Autor: Borys

  • PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    PIRATEN stellen Anforderungen an Corona-App

    In der Hoffnung, dass man die aktuell geltenden, strengen Auflagen zur Kontaktvermeidung wieder schneller lockern kann, wird momentan über die Einführung einer Corona-App diskutiert. Eine falsche oder nicht durchdachte Umsetzung einer solchen App würde jedoch unsere Freiheitsrechte beschneiden und einen erheblichen Eingriff in unsere Privatsphäre bedeuten. Deshalb mahnt die Piratenpartei an, beim Entwurf einer Corona-App nicht den Schutz der Privatsphäre und von persönlichen Daten zu vernachlässigen, sondern diesen an die erste Stelle der Prioritätenliste zu stellen.

    „Wir PIRATEN unterstützen eine „Corona-App“, wenn diese signifikant dazu beitragen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Eine solche App muss gewissen Anforderungen gerecht werden, um unsere Grundrechte zu wahren. Die wichtigsten davon sind eine dezentrale Infrastruktur, Schutz der Privatsphäre, offener Quellcode und Freiwilligkeit. Ansonsten stellt sie einen erheblichen und ungerechtfertigten Eingriff in unsere Grundrechte dar und ist deshalb inakzeptabel,“

    erklärt Sebastian Alscher, Vorsitzender der Piratenpartei.

    „Es sollten sich aber alle im Klaren darüber sein, dass eine solche Umsetzung einer App alleine nicht zum Erfolg führt, denn es muss immer auch der Mensch, der die App verwenden soll, im Mittelpunkt stehen. Wir müssen daher ebenfalls darüber reden, was wir mit Menschen machen, deren Smartphone nicht über eine den Anforderungen entsprechende Bluetooth-Schnittstelle verfügt, oder die gar kein Smartphone besitzen. Welche begleitenden Maßnahmen ergriffen werden müssen, zur Aufklärung über die Funktionsweise der App, damit das Vertrauen steigt, um die nötige Verbreitung zu erreichen. Und es muss auch deutlich darauf hingewiesen werden, wie wichtig nach wie vor der Grundschutz gegen Infektionen ist, damit sich Nutzer der App nicht in falscher Sicherheit wiegen. Und wir müssen realistisch überlegen, wie es geschafft werden kann, schnell eine so hohe Durchdringung zu erreichen, dass die Initiative ein Erfolg wird,“

    ergänzt Sebastian Alscher.

    Ausführliche Informationen zu den verschiedenen Arten von Corona-Apps, den Risiken von und Anforderungen an derartige Apps sowie zur Position der Piratenpartei werden in einem seperaten Blogbeitrag beschrieben.

     

  • Corona-App und Datenschutz: Gläserner Bürger versus Eindämmung von Infektionsketten?

    Corona-App und Datenschutz: Gläserner Bürger versus Eindämmung von Infektionsketten?

    In diesen außergewöhnlichen Zeiten gibt es auch außergewöhnliche Vorschläge. Aktuell wird die „Corona-App“ diskutiert. Sie weckt die Hoffnung, dass man mit ihrer Nutzung die derzeit strengen Auflagen zur Kontaktvermeidung lockern kann. Begleitet wird dies aber von der Furcht, dass auch bei uns Überwachungsmaßnahmen wie in China, Südkorea und anderen Staaten Einzug halten. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass Daten aus der App mit anderen Daten zusammengeführt, weitergeleitet, gespeichert oder sogar veröffentlicht werden und, dass eine Infrastruktur etabliert wird, die den Überwachungsstaat fördert.

    Dies ist ein Piratenthema, denn wir sind die Partei, die sich den Schutz der Grundrechte, insbesondere der digitalen Grundrechte, auf ihre Fahnen geschrieben hat. Ein Klassiker unserer Wahlkampfslogans ist „Transparenter Staat statt gläserner Bürger“.
    Wir PIRATEN sind aber auch die, die sich Fakten und Argumente immer nüchtern anschauen und analysieren. Ein anderer unserer Wahlkampfklassiker heißt daher „Denk selbst“. Leider sind viele Fakten rund um die Corona-App noch recht unklar und umstritten. Trotzdem liegt nun einiges vor, das sehr nüchtern, ausführlich und systematisch die Herausforderung „Corona-App und Datenschutz“ beleuchtet und das allen beim Selberdenken helfen kann:

    Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung e. V. hat eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für die Corona-App veröffentlicht und vom Chaos Computer Club (CCC) gibt es Prüfsteine für die Beurteilung von Corona-Apps. Außerdem hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Sicherheitsanforderungen für Gesundheits-Apps erstellt . Auch unser Europoaabgeordneter Dr. Patrick Breyer sieht die aktuellen Entwicklungen bezüglich einer Corona-App mit Besorgnis. In einer öffentlichen Diskussion mit Dr. Franz-Josef Schmitt, dem politischen Geschäftsführer der Piratenpartei Berlin, stellte er skeptische Fragen zum Datenschutz und zur Freiwilligkeit einer solchen App. Außerdem wurde über die Anforderungen an eine Corona-App seitens der Piratenpartei diskutiert. Die ganze Diskussion kann über diesen Link nachgehört werden.

