Autor: Borys

  • Bundesparteitag Bad Homburg: PIRATEN erklären den Klimanotstand

    Bundesparteitag Bad Homburg: PIRATEN erklären den Klimanotstand

    Auf Ihren Bundesparteitag in Bad Homburg erklärt die Piratenpartei den Klimanotstand und erkennt damit die Eindämmung des Klimawandels und seiner schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität an. Mit großer Mehrheit stimmten die anwesenden Mitglieder für den von der Berlinerin Claudia Simon eingereichten Antrag. In der vorausgegangenen Diskussion betonten PIRATEN, dass aus diesem Klimanotstand heraus auch Handlungen notwendig sind.

    „Es ist fünf vor zwölf. Die Klimakatastrophe muss durch massive Dekarbonisierung so schnell und so weit wie möglich eingedämmt werden. Wir PIRATEN wissen, dass die Digitalisierung dabei helfen wird. Und wir wissen auch: There ist no internet on a dead planet, „

    betont die Antragsstellerin.

    Bundesthemenbeauftragter der Piratenpartei, Maurice Conrad:

    „Welche Katastrophe die menschengemachte Erderwärmung bedeutet, wird uns jeden Tag bewusster und offensichtlicher. Dennoch scheint die Politik nicht nur in Deutschland unfähig zu sein, der wohl größten Herausforderung der Menschheitsgeschichte angemessen zu begegnen. Die bisher ergriffenen Maßnahmen sind nicht geeignet, um das 1,5 Grad-Ziel oder die Pariser Klimaziele zu erreichen.“

    Antrag in voller Länge.

  • Bundesparteitag Bad Homburg: Piratenpartei wählt neuen Vorsitzenden

    Bundesparteitag Bad Homburg: Piratenpartei wählt neuen Vorsitzenden

    Auf dem zweiten Bundesparteitag 2019 der Piratenpartei, der am Wochenende des 9. und 10. November in Bad Homburg stattfindet, wählen die Mitglieder der Partei turnusgemäß einen neuen Bundesvorstand und entscheiden über Anträge für Programm und Satzung der Partei.
    Mit 91,1% von den 191 abgegebenen Stimmen haben die PIRATEN den amtierenden Vorsitzenden Sebastian Alscher für ein weiteres Jahr ins Amt gewählt.

    „Ich freue mich sehr, dass mir die Piraten-Basis das Vertrauen entgegenbringt, sie für ein weiteres Jahr vertreten zu dürfen. Ich sehe es als meine Aufgabe, die Partei für die Bundestagswahlen 2021 gut aufzustellen, besonders die Mitglieder weiter einzubeziehen. Digitale Themen werden in unserer Politiklandschaft leider nach wie vor stiefmütterlich behandelt. Hier müssen wir die Chance ergreifen und uns besser in der Öffentlichkeit etablieren,“

    kommentiert Sebastian Alscher.

  • 17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    17-jähriger Pirat zieht vor das Bundesverfassungsgericht

    Der Bundestag hält daran fest, dass 16- und 17-jährige in Deutschland zur Europawahl nicht wahlberechtigt sein sollen. Dies hat der Bundestag 30 jugendlichen Beschwerdeführer/innen mitgeteilt und ihren Wahleinspruch abgewiesen, darunter den Einspruch des 17-jährigen Lukas Küffner (Piratenpartei) aus Nürnberg.

    Zur Begründung schreibt der Bundestag, es könne offen bleiben, ob die erforderliche Reife bei „einzelnen Personen“ unter 18 vorliege. Generell bestehe bei Jugendlichen dieses Alters eine „höhere Gefahr, den notwendigen Grad von Einsichts- und Entscheidungsfähigkeit noch nicht erreicht zu haben“. Zur Wahl dürfe eine Person nur zugelassen werden, wenn sie „entscheidungsfähig und zur freien Bildung ihres eigenen Wählerwillens fähig“ sei.

