Autor: Borys

  • Ein schmaler Grat: Zwischen Vorteilsnahme und Lobbyismus – Piratenpartei begrüßt Verurteilung

    Ein schmaler Grat: Zwischen Vorteilsnahme und Lobbyismus – Piratenpartei begrüßt Verurteilung

    29.06.2020: Das Amtsgericht München verurteilt den Ex-Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden, Sven Gerich (SPD), zur Zahlung einer fünfstelligen Summe wegen Vorteilsnahme in seinem ehemaligen Amt. Allein in den Jahren 2014 bis 2017 beliefen sich seine Vorteile auf einen Wert von über 20.000 Euro.

    Erst Ende letzten Jahres geriet der amtierende Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main, Peter Feldmann (ebenfalls SPD), durch die AWO-Affäre unter Druck. Passiert ist hier bislang leider nicht viel. Die Rolle des Oberbürgermeisters ist bis heute unklar.

    „Integrität in der Politik scheint eine immer geringere Rolle zu spielen. Schon die Schwarzgeldaffäre der CDU fand nach 1999 eher unzureichende juristische Aufbereitung. 2001 musste Helmut Kohl wegen mildernder Umstände ein Bußgeld in Höhe von 300.000 DM zahlen. Mildernd war dabei der Umstand, dass die Affäre nicht seiner persönlichen Bereicherung diente. Heute ist dies bei SPD- und CDU-Politikern, auch mit Blick auf Philipp Amthor, anders. Diese Personen werden von Menschen gewählt, die ihr Politikvertrauen in deren Hände legen. Für politische Entscheidungen, die ihr Leben unter Umständen einschneidend bestimmen.
    Es ist eine Schande, dass die eigene Gier über das Gemeinwohl gestellt wird, dieser Werteverfall ist nicht hinnehmbar“ so Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Generalsekretär Borys Sobieski ergänzt: „Von Beginn an fordert die Piratenpartei in ihrem Grundsatzprogramm die Transparenz des Staatswesens. Es kann nicht sein, dass immer mehr Politiker durch Vorteilsnahme oder gar Korruption für negative Schlagzeilen sorgen. Es fällt letztlich nicht nur auf sie, sondern auf alle Parteien zurück. Das Vertrauen darf nicht verspielt, sondern muss durch Transparenz gestärkt werden!“

  • Kein großer Wurf: Das Corona-Konjunkturpaket

    Kein großer Wurf: Das Corona-Konjunkturpaket

    Im Bundestag wurde heute das „Corona-Konjunkturpaket“ beschlossen. Mit einem Bündel von Einzelmaßnahmen soll die pandemiebedingte Konjunkturschwäche der inländischen Wirtschaft bekämpft werden.

    Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland stellt fest:

    „Der große Wurf, um die Wirtschaft für die Zukunft umzubauen, also den Strukturwandel in Digitalisierung, Ökologie und sozialen Herausforderungen zu vollziehen, ist dieses Paket nicht. Gemessen daran, dass der Bundesregierung hierfür die Vision fehlt, wie Deutschland in naher Zukunft aussehen soll, ist es aber auch offensichtlich etwas viel verlangt, hier in einer pandemiebedingten Hauruck-Maßnahme das zu leisten, was schon in den vergangenen Jahren nicht geschafft wurde.“

    „Menschen müssen fühlen, dass sie sich den Konsum, der die deutsche Wirtschaft unterstützen soll, leisten können, sonst sparen sie. Sie brauchen vor allem das Gefühl, zukünftig finanziell sorglos leben zu können. 2% weniger Mehrwertsteuer beim Kauf von Lebensmitteln, werden hier keinen Unterschied machen. Diese 20 Mrd Euro werden verpuffen. Sinnvoller erscheint es, Gutscheine mit einem Verfallsdatum auszugeben. Diese würden auf jeden Fall zum zeitnahen Konsum anregen.“, erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Wichtiger als das Bündel kleiner Einzelmaßnahmen ist, mit der bisherigen Erfahrung die Lücken in den bestehenden Maßnahmen zu finden und diese so zu schließen, dass Menschen zuversichtlich in die Zukunft schauen können. Dies betrifft beispielsweise die Unterstützung Selbstständiger genauso wie Auszubildender. Neben der Unterstützung der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) wäre hier auch eine Ausbildungsunterstützung angemessen. Insbesondere in den Berufen, in denen heute schon ein Mangel besteht, wie Erziehung, Gesundheit und Pflege, wo häufig in den ersten Jahren gar keine oder nur eine geringe Ausbildungsvergütung gezahlt wird.“