    Hier wollen wir die Zielsetzung einer App erläutern, sowie die Datenschutzrisiken, die durch ihre Nutzung entstehen. Basis dafür sind diese Veröffentlichungen. Wir hoffen, dass Piraten und ihre Wähler damit in der Lage sein können, sich selbst ein Bild zu machen und selbst zu denken.

    Wie soll eine Corona-App funktionieren?

    Was soll die App erreichen? Auch bisher wird schon versucht, Ansteckungsketten zu identifizieren und zu unterbrechen. Wenn ein Infizierter bekannt ist, reicht es nicht, wenn er in Quarantäne geht, denn er hat vorher wahrscheinlich schon andere angesteckt. Diese Personen muss man finden und untersuchen. Nicht alle Infizierten zeigen Symptome, trotzdem können sie das Virus weiterverbreiten. Hinzu kommt, dass ein Patient teils erst lange nach der Infektion Symptome zeigt. Die Ansteckungskette hat sich schon längst weiter fortgepflanzt, und man kommt zu spät, wenn man – wie zur Zeit – allen hinterhertelefoniert. Um die Ansteckungsrate zu reduzieren, müssen daher die Kontakte aller minimiert werden, auch wenn sie nicht infiziert sind. Dies wird durch den aktuellen Lockdown erzielt.

    Es gibt nun die Hoffnung, eine App könnte die Rückverfolgung von Kontakten stark beschleunigen, sodass diese frühzeitig gewarnt werden und sich in Quarantäne begeben können, bevor sie jemand anstecken. Damit soll die Wahrscheinlichkeit, infizierten Personen zu begegnen, reduziert werden, sodass Kontaktbeschränkungen gelockert werden können. Als Partei, die sich die Digitalisierung auf ihre Fahnen geschrieben hat, beschäftigen wir uns mit diesem Thema und beleuchten die verschiedenen Auswirkungen.

    Die bei uns am meisten diskutierte Variante soll, vereinfacht erklärt, wie folgt funktionieren: Jedes Mobiltelefon, auf dem die App läuft und dessen Bluetooth eingeschaltet ist, sendet Kontakt-IDs aus und empfängt IDs von anderen Mobiltelefonen in seiner Nähe. Diese werden erst mal nur auf den Mobiltelefonen gespeichert. Die IDs werden oft gewechselt, so dass eine längere Verfolgung nicht möglich ist. Wenn jemand infiziert ist, erlaubt er, mit Hilfe eines Authentifizierungsverfahrens, die IDs seiner Begegnungen innerhalb einer vergangenen Frist, z.B. zwei Wochen, auf einen zentralen Server zu übertragen. Alle Mobiltelefone rufen die anonymisierten IDs der Infizierten regelmäßig ab. In Folge erhält man eine Nachricht, ob man jemand begegnet ist, der positiv getestet wurde. Man weiß erst mal nur, dass es eine erhöhte Wahrscheinlichkeit gibt, selbst infiziert zu sein und kann sich vorsichtshalber in Quarantäne begeben. Damit sollen „die Kontakte unserer Kontakte“ geschützt werden, wie es der CCC formuliert. Das ganze soll laut Entwicklern funktionieren, wenn mindestens 60-70 % der Bevölkerung mitmachen.

    Varianten und Projekte

    Es gibt verschiedene Varianten solcher Vorschläge, die man grob in drei Typen einteilen kann (FIFF, [1]): Typ 1 verwendet Standortdaten aus GPS und Mobilfunk, Typ 2 sogar Bewegungsdaten aus GPS und Mobilfunk, Typ 3 verwendet nur Kontaktdaten aus Bluetooth. Nur Letzteres wird zur Zeit bei uns in Erwägung gezogen, im Gegensatz zu manchen anderen Ländern. Typ 3 lässt sich wiederum in mehrere Varianten einteilen. Der Hauptunterschied ist, ob Informationen auf einem zentralen Server gesammelt werden, der dann die Gefährdeten informiert, oder ob ein Server die IDs der Infizierten bekommt und das Smartphone das Risiko selbst errechnet. Auch hier sind weitere Varianten möglich.

    In einigen asiatischen Ländern zucken die Behörden hingegen nicht einmal mit der Wimper: In China sind beispielsweise Apps verpflichtend, sie überprüfen auch das Wohlverhalten der Bürger, Daten werden mit Video-Überwachungsdaten und Bezahlapps verknüpft und sie verwenden GPS-Tracking. Nicht nur für uns PIRATEN, sondern auch in allen freiheitlichen Demokratien mit ihren Errungenschaften im Datenschutz kommt so etwas nicht infrage.