    Lukas Küffner will gegen diese Entscheidung nun gemeinsam mit anderen vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

    „Es heißt immer, Jugendliche würden sich nicht für Politik interessieren. Das stimmt jedoch nicht. Immer mehr Jugendliche gehen auf die Straße, um für ihre Zukunft zu demonstrieren, weil diese Zukunft bedroht ist. Warum sollten wir die Entscheidungen einer alternden Wählerschaft überlassen, die wenig bis gar nicht betroffen ist? Junge Menschen sollten über ihre Zukunft mitbestimmen dürfen!“

    Der Europaabgeordnete Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) kritisiert die Entscheidung des Bundestags als „arrogant und bevormundend“.

    „Dass junge Menschen Politik lieber den Experten überlassen sollten, ist Lindner’sche FDP-Logik. Diese Überheblichkeit hat mit der heutigen Lebenswirklichkeit und dem vielfältigen politischen Engagement junger Menschen nichts zu tun.“

    In den EU-Ländern Österreich und Malta dürfen bereits 16-jährige an der Europawahl teilnehmen. Auch das Europaparlament hat sich für ein Wahlrecht ab 16 ausgesprochen.

  • Hartz-4-Urteil lässt Fragen offen – und Schlimmes erwarten

    Hartz-4-Urteil lässt Fragen offen – und Schlimmes erwarten

    Am Dienstag fällte das Bundesverfassungsgericht ein Urteil zur Zulässigkeit von Sanktionen bei Beziehern von Leistungen nach dem ALG2 (Hartz-4). Es stellte u.a. fest, dass Kürzungen von bis zu 30% nach Einzelfallprüfung weiterhin zulässig seien.

    „Auch wenn sich dieses Urteil erst mal nach einem Sieg gegen ein unmenschliches System anfühlt, es ist doch ein Schlag ins Gesicht der Betroffenen. Leistungen nach Hartz-4 stellen per Definition das Existenzminimum dar, welches zur Wahrung der Würde des Menschen nach Artikel 1 des Grundgesetzes notwendig ist. Wenn man schon von einem Existenzminimum spricht, darf man dieses dann nicht unterschreiten, wenn die Existenz dadurch gesichert werden soll; weder um zehn und erst recht nicht um 30%,“

    kritisiert Thomas Ganskow, Vorsitzender der Piratenpartei Niedersachsen und ergänzt:

    „Weil Hartz-4 niemals nur der Existenzsicherung diente, sondern vielmehr als Instrument staatlicher Sanktionierung, lehnen wir PIRATEN das System generell ab. Als Sofortmaßnahme verlangen wir den Verzicht auf jegliche Art von Leistungskürzungen.“

    Adam Wolf, Politischer Geschäftsführer der PIRATEN Niedersachsen, beschreibt die zu erwartenden Folgen des Urteils.

    „Dass der aus Niedersachsen stammende Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, dieses Urteil als „sehr weise“ bezeichnet, deutet auf einen Pyrrhussieg hin. Denn die von ihm bisher verteidigte übliche Praxis der Kürzungen wird damit nicht grundsätzlich geändert. Bedenkt man, dass es bei Klagen in vielen Fällen um Kürzungen von weniger als 30% geht, ist klar, dass auch die Verwaltungsgerichte durch dieses höchste Urteil nicht wirklich weniger Arbeit haben werden. Viel mehr ist zu erwarten, dass die 30%-Schwelle jetzt schneller erreicht wird, die Betroffenen also in Zukunft vielfach noch schlechter gestellt sind. Zu hoffen bleibt, dass dieses Urteil nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sowieso ist es an der Zeit, das Bedingungslose Grundeinkommen als Ersatz für das aktuelle System in Betracht zu ziehen. Schritte dorthin sind längst überfällig. Mit uns PIRATEN wären sie möglich, mit Minister Heil und der SPD nicht.“

  • Vom Schaden der Prohibition

    Vom Schaden der Prohibition

    Am Freitag ist es endlich soweit, das Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis, der Schildower Kreis, lädt zur Fachtagung #SK2019 mit der Überschrift „Vom Schaden der Prohibition“ nach Frankfurt/a.M.ein.

