kein Konkurrenzkampf.

    Gefördert beziehungsweise verstärkt wird das kollegiale Miteinander durch regelmäßige vertrauliche Gespräche zwischen den einzelnen Teammitgliedern und der Teamleitung. Gemeinsam wird die persönliche Arbeitsleistung des Teammitglieds betrachtet und gegebenenfalls werden konstruktive Vorschläge zur Verbesserung erarbeitet. Dies macht aber nur einen Teil des Gesprächs aus. Der andere Teil zielt darauf ab, die Position der Teamleitung als eine Art Familienmitglied und Vertrauensperson zu etablieren und zu festigen. Da es sich bei H&M um ein schwedisches Unternehmen handelt und die schwedische Sprache kein „Sie“ kennt, sind die Beschäftigten auch bis hin zur obersten Führungskraft miteinander „per du“, was die Vertrautheit zusätzlich verstärkt. Dies mag in Schweden keine weiteren Auswirkungen haben. In der deutschen Kultur und vor allem im deutschen Sprachgebrauch kann dies anders auf das Gegenüber wirken. Hier ist das „Sie“ durchaus führend in der Unternehmenswelt. Nur Personen, zwischen denen ein gewisses Vertrauenverhältnis besteht, sprechen sich mit „du“ an. Somit erreicht H&M durch den Einfluss der schwedischen Unternehmenskultur, dass psychologische Barrieren in den Köpfen der Beschäftigen aufgelöst werden, was vielleicht durchaus etwas Gutes haben kann.

    In erster Linie ist es jedoch eine sehr effiziente Strategie, um eine sorglose Wohlfühlatmosphäre zu erzeugen. Die Beschäftigten sprechen in den Pausen miteinander, bauen Vertrauen auf, es entstehen freundschaftliche Bande. Das Team verfolgt ein gemeinsames Ziel und freut sich, wenn diese fokussierte Arbeit Erfolge erzielt, nicht zuletzt um auch der Teamleitung zu gefallen. Hierbei kommt der Teamleitung eine wichtige Rolle zu: Sie setzt sich für ihre Teammitglieder ein und unterstützt, wo immer sie kann. Dies bezieht sich natürlich nicht nur auf den beruflichen, sondern auch auf den privaten Kontext. Vom Smalltalk nach dem Urlaub bis hin zum Krankheitsfall-die Teamleitung hat immer ein offenes Ohr. Das Unternehmen wird zur Familie und der Familie wird vertraut. Dies geht sogar so weit, dass der Betriebsrat als störende Institution empfunden wird.

    Diese Rahmenbedingungen ermöglichen letztlich den unglaublichen Vertrauensbruch: Sorgen und Nöte der Beschäftigen werden dokumentiert. Auch positive Erlebnisse werden aufgegriffen und an die Unternehmensleitung „nach oben“ weitergegeben. Somit verschafft sich das Unternehmen die Macht, über das Wohl und Wehe seiner Beschäftigten zu entscheiden. Zum Beispiel kann bei Personen, die über einen Personaldienstleister in das Unternehmen gekommen sind, aufgrund dieser Aufzeichnungen entschieden werden, ob sie übernommen werden oder eben nicht.

    Der Schaden, den H&M mit diesem Verhalten angerichtet hat, kann nicht genau beziffert werden. Fakt ist: Der Vertrauensbruch zu den eigenen Beschäftigten ist erschütternd. Die Tatsache, dass die familiäre Atmosphäre dazu missbraucht wurde, die eigenen Beschäftigten auszuspähen, schadet auch den Unternehmen, die auf ehrliche Weise ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu Seite stehen. 

    H&M ist nun zur Zahlung von 35 Mio. Euro verurteilt worden [1][2] und hat zugesichert, diese Ausspähmethoden nie wieder anzuwenden. Das ist natürlich im Zeitalter von Social Media nicht weiter schwierig. Die Urlaubsfotos auf Facebook, die kurzen Tweets über die hartnäckige Erkältung, die Instagram-Story über die Hochzeit und später über die Geburt des Nachwuchses, sind ein willkommenes Geschenk für jeden Datenspürhund. Eventuell fehlt das eine oder andere Detail, was früher noch der Teamleitung erzählt wurde, aber letztlich sind diese frei zugänglichen Informationen erstmal ausreichend.

