Autor: Borys

  • Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Kampf um Digitale Privatsphäre: Bundesverfassungsgericht urteilt über Bestandsdatenauskunft

    Am kommenden Freitag entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen den staatlichen Zugriff auf Passwörter und die Identität von Internetnutzerinnen und -nutzern (sogenannte Bestandsdatenauskunft, Az. 1 BvR 1873/13, 1 BvR 2618/13). Die Entscheidung ist ebenfalls relevant für das jüngst beschlossene Gesetz zur „Hasskriminalität“, das den staatlichen Datenzugriff auf Internetunternehmen wie Facebook, Google oder Twitter erweitert.

    2013 erhoben die Bürgerrechtler Katharina Nocun und Patrick Breyer als Erstbeschwerdeführer neben 6.373 weiteren Bürgerinnen und Bürgern Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Bestandsdatenauskunft. Nach diesem Gesetz können Behörden u.a. Internetnutzerinnen und -nutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern.

    Die Mitbeschwerdeführerin und Autorin Katharina Nocun erklärt:

    „Die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten zeigt, dass hier dringend nachgebessert werden muss. Die gesetzlichen Hürden für tiefgreifende Eingriffe in die Privatsphäre sind viel zu niedrig. Dass es für die Identifizierung von Internetnutzern keinen Richtervorbehalt braucht, ist grob fahrlässig. Es kann nicht sein, dass BKA und Verfassungsschutz auch ohne konkreten Verdacht auf eine Straftat Internetnutzer ausspionieren dürfen. Wie leicht dies zu falschen Verdächtigungen und Datenbankeinträgen führen kann, habe ich leider am eigenen Leib erleben müssen. Weil ich eine Protestseite gegen die Bestandsdatenauskunft ins Netz gestellt habe, landete mein Name vollkommen zu Unrecht in der bundesweiten Polizeidatenbank für ‚Cybercrime‘. Von solchen skandalösen Vorgängen werden wir uns jedoch nicht einschüchtern lassen.“

    Der Mitbeschwerdeführer und Europaabgeordnete der Piratenpartei Patrick Breyer:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    In ihrer Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht unterstützte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Verfassungsbeschwerde u.a. in den folgenden Punkten: Das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft sei vielfach unklar, unverhältnismäßig weitreichend und widerspreche teilweise sogar „eindeutig den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts“. Abgefragte Zugangsdaten wie z.B. zu Cloud-Speichern oder zum Onlinebanking seien behördenintern bisher „einer Vielzahl von Personen zugänglich“, obwohl sie eigentlich besonderer Schutzvorkehrungen bedürften. Wegen der gestiegenen Bedeutung des Internets solle das Bundesverfassungsgericht abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung die Nachverfolgung von Internetnutzern anhand der IP-Adresse nur noch auf richterliche Anordnung zulassen.

    In einem internen Bericht kritisierte die Bundesdatenschutzbeauftragte die Bestandsdatenabfragen des Bundeskriminalamts: Danach kundschafte das BKA mithilfe der Bestandsdatenauskunft Personen aus, die einer Straftat nicht einmal ansatzweise verdächtig seien, und liefere diese an ausländische Behörden aus – mit ungewissen Konsequenzen. Das Bundeskriminalamt nutzt die umstrittene Bestandsdatenauskunft inzwischen fast neunmal so oft wie noch 2013.

    Quellen:
    Die Beschwerdeschrift
    Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen
    Informationen zur Verfassungsbeschwerde

  • Europäische und deutsche Wasserstoffstrategien – eine piratige Stellungnahme

    Europäische und deutsche Wasserstoffstrategien – eine piratige Stellungnahme

    Am 8. Juli 2020 wurde die Pressemitteilung „Förderung einer klimaneutralen Wirtschaft: Kommission legt Pläne für das Energiesystem der Zukunft und sauberen Wasserstoff vor“ veröffentlicht.
    Darin wurden von der Europäischen Kommission nachfolgende Strategiepapiere vorgestellt:

    Bei erster Lektüre springen hierbei viele Parallelen zur deutschen „Nationalen Wasserstoffstrategie“ ins Auge.

    Lobend hervorzuheben ist, dass beide Papiere dabei verstärkt auf den sogenannten „grünen Wasserstoff“ setzen, der mit „erneuerbarem Strom“ hergestellt wird und dabei, im Gegensatz zu den bisherigen Wasserstofferzeugungsstrategien, klimaneutral funktioniert.