    Die Teilnehmer erwartet eine Tagung mit 10 Vorträgen, die aufgrund der hochkarätigen und prominenten Besetzung viele Fachtagungen in den Schatten stellen wird. Das Treffen ist leider ausgebucht. Um so mehr freut sich Andreas Vivarelli, drogenpolitischer Sprecher der PIRATEN-Partei Deutschland, dabei zu sein:

    „Die Prohibition hat bereits mehr als 60 Jahre in unserem Land und auf der Welt gewütet. Sie basiert auf Ideologien, die längst wissenschaftlich widerlegt sind. Die Prohibition hat bis heute mehr Opfer gefordert, als die illegalisierten Substanzen selbst.

    Die Überschrift der Tagung sowie die angekündigten Vorträge werden die Schädlichkeit der Prohibition in vielerlei Hinsicht ausleuchten, weitere Argumente zu Tage fördern, die hoffentlich helfen werden, das längst überfällige Ende der Repression einzuläuten.“

  • PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    PIRATEN warnen vor Ausverkauf der Patientendaten

    Bereits kommenden Donnerstag soll das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ im Bundestag beschlossen werden. Es verspricht, die Digitalisierung in der Medizin einen großen Schritt voranzubringen. So sollen u.a. Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Telemedizin gestärkt werden. Besonders brisant: zusätzlich sieht das Gesetz vor, die persönlichen Daten aller gesetzlich Versicherten an den Spitzenverband der Krankenkassen weiterzuleiten.

    Unter § 303b „Datenzusammenführung und -übermittlung“ im Antrag zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch wird konkret gefordert, dass

    1. Angaben zu Alter, Geschlecht und Wohnort,
    2. Angaben zum Versicherungsverhältnis,
    3. die Kosten- und Leistungsdaten nach den §§ 295, 295a, 300, 301, 301a und 302,
    4. Angaben zum Vitalstatus und zum Sterbedatum und
    5. Angaben zu den abrechnenden Leistungserbringern
    an den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Datensammelstelle weitergeleitet werden.

    Dieser wiederum übermittelt die Daten (ohne das Versichertenkennzeichen) an ein Forschungsdatenzentrum. Die einzelnen Datensätze sollen mit einer Arbeitsnummer gekennzeichnet werden, was als Pseudonymisierung angesehen werden kann. Allerdings soll eine Liste beigefügt werden, welche diese Arbeitsnummern wiederum den eindeutigen Versichertenkennzeichen zuordnet.

    Das Forschungsdatenzentrum selbst (geregelt in § 303d) wird zudem ermächtigt, Anträge auf Datennutzung zu prüfen, die Daten zugänglich zu machen und „das spezifische Reidentifikationsrisiko in Bezug auf die durch Nutzungsberechtigte nach § 303e beantragten Daten zu bewerten und unter angemessener Wahrung des angestrebten wissenschaftlichen Nutzens durch geeignete Maßnahmen zu minimieren“.

    „Es ist zu befürchten, dass die höchst persönlichen und sensiblen Gesundheitsdaten, welche nun zentral gesammelt werden sollen, komplett schutzlos sind: vor gezielten Angriffen, vor Datenpannen, vor kommerziellen Interessen. Es ist leicht, eine Datensammelwut mit Digitalisierung zu begründen, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir den Ausverkauf unserer Daten in diesem Ausmaß nicht widerspruchslos hinnehmen dürfen,“

    warnt Anja Hirschel, Stadträtin in Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.