  • Borys Sobieski im Interview: Verletzt die Corona-App deine Privatsphäre?

    Borys Sobieski im Interview: Verletzt die Corona-App deine Privatsphäre?

    Unser Generalsekretär Borys Sobieski wurde von PrivacyTutor zur Corona-Warn-App interviewed. Die App wurde mittlerweile über 12 Millionen Mal heruntergeladen und war schon vor ihrem Release rege diskutiert worden. Viele hatten vor allem Bedenken zur Datensicherheit und dem Schutz privater Daten. Es ist den Entwicklern der App jedoch gelungen, hier für positive Überraschungen zu sorgen: die Bedenken wurden wahrgenommen und vernünftig adressiert.

    „Das Ding ist freiwillig. Wer die Idee gut findet, der kann die App benutzen. Aus einem technischen Standpunkt heraus ist die App so, dass die Piratenpartei, der CCC, Heise und viele andere nicht meckern können.“,

    resümiert Borys Sobieski im Interview.

    Die Entwicklung der App verlief vorbildlich und es bleibt zu hoffen, dass dieser Präzedenzfall Schule macht. Eine offizielle App transparent, offen und unter Einbeziehung der Nutzer zu programmieren, ist möglich. Dies hat sich nun klar gezeigt. Belohnt wurde das mit einer breiten Nutzerbasis. Wir PIRATEN sagen: Weiter so!

  • Stell Dir vor, es ist Drogenkrieg und keiner geht hin

    Stell Dir vor, es ist Drogenkrieg und keiner geht hin

    Wir PIRATEN fordern zum heutigen Weltdrogentag (Internationaler Tag gegen Drogenmissbrauch und unerlaubten Suchtstoffverkehr) Freiheit. Der Krieg gegen Drogen führt zu Millionen Todesopfern. Auch das Strafrecht darf kein Bestandteil einer modernen Gesundheitspolitik sein.

    „Psychoaktive Substanzen sind seit Jahrtausenden ständige Begleiter unserer Gesellschaft. Drogenkonsum ist Kultur. Es ist an der Zeit einen selbstverantwortlichen und entstigmatisierten Umgang zu etablieren.“,

    mahnt Andreas Vivarelli, Sprecher der AG Drogenpolitik der Piratenpartei Deutschland

    Link zum Video: https://youtu.be/ws3pktQBOac

    Quellen/Fußnoten:
  • Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Urheberrechtsreform: PIRATEN fordern Streichung von Uploadfiltern

    Zum heute von Bundesministerin Christine Lambrecht vorgestellten Entwurf zur Umsetzung der Urheberrechtsreform kommentiert der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland Daniel Mönch:

    „Die Proteste gegen die Urheberrechtsreform und insbesondere den Artikel 13 sind inzwischen mehr als ein Jahr her. Damals waren Zehntausende auf der Straße, um zu verhindern, was jetzt passiert: Die Anpassung des Internets durch die europäische Bürokratie an Verwertungsstrukturen aus dem letzten Jahrtausend. Gerade diese Strukturen und gesetzlichen Vorschriften waren dafür verantwortlich, dass sich in Europa kaum relevante Internetkonzerne entwickeln konnten.