    Im Unterschied zur „nationalen Strategie“ erkennt der europäische Ansatz die wichtige Eigenschaft des Wasserstoffs als Speichermedium, „um variable Energieflüsse aus erneuerbaren Energieträgern auszugleichen“.

    Aus Sicht der AG Umwelt der Piratenpartei Deutschland darf zum derzeitigen Stand der Energiewende kein erneuerbarer Strom dem Markt entnommen werden, um Wasserstoff für industrielle Prozesse zu produzieren.
    Er muss vielmehr dazu genutzt werden, um schnellstmöglich die Stromgewinnung aus Kohle zu ersetzen. (Ziel aus unserem 17-Punkte-Plan – KLIMA Kohle-Ausstieg bis 2023)
    Nur Wasserstoff aus Stromüberschüssen, die derzeit noch zu Anlagenabschaltungen führen, darf für andere Nutzung verwendet werden.
    Wobei auch hier die Nutzung als Energiespeichermedium zur Rückführung in den Strommarkt oberste Priorität haben muss.
    Statt der großindustriellen Ansätze der Wasserstoffstrategien von Bund und EU setzen wir PIRATEN deutlich stärker auf die Förderung von dezentralen Wasserstoffgewinnungsanlagen, auch in kleinerem Maßstab.
    Dadurch wird die Errichtung einer entsprechenden Anlage auch für kleinere Windmüller und Betreiber von Solaranlagen rentabel.
    Aus 6,4 TWh [Ergänzung: jährliche Ausfallarbeit durch Abregelung] lassen sich mit einem Wirkungsgrad von 70% 4,5 TWh Wasserstoff herstellen

    „Den großspurigen, großindustriellen Ansatz der Wasserstofflobby lehnen wir zum derzeitigen Stand der Energiewende klar ab. Auch bei der Wasserstoffproduktion vertreten wir, wie bei der gesamten Energiewende, klar einen dezentralen Ansatz.“

    so Martin Kollien-Glaser, Themenbeauftragter Umwelt der Piratenpartei Deutschland.

  • PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    PIRATEN kritisieren Stammbaumforschung der Stuttgarter Polizei

    Die Stuttgarter Polizei überprüft nach Angaben des Polizeipräsidenten Franz Lutz im Rahmen der Ermittlungen zu den Ausschreitungen am 21. Juni in Stuttgart auch die Stammbäume der Tatverdächtigen.
    Dieses Vorgehen trifft nicht nur im Gemeinderat der baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart auf Kritik. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink hält diese Art der Ermittlungen zumindest für fragwürdig.

    Jens Lauer, der Sprecher des Polizeipräsidiums Stuttgart, begründet das Vorgehen mit dem öffentlichen Interesse an den Ausschreitungen. Es würden Fragen gestellt wie: Wer waren die Täter? Politische Gesinnung, Geschlecht, Nationalität, Migrationshintergrund oder nicht? Letzteren sähe die Polizei per Definition bei „einem Elternteil ohne deutsche Staatsbürgerschaft“ erfüllt.

    „Dieses Vorgehen der Polizei ist ungeheuerlich. Inmitten der Debatte über ein Rassismusproblem der Polizei wird hier in Stuttgart gezeigt, wie verfestigt Vorurteile gegen Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft bei Ermittlungen sind.“

    kommentiert der Landesvorsitzende der Piratenpartei Baden-Württemberg und Generalsekretär der Piratenpartei Deutschland Borys Sobieski.

    „Und wenn, wie von Herrn Lutz angegeben, ebenfalls die Stammbäume der Tatverdächtigen mit deutschem Pass geprüft werden, so muss man sich fragen, was dies zur Aufklärung beitragen kann. Die Zeiten, in denen in Deutschland Menschen nach ihrem Stammbaum beurteilt wurden, sind vorbei. Wer das nicht versteht, kann nicht länger Polizeipräsident bleiben.“

    so Sobieski weiter.

  • Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Gedanken zur Umleitung des Internetverkehrs

    Der Gesetzentwurf zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts aus dem vergangenen Jahr dreht die letzte Runde vor der Zielgeraden für den Beschluss der Bundesregierung. Schwere Bedrohungen für unseren demokratischen Rechtsstaat sollen besser aufgeklärt werden können. Und das alles natürlich zum Schutz unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung. Dafür wird dann auch das Artikel-10 Gesetz um Regelungen zur Quellentelekommunikationsüberwachung ergänzt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz, alle 16 Inlandsgeheimdienste der Bundesländer, der Auslandsgeheimdienst BND und der Militärgeheimdienst MAD sollen den dazu angedachten Staatstrojaner nutzen können.