    Was sollten wir als User von Social Media also bedenken? Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass wir unsere Gedanken nicht nur einem Eingabefeld anvertrauen, sondern anderen Nutzern weltweit auf dem Silbertablett präsentieren. Je nach Einstellung des Kontos beim Anbieter (und den AGB) sind Daten aus Social Media auf Jahre hinaus mit Suchmaschinen auffindbar, und zwar bezogen auf die jeweilige Person. Ein Unternehmen, das bereit ist, entsprechende Investitonen zu machen, braucht dafür weder Google noch DuckDuckgo, sondern lässt sich eine Suchmaschine programmieren, die seinen Bedürfnissen entspricht.

    Die Piratenpartei fordert von jeher in ihrem Programm die Stärkung der informationellen Selbstbestimmung und die Förderung der Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger: „Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich der Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er freigibt – z. B. in sozialen Netzwerken […]. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. […] Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden.“ [3]

    Zusammenfassend: Passt auf, was ihr am Arbeitsplatz über euch und eure Familien erzählt. Eure Krankengeschichte geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Euer Urlaub ist euer Urlaub, auch der geht am Arbeitsplatz niemanden etwas an. Werdet hellhörig, wenn Vorgesetzte Fragen stellen, die sie eigentlich nicht stellen dürfen. Und hütet eure Konten in sozialen Netzwerken.

    Quellen/Fußnoten:

    [1] https://www.n-tv.de/wirtschaft/H-M-soll-35-Millionen-Euro-zahlen-article22071621.html

    [2] https://www.heise.de/news/DSGVO-Deutsche-Rekordbusse-von-35-3-Millionen-Euro-gegen-H-M-4917437.html

    [3] https://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2017/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern

  • PIRATEN AG Gesundheit und Pflege spricht sich für Pflegekammern aus

    PIRATEN AG Gesundheit und Pflege spricht sich für Pflegekammern aus

    Heute setzt sich die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei für die Bundes- und Landespflegekammern ein. Das war nicht immer so.

    Sandra Leurs, Themenbeauftragte der Piratenpartei Deutschland für Gesundheit und Pflege, berichtet, wie es dazu kam:

    In den Jahren 2012 bis 2017 saß eine große Fraktion der Piratenpartei im nordrhein-westfälischen Landtag. Im Rahmen meiner politischen Arbeit als Themenbeauftragte argumentierte ich bei der #Pflegekonferenz 2016, an der auch meine Mitstreiterinnen von „Pflege am Boden Köln“, Ludger Risse, Dr. Markus Mai, Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz, Blogger Markus Lauter, sowie Monika Pieper und Olaf Wegener für die Piratenpartei teilnahmen, entsprechend der mir damals bekannten Positionen der Piratenpartei noch gegen die Pflegekammer NRW.

    Die Besuche zweier Veranstaltungen des Deutschen Berufsverbandes für Krankenpflege zur Pflegekammer NRW brachten mich von meiner Position als Kammergegner ab. Insbesondere begrüßte ich die inhaltliche Erweiterung zugunsten der Pflegequalität und Patientensicherheit, sowie die Mitgestaltung der Weiterbildungen für Pflegekräfte durch die Pflegewissenschaft. Damit konnte der Wissenstransfer bis zur Basis gewährleistet und die Professionalität in der Pflege gesteigert werden.

    Dem Vorschlag der PIRATEN Fraktion folgend, sich der Pflegekammer anzuschließen, wurde der Punkt „Urabstimmung unter Pflegekräften zur Errichtung einer Pflegekammer in Nordrhein-Westfalen“ ins Wahlprogramm der PIRATEN NRW aufgekommen. Zwar kam damals keine Urabstimmung zustande, jedoch wurde der Errichtungsausschuss gegründet.