    In Europa hat sich das Pan-European Privacy Preserving Proximity Tracing (PEPP-PT)-Konsortium gebildet, das Grundlagen für eine datenschutzfreundliche Alternative erarbeiten und mit der DSGVO konform sein will. Es bündelt eine Reihe von Varianten des Typs 3 und soll Grundlagen liefern, auf denen verschiedene Apps aufgebaut werden können. Ursprünglich gehörten sowohl die Varianten mit zentralem Server als auch die rein dezentralen Varianten zu diesem Konsortium. Inzwischen hat es zwischen den Verfechtern der Varianten Streit gegeben. Die Entwickler eines rein dezentralen Protokolls, bekannt unter dem Namen „Decentralized Privacy-Preserving Proximity Tracing“ (DP-3T), sind unter Protest ausgetreten. Über 300 Wissenschaftler, darunter viele Beteiligte an DP-3T, veröffentlicheten einen Protestbrief,  in dem sie warnen, dass ein Schutz der Privatsphäre mit einem Protokoll, das einen zentralen Server benutzt, nicht möglich sei. Entscheidungsfindung innerhalb PEPP-PT sei außerdem zu intransparent, außerdem hat es den Anschein, dass Entscheidungsträger die Variante mit einem Server bevorzugen würden. Als Reaktion darauf hat nun auch PEPP-PT eine Dokumentation auf Github veröffentlicht.

    Apple und Google haben angeboten, die App mit ihren Plattformen zu unterstüzen. Darüber hinaus haben sie angekündigt, ein ähnliches System zur Kontakterfassung mit Bluetooth zu entwickeln, das ebenfalls dezentral auf den Mobiltelefonen ohne Server funktionieren soll. Unabhängig davon gibt es eine App des Robert Koch-Instituts, das Gesundheitsdaten aus Fitnesstrackern für Forschungszwecke auswerten will (genannt „Datenspende“). Dies ist eine völlig andere Anwendung mit anderer Zielsetzung (Forschung) und wird hier nicht weiter betrachtet. Leider gibt es viele Bürger, die eine Corona-App mit der Datenspende des RKI verwechseln.

    Die Datenschutzfolgeabschätzung des FIFF: Schwachstellen und Risiken

    Eine Corona-App müsste so gestaltet sein, dass sie genau den Zweck erfüllt, Infektionsketten früher zu durchbrechen. Andere Anwendungen dieser Daten, z.B. Nachverfolgen von Personen oder Warnen anderer Personen vor Infizierten, müssen ausgeschlossen werden. Nachdem eine Person sich in Quarantäne begeben hat, müssen ihre Daten und die App auf dem Mobiltelefon gelöscht werden.

    Das FIFF hat ein eine Datenschutz-Folgenabschätzung für Corona-Apps erstellt, wie sie nach der DSGVO für jede umfangreichere Datenverarbeitung vorgesehen ist. Diese ist auch für uns PIRATEN als Diskussionsgrundlage interessant. Sie analysiert vor allem Schwachstellen und Risiken und gibt Empfehlungen für die Verantwortlichen, wie Risiken minimiert werden können.

    Die Risiken und Abhilfen, die das FIFF benennt, sind:

    • Gefahr falscher Positiver: Es könnte jemand als positiv eingestuft und daher zu Unrecht auf Quarantäne verpflichtet werden. Dies muss anfechtbar sein. Ein Nebeneffekt wäre sonst auch, dass Nutzer versucht sind, sich absichtlich anzustecken und Immunität zu erwerben.
    • Verhaltensprofile: Die Betreiber könnten versucht sein, ein Verhaltensprofil der Nutzer zu erstellen, was über den eigentlichen Zweck hinaus ginge. Wenn dies anonym erfolgt, könnten in Zukunft trotzdem Auflagen für bestimmte Personengruppen die Folge sein. Wenn es möglich ist, die Anonymisierung der ID wieder aufzuheben, könnte das Auswirkungen für die Betroffenen haben. Auswertungen von Daten werden zur Zeit diskutiert, deshalb ist dieses Risiko zur Zeit als hoch einzustufen.
    • De-Anonymisierung anhand von Verbindungsdaten: Die Betreiber verfügen durch den Einsatz einer solchen App über personenbezogene Gesundheitsdaten. Sie könnten auch Kontakte de-anonymisieren und Profile von individuellen Nutzern erstellen. Wenn die Struktur der App dezentral ist, ist dies nur mit positiv getesteten Nutzern möglich, mit einem zentralen Server sogar mit allen Nutzern. Der technische Aufwand ist gering, daher ist das Risiko groß.
    • Dauerspeicherung der Daten: Die Betreiber könnten versucht sein, die Daten nicht zu löschen. Damit wäre auch eine spätere De-Anonymisierung möglich.
    • Fragliches Vertrauen in Verfahren: Da unklar ist, ob Nutzer wirklich in Quarantäne gehen, müssten die Kontakt- IDs weiter übermittelt werden. Das reduziert das Vertrauen in die gesammelten Daten.
    • Nötigung zur Nutzung: Die Nichtverwendung der App könnte Restriktionen nach sich ziehen, z.B. Zugangsbeschränkungen zu Gebäuden und Arbeitsplätzen. Es wäre keine Freiwilligkeit mehr, außerdem könnten Gruppen diskriminiert werden, in denen die Nutzung eines Mobiltelefons eher unüblich ist.
    • Kommerzielles Tracking: Da in den Mobilphonen Bluetooth dauerhaft eingeschaltet bleiben muss, können Betreiber von kommerziellen Tracking-Strukturen, z.B. in Einkaufszentren und Flughäfen, Daten der Nutzer sammeln und ihre Werbung entsprechend zuschneiden.
    • Sekundärnutzung bei zentraler Struktur: Polizei, Behörden und Politiker können versucht sein, die Daten auch für strafrechtliche Ermittlungen zu nutzen, z.B. für Kontaktermittlungen von Verdächtigen. Dies kann nur durch politische aber nicht durch technische Maßnahmen verhindert werden.
    • Nutzung durch Plattformen: Falls die Plattformen von Google und Apple genutzt werden, könnten diese ebenfalls Daten ableiten, was nicht verhindert werden kann.
    • Angriffe durch Hacker, Trolle und Stalker: Diese könnten Situationen von zeitlich begrenzter räumlicher Nähe, Abwesenheit von Mietern oder Eigentümern oder Anwesenheit von Personen an Standorten ausnutzen.
    • Meldung falscher Infektionsereignisse: Das FIFF meldete mehrere möglichen Varianten, wie das möglich ist. Allerdings erfordert ein solcher Angriff kriminelle Energie.