    Über die Folgen eines vermehrten Einsatzes der Staatstrojanerschadsoftware und die Auswirkungen, sowohl auf die Demokratie als auch auf die Sicherheit der Kommunikationsinfrastruktur, wird es immer wieder zu berichten geben.

    Diesmal soll es aber darum gehen, dass die Telekommunikationsanbieter zur Einbringung der Schadsoftware dazu verpflichtet werden sollen, die technischen Voraussetzungen für die Platzierung der Trojaner zu ermöglichen. Hierfür sollen Datenströme direkt an die Geheimdienste umgeleitet – nicht kopiert – werden, damit sie nach Injektion des Staatstrojaners mit dem Datenstrom zum Zielgerät weitergeleitet werden können.

    Als wäre das Zurückhalten von Sicherheitslücken, um unbemerkt Staatstrojaner installieren zu können, nicht schon Kollateralschaden genug für die IT-Sicherheit, plant die Bundesregierung jetzt also auch noch das letzte bisschen Vertrauen in die Integrität der Internetinfrastruktur zu zerstören, indem Provider im neuen Verfassungsschutzrecht gezwungen werden sollen, den Traffic von Nutzern zum Zwecke der Installation staatlicher Schadsoftware zu manipulieren.

    Gegenüber der Telekommunikationsüberwachung sowie der strategischen Fernmeldeaufklärung, bei welcher auch jetzt schon der Internetverkehr einzelner Nutzer gezielt bzw. anlasslos an Internetknoten mitgelesen werden kann, stellt dieser Vorstoß eine neue Qualität beim Ausbau von Überwachungsbefugnissen im Netz dar.

    Unabhängig davon, ob die Bundesregierung die Internetmanipulation durch Geheimdienste durchsetzen kann und ob ein entsprechendes Gesetz vor Gerichten standhält, raten wir PIRATEN allen Betreibern von Internetdiensten, konsequent auf Transportverschlüsselung zu setzen, damit in Zukunft kein Byte mehr unverschlüsselt zwischen den Endgeräten der Nutzer und den Zielservern unterwegs ist. Dies würde das Ansinnen von Geheimdiensten und Kriminellen, unbemerkt den Datenverkehr zu manipulieren, schon einmal deutlich erschweren.
    Auch die Entwickler von Software sind aufgerufen, die Sicherheit von Updatemechanismen in den Fokus zu rücken, sowie Signaturprüfungen für neue Software möglichst transparent, nachvollziehbar und manipulationssicher zu gestalten. Ebenso ein Appell an alle Serverbetreiber: In Zukunft kein Byte mehr ohne Transportverschlüsselung übertragen.

    Um die Integrität unseres Datenverkehrs dann noch zu stören, müsste die überwachende Behörde entweder eine deutsche CA (Certificate Authority) zwingen mitzuspielen und würde damit riskieren, diese wegen Certificate Transparency für immer zu kompromittieren, oder sie bräuchten eine sehr spezielle Lücke im Updater der jeweiligen Software, die im Rahmen der Einbringung der Schadsoftware ausgenutzt werden soll.

    Diese Informations- und Kommunikationsstrukturen stellen die Basis unserer freiheitlichen demokatischen Grundordnung dar.

    Bisher war die Bundesregierung immer sehr findig und kreativ darin, neue Mittel und Wege zu erschließen, um die Informations- und Kommunikationsstrukturen zu gefährden oder so löchrig zu gestalten, dass Nachrichtendienste und weitere feindliche Akteure mit entsprechenden Ressourcen hier ihr Informations- und Manipulationsbedürfnis ausleben können. Wenn man bedenkt, dass demnächst ein Wechsel dieser Infrastruktur auf 5G-Endpunkte und Router bevorsteht, so kann man sich die Aufregung vorstellen, falls diese von Huawei bezogen werden sollten, anstatt von Herstellern aus einem vermutlich freundlicher gesinnten Land, mit dem entsprechende Verträge zur Zusammenarbeit der Geheimdienste geschlossen wurden.