    Die Arbeit der Piratenpartei in NRW rund um Gesundheit und Pflege ist mangels Sitzen im Landtag leider etwas in Vergessenheit geraten. Und obwohl ich nicht persönlich im Errichtungsausschuss der Pflegekammer NRW sitze, arbeite ich weiter an dem Thema und halte beide Augen und Ohren offen.

  • #FridaysForFuture – Klimastreik am 25.9. #KeinGradWeiter #PiratesForFuture

    #FridaysForFuture – Klimastreik am 25.9. #KeinGradWeiter #PiratesForFuture

    Im September 2019 hatten die Aktivisten von Fridays for Future (FFF) ihren größten Streiktag organisiert. Damals hatten wir PIRATEN dazu aufgerufen, die Demonstrationen und Aktionen zu unterstützen. Diese Unterstützung gilt noch immer, und somit rufen wir Euch alle wieder auf, am Freitag, den 25.09.2020, die FFF-Demonstrationen und Aktionen zu unterstützen.

    „Schon vor dem großen Klimastreik 2019 haben die PIRATEN im Vorlauf zum Klimapaket der Bundesregierung ihren 17-Punkteplan – KLIMA vorgestellt und veröffentlicht. Jetzt will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier mit seinem 20-Punkteplan die Erderwärmung zur Chefsache machen. Dass die Regierung bisher ‚viele Menschen beim Klimaschutz enttäuscht hat‘ erkennt er zwar richtig, sein Plan geht aber weiter diesen Weg.

    Auch bei der kürzlich vorgestellten EEG-Novelle fragen sich viele Klimaschützer zu Recht, ob diese Novelle ein ‚Erneuerbare-Energien-Verhinderungsgesetz‘ sein soll, denn die Planung weg vom Eigenverbrauch hin zu ‚die Konzerne werden es schon richten‘ ist eher ein Rückschritt in die 80er als ein echter Aufbruch in eine Energiewende.“

    so Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter für Umwelt der Piratenpartei Deutschland und Spitzenkandidat der PIRATEN Bayern zur Bundestagswahl.

    Wir PIRATEN fordern, ebenso wie FFF, die Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels. Möglicherweise überschreiten wir dieses schon in den kommenden Jahren. Das gilt es unbedingt zu verhindern.

    „Bei der Corona-Krise hört die Politik auf die Wissenschaft. Warum nicht auch bei der Klimakrise?“

    Josef Reichardt, Themenbeauftragter für Umwelt der Piratenpartei Bayern

    Die parlamentarische Sommerpause im Bundestag ist seit kurzem vorüber, somit ist der Zeitpunkt sehr gut gewählt. Zuletzt fanden die Streiks coronabedingt online statt, jetzt wird es Zeit, den Protest wieder auf die Straße zu tragen.

    „Vor einem Jahr haben wir im September die größten Proteste des wiedervereinigten Deutschlands organisiert und die gesellschaftlichen Mehrheiten im Klimaschutz aufgezeigt. Noch immer gibt es auch im deutschen Bundestag keine Partei, die einen Plan zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels vorgelegt hat. Um die weltweiten Folgen der Klimakrise abzuschwächen, werden wir nach den katastrophalen Entscheidungen im laufenden Jahr wie der Verzögerung des Kohleausstiegs diesen gesellschaftlichen Druck am 25. September wieder deutlich machen“

    Carla Reemtsma aus Münster, Klimaschutzaktivistin von Fridays for Future

    In vielen Städten in ganz Deutschland findet nun am 25. September der nächste Globale Klimastreik – natürlich unter Einhaltung der Corona-Maßnahmen – statt. Eine Übersicht der Orte findest Du unter https://fridaysforfuture.de/keingradweiter, sicher ist da auch etwas in Deiner Nähe dabei. Informiere Dich und sei dabei.

    Gerne kannst Du hier dein Profilbild mit einem Aufruf zur Demo am 25.9. versehen: https://piratesforfuture.gitlab.io

  • Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Piratenpartei begrüßt den BigBrotherAward für die Vorratsspeicherung aller Autofahrten in Brandenburg

    Bei den BigBrother Awards zu gewinnen bedeutet eigentlich, dass man verloren hat. Verloren in der Kategorie „Bewahrung von Bürgerrechten“. Ausgezeichnet werden mit dem Award die Personen oder Institutionen, die sich besonders negativ gegen die Privatsphäre der Bürger verdient gemacht haben.