    Das FIFF zieht daraus Schlussfolgerungen für eine lange Liste von Schutzmaßnahmen, die für das Verfahren eingehalten werden müssen. Auch für die Gestaltung der Rechtsgrundlagen und der IT-Sicherheit gibt das FIFF Emfpehlungen. Sein Resume ist „Aus dem Blickwinkel des Datenschutzes gehen die wesentlichen Risiken nicht von Hackerïnnen oder anderen Benutzerïnnen aus, sondern von den Betreiberïnnen des Datenverarbeitungssystems selbst.“


    Die 10 Prüfsteine des Chaos Computer Clubs für die Beurteilung von „Contact Tracing“-Apps

    Auch der CCC warnt vor Risiken und formuliert Anforderungen, die unbedingt erfüllt werden müssen und hier zusammengefasst sind: [2]

    1. Die Zweckbindung muss ausschließlich die Unterbrechung der Infektionsketten sein. Die App darf nur benutzt werden, wenn dies nachweisbar signifikant gelingt.
    2. Die Benutzung muss freiwillig bleiben. Jede Art von Nötigung muss unterbunden werden.
    3. Die Privatsphäre muss gewahrt werden, nicht nur durch Vertrauen, sondern durch dokumentierte technische Sicherheit.
    4. Der vollständige Quelltext muss frei verfügbar für Überprüfungen Interessierter veröffentlicht werden.
    5. Der Zweck, Infektionsketten zu unterbrechen, kann auch dezentral erfüllt werden. Die IT-Sicherheit zentraler Server kann nicht überprüft werden.
    6. Nur notwendige Daten dürfen gespeichert werden. Diese müssen gelöscht werden, sobald sie nicht mehr benötigt werden.
    7. De-Anonymisierung darf nicht möglich sein.
    8. Zentrale Bewegungs- und Kontaktprofile sind inakzeptabel, daher ist Datenverknüpfung oder die Nutzung von GPS abzulehnen.
    9. Die IDs dürfen nicht über längere Zeit verkettet werden können.
    10. Die Metadaten einer Kommunikation dürfen nicht beobachtet oder gespeichert werden.

    Diese Prüfsteine sind größtenteils im Einklang mit den Anforderungen des FIFF. Der CCC fordert ein rein dezentrales System ohne zentralen Server, das FIFF analysiert beides, stellt aber fest, dass die Risiken eines zentralen Servers noch größer sind.


    Die Sicherheitsanforderungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)

    Das BSI hat kürzlich eine technische Richtlinie für Gesundheits-Apps veröffentlicht, „die bei Anwendung den Zugriff Unbefugter auf diese Daten erschweren kann.[3] „In diesen Richtlinien werden Angriffsszenarien von Dritten beleuchtet“, wie es in einer Pressemitteilung heißt. Leider beschränken sich die Richtlinien nur auf Angriffe Dritter, beachten jedoch nicht die Risiken, die durch Betreiber oder Nutzer entstehen könnten.
    Mögliche Angriffsszenarien, die die Richtlinie auflistet, sind, dass Unbefugte:

    • Zugriff auf sensitive Daten der Applikation eines Nutzers auf dem mobilen Gerät erhalten.
    • Zugriff auf Assets des Backends erhalten.
    • mit Hilfe einer fremden Nutzerkennung Zugriff auf sensible Daten anderer Nutzer erhalten.
    • infolge unzureichender Verschlüsselung die Kommunikation belauschen.
    • zusätzliche Kosten verursachen.
    • Daten manipulieren.
    • das Passwort erraten.
    • mit Hilfe von Reverse Engineering ungeschützte Datenstrukturen im Speicher ermitteln.
    • Aus diesen Risiken leitet das BSI eine Reihe von Prüfaspekte ab für Maßnahmen, die diese Risiken minimieren.

    Meinungsbildung bei Piraten

    Wenn man diese drei Publikationen vergleicht, stellt man unterschiedliche Gewichtungen fest. Das BSI definiert nur Anforderungen für die Datensicherheit von mobilen Gesundheitsanwendungen, während das FIFF auch Mißbrauch durch Behörden und Regierungen sowie durch Nutzer selbst mit dem Schwerpunkt Datenschutz analysiert. Der CCC konzentriert sich weniger auf Angriffe von Dritten, sondern vor allem auf den Missbrauch durch Behörden und Betreiber von Plattformen.