     

    Hintergrund:

    Warum reichen der Bundesregierung die bisherigen Möglichkeiten nicht aus?
    Wir wissen bereits, dass in der Vergangenheit an den großen Datenknoten Sniffer eingesetzt wurden. Diese dienten dazu, Daten als Kopie auszuleiten, um dem „Informationsbedürfnis“ nachzukommen. Gleichzeitig ist es so, dass man über die Knoten nicht unbedingt zuverlässig an einzelne Nutzer herankommt, auch wenn bei den großen Knoten statistisch betrachtet natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein wesentlicher Teil des Traffics anfällt. Es wurde also für die strategische Fernmeldeaufklärung „nur“ ausgeleitet und nichts injiziert. Damit dies gelänge, müsste vermutlich die Technik umgebaut werden, denn die bisherigen Sniffer sind nur Splitter, also eine unidirektionale Verdoppelung und Ausleitung der Daten.

    Warum werden Telekommunikationsanbieter als „Hilfssheriffs“ eingespannt?
    Die Zuordnung von Daten zum Nutzer ist insbesondere im Mobilfunknetz schwierig, weil am Knoten nicht genau festgestelt werden kann, welcher Nutzer den Traffic wirklich verursacht. Dies liegt daran, dass mehrere Nutzer hinter einer IPV4-Adresse hängen. Möchte man nun also eine Überwachungsschadsoftware einbringen, müsste man, um nicht kollateral irgendwen zu hacken, schon hinter dem NAT des Providers (Network Address Translation, also die Übersetzung einer IP-Adresse in einem internen Netz an einem Router in eine extern zugängliche IP-Adresse) ansetzen oder der Provider müsste in Echtzeit die Port-Zuordnungen liefern. Diese Information liegt nicht vor, daher ist man auf den Telekommunikationsanbieter direkt angewiesen.

  • Die Initiative #mybrainmychoice

    Die Initiative #mybrainmychoice

    Am Sonntag, den 12.07.2020 um 19:30 Uhr, findet der von langer Hand geplante Themenabend mit den Initiatorinnen der gut frequentierten neuen Petition “Es ist Zeit für eine grundlegend neue Drogenpolitik!“ statt.

    Die beiden Aktivistinnen haben die Kampagne am 1. Juni ins Leben gerufen. Nachdem sie sich in ihrem kulturwissenschaftlichen Studium kennen gelernt hatten, haben sie 2017 die drogenpolitische Inititive #mybrainmychoice gegründet. Philine Edbauer beschäftigt sich in ihrem Masterstudium mit staatlicher Gewalt im Namen des „Drogenkriegs“ und Julia Meisner arbeitet für Projekte an der Schnittstelle von technologischem und gesellschaftlichem Wandel.

    Die beiden erklären mit ihrer Petition, wie eine neue, entstigmatisierte Drogenpolitik aussehen kann und sich moderne Maßstäbe manifestieren lassen.

    Philine Edbauer und Julia Meisner:
    „Wir möchten Drogenpolitik raus aus der vernachlässigten Nische holen und rein in den öffentlichen Diskurs bringen. Denn Drogenpolitik ist Menschenrecht und geht uns damit alle an. Unser finales Ziel ist die gemeinsame Gestaltung und Umsetzung einer wünschenswerten, menschenwürdigen drogenpolitischen Zukunft, in der niemand aufgrund seiner Lebensentscheidungen Leid und Tod erfahren muss.“

    Die hohe Beteiligung zeigt, wie wichtig diese Petition bzw. ein Paradigmenwechsel hiesiger Drogenpolitik ist. Bereits nach elf Tagen gab es 5.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner. Inzwischen sind es bereits mehr als 12.000.

    Die Moderation an diesem Abend übernimmt der Koordinator der AG Drogen- und Suchtpolitik der Piratenpartei Deutschland, Andreas Vivarelli:
    „Ich freue mich persönlich sehr auf diesen Abend. Endlich können wir mit den Aktivistinnen die Petition vorstellen und diskutieren. Wir sind seinerzeit der Einladung als Erstunterzeichner begeistert nachgekommen, denn die Forderungen der Petition enthält viele Parallelen zu unserem drogenpolitischen Programm. Ich freue mich auf einen spannenden Abend.“

    Die Veranstaltung findet auf unserem Mumble-Server in NRW statt und wird live auf piraten.live gestreamt. Über euren Besuch und eure Fragen freuen wir uns.

  • Putin Forever

    Putin Forever

    Bei der Volksabstimmung in Russland am 01.07.2020 hat sich Präsident Wladimir Putin mit 78,5 Prozent die Regierungsoption bis zum Jahr 2036 (Zar Putin der I) gesichert. Die Möglichkeit, über die „reguläre“ Amtszeit hinaus regieren zu können, wurde geschaffen, indem ein Reset der bisherigen Amtszeiten durch diese Volksabstimmung bestätigt wurde.