    In diesem Jahr erhielt den Award u.a. der Brandenburger Innenminister Michael Stübgen (CDU), und sein Vorgänger, Karl-Heinz Schröter (SPD) für das Kennzeichenerkennungssystem KESY. Eine wirklich verdiente Auszeichnung, wie wir finden. Immerhin wurden mit diesem System über einen langen Zeitraum alle Kennzeichen von vorbeifahrenden Autos an mehreren Stellen der Autobahn aufgezeichnet. Und das unter völliger Ignoranz aller Regeln oder auch nur Einhaltung von Speicherfristen. Die Piratenpartei führt seit Jahren den Protest gegen den Kfz-Massenabgleich an.

    Gegen das System klagt der Brandenburger Pirat Marko Tittel vor dem Brandenburger Verfassungsgericht.

    Marko Tittel:

    „Ich gratuliere dem Innenminister Michael Stübgen und seinem Vorgänger Karl-Heinz Schröter zum Gewinn des BigBrotherAward 2020. Sie haben ihn wahrlich verdient. Obwohl es in letzter Zeit um das Thema KESY corona-bedingt ruhiger geworden ist, zeigt diese Preisverleihung, dass das Thema immer noch aktuell ist. Diese Verzögerung ermöglicht ein noch längeres Erfassen und Abspeichern von tausenden von Kfz-Kennzeichendaten stündlich. Und das darf nicht sein!“

    Patrick Breyer Europaabgeordneter der Piratenpartei ergänzt:

    „Das System KESY könnte direkt aus einer orwellschen Überwachungsdystophie stammen. Die ständige Überwachung durch automatische Scanner kommt dem Generalverdacht gegen alle Autofahrer gleich – und führt in Brandenburg sogar zu einer Vorratsspeicherung jeglicher Autofahrten auf der Autobahn. Hier wird ein Überwachungszombie geschaffen, der sich von den Daten der Autofahrer ernährt. Der Big Brother Award ist also mehr als gerechtfertigt. „

    Die Piratenpartei lehnt solche anlasslosen Datensammlungen grundsätzlich ab. Der tatsächliche Nutzen ist fraglich, aber das Potenzial zum Missbrauch ist hoch. KESY stellt einen Baustein zu einer flächendeckenden Erfassung von Bürgern dar und ist inakzeptabel. Wir hoffen, dass das Verfassungsgericht diese Auffassung in Kürze mit Nachdruck bestätigen wird.

    Themenseite der Piratenpartei zum Kfz-Massenabgleich mit Karte der Scannerstandorte:
    https://redesign.piratenpartei.de/kfzscan/

  • Wenn die Pflegekraft nach Hause fährt – Osteuropäische Pflegekräfte in deutschen Haushalten

    Wenn die Pflegekraft nach Hause fährt – Osteuropäische Pflegekräfte in deutschen Haushalten

    Die Versorgungslücke an Pflegekräften in der privaten, häuslichen Umgebung betrifft auch ausländische Frauen. Sie arbeiten für wenig Geld, oft schwarz und unter hoher Belastung.

    Laut Destatis wurden 76 Prozent aller Pflegebedürftigen 2017 zu Hause versorgt – das waren 2,59 Millionen Menschen. Sie wurden allein durch Angehörige und Pflegepersonen oder Fachkräfte gepflegt. Von den Pflegekassen werden je nach Pflegegrad folgende finanzielle Beträge ausbezahlt: Stand 2018

    Pflegegrad 1 Beratungsanspruch halbjährig
    Pflegegrad 2 316,00 €
    Pflegegrad 3 545,00 €
    Pflegegrad 4 728,00 €
    Pflegegrad 5 901,00 €

    Die Angehörigen holen sich oft Betreuungskräfte aus Osteuropa zu Hilfe, welche ganz legal über z.B. die Deutsche Pflegevermittlung angeboten werden.