    Wenn der Vorschlag des Justizministeriums in dieser oder ähnlicher Form zum Gesetz gemacht wird, drohen allen, die das Internet verwenden, erhebliche Einschränkungen. Zwar findet sich im Entwurfstext die ein oder andere vermeintlich gut gemeinte Ausnahme für kleinere Plattformen oder nicht kommerzielle Nutzung; diese werden aber kaum reichen, um die negativen Folgen abzufedern.
    Durch Pre-Flagging, also das Markieren der Inhalte durch den Nutzer, soll sichergestellt werden, dass keine legalen Inhalte durch Uploadfilter blockiert werden. Dieses Konzept ist nur in der Theorie praktikabel, in der Realität wird es vermutlich dafür sorgen, dass sich ein Besuch im Internet bald wie der Besuch in einer deutschen Amtsstube anfühlen wird. Denn anders als von der SPD auf Twitter verkündet, finden sich im Text sehr wohl Uploadfilter, auch wenn darin von maschinell überprüfbaren Inhalten gesprochen wird. Wir fordern Justizministerin Lambrecht auf, diesen Entwurf zurückzuziehen und Uploadfilter aus dem Text zu entfernen.“

     

    „Nach wie vor ist ein Teil des Entwurfs, dass Internetplattformen Uploadfiltersysteme vorhalten, um eingehende Inhalte zu analysieren und bei Bedarf blockieren zu können. Wir halten den Aufbau einer solchen Infrastruktur nach wie vor für sehr bedenklich, da sie mit wenigen Änderungen zur Zensur eingesetzt werden kann. Politiker müssen, was solche Entwicklungen angeht, besonders wachsam sein und diese verhindern, wann immer es möglich ist.“,

    fordert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    Weitere Hintergrundinformationen der Piratenpartei Deutschland zur EU-Urheberrechtsreform: https://redesign.piratenpartei.de/eu-urheberrechtsreform/

    Quellen/Fußnoten
    https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/DiskE_II_Anpassung%20Urheberrecht_digitaler_Binnenmarkt.pdf?__blob=publicationFile&v=2
    https://twitter.com/spdbt/status/1275779298868236290

  • EGMR: Netzsperren in Russland verstoßen gegen Menschenrechte

    EGMR: Netzsperren in Russland verstoßen gegen Menschenrechte

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem gestrigen Urteil die Praxis der Netzsperren in Russland als nicht vereinbar mit den Artikeln 10 (das Recht auf freie Meinungsäußerung) und Artikel 13 (das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren) der Europäischen Charta der Menschenrechte anerkannt.

    Geklagt vor dem EGMR hat Gregory Engels, Beauftragter für internationale Zusammenarbeit und Stadtverordneter der Piratenpartei Deutschland in Offenbach. Er ist Inhaber der Internetdomain rublacklist.net, welche von der Russischen NGO „RosKomSvoboda“ (zu Deutsch: Russisches Komitee für die Freiheit) benutzt wird, um über die russischen Netzsperren ausführlich journalistisch zu berichten. Unter anderem wird dort eine Statistik der von der Russischen Föderation geblockten Webseiten geführt, unter denen auch Internetseiten aus Deutschland sind. 2015 wurde auf dem Portal russischen Internetnutzern erklärt, wie sie mit Hilfe von Anonymisierungsdiensten wie Tor, Proxies oder VPN (Virtual Private Network) die Webseitensperren des staatlichen Überwachungskomitees umgehen können. Daran störte sich jedoch die Russische Justiz: Laut einem Urteil des Stadtgerichts von Anapa würde den Internetnutzern damit die gesamten extremistischen Inhalte des Internets offen stehen. Die Informationen über die Anonymisierungsdienste wurden entfernt und Engels ging durch den Instanzenweg, bis das Verfahren 2016 vor dem EGMR landete.

