Autor: Borys

  • Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Die Pressefreiheit verbietet eine Auslieferung von Julian Assange

    Zu der heutigen Verhaftung von Wikileaks-Mitbegründer Julian Assange erklärt Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl:

    „Egal, was man von Assange persönlich hält: Wegen der auch für elektronische Medien geltenden Pressefreiheit darf kein Pressevertreter für die Veröffentlichung von ‚Staatsgeheimnissen‘ verfolgt werden, auch nicht wegen ‚Anstiftung‘ seines Informanten. Zudem kann Assange vor einem geheimen US-Sondergericht keinen fairen Prozess erwarten. Da die USA internationale Menschenrechte nicht nur in diesen Punkten missachten, darf Assange nicht in die USA ausgeliefert werden. Das würde ein fatales Signal an alle Whistleblower senden. Unbeeinflusst davon sollten die in Schweden erhobenen Vorwürfe von Vergewaltigung rechtsstaatlich geklärt werden.

    Dass Assange nach einem Machtwechsel und der Veröffentlichung von Korruptionsvorwürfen gegen den Präsidenten Ecuadors plötzlich ausgeliefert worden ist, lenkt den Blick auf die prekäre Situation auch des berühmten Whistleblowers und Überwachungsgegners Edward Snowden. Snowden ist durch die Aufdeckung illegaler Massenüberwachungsprogramme zum Held geworden und verdient dauerhaft sicheren Aufenthalt in einem Rechtsstaat. Die Bundesregierung, die dies aus Angst vor den USA bisher verweigert, muss sich jetzt bewegen!“

    Hintergrund: Wikileaks hatte von der US-Soldatin Chelsea Manning kopierte Dokumente über Kriegseinsätze in Irak und Afghanistan veröffentlicht, darunter die Dokumentation von Kriegsverbrechen. Veröffentlichte US-Diplomatendepeschen deckten zudem Korruption in verschiedenen anderen Staaten auf, was eine Rolle im Arabischen Frühling spielte.

  • Am Samstag auf die Straße für ein freies Internet

    Am Samstag auf die Straße für ein freies Internet

    Zu den am 13. April stattfindenden Protesten gegen Artikel 13 erklärt der politische Geschäftsführer der Piratenpartei Daniel Mönch:

    „Wir PIRATEN rufen zur Teilnahme an diesen Demonstrationen für ein freies Internet auf:
    Am Samstag den 13. haben die Menschen noch einmal die Möglichkeit, gegen die Zustimmung zu Uploadfiltern und Leistungsschutzrecht durch die Bundesregierung auf die Straße zu gehen. Die Zustimmung im Ministerrat am 15. April scheint zwar insbesondere nach dem deutlichen Statement von Bundeskanzlerin Angela Merkel so gut wie sicher. Trotzdem ist es immer noch wichtig, zu demonstrieren, um noch mehr Menschen über die Folgen dieser Reform des Urheberrechts zu informieren. Diese Bundesregierung entlarvt sich gerade selbst als Uploadfilter für eine lebenswerte Zukunft, da sie die Nutzung der Chancen der Digitalisierung erschwert. Anstatt Rechtssicherheit auf dem Digitalmarkt zu schaffen, riskiert diese Bundesregierung, und hier sind CDU und SPD in der Verantwortung, die Zukunft von zahllosen Arbeitnehmern, die sich ihr Einkommen durch das und mit dem Internet verdienen.
    Ohne Not werden hier potenziell zehntausende Arbeitsplätze aufs Spiel gesetzt, nur um Lobbyinteressen zufrieden zu stellen. Wir PIRATEN lehnen Uploadfilter und diese Form der von der Lobby getriebenen Politik ab! Daher werden wir am Wochenende demonstrieren!“

    Sebastian Alscher, Vorsitzende der Piratenpartei ergänzt:

    „Ein Kompromiss in Bezug auf die notwendige Reform der Urheberrichtlinie ist dringend notwendig. Gleichzeitig zeigt sich, dass die Politik unterschätzt hat, wie aufmerksam die Bürger die Gestaltung ihrer Ausdrucksmöglichkeiten und ihrer Zukunft verfolgen. Lange Zeit wurde hier politischen Akteuren mit Vertrauen freie Hand gelassen. Jetzt scheint aber der Punkt erreicht, wo Viele sich nach einer Korrektur sehnen.
    Es wird endlich Zeit, dass die Interessen der Menschen wieder vor die Wünsche derjenigen gestellt werden, für die die Politik der Wahrung ökonomischer Vorteile und dem Überleben unzeitgemäßer Geschäftsmodelle dient.“

    Demonstrationen finden unter anderem in Berlin, München, Stuttgart, Ulm und Stockholm statt.

  • Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Versteckte Kameras und Mikrofone in Flugzeugsitzen: Piratenpartei fordert Verbot

    Das Luftfahrt-Bundesamt soll die Entfernung versteckter Kameras und Mikrofone anordnen, die in einigen Flugzeugen entdeckt worden sind. Dies fordert die Piratenpartei in einem Schreiben an die Behörde.

    Nach internationalen Medienberichten sollen u.a. American Airlines, Delta, Singapore Airlines, Qantas, United Airlines, Emirates und Japan Airlines in die Sitzlehnen von Passagierflugzeugen Systeme der Hersteller Panasonic und Thales mit integrierter Videokamera und Mikrofon eingebaut haben, die auf die Passagiere gerichtet und nicht kenntlich gemacht sind. Nach Angaben der Fluglinien werde die Überwachungstechnik bislang nicht genutzt, weil keine entsprechende Software installiert sei. Jedoch fordert ein Herstellerverband bereits ihre Nutzung, unter anderem zur Beobachtung von Passagieren, die „als Sicherheitsrisiko markiert“ seien.

    „Überwachungstechnik am Sitzplatz, die nicht genutzt wird, sollte auch nicht da sein“

    fordert Dr. Patrick Breyer, Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl.

    „Flugpassagiere haben ein Recht darauf, ohne Überwachungsdruck vertrauliche Gespräche zu führen, zu schlafen oder die PIN zu ihrem Smartphone sicher einzugeben. Sie sollten sich keine Gedanken darüber machen müssen, ob versteckte Kameras ein- oder ausgeschaltet sind, ob sie gefilmt werden oder ob Hacker Zugriff erlangen könnten. Schon das Vorhandensein von Überwachungstechnik führt zur Gewöhnung an ständige Kontrolle, weckt Begehrlichkeiten und zieht erfahrungsgemäß schrittweise eine immer umfangreichere tatsächliche Überwachung nach sich.“

    In einem Schreiben an das Luftfahrt-Bundesamt vom heutigen Tag fordert Breyer

    „anzuordnen, dass auf Passagiere gerichtete, nicht genutzte Kameras und Mikrofone in Luftfahrzeugen entfernt oder hardwareseitig funktionsuntüchtig gemacht und überklebt werden müssen“.

    Nach deutschem Recht stellten inaktive Kameras und Attrappen einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen dar, weil sie diese einem ständigen Überwachungsdruck aussetzten. Eine „von den Betroffenen nicht kontrollierbare Nichtnutzung“ genüge nicht.

  • „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    „Darknet-Gesetz“ gefährdet Persönlichkeitsschutz und Anonymität im Internet

    Mitte März beschloss der Bundesrat einen von NRW und Hessen vorangetriebenen Gesetzesentwurf, mit dem „eine angemessene strafrechtliche Verfolgung [..] internetbasierter Angebote, die Delikte ermöglichen oder fördern, deren Begehung besondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit begründen“ ermöglicht werden soll.
    Im Visier des sogenannten „Darknet-Gesetzes“ steht das Tor-Netzwerk, welches Nutzern einen anonymen Internetzugang bereit stellt.

    Die Piratenpartei, genauer der Landesverband NRW, betreibt seit 2013 einen Tor Exit Server und gehört damit zu den potentiell Beschuldigten.
    PIRATEN beharren eben darauf, das Recht auf Privatsphäre, Anonymität und informelle Selbstbestimmung als ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft zu vestehen.
    Technische Details zum PIRATEN-NRW-Tor-Server sind im Piratenwiki zu finden.