    Dazu werden auch Vermittlungen von osteuropäischen Firmen genutzt, um so eine preiswerte Variante zur Rundum-Betreuung für die zu Pflegenden zu erhalten.

    Diese stammen (Stand 2019) zu
    46,2% aus Polen
    11.1 % aus der Slowakei
    10,2 % aus Rumänien
    6,2 % aus Bulgarien
    6,2 % aus Ungarn
    4,6 % aus Tschechien
    3,9 % aus Kroatien

    Mindestens 500.000 Pflegebedürftige in Deutschland werden von Care-Migrantinnen oder auch ungelernten Pflegekräften aus dem Ausland betreut.
    Die Pflegekosten für zu Pflegende pro Care-Migrant betragen 1796,00 Euro.

    Hierfür dient das Geld aus der Pflegekasse, die Differenz zum Gehalt der Care-Migrantin trägt der zu Pflegende bzw. seine Angehörigen aus eigener Tasche.

    Dazu kommen noch Fahrtkosten der Pflegekraft und Vermittlungsgebühren.
    Das Monatsgehalt der Pflegekraft bleibt gleich, unabhängig von der Pflegestufe der zu betreuenden Person. Er bleibt auch bei zunehmendem Hilfebedarf gleich.

    Leider bleiben Arbeitnehmerrechte für osteuropäische Betreuungskräfte in deutschen Privathaushalten viel zu oft unbeachtet. Da werden zum Beispiel Pflegekräfte vermittelt, die eine 6-Wochen-Ausbildung in der Pflege abgeschlossen haben und im Haushalt des Pflegebedürftigen leben. Meistens für 3 Monate. Anschließend kommt eine Ersatzpflegekraft für die nächsten 3 Monate und ein erneuter Wechsel findet statt. In Zeiten von Corona waren es gut und gerne 6 Monate vom Anfang der Pandemie.
    Care-Migrantinnen werden durch die Carearbeit für die Pflegekassen als billige Ersatzarbeitskräfte ausgenutzt.

    Die Beschäftigung vieler dieser Frauen ist hinsichtlich ihres Aufenthaltsstatus seit der EU-Osterweiterung legal, hinsichtlich ihrer Arbeitssituation aber häufig illegal, weil das deutsche Recht nicht erlaubt, dass Menschen 24 Stunden am Stück, 7 Tage in der Woche arbeiten bzw. Bereitschaft haben.
    Und trotzdem wird so gehandelt.

    Häufig arbeiten Frauen, die bereits in Frührente sind, von der sie aber nicht leben können, in der Pflege. Teilweise arbeiten sie komplett irregulär und haben z.T. ein Entsendeunternehmen oder werden über eine Agentur vermittelt. In diesem Bereich haben die Frauen jedoch meistens keinen Arbeitsvertrag, sondern einen Werkvertrag ohne Regelungen zu Arbeitszeiten, bezahltem Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
    Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen empfinden sich als Kunden einer Dienstleistung, sind aber eigentlich Vorgesetzte, weil z.B. die Weisungsbefugnis bei ihnen liegt. Damit gehen nach deutschem Recht auch Verantwortlichkeiten einher, die aber nicht oder kaum wahrgenommen werden. So sind die Migrantinnen z.B. nur schlecht oder gar nicht sozialversichert.

    Der deutsche Gewerkschaftsbund hat dazu die Institution „Faire Mobilität“ ins Leben gerufen. Dort sind auch Beratungsstellen angesiedelt.
    Es ist allerdings unklar, wie groß der Anteil der Betroffenen ist, der durch diese Beratungsangebote momentan erreicht wird und ob diese möglichen Bedürfnisse adäquat abgedeckt werden.
    Mobile Beschäftigte sind aufgrund der Kurzfristigkeit des Aufenthalts im Besonderen von Ausbeutung betroffen. Um ihre Rechte einfordern zu können, benötigen sie aufsuchende, fachkundige, herkunftssprachliche Beratung. Die bestehenden Beratungsstrukturen reichen für das aktuelle und zu erwartende Fallaufkommen nicht aus.
    Eine Ausweitung des Angebots ist daher geboten. Als Maßgabe sollte in jedem Bundesland mindestens eine Beratungsstelle mit wenigstens zwei Mitarbeitern eingerichtet werden. In Flächenländern sollten mehrere Beratungsstellen eingerichtet werden.