    Auf technische Details wie Verschlüsselung usw. wird nicht eingegangen. Deren Klärung obliegt dem Spitzenverband selbst. „Das Nähere zur technischen Ausgestaltung der Datenübermittlung nach Satz 1 vereinbart der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit den nach § 303a Absatz 1 Satz 2 bestimmten Stellen spätestens bis zum 31. Dezember 2021.“ Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

    Ein Widerspruchsrecht wird ebenso nicht erwähnt; dies wäre aber dringend erforderlich.

    Vergleicht man den Gesetzesentwurf mit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) beschlossen 2013, so fällt auf:
    Das Krebsregister hält die Daten in von Internet getrennten Netzen und nutzt sie ausschließlich dazu, die medizinische Versorgung voran zu bringen um u.a. Therapien zu verbessern. Es dient der Optimierung der individuellen Betreuung der Patienten. In manchen Landesgesetzen ist zudem ein Widerspruchsrecht und/oder ein Widerspruch gegen die Kontaktaufnahme möglich.

  • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Erhöhung der Luftverkehrsabgabe

    Das Flugzeug ist ein modernes Verkehrsmittel, mit dem schnell große Entfernungen zurückgelegt werden können. Jedoch stellt der Luftverkehr eine erhebliche Belastung unserer Umwelt dar. Der Preiskampf aufgrund der Liberalisierung des Flugverkehrs führte in Europa zu nicht kostendeckenden Billigflügen für wenige Euros, die entsprechende Verhaltensänderungen beim Verbraucher bewirkten. Städtereisen liegen im Trend, dauern nur wenige Tage und werden oft per Flugzeug durchgeführt.

    Artikel 24 des internationalen Luftfahrtabkommens von Chicago aus dem Jahre 1944 hat dazu geführt, dass weder Kerosin besteuert, noch die Mehrwertsteuer auf Auslandsflüge erhoben wird. Aufgrund der Bedeutung dieses Vertrages für die internationale Luftfahrt erscheinen kurzfristige Änderungen nicht umsetzbar.

    Die 2011 eingeführte deutsche Luftverkehrsabgabe stellt jedoch eine relativ einfache Möglichkeit dar, mit einer nationalen Abgabe eine Lenkungsfunktion auszuüben. Diese Abgabe wird beim Abflug von einem deutschen Flughafen erhoben, sofern es sich nicht um einen Zwischenstopp handelt. Im Jahre 2019 betrug die Luftverkehrsabgabe für Kurzstrecken 7,38 EUR, für Mittelstrecken 23,05 EUR und für Langstrecken 41,49 EUR. Insgesamt führt dies in 2018 zu Einnahmen in Höhe von 1,2 Mrd EUR.

    In ihrem neuesten Entwurf plant die Bundesregierung, nachdem zuvor noch niedrigere Erhöhungen geplant waren, ab dem 01. April 2020 die Abgabe auf 13,03 EUR / 33,01 EUR / 59,43 EUR zu erhöhen. Auf ein ganzes Jahr bezogen würden sich somit diese Einnahmen bei gleichbleibender Nachfrage auf ca. 1,9 Mrd EUR erhöhen.

    Im Gegenzug soll die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrten auf einheitlich 7% gesenkt werden. Die Erhöhung der Luftverkehrsabgabe um 700 Mio EUR orientiert sich somit an den zu erwartenden Mindereinnahmen der Mehrwertsteuer-Absenkung der Bahnpreise. Eine Lenkungswirkung und somit eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes ist bei dieser Vorgehensweise nicht zu erwarten.

    Die AG Umwelt der Piratenpartei schlägt eine einheitliche Luftverkehrsabgabe in Höhe von 42 EUR vor, um insbesondere Kurzstreckenflüge (Anteil: über 80%) zu verteuern und die Erhebung der Abgabe zu vereinfachen. Auf diesem Wege würden ca. 4 Mrd. EUR eingenommen, die zweckgebunden für die Verbesserung der Infrastruktur von Bahn und öffentlichem Nahverkehr verwendet werden sollten. Weder eine pauschale CO2-Steuer noch der Handel mit CO2-Zertifikaten steht in einem angemessenen Verhältnis zu den speziell vom Flugverkehr verursachten Emissionen. Dies sei an zwei Beispielen erläutert.