    Da das PEPP-PT-Konsortium seine Entwicklungsarbeit nicht nur für die Deutsche, sondern für alle europäischen Regierungen leistet, muss gerade dieser Aspekt beachtet und genau untersucht werden. Auch in Deutschland kann man skeptisch bleiben, ob nur Vertrauen in unsere Regierung und Behörden ausreichend ist, oder ob es nicht möglich sein muss, die Software von unabhängiger Seite überprüfen zu lassen, wie es unter anderem der CCC und auch die Piratenpartei fordert.

    Leider gibt es nicht nur in Ländern wie Ungarn zunehmende Überwachungsbegehrlichkeiten. Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist schon mehrfach mit Datensammelgelüsten aufgefallen, so letztes Jahr mit seinem „Digitale-Versorgung-Gesetz“, das den Aufbau einer zentralen Datenbank mit allen Gesundheitsdaten der Bürger vorsieht. Vor ein paar Wochen schlug er vor, die Nachverfolgung von Bewegungsdaten ins Infektionsschutzgesetz zu schreiben, wohlgemerkt nicht nur freiwillig, sondern sogar verpflichtend! Befürworter von schärferen Polizeigesetzen und mehr Überwachung freuen sich über solche Vorschläge. In Zeiten von Krisen und Ängsten ist die Opposition gegen mehr Überwachung und Stärkung von Autoritäten schwächer. Zwar hat Spahn erst mal auf seinen Vorschlag verzichtet, aber er will die Idee weiter verfolgen. Am 19. April sprach er im heute-Journal davon, „dass wir Apps nutzen können … bei der Kontrolle der Quarantäne“. Das ist eine Anwendung, die nur mit Bewergungsverfolgung möglich wäre, und die wir ablehnen.

    Nicht nur nach der Einschätzung der Piratenpartei, sondern auch der Analyse des FIFF und den Prüfsteinen des CCCs zu Folge, käme höchstens die dezentrale Variante in Frage, die per Bluetooth Kontakte feststellt, frühere Kontakte warnt und Infektionsketten unterbricht, also die Bemühungen von DP-3T. Unabdingbar sind der Schutz der Privatsphäre der Nutzer, der Verzicht auf Verkehrs- und Standortdaten, die Offenlegung des Quellcodes, die Verhinderung von Nötigung, die App zu benutzen, die Möglichkeit für Nutzer, Informationen zu korrigieren und die Garantie, dass die Daten baldmöglichst gelöscht werden und die App nicht zum Sammeln weiterer Daten genutzt werden kann.

    Auch unser Europa-Abgeordneter Patrick Breyer warnt, dass die Freiwilligkeit in Gefahr geraten könnte. Der Haupteffekt sei eher Panik und die falsche Annahme, dass man mit einer App besser geschützt wäre.

    Es gibt noch weitere Probleme, die nicht nur den Datenschutz betreffen, und daher über das Thema dieses Artikels hinausgehen. Beispiele sind: Längst nicht jeder Bürger besitzt und benutzt ein Mobiltelefon. Viele Mobiltelefone sind veraltet und nicht in der Lage, Bluetooth einzusetzen. Oder: Wenn es zu häufige Alarme gibt, werden die Leute müde noch länger mitzumachen.

    Im erwähnten offenenen Protestbrief der Wissenschaftler aus aller Welt zur privatsphärefreundlicher Corona-Tracking-App vom 19. April heißt es „Wir sind besorgt, dass einige Lösungen für die Krise in schleichenden Prozessen zu Systemen führen könnten, die eine beispiellose Überwachung der Gesellschaft ermöglichen würden.“

    Wir PIRATEN schließen uns diesen Empfehlungen an. Wir sind nicht prinzipiell gegen die Nutzung einer App, wenn sie signifikant dazu beitragen kann, Infektionsketten zu unterbrechen. Die oben beschriebenen Forderungen halten wir jedoch dabei für unabdingbar.

     

  • EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    EU-Internetgesetz: MdEP Patrick Breyer ruft zur Beteiligung von Bürger/innen auf

    Nach der Datenschutzgrundverordnung und ePrivacy-Verordnung wird in diesem Jahr das nächste Großprojekt zur Regulierung der Digitalisierung auf EU-Ebene angeschoben: Der Digital Services Act (DSA) soll die seit 2000 bestehende e-Commerce-Richtlinie ablösen und so grundlegende neue Regeln für das Internet festlegen. Als Gesetz für digitale Dienstleister soll der DSA unter anderem Regelungen zu Hatespeech und Desinformation im Netz, Vorschriften für Onlinewerbung oder für digitale Startups in ganz Europa vereinheitlichen. Im Vorfeld des Gesetzgebungsvorschlags der Europäischen Kommission, der Anfang nächsten Jahres erwartet wird, wurden drei Ausschüsse des Europäischen Parlaments mit der Ausarbeitung von Empfehlungen beauftragt.