    Die AG Gesundheit und Pflege plädiert dafür, dass pro 100.000 Einwohner ein Begegnungszentrum mit integrierter Beratungsstelle aufgebaut wird, um z.B. bei Beratungen zu Anträgen und Verträgen, den Care-Migranten Unterstützung zukommen zu lassen und Sprachkompetenzen weiterentwickelt werden können. Auch könnten Pflegefachkräfte dort beratend zur Seite stehen. Zudem sollte eine Freizeitgestaltung der Care-Migranten möglich sein, interkulturelle Abende und Nachmittage.
    Des Weiteren sollte dieses Zentrum zur Pausenregelung für Caremigranten beitragen, sodass sie sich eine Auszeit nehmen können und den Haushalt/Arbeitsstelle auch zeitweise verlassen können, um sich auszuruhen und Kraft zu schöpfen.
    Um die lokalen Beratungsstellen inhaltlich zu begleiten, zu unterstützen und Synergien im Gesamtnetzwerk zu erzeugen, sollten in übergeordneten Strukturen Sprachkompetenzen und inhaltliche Kompetenzen vorgehalten werden, die, wenn notwendig, für alle Beratungsstellen abrufbar sind. Desweiteren sollte eine koordinierende Struktur das gemeinsame Profil der Beratungsstellen weiterentwickeln, die Qualität der Beratung sichern, Aus- und Fortbildungen der Berater koordinieren und Informationsmaterialen zentral erstellen.

    Themenbeauftragte Sandra Leurs:

    „Die „Geiz ist geil“-Mentalität ist in Deutschland zur Hochkultur gewachsen. Das sollte aber in gewissen Berufsfeldern nicht zum Tragen kommen. Für mich bedeutet es, dass wir als Gesellschaft Menschen versklaven, sowohl in der Fleischindustrie, im Agrarsektor und auch in der Pflege, ja auch da.
    Dass die Situation der osteuropäischen Hilfskräfte prekär ist, liegt eher an der Haltung unserer gesamten Gesellschaft, die für Arbeiten, die sie selbst nicht ausführen will, sei es in der Fleischindustrie, der Landwirtschaft oder der Pflege „Gast“-arbeiter anwirbt.

    Die Gesellschaft beschäftigt Menschen aus armen Ländern und das Gewissen wird damit beruhigt. Und es wird ja auch genau so von der Regierung vorgelebt, wenn man sieht, dass Herr Spahn nach Mexiko fliegt, um dort junge Frauen aus ihren sozialen Netzwerken herauszulösen, damit sie hier für uns arbeiten.
    Wir brauchen daher solche Begegnungszentren mit integrierter Beratungsstelle, um die Care-Migranten/innen besser vor Ausbeutung zu schützen.
    Wir wären alle gut bedient, wenn wir diese Arbeit besser bezahlen, die Menschen, die diesen Job machen gut versorgen und betreuen. Sie sollten sich sicher aufgehoben fühlen und fair bezahlt werden.“

    Gut ist, dass ein Mindestlohn für Care-Migranten erstritten wurde:
    Neues Urteil vom LAG Berlin-Brandenburg.
    Die Revision ist zugelassen, weshalb der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht landen könnte.

  • Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Kinderschutz durch Nachrichtendurchsuchung? Ermitteln statt Überwachen!

    Das Europäische Parlament debattierte heute einen Gesetzentwurf der EU-Kommission, der die verdachtslose Durchleuchtung sämtlicher privater elektronischer Kommunikation per Messenger oder E-Mail zur Suche nach möglichen kinderpornografischen Inhalten zulassen soll. Kommissarin Johannson argumentierte im Europäischen Parlament, die zum Urheberrechtsschutz 2019 eingeführten Uploadfilter müssten erst recht zum Schutz von Kindern eingesetzt werden. Im nächsten Jahr solle die Nachrichtendurchsuchung für alle Anbieter verpflichtend werden, kündigte sie an.