    1. Die Lufthansa verursachte 2018 einen durchschnittlichen CO2-Ausstoß von 94,7 g pro Flugpassagierkilometer, auf Kurzstrecken betrug dieser 154,4 g/km. Ein Linienflug mit Lufthansa von München nach Frankfurt würde pro Person 300 km x 154,4 g/km = 46,32 kg, also 0,04632t CO2, ausstoßen. Bei einem CO2-Zertifikatepreis von 25 EUR/t wären das ca. 1,16 EUR, bei 50 EUR/t 2,32 EUR.
    2. Betrachtet man einen Billigflieger wie Ryanair, so benötigt dieser jedoch nur 67g je Passagierkilometer. Ein Hin- und Rückflug von Frankfurt nach Mallorca entspricht einer Entfernung von ungefähr 2500 km. Bei 67 g/km werden somit 0,1675 t CO2 ausgestoßen. Das entspricht bei einem CO2-Preis von 50 EUR/t 8,38 EUR pro Passagier. Mit diesen Kleinbeträgen kann der Schaden, den Flugreisen verursachen, nicht vermindert werden.

    Bleibt die Frage, warum der Lufthansa-Flug deutlich schädlicher ist, als ein Flug mit Ryanair. An den Flugzeugen liegt es nicht unbedingt. Auch die Lufthansa bringt es auf der Langstrecke auf 88,10g je Passagierkilometer. Sieht man sich die Ferienflieger an, dann liegen die CO2-Werte teilweise noch unter denen von Ryanair.
    Den Ruf der sauberen Airline scheint man sich erarbeiten zu können, indem man mit Billigtickets möglichst alle Plätze besetzt. Denn jedes auch noch so billig verkaufte Ticket senkt den CO2-Ausstoß pro Passagierkilometer. Auf der anderen Seite treiben schlecht ausgelastete Flugverbindungen den Verbrauch pro Passagier nach oben. Die Lufthansa bietet von München nach Frankfurt an Werktagen stündliche Verbindungen mit entsprechend schlechter Auslastung an.

    In der Luftfahrtbranche muss ein Umdenken stattfinden, damit auch noch morgen Flüge stattfinden können.
    Eine Luftverkehrsabgabe von pauschal 42 EUR würde dazu führen, dass die Kapazitäten im Flugverkehr dem tatsächlichen Bedarf angepasst werden würde.

    Nur wenn Fliegen einen angemessenen Preis bekommt, kann CO2 eingespart werden.

  • Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Mehr Bürgerbeteiligung am Strommarkt

    Das Ausbautempo für Erneuerbare Energiequellen genügt bei weitem nicht, um die im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung formulierten Ziele zu erreichen. Ein Grund für die Verzögerungen ist die deutsche Gesetzgebung, die Bürgerenergie eher behindert, statt sie effektiv zu fördern. Änderungen an diesem Zustand sind jedoch in greifbare Nähe gerückt. Jüngste Beschlüsse des Europäischen Parlaments räumen der Beteiligung der Bürger und kleinerer Energieversorger am Energiemarkt deutlich mehr Möglichkeiten ein. Dieses Beschlüsse sind auch für Deutschland bindend und müssen zeitnah umgesetzt werden.

    Wenn Kleingärtner Obst und Gemüse zur Eigenversorgung anbauen und dann auch tatsächlich im eigenen Haushalt verbrauchen – daran stört sich niemand. Selbst wenn diese Kleingärtner ihre Produkte in geringem Umfang verkaufen, drückt der Fiskus ein Auge zu. Das finden wir in Ordnung. Eigenversorgung mit frischem Obst und Gemüse kann ein Beitrag zu einer gesünderen Lebensweise sein. Wieso dieses bewährte Modell nicht für private Stromerzeugung zur Eigenversorgung gilt, ist eine der Fragen, die wir uns bei der Betrachtung der Organisation des deutschen Strommarktes stellen. Im Gegensatz zu den anderen Fragen ist sie relativ leicht verständlich, daher fangen wir mit ihr an.