    Patrick Breyer stellt Berichtsentwurf mit 15 Forderungen zur Diskussion

    Der Europaabgeordnete Patrick Breyer (Piratenpartei) stellt im Netz nun für den Rechtsausschuss des Europaparlaments einen 15-Punkte-Forderungskatalog zur Diskussion, darunter ein ausdrückliches Verbot von Uploadfiltern, ein Recht auf anonyme Nutzung von Internetdiensten, Überprüfung der Vereinbarkeit virtueller Hausregeln mit Menschenrechten, Strafen für falsche Abmahnungen, Meldepflicht für bekannt gewordene Straftaten, Nutzerkontrolle über Timelines zur Eindämmung der Verbreitung von Falschmeldungen oder Rassismus, Recht auf Mitnahme von Kontakten zu Konkurrenzdiensten von Facebook, Whatsapp und Co. (Interkonnektivität).

    Der Berichterstatter des federführenden Binnenmarktausschusses, Alex Agius Saliba, sieht dagegen die Anbieter in einer „sozialen Verantwortung“, Missbrauch ihrer Dienste zu verhindern. Das „schnelle Auffinden und Löschen illegaler Inhalte online“ sei nötig. Internetanbieter sollten die Identität und die Registrierungsdaten von Geschäftskunden überprüfen. Für den Innen- und Rechtsausschuss fordert der Abgeordnete Paul Tang ein einheitliches EU-weites Anmeldeportal und wendet sich gegen biometrische Zwangsidentifizierung, während sein Kollege Adam Bielan fordert, Autoren müssten sich gegen unberechtigte Löschforderungen besser zur Wehr setzen können. Für den Transportausschuss fordert Josianne Cutaja, Anbieter von Transport- und Tourismusportalen wie Uber und Airbnb sollten Legalität der eingestellten Angebote und Identität der vermittelten Anbieter überprüfen. Die Berichterstatterin des Kulturausschusses Petra Kammerevert (SPD) findet, proaktive Maßnahmen seien öffentlichen Behörden vorzubehalten und journalistische Veröffentlichungen dürfen keinen weiteren Kontrollen und Filtern unterliegen.

    Aufruf zur aktiven Beteiligung für Bürger/innen auf der Online-Plattform Discuto

    Das Europäische Parlament will alle Berichte bis September 2020 verabschieden. Die Europäische Kommission wird diese Berichte evaluieren und ihren Legislativvorschlag Anfang 2021 vorlegen.

    Aus diesem Grund lädt Patrick Breyer die Bürger/innen ein, frühzeitig an der Gestaltung des Gesetzesentwurfs mitzuwirken: Auf der Internetplatform Discuto ist der Entwurf seines Berichts einzusehen. Nutzer/innen können Feedback sowie Verbesserungsvorschläge einreichen und sich so an dieser spannenden Diskussion zu neuen Regeln des Internets beteiligen.

    Link zur Diskussion über Discuto: https://www.discuto.io/en/consultation/34137

    Breyer wörtlich: „Die Meinungsfreiheit, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher, das Recht auf Privatsphäre und die Grundprinzipien eines globalen Internets müssen im Mittelpunkt jeder Regulierung digitaler Dienste stehen. Es geht um unseren digitalen Lebensraum. Die gesamte Internetgemeinde sollte der EU sehr aufmerksam auf die Finger schauen, um Meinungsfreiheit statt Zensurmaschinen und Privatsphäre statt Überwachungskapitalismus durchzusetzen. Es gilt etwa, das Facebook-Urteil des EuGH zu revidieren, das verpflichtenden Uploadfiltern Tür und Tor geöffnet hat.“

    Weitreichende Pläne der EU-Kommission

    Nach einem im vergangenen Jahr bekannt gewordenen Entwurf will die EU-Kommission den Geltungsbereich der derzeitigen E-Commerce-Richtlinie ausweiten, um ein Maximum an digitalen Diensten, von ISPs über soziale Netzwerke bis hin zu Werbediensten und mehr, einzubeziehen. Sie fordert eine strengere Haftungsregelung, ähnlich derjenigen, die in der Urheberrechtsreform und der Verordnung über terroristische Inhalte vorgesehen sind. Sie will, dass automatische Filter „transparent“ und „verantwortlich“ gestaltet werden und fordert eine gemeinsame Regelung der Löschung von Online-Inhalten. Die Zusammenarbeit mit Behörden, einschließlich Polizei und Finanzämtern, durch Erleichterung des Zugangs zu Nutzerdaten ist ebenfalls Teil des vorgeschlagenen Textes. Nicht zuletzt erwägt die Kommission die Einrichtung einer öffentlichen Regulierungsbehörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Anwendung des jeweiligen Rechts zuständig wäre.

  • Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    Filmzensur? Kritik an religiöser Bevormundung am Karfreitag

    „Mary Poppins“, „Die Ghostbusters“, die „Feuerzangenbowle“ und „Das Leben des Brian“ haben gemeinsam, dass sie alle auf einer Liste des Instituts für Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) stehen, welches nicht nur die Altersfreigabe, sondern auch die Erlaubnis zur Vorführung an so genannten „stillen Feiertagen“ regelt. Seit 1980 gibt es eine Liste von Filmen, die an Tagen wie Karfreitag, Volkstrauertag und Totensonntag nicht öffentlich gezeigt werden dürfen, weil sie nicht dem „ernsten Charakter“ dieser Tage entsprechen. Jedes Jahr werden neue Filme geprüft und landen auf der Liste, die mittlerweile über 700 Filme umfasst.