    Kommission greift Vertraulichkeit der privaten Kommunikation im Netz an

    Konkret soll es internationalen Anbietern von E-Mail- und Messengerdiensten gestattet werden, den Inhalt privater Nachrichten verdachtslos nach Kinder- und Jugendpornografie sowie der “Anbahnung sexueller Kontakte” Minderjähriger zu durchsuchen und an Behörden und Nichtregierungsorganisationen weltweit zu melden. Gesucht werden darf nicht nur nach bekannten Bildern und Videos, es soll auch mithilfe von fehleranfälliger “künstlicher Intelligenz” etwa zur automatisierten Durchsuchung von Textnachrichten auf “Anbahnungsversuche” gegen Kindesmissbrauch im Netz vorgegangen werden. Meldet ein Algorithmus einen Verdachtsfall, dürfen Nachrichteninhalt und Kundendaten automatisiert und ohne menschliche Prüfung an Strafverfolger weitergeleitet werden, ohne dass die Betroffenen von der Prüfung erfahren.

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) prangert den Vorstoß als kontraproduktiv und schädlich an: 

    “Der geplante Privatnachrichtenscanner der EU-Kommission ist kontraproduktiv, unverhältnismäßig und bedroht unsere Sicherheit und Privatsphäre im Netz, auf die Kinder besonders angewiesen sind. Vertraulichkeit und Verschlüsselung schützen Minderjährige beispielsweise davor, dass private, untereinander ausgetauschte Aufnahmen von Pädophilen abgefangen und missbraucht werden.

    Die Kommission versteht nicht, dass durch das Durchleuchtungsvorhaben Kriminelle verstärkt in abhörsichere Kommunikationskanäle gedrängt werden, was die Verfolgung von Kindesmissbrauch teilweise sogar unmöglich machen wird. Bestehen bleiben die wahren Versäumnisse der Politik beim Schutz von Kindern, etwa in den Bereichen mangelnde Vorbeugung und Erkennung von Kindesmissbrauch, unzureichende Finanzierung von Therapieangeboten oder völlig überlastete Kriminaltechniker.

    Längst ist das Internet unverzichtbar zum Austausch von Informationen in sämtlichen Lebensbereichen. Der Weg von der Zensur krimineller Inhalte zur Zensur unliebsamer Inhalte ist nicht weit. Wir dürfen nicht zulassen, dass bei IT-Konzernen digitale schwarze Kammern eingerichtet werden!

    Da fehleranfällige und undurchsichtige KI-Textfilter zum Einsatz kommen sollen, drohen massenhafte Falschverdächtigungen und ein tausendfaches Mitlesen privater Nachrichten durch internationale Konzerne. Die Sicherheit unserer Kommunikationsinfrastruktur vor Kriminellen und Geheimdiensten braucht wirksame Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und keine Hintertüren!“

    Widerspruch zum geplanten Schutz der Vertraulichkeit von Internetkommunikation

    Nach der im Jahre 2018 beschlossenen europäischen Kommunikationsreform, dem Europäischen Code für elektronische Kommunikation, fallen zum Jahresende auch Messenger- und E-Mail-Dienste (z.B. Facebook Messenger, GMail) unter das Telekommunikationsgeheimnis. Die EU-Kommission möchte nun noch vor Inkrafttreten dieser EU-Regeln im Eilverfahren eine Ausnahme zur Durchleuchtung privater Kommunikation durchsetzen. 

    Schon 2011 wurde eine EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie verabschiedet , die Maßnahmen für das Vorgehen gegen Kindesmissbrauch und die Aufarbeitung bestehender Fälle vorschlägt. Die Umsetzung dieser Richtlinie liegt bei den EU-Mitgliedsstaaten, doch sie steht auch nach 9 Jahren in den meisten Ländern noch aus.