    Die Steuern und Abgaben auf selbst produzierten Strom

    Betreiber einer Photovoltaik- oder einer kleinen Windkraftanlage gelten als Unternehmer und unterliegen daher der für Unternehmen gültigen Gesetzgebung, es sei denn, sie verzichten komplett auf Einspeisung (= Stromverkauf) in das öffentliche Stromnetz. Das bedeutet u.a., dass sie für den selbst erzeugten und verbrauchten Strom zumindest Einkommenssteuer für „Selbstentnahme“ zahlen müssen. Haben sie die für Kleinunternehmer gültige Umsatzsteuerregelung nicht in Anspruch genommen, fällt auch Umsatzsteuer an. Das unterscheidet die Betreiber kleiner Energieerzeugungsanlagen vom Kleingärtner: Unversteuerte Eigenversorgung hier wäre ungesund … für den Staat. Die prinzipielle steuerliche Gesetzgebung ist rechtlich absolut nachvollziehbar, auch wenn sie im Vollzug je nach regionalem Finanzamt zuweilen seltsame Blüten treibt. Bestimmte Webseiten helfen potentiellen Interessenten, Licht ins Dunkel zu bringen.

    Die Behinderung kleiner Energieerzeuger beginnt aber spätestens mit der 10 Kilowatt Peak (kWP)-Regelung für PV-Anlagen. Liegt die Leistung einer Photovoltaikanlage über dem genannten Wert, muss der Betreiber für seinen selbst verbrauchten Strom anteilig EEG-Umlage zahlen. Sollte die EEG-Umlage nicht eigentlich der Förderung der Erneuerbaren dienen?
    Die 10 kWP-Regelung verhindert insbesondere die Installation von PV-Anlagen mittlerer Kapazität. Die meisten Einfamilienhäuser bieten nicht genügend Dachfläche für 10 kWP und sind deshalb von diesem ziemlich fragwürdigen Gesetz nicht betroffen, die sogenannten Mieterstromanlagen hingegen schon. Gleich, ob Vermieter oder Mieter in einem genossenschaftlichen Ansatz das Heft in die Hand nehmen – aufgrund der aktuellen Gesetzeslage stellen sich derartige Anlagen nur selten als wirtschaftlich für die Betreiber dar. Hinzu kommen massive bürokratische Hürden, die überwunden werden müssen, um sie letztendlich in Betrieb nehmen zu können.

    Insofern müssen wir uns nicht wundern, dass Dachflächen größerer Wohnquartiere bislang nur wenig für Solaranlagen genutzt werden. Gerade diese freien Flächen könnten aber einen großen Beitrag zur Energiewende liefern.
    Übrigens verbietet die EU in einer Richtlinie aus dem Jahre 2018, den Eigenverbrauch von Strom aus PV-Anlagen bis 30 kWP mit Abgaben zu belasten. Diese Richtlinie ist eigentlich bis 2020 in nationales Recht umzusetzen. Uneigentlich hat sich unser Wirtschaftsminister Peter Altmaier vehement dafür eingesetzt, dass es in Deutschland bis 2026 bei der 10 kWP-Regelung bleibt. Der Faktor 3 für die Freistellung von Abgaben könnte die Energielandschaft Deutschlands gehörig durcheinanderwirbeln. Ein spürbarer Zuwachs bei mittleren PV-Anlagen wäre von großem volkswirtschaftlichem Nutzen und würde uns den gesteckten CO2-Emissionszielen näher bringen.
    Die Piratenpartei steht für dezentrale Energieerzeugung und Netze in Bürgerhand – und fordert daher die fristgerechte Umsetzung dieser EU-Richtlinie bis Ende 2020.