    Bis auf eine kurze Unterbrechung nach dem Fall der Sowjetunion hatte Russland keine Erfahrung mit demokratischer Tradition, die Jahre mit Jelzin werden wegen der Wirren dieser Zeit auch nicht gerade geschätzt. Putin ist ein Kind dieser Gesellschaft, der Verlust der Weltmachtstellung wurde nie überwunden. Gorbatschow, den man für den Untergang der UdSSR und somit den Verlust des Supermachtstatus verantwortlich macht, wird ebenfalls nicht geschätzt in Russland.

    Gefragt, was er tun würde, wenn er in der Zeit zurückreisen könnte, antwortete Putin, den Untergang der UdSSR verhindern. Sowohl die Ambitionen in der Ukraine, als auch die Annexion der Krim basieren auf diesem Verlust. Ein russischer Präsident kann es sich faktisch nicht leisten, schwach zu sein oder zu wirken, dies wird nicht akzeptiert.

    Gleichzeitig hat die russische Bevölkerung, auch wenn sie Wechseloptionen hätte, Angst vor Veränderungen. Den aktuellen Herrscher kennt man ja, der ist schon satt, und der nächste muss sich erst einmal die Taschen voll machen.

    Neben der Verlängerung der Amtszeit gab es  weitere Veränderungen, die die Macht des Präsidenten stärken, aber auch russisches  über internationales Recht setzen. So finden sich auch veränderte Regelungen,  die die Integrität des russischen Staatsgebiets festschreiben und beispielsweise die Annektion der Krim nach russischem Recht legitimieren.

    Die Volksabstimmung lief wie in Russland üblich mit größeren Festivitäten, Gewinnspielen usw. umrahmt ab, zuvor noch die verschobene Siegesparade zum 75. Jahrestag des Ende des 2. Weltkrieg. Die Abstimmung an sich wäre auch nicht notwendig gewesen, da Präsident Putin das gesamte Änderungswerk im Parlament bereits bestätigen ließ und auch schon unterschrieben hatte. Durch eine „Volksabstimmung“ bekommt die Verfassungsänderung allerdings noch eine andere Legitimation. Mit einem offiziellen Ergebnis von 78,5%  Prozent ist diese sowjetisch anmutende „Abstimmung“ zu Ende gegangen.

    Faktisch hat sich Putin die Ermächtigung für zukünftige Abenteuer und die entsprechende Zeit geholt, um im Sinne von „Make Russia Great Again“ zu agieren. Putin fühlt sich durch das nationale Trauma ( Zusammenbruch der UdSSR) geradezu gezwungen, Russland wieder zu einer Großmacht zu formen.  Zudem ist in Russland das Bewusstsein, sich als Nachfolgenation des Oströmischen Reiches zu betrachten, tief verwurzelt.

    Was bedeutet das für Europa im Umgang mit Russland und Putin? Zunächst ist es nötig, für europäische Werte zu stehen, weiterhin respektvoll und freundlich miteinander umzugehen, aber auch klare Kante bezüglich der Destabilisierungsversuche, vor allem in Osteuropa und dem Baltikum zu zeigen. Man darf sich hier nicht spalten lassen und muss in Europa fest zusammenstehen, mit einer Stimme sprechen, sowie ein gemeinsames europäisches Geschichtsbewusstsein entwickeln.

  • PIRATEN fordern bundesweit einheitliche Coronatests auf freiwilliger Basis

    PIRATEN fordern bundesweit einheitliche Coronatests auf freiwilliger Basis

    Bundesweite Testungen auf das Coronavirus wären eine Hilfe für die Epidemiologen und Virologen. Auch für die Menschen in unserem Land wären die Testungen auf das Virus wichtig. Dass jetzt in den Hotspots mehr getestet wird, ist gut und richtig, um die Pandemie an diesen Orten einzudämmen.

    Die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland fordert ein bundesweit einheitliches Vorgehen bei den Coronatestungen, damit nicht jedes Bundesland seinen eigenen Weg geht, wie das in letzter Zeit der Fall war; Ministerpräsident Söder will alle Menschen in Bayern freiwillig testen lassen, Ministerpräsident Laschet in NRW will das nicht.