    Der EGMR entschied, dass die Regelung in der russischen Gesetzgebung, nach der die Websperren nicht nur in Fällen von Kindesmissbrauch, Drogenhandel oder Suizidwerbung verhängt werden können, sondern auch immer dann, wenn ein Gericht entscheidet, dass „bestimmte Internetinhalte Informationen enthalten, deren Verbreitung in der Russischen Föderation verboten ist“ (Föderales Gesetz 149-FZ vom 27 Juli 2006, Artikel 15.1 Paragraph 5), zu weitreichend ist und keine Rechtssicherheit für die Webseitenbetreiter bietet. Die Regelung verstieße außerdem gegen das Prinzip des Verbotes von generellen Netzsperren und Netzfiltern, wie es vom Europarat in 2011 beschlossen wurde und somit auch gegen Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

    Des Weiteren hat der EGMR entschieden, dass die Rechtspraxis in Russland, nach der Webseiten massenhaft ohne Anhörung durch einfache Gerichtsentscheidungen geblockt werden, gegen Artikel 13 verstößt.

    „Mit dem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Hürden für Netzsperren viel höher gelegt. Eine Webseite zu sperren ist wie eine Zeitung zu verbieten. Netzsperren wie vom Fließband wird es in Zukunft nicht mehr geben“

    erklärt Gregory Engels die Bedeutung des Urteils.

    Die Piratenpartei tritt für ein freies Internet ohne generelle Netzsperren und Uploadfilter ein.

  • Kann man mit Finanzentzug oder Abschaffung der Polizei insgesamt Polizeigewalt reduzieren oder verhindern?

    Kann man mit Finanzentzug oder Abschaffung der Polizei insgesamt Polizeigewalt reduzieren oder verhindern?

    Originaltitel: Eliminating or reducing police violence by abolishing or defunding the police?
    (Freie Übersetzung nach Jeffrey Ian Ross, US-amerikanischer Spezialist für Polizeigewalt und Kriminologie und Preisträger des John Howard Award des Jahres 2020 der Academy of Criminal Justice Sciences.)

    Es war vorhersehbar: Mit einer derart großen Anzahl an Protestierenden, die sich gegen den Mord an George Floyd durch einen weißen Polizeibeamten stellen, antworteten viele Polizisten wiederum mit Gewalt.

    In der letzten Woche konnten wir aus erster Hand oder über die sozialen Medien viel unangebrachte, nichtprovozierte, gewaltvolle sowie exzessive Polizeigewalt (unter anderem Würgegriffe, Festhalten durch Knien auf Brust/Rücken, Tränengas, Vertreiben der Personen durch Polizeifahrzeuge, Gummigeschosse, …) als Antwort auf friedlichen Protest beobachten.

    Als jemand, der Polizeigewalt studiert hat, kann ich sagen, dass diese Praxis in der Geschichte der USA tief verwurzelt ist. Und obwohl Gewalt durch die Polizei in immer weniger Fällen rechtlich erlaubt ist, (beispielsweise durch den Standard „force continuum“), ist es nach wie vor Praxis geblieben, was zum Teil auf das Rechtssystems (beispielsweise Immunität der Polizeibeamten), die Macht der Polizeigewerkschaften und andere soziale Institutionen zurückzuführen ist. Eines der vorherrschenden Themen in der Geschichte der amerikanischen Polizeiarbeit waren Forderungen nach Veränderung und die Notwendigkeit von Reformen. Aber die Polizei zu ändern war ein harter Kampf; es gab nur wenige Siege und viele Rückschläge.

    Gleichzeitig mit dem Versuch der Demokratischen Partei, Polizeireformgesetze durch den Kongress zu verabschieden, haben in jüngster Zeit zwei relativ radikale Vorschläge durch Proteste, Nachrichten und soziale Medien Aufmerksamkeit erregt: Abschaffung/Abbau der Polizei und Entzug von finanziellen Mitteln.