    Die Windkraftbranche…

    …hat sich in den letzten Jahren deutlich gewandelt. Auch in diesem Bereich haben diverse Novellierungen des EEG zu einer Stärkung der Position große Anbieter (Energieversorger, Fonds und Banken, Projektierungsfirmen) gegenüber Bürgerenergiegenossenschaften geführt. Beliebter Trick dabei: Diese Anbieter gründen selbst Bürgerenergiegenossenschaften, um in den Genuss der tatsächlich gesetzlich verbrieften Bevorzugung solcher Genossenschaften beim Erteilen des Zuschlags für ein Windenergie-Projekt zu kommen. Echte Bürgerenergiegenossenschaften haben gegen die Angebote solcher Scheinkonstrukte von vornherein keine Chance.

    Neue EU-Gesetzgebung

    Am 05.06.2019 wurde die Verordnung des europäischen Parlamentes und des Rates über den Elektrizitätsbinnenmarkt neu gefasst. Dort findet sich ganz Erstaunliches. Eine der Motivationen, die vorherige Verordnung zu novellieren, lautet wie folgt:

    „Ziel der Energieunion ist es, die Endkunden — Haushalte und Unternehmen — mit sicherer, gesicherter, nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und erschwinglicher Energie zu versorgen.“… „Der Elektrizitätsbinnenmarkt, der seit 1999 schrittweise geschaffen wird, soll allen Verbrauchern in der Union eine echte Wahl ermöglichen, neue Geschäftschancen für die Unternehmen eröffnen sowie den grenzüberschreitenden Handel fördern und auf diese Weise Effizienzgewinne, wettbewerbsfähige Preise und eine höhere Dienstleistungsqualität bewirken und zu mehr Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit beitragen.“

    Dieser Ansatz der Bürgerbeteiligung klingt aus Sicht der PIRATEN sehr gut. Die dazu geplanten Maßnahmen halten wir für geradezu revolutionär. Diese sind in einer weiteren Verordnung beschrieben. Artikel 15, Absatz (1) beginnt dort mit den Worten:
    „Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass Endkunden das Recht haben, als aktive Kunden zu handeln, ohne unverhältnismäßigen oder diskriminierenden technischen Anforderungen, administrativen Anforderungen, Verfahren, Umlagen und Abgaben sowie nicht- kostenorientierten Netzentgelten unterworfen zu werden.“

    Das sind ganz neue und ganz richtige Töne. Artikel 16 dieses Dokumentes befasst sich dann explizit mit Bürgerenergiegemeinschaften und räumt ihnen sehr viel umfangreichere Rechte ein, als sie derzeit für diese „Exoten“ auf dem deutschen Strommarkt bestehen. Peter Altmaier dürfte speziell die Lektüre dieses Artikels nicht gefallen, zumal die gesamte Verordnung bereits per 31.12.2020 in nationales Recht umzusetzen ist. Vielleicht muss er erneut nach Brüssel reisen und um Aufschub für Deutschland bitten. Wir werden das beobachten.

    Die neue europäische Gesetzgebung bietet insgesamt große Chancen, den im Sinne großer Anbieter überregulierten Strommarkt Deutschlands zu entflechten und einen tatsächlich freien Markt, an dem alle Teilnehmer gleichberechtigt mitwirken können, zu etablieren. Damit besteht auch die Möglichkeit, dass die Strompreise tatsächlich wieder sinken, nachdem sie aufgrund der Ausübung der Interessen Einzelner in den letzten zwanzig Jahren nur die Richtung aufwärts kannten.

    Weitere Quellen:
    energiezukunft: EEG-Novelle behindert Energiegenossenschaften
    photovoltaikforum: Fragen zur 10KWp Grenze
    photovoltaik-web: Vergütung für den erzeugten Solarstrom
    pv-magazine: Quaschning: Stoppt den Photovoltaik-Eigenverbrauch und macht die Dächer voll