    Seit Beginn der Testungen in Deutschland wurden bis einschließlich KW 25/2020 5.412.655 Labortests erfasst, davon waren 225.640 positiv auf SARS-CoV-2. Zur Erfassung der SARS-CoV-2-Testzahlen werden deutschlandweit Daten von Universitätskliniken, Forschungseinrichtungen sowie klinischen und ambulanten Laboren wöchentlich am RKI zusammengeführt. Zur Zeit testen 227 registrierte Labore für das RKI. Zusätzlich meldeten noch mehr Labore Kapazitäten für insgesamt 169.473 Tests pro Tag an. In vier bis sieben Arbeitstagen lag, daraus resultierend, eine Testkapazität von 1.112.075 durchführbaren PCR-Tests zum Nachweis von SARS-CoV-2 in KW 26 vor.

    Bei ca. 83 Millionen Einwohnern wird es noch einige Zeit dauern, bis die Bevölkerung Deutschlands durchgetestet ist. Es fehlen also Testkapazitäten sowie Labore und deren Personal.

    Die nächste zu nehmende Hürde ist die Testwilligkeit der Menschen in Deutschland. Solange es auf Freiwilligkeit beruht, hat die AG Gesundheit und Pflege der Piratenpartei Deutschland keine Bedenken.

    Ein negatives PCR-Ergebnis schließt allerdings die Möglichkeit einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht aus. Hier laufen wir Gefahr, falsche Ergebnisse zu erzielen. Deshalb sollten die Antikörpertests bei Menschen mit überstandener Erkrankung mit Covid-19 so schnell wie möglich erfolgen. Nicht um eine Immunität festzustellen, sondern um den Epidemiologen sowie den Virologen Daten zu liefern, sodass die Forschung im Bereich Viruserkrankungen schneller anlaufen kann

    Denn eins steht fest: Überwunden oder gar ausgemerzt haben wir das Corornavirus in Deutschland noch lange nicht.

    „#krankenhaus #potsdam testet nicht auf Corona obwohl mein Mann mit Symptomen und hohen Fieber vorbei kommt, dann können unsere Kinder ja unbesorgt wieder in die Kita und ich auf Arbeit #läuft #Corona“ – Tweet von @LeoMonia

  • PIRATEN für Aufnahme von Hong Kongs Bewohnern in Europa

    PIRATEN für Aufnahme von Hong Kongs Bewohnern in Europa

    „Das von der kommunistischen Partei Chinas beschlossene Sicherheitsgesetz markiert das Ende einer Ära. Jahrzehntelang haben sich westliche Demokratien der Illusion hingegeben, dass die kommunistische Partei zwar ein anderes politisches System habe, aber ansonsten ein zuverlässiger und vertragstreuer Partner sei. Diese Maske ist mit der Verabschiedung dieses Sicherheitsgesetzes heute endgültig gefallen.
    Das neue Gesetz sieht drakonische Strafen für pro-demokratisches Engagement vor. Somit ist der Kompromiss, den China mit dem Vereinigten Königreich geschlossen hatte, gebrochen“

    kommentiert Daniel Mönch, der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland.

    „Wir PIRATEN feiern die zahllosen Bewohner von Hongkong, die sich in den letzten Jahren für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit eingesetzt haben. Die Leidenschaft und Kreativität, mit der sie dies taten, war und ist eine Inspiration für alle Menschen, die nach Freiheit streben. Sie sind der Beweis, dass Demokratie, Freiheit und Mitbestimmung nicht nur im Westen wesentlich sind, sondern fundamentale Werte, nach denen alle Menschen streben.

    Wir PIRATEN fordern die Bundesregierung auf, ihre Appeasement-Politik gegenüber der kommunistischen Partei Chinas zu beenden. Das Schweigen aus Berlin und Brüssel zu dem aggressiven Vorgehen Chinas wird fatale Folgen haben. Die kommunistische Partei Chinas unter Xi Jinping verfolgt klar hegemoniale Ziele.

    Daher muss Europa jetzt mit diplomatischem Protest, aber auch mit deutlichen wirtschaftlichen Sanktionen handeln. Wir sehen aufgrund dieser Situation die gesamte Kooperation mit China in Frage gestellt.

    Der augenblickliche Genozid an den Uiguren offenbart die Brutalität des Regimes.
    Um den Menschen aus Hongkong weiter ein Leben in Freiheit zu ermöglichen, schlagen wir der Bundesregierung vor, den Bewohnern Hongkongs zu ermöglichen, nach Europa zu migrieren. Sie haben mit ihrem Einsatz für Freiheit und Demokratie bewiesen, dass sie ein Leben in Freiheit wertschätzen und verdienen!“