    Obwohl diese Forderungen eine gewisse Unterstützung finden, stoßen sie erwartungsgemäß auf den Widerstand konservativer Politiker und Experten und Polizeigewerkschaften, weil diese Wählerschaften das Gefühl haben, dass ihre Macht in Frage gestellt wird. Sie haben Angst vor Gruppen, die diese Positionen vertreten, und die Alternativlösungen müssen noch klar festgelegt werden. Es gibt auch die Auffassung, dass wir die Polizei nicht einfach abschaffen können. Denn wenn wir das täten, bliebe die Frage, wer uns vor Kriminellen beschützen wird?

    Radikal oder nicht, in Minneapolis sind Bemühungen im Gange, die Polizeistationen „abzubauen“ und einen neuen Mechanismus zu entwickeln, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. In New York City kündigte Bürgermeister Bill de Blasio, der nach den Polizeiaktionen im Zusammenhang mit den jüngsten Protesten heftig kritisiert wurde, am späten Sonntagabend an, dass er plant, die finanziellen Mittel des NYPD zu kürzen.

    Die jüngsten Entwicklungen werfen die Frage auf, ob die Abschaffung wirklich eine so utopische Idee ist. Nicht ganz. Zum Beispiel werben die Quäker und ein großer Kreis im akademischen Bereich der Kriminologie und Strafrechtspflege seit sehr langer Zeit für die Abschaffung von Gefängnissen. Neben der Gründung der Internationalen Konferenz über die Abschaffung der Strafen, der Abhaltung halbjährlicher Treffen, regelmäßigerPodiumsdiskussionen bei akademischen Konferenzen und einer wachsenden Zahl an Stipendien, war ihr größter Erfolg, das Bewusstsein für die Kostspieligkeit von Gefängnissen sowohl finanziell als auch in Bezug auf den menschlichen Tribut zu schärfen, den sie denjenigen, die inhaftiert sind, ihren Lieben und dem Rest der Gesellschaft abverlangen. Wenn wir über den Abbau der Polizei nachdenken, sind wir gezwungen, auch andere mögliche Mechanismen in Betracht zu ziehen, die die gleichen Ziele erreichen können, die wir den Polizeidienststellen anvertrauen.

    Eine Zwischenposition ist die Umverteilung der Polizeibudgets. Die meisten Amerikaner sind schockiert über die extrem hohen Summen, die sie für die Polizei ausgeben und den Prozentsatz, den sie in unseren Stadt- und Bezirkshaushalten verbrauchen. Zum Beispiel gibt allein das NYPD 6 Milliarden Dollar pro Jahr aus.

    Wie kommt es dazu? Jedes Jahr stehen Chefs und Kommissare der Polizei bewaffnet mit ausgefallenen PowerPoint-Präsentationen vor Rathaus- und/oder Bezirksvorständen und erklären, warum sie mehr Geld benötigen. Im Interesse des organisatorischen Überlebens ist das sinnvoll. Denn nur wenige gewählte Politiker wollen bei der Kriminalitätsbekämpfung schwach erscheinen (erinnern Sie sich an Willie Horton). Also kapitulieren sie und winken diese aufgeblähten Polizeibudgets fast durch. Ebenso haben Polizeigewerkschaften und Akkreditierungsstellen die Polizeibehörden und die ihnen obliegenden Regierungsstellen dazu gedrängt, ihre Budgets auf ein alarmierendes Niveau zu erhöhen.

    Unter der Annahme, dass die Budgets weitgehend unverändert bleiben, müssen wir sicherstellen, dass die Polizeibudgets für die Dinge ausgegeben werden, für die die Gemeinden (nicht nur die Polizei) wollen, dass sie ausgegeben werden (d. h. Umverteilung), wie z.B. verbesserte Polizeiausbildung, bessere Beziehungen zwischen den Polizeibehörden, polizeiliche Rechenschaftsmaßnahmen, polizeiliche Sportligaprogramme (ähnlich dem Baltimore-Beispiel) usw. Aber alles nur in dem Ausmaß, das die Bürger wollen.