    „Es ist gerade im europäischen Vergleich eine absurde religiöse Bevormundung, dass erwachsenen Menschen in Deutschland an bestimmten Tagen im Jahr vorgeschrieben wird, was sie in geschlossenen Räumen zu tun und zu lassen haben“,

    erklärt Patrick Breyer, Europaabgeordneter der Piratenpartei.

    „Mit der modernen Lebenswirklichkeit haben diese Verbote nichts mehr zu tun. Wir brauchen hierzulande endlich eine klare Trennung von Kirche und Staat, und dazu gehört die Abschaffung aller Filmvorführverbote an Feiertagen“,

    fordert Breyer.

    Hintergrund: An „stillen Feiertagen“ wie dem Karfreitag sind in Deutschland die öffentliche Aufführungen bestimmter Filme verboten. Zu den über 700 Filmen auf dem Feiertags-Index gehören Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Hallervorden, Juhnke, Mel Brooks, Monty Python), Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm).

    Während auf dem Feiertagsindex Kinderfilme, Komödien und politische Filme wie Animal Farm stehen, wurde in anderen Fällen Klamauk (z.B. Borat), brutale Gewalt (z.B. Conan der Barbar), Horror (z.B. SAW, Lars von Triers ANTICHRIST, Rohtenburg, Der Exorzist) und Sex (z.B. Basic Instinct, Feuchtgebiete, Fifty Shades of Grey) für die „Stillen Feiertage“ wie Karfreitag freigegeben.

    Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich und wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft. Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt.

    Die volle Filmliste.

  • PIRATEN laden zum drogenpolitischen Abend mit Georg Wurth

    Die Piratenpartei lädt am Sonntag, den 12. April um 19:30 Uhr zu einem drogenpolitischen Themenabend mit Georg Wurth ein.

    Der Inhaber des DHV‘s (Deutscher Hanfverband), Georg Wurth, setzt sich seit vielen Jahren für eine umfängliche Regulierung von Hanf in Deutschland ein. Der diplomierte Finanzwirt hat im Kampf um die Relegalisierung des stigmatisierten Krauts bereits viele Register gezogen. Bekannt wurde er als erfolgreicher Kandidat bei „Millionärswahl“, “auffällig“ bereits im Jahre 1996 durch eine Selbstanzeige wegen Besitzes von 4 Gramm Cannabisblüten.

    Zunächst fand sein primäres drogenpolitisches Engagement bei den Grünen in Nordrhein Westfalen statt, bis er dann im Jahre 2002 Geschäftsführer und 2004 Inhaber des Deutschen Hanfverbandes in Berlin wurde.

    „Es war klar, dass eine Partei allein Cannabis nicht wird legalisieren können. Wir brauchten eine überparteiliche Lobby, um letztlich eine Mehrheit im Bundestag zu erreichen,“

    begründet Georg Wurth diesen Schritt.

    Mittlerweile hat der Deutsche Hanfverband mehr Mitarbeiter/-innen, als die drogenpolitische Sprecherin der Bundesregierung und ist durch die erfolgreiche Bildung von Ortsgruppen ein bundesweites Netzwerk. Der YouTube-Kanal hat inzwischen 136.000 Abonnenten. Dort werden unter anderem wöchentlich die DHV-NEWS eingestellt, die über interessante Nachrichten aus der Welt der Drogenpolitik sowie wichtige Termine diese betreffend veröffentlicht. Ein Magazin bezeichnete Wurth mit seiner „Hanf-Tagesschau“ kürzlich als den ‚Jan Hofer der Hanfbewegung‘.

    Die Moderation an diesem Abend übernimmt der drogenpolitische Sprecher der Piratenpartei, Andreas Vivarelli:

    „Ich freue mich persönlich besonders auf diesen Abend mit Georg Wurth, er bzw. der DHV sind inzwischen eine Institution, die auf sämtlichen Fachmessen, Demonstrationen und Kongressen vetreten ist, wenn sie diese nicht selbst veranstalten. Wir PIRATEN haben uns auf die Fahnen geschrieben, mit Gruppierungen zusammen zu arbeiten, sobald die drogenpolitischen Ziele mit unserem Parteiprogramm genügend Schnittmengen haben.
    Ein schönes Beispiel war die Führerscheinkampagne: „Klarer Kopf. Klare Regeln!“. Im Zuge meiner damaligen ehrenamtlichen Mitarbeit kann ich die professionellen Projektabläufe und die studienbasierten Aufklärung für Politik und Straßenverkehrsteilnehmer beim DHV mehr als nur bestätigen. – Wir freuen uns auf einen interessanten Abend und zahlreiche Gäste.“

    Die Veranstaltung findet auf dem Mumble-Server der Piratenpartei NRW statt und ein Live-Stream wird auf piraten.live zu hören sein.
    Wir haben nach Rücksprache mit Herrn Wurth diesmal auf einen Vortrag verzichtet, denn wir wollen den Fragen unserer Gäste den Löwenanteil der 90 Minuten schenken.

  • PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    PIRATEN veröffentlichen Übersichtsseite zur TERREG-Verordnung

    Aktuell verhandelt die EU die geplante TERREG-Verordnung, die das Ziel hat, die Verbreitung terroristischer Inhalte im Internet zu verhindern – und das, wenn es nach Kommission und EU-Regierungen geht, mit Uploadfiltern und grenzüberschreitenden Schnell-Löschanordnungen. Diese Trilog-Verhandlungen sind die letzte Chance, Änderungen vorzunehmen, bevor die Verordnung verabschiedet wird.

    Um das Schlimmste zu verhindern braucht es jetzt massiven Widerstand aus der Bevölkerung. Deshalb hat die Piratenpartei eine Webseite zu allen wichtigen und aktuellen Informationen über die geplante TERREG-Verordnung erstellt. Die Seite fasst kompakt den aktuellen Stand zusammen, nennt elf wichtige Gründe, warum sich jeder gegen die TERREG-Verordnung wehren sollte, und listet Empfehlungen auf, was jeder einzelne tun kann, um Uploadfilter und grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen zu verhindern.

    Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Europaabgeordneter der Piratenpartei und einer der Schattenberichterstatter der TERREG-Verordnung, kommentiert:

    „Je nach Verhandlungsergebnis droht die TERREG-Verordnung dem freien und offenen Internet massiven Schaden zuzufügen und unsere Grundrechte einzuschränken. Uploadfilter könnten einen Präzedenzfall für eine leicht zu missbrauchende, fehleranfällige und noch dazu ineffektive Zensurinfrastruktur schaffen. Grenzüberschreitende Schnell-Löschanordnungen drohen Internetdienste und -plattformen, die von Einzelpersonen oder kleinen Organisationen betrieben werden, in die Knie zu zwingen. Deshalb ist es so wichtig, dass Kommission und EU-Regierungen massiven Widerstand aus der Bevölkerung erfahren. Nur zusammen und mit genügend öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit können wir es schaffen, das Schlimmste zu verhindern! Dabei kann jeder einzelne helfen!“

  • PIRATEN: Urteil des EuGH zur Missachtung von EU-Beschlüssen ist ein Signal

    PIRATEN: Urteil des EuGH zur Missachtung von EU-Beschlüssen ist ein Signal

    Polen, Ungarn und Tschechien weigerten sich im Herbst 2015, EU-Beschlüsse zur Umverteilung von Asylsuchenden aus Griechenland und Italien umzusetzen und diese entsprechend einer ihnen zugeteilten Quote aufzunehmen. Zur Entlastung von Griechenland und Italien sollten 160.000 Geflüchtete innerhalb der EU verteilt werden. Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag, dass sie damit gegen EU-Recht verstoßen haben.

    „Die Europäische Union ist für uns mehr als nur die Summe der einzelnen Länder. Das bedeutet aber auch, dass im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Politik alle ihrer Verantwortung gerecht werden und Worten auch Taten folgen. Dass sich einige Länder bei der Frage der gemeinsamen Solidarität einen schlanken Fuß machten, war für uns PIRATEN unerträglich. Daher begrüßen wir diese Klarstellung seitens des Europäischen Gerichtshofs,“

    kommentiert Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

    „Ich hoffe sehr, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs als Signal verstanden wird, und zukünftig alle Länder an einem Strang ziehen. Eben auch dann, wenn es nicht um den Genuss finanzieller Vorteile geht, sondern die Übernahme von Vereinbartem,“

    stellt Schoresch Davoodi, Themenbeauftragter für Europapolitik der Piratenpartei Deutschland, klar.

    „Als Europäische Union können wir nur funktionieren, wenn wir uns an die gemeinsamen Absprachen halten, sonst ist diese Institution nicht mehr als ein Kaffeekränzchen. Dass wir gegenüber Staaten solidarisch sind, die aufgrund ihrer geographischen Lage vor besonderen Herausforderungen stehen, muss eine Selbstverständlichkeit sein,“

    ergänzt Lorena May, stellvertretende Politische Geschäftsführerin der Piratenpartei Deutschland.

     

  • Folding@Home: Piraten spenden Rechenleistung

    Folding@Home: Piraten spenden Rechenleistung

    Die renommierte US-Universität Stanford betreibt bereits seit 20 Jahren das Projekt „Folding@Home“. Dabei wird die verteilte Rechenleistung von Freiwilligen genutzt, um Simulationen durchzuführen, unter anderem auch, um ein Medikament gegen den aktuell verbreiteten Coronavirus zu finden. Mitglieder der Piratenpartei stellen engagiert Rechenleistung zur Verfügung.

    „Gemeinsam können wir der Wissenschaft einen Dienst erweisen und Rechenleistung, die wir nicht selbst benötigen, einem sinnvollen Einsatz zukommen lassen. Ich selbst habe mit Seti@Home angefangen, Folding@Home ist da schon ein anderer wissenschaftlicher Bereich, an dem man genauso leicht teilnehmen kann,“

    kommentiert Christoph Schönfeld, stellvertretender Schatzmeister in Baden-Württemberg und engagierter Folding@Home Unterstützer.

    „Für die Piratenpartei haben wir ein eigenes Team aufgemacht und sammeln dort bereits seit 10 Jahren unsere gemeinsam gespendete Leistung. Einfach den Client auf dem eigenen PC installieren und man kann mitrechnen.“

    Projektliste Piratenpartei Deutschland