    Weitere Informationen und alternative Ansätze zum wirksamen Vorgehen gegen Kindesmissbrauch: https://www.patrick-breyer.de/?p=593057

  • Einladung zum Bundesparteitag 2020.1

    Einladung zum Bundesparteitag 2020.1

    hiermit laden wir Dich herzlich zum ordentlichen Bundesparteitag 2020.1 der Piratenpartei Deutschland in der Gagarin Sporthalle (Juri-Gagarin-Straße 39, 15517 Fürstenwalde/Spree) ein.

    Der Parteitag beginnt am Samstag, dem 14. November 2020, um 10:00 Uhr und endet am Sonntag, dem 15. November 2020, voraussichtlich um 18:00 Uhr. Die Festlegung eines anderen Endes bleibt der Versammlung vorbehalten. Am Samstag beginnt die Akkreditierung ab 09:00 Uhr. Die Akkreditierung ist während des gesamten Parteitags möglich. Für die Akkreditierung ist ein gültiges Ausweisdokument (z. B. Personalausweis) notwendig.

    Die vorläufige Tagesordnung:

    TOP1: Eröffnung durch den Vorsitzenden, Begrüßung und Gastreden
    TOP2: Wahl der Versammlungsämter, Zulassung von Presse, Streaming, Ton- und Filmaufnahmen, sowie deren Veröffentlichung
    TOP3: Beschluss der Tages- sowie Wahl- und Geschäftsordnung
    TOP4: Wahl der Rechnungsprüfer
    TOP5: Tätigkeitsberichte des Bundesvorstands
    TOP6: Bericht der Kassen- und Rechnungsprüfer
    TOP7: Beschluss über die Entlastung des Bundesvorstands
    TOP8: Entlastung bisher noch nicht entlasteter ehemaliger Vorstände
    TOP9: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Vorstands betreffen
    TOP10: Wahlen zu Vorstandsämtern unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 9 angenommenen Anträgen
    TOP11: Bericht des Bundesschiedsgerichts
    TOP12: Satzungsänderungsanträge, welche die Wahl oder die Zusammensetzung des Bundesschiedsgerichts betreffen
    TOP13: Wahlen zum Bundesschiedsgericht unter Berücksichtigung von ggf. unter TOP 12 angenommenen Anträgen (4 vakante Plätze)
    TOP14: Wahl der Kassenprüfer
    TOP15: Wahl der BEO-Verantwortlichen
    TOP16: Satzungsänderungsanträge
    TOP17: Anträge zu Wahl- oder Grundsatzprogramm, Sonstige Anträge, Positionspapiere
    TOP18: Schließen des Parteitags und Verabschiedung

    Am Samstagabend wird die Veranstaltung nach Beschluss unterbrochen.

    Eine genauere Planung wird etwa zwei Wochen vor dem Parteitag auf dem Portal des Bundesvorstands (vorstand.piratenpartei.de) und auf der Webseite des Parteitags (https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2020.1) veröffentlicht. Dort findest Du auch weitere Informationen rund um den Parteitag, wie zum Beispiel Übernachtungsmöglichkeiten oder Mitfahrgelegenheiten.

    Kandidaturen zu Parteiämtern können hier eingetragen werden:

    https://wiki.piratenpartei.de/Bundesparteitag_2020.1/Kandidatur

    Bitte beachte, dass sich die Fristen zur Antragseinreichung zu diesem BPT geändert haben. Programmanträge und Satzungsänderungsanträge müssen spätestens am 25.9.2020 um 23:59 Uhr bei der Antragskommission (als Beauftragte des Bundesvorstands) eingegangen sein.

    Konkurrierende Anträge kannst Du bis 9.10.2020 einreichen. Dies betrifft diesmal alle Anträge, die sich auf bestehende Teile des Wahlprogramms zur Bundestagswahl beziehen.

    Mehr Infos zu bereits gestellten Anträgen, Fristen und Einreichung gibt es im neuen Antragsportal unter:

    https://antrag.piratenpartei.de

    Die Antragsordnung findest Du hier:

    https://wiki.piratenpartei.de/Antragsordnung

    Anträge können jederzeit per Mail an antragskommission@piratenpartei.de oder antragbpt@piratenpartei.de eingereicht werden.

    Für sonstige Anträge und Positionspapiere gibt es keine Frist.

    Wir freuen uns auf Dich!