    Die Alternative ist ein umfangreicherer Entzug der Finanzierung. Die Budgetkürzung der Polizei ist haushaltspolitisch sinnvoll. Seit den 1960er Jahren haben die US-Bürger die politischen Entscheidungsträger und Gesetzgeber aufgefordert, die Unsummen, die sie für das Militär ausgeben, zu kürzen. Als Reaktion darauf haben die Bürger öffentliche (auch Regierungs-) „Watchdog“-Agenturen gegründet, die die Ausgaben von Regierungsbehörden überwachen, um sie im Zaum zu halten.

    Es sind viele Ideen im Umlauf, was mit dem Überschuss an Polizeibudgets oder mit den vorgeschlagenen Haushaltserhöhungen geschehen soll. Man könnte das verbleibende Geld in Programme und Fachleute (z. B. Sozialarbeiter, öffentliche Lehrer, etc. ) umlenken, die der Gemeinschaft auf verschiedene Weise nutzen können. Warum muss man zum Beispiel einen Polizisten rufen, wenn ein Obdachloser störendes Verhalten an den Tag legt? Ein geeigneterer Fachmann für diese Aufgabe könnte ein Sozialarbeiter sein, der für den Umgang mit dieser Bevölkerungsgruppe ausgebildet ist.

    – mit freundlicher Genehmigung des Autors Jeffrey Ian Ross.

  • Weltumwelttag 5. Juni 2020 IT’S TIME #ForNature

    Weltumwelttag 5. Juni 2020 IT’S TIME #ForNature

    Der Weltumwelttag wird international seit 1972 aus Anlass der Stockholmer UN-Konferenz zum Schutz der Umwelt begangen.

    „Seit also nunmehr fast 50 Jahren ist die Umwelt auf der Agenda unserer Politik. Da sollten wir meinen, dass inzwischen die meisten Probleme weitestgehend im Griff sind. Weit gefehlt, sieht es doch heute bei vielen Themen kaum besser aus als am ersten Weltumwelttag 1972,“

    so Martin Kollien-Glaser, Koordinator der AG Umwelt der Piratenpartei.

    „Auch heute noch wird Umweltpolitik oft so kommuniziert, als stehe sie im Kontrast zu wirtschaftlichem Erfolg und Beschäftigung. Tatsächlich gibt es aber inzwischen zahlreiche Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze, die durch Umweltschutzmaßnahmen erst ermöglicht wurden,“

    stellt Daniel Mönch, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland, fest.

    21 Monate geht die Jugend inzwischen unter dem Motto #FridaysForFuture auf die Straße, um gegen die zunehmende Klimakrise zu protestieren. Erreicht haben sie bisher zumindest, dass die Bundesregierung ein Klimapaket geschnürt hat, auch wenn die Fachleute es bei weitem nicht ausreichend finden und das Paket eher einer Postkarte gleicht.

    Das Bestreben Einiger, den Umweltschutz auch jetzt wieder in der Covid-19-Pandemie mit dem Hinweis auf wirtschaftliche Notwendigkeiten zurückzudrängen, ist der falsche Weg, da er direkt in die nächste Krise führt.
    Unser Wirtschaften muss nachhaltiger werden. Umwelt, Wirtschaft und Sozialpolitik sind keine Gegensätze, sondern zusammenhängende Notwendigkeiten. Nur in einer intakten Umwelt unter sozialen Bedingungen kann Wirtschaften nachhaltig erfolgreich sein.

    „Es bedarf solcher Tage wie den „internationalen Tag der Umwelt“, um die bisher erreichten Fortschritte zu bilanzieren. Auch wenn heute dabei festgestellt werden muss, dass wir in den letzten 48 Jahren viel zu wenig für unsere Umwelt und somit unseren Lebensraum erreicht haben. Daher fordern wir die Erweiterung des Grundgesetzes um einen Artikel 20b, in dem das Nachhaltigkeitsprinzip als Staatsziel mit der Formulierung „Der Staat beachtet bei seinem Handeln das Prinzip der Nachhaltigkeit“ verankert wird,“

    so Martin Kollien-Glaser abschließend.