    Für im Darknet nutzbare Dienste gibt es viele Beispiele. Bei Tor sind sie über eine .onion-Domain erreichbar. Zwei Beispiele sind Facebook oder ProtonMail.
    ProtonMail kann dabei, sicheres Vorgehen vorausgesetzt, zur vollkommen anonymen E-Mail-Kommunikation genutzt werden.
    Facebook gibt Nutzern in Ländern mit Zensur die Möglichkeit, direkt im Tor-Netz erreichbar zu sein. Tor kann und wird somit zur Umgehung von lokaler Zensur verwendet. So können Journalisten Tor nutzen, um mit Dissidenten und Whistleblowern zu kommunizieren. Tor hilft also in politisch oder rechtlich schwierigen Umständen, das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung wahrzunehmen.
    Tor kann außerdem genutzt werden, um die Privatsphäre bei Recherchen zu heiklen Themen zu schützen. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein sozial gewollter und positiver Effekt der teilweise erst durch Tor erreichten Anonymität.
    Prominentester Fürsprecher von Tor ist Edward Snowden, der die Verschleierung der eigenen Identität ausdrücklich als sicherer gegenüber einem VPN einstuft.

    Diese gewollten und nützlichen Nutzungszwecke überwiegen bei weitem die ungewollten, illegalen.

    Unbestritten gibt es Im Internet im Allgemeinen und im Tor-Netzwerk im Speziellen, so wie abseits des Computers auch, illegale Machenschaften und Handlungen. Die PIRATEN fordern genau wie andere Parteien die Bekämpfung von Straftaten. Wir stellen uns jedoch andere Grenzen vor und verlangen, was den Tor-Browser konkret angeht, dass dessen Nutzer und -Betreiber nicht von vornherein unter Generalverdacht gestellt werden. Dies aber geschieht, indem, mitunter wider besseres Wissen, die alte Mär von den hilflosen Strafverfolgungsbehörden verbreitet wird. Die Bundes- und Landesregierungen sind dabei oft Stimmführer in diesem Chor. Im Internet begangene Straftaten werden bereits jetzt verfolgt, und Erfolge in Ermittlungen sind längst Alltag.
    Es muss nicht die Freiheit abgeschafft werden, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.

    Die Finanzierung des NRW-Tor-Exit – er benötigt einen fast vierstelligen Betrag pro Jahr – ist allein durch Spenden und Mitgliedsbeiträge möglich.
    Neben diesem Exit gibt es eine schwankende Zahl Relays, die in privater Initiative ebenfalls durch Piraten betrieben werden. Hierfür danken wir den Aktiven ausdrücklich.
    Wir rufen an dieser Stelle dazu auf, neue Tor-Relays (nicht Exits) zu installieren. Zur Information gibt es diverse Webseiten. Die Anleitung und Entscheidungshilfe beim Torproject sei besonders hervorgehoben. Die Tor Webseite enthält weitere hilfreiche Informationen.

    Hintergrundinformationen:

    Was ist denn eigentlich das Darknet?
    Das Darknet, zumindest nach seiner ursprünglichen Begriffsdefinition, die aus dem Englischen stammt und „Dunkles Netz“ bedeutet, ist ein Teil des Internet, der ohne weitere Details zu kennen nicht auffindbar ist. Die Ursprünge des Begriffs lassen sich bis zum ARPANET, dem Vorgänger des heutigen Internet, zurückverfolgen. In den 1970er Jahren waren im ARPANET damit Adressen gemeint, die Daten empfangen konnten, jedoch nicht in der Netzwerkliste auftauchten und auch nicht auf einen PING reagierten. Gemeint waren also versteckte Teilnehmer im Netz. Diese Bedeutung ist auch die heute, zumindest noch im übertragenen Sinn, gültige Begriffsdefinition. Jedoch ändert und erweitert sie sich in letzter Zeit zunehmend. Grundsätzlich gilt, dass das Darknet der Teil des Internet ist, der nicht über Suchmaschinen oder ähnliche Dienste aufzufinden ist und Informationen enthält, die über diese Wege nicht zu erhalten sind. Das Darknet kann nur unter Zuhilfenahme zusätzlicher Mittel wie Tor, anoNet, I2P und anderer erreicht werden. Als Gegenstück zum Darknet kann das so genannte „Clear Net“ verstanden werden, das „Surface Web“ ist ein Teil des Clear Net und öffentlich ohne entsprechende Zugänge erreichbar. Eine Zwischenform ist das „Deep Web“ (zu deutsch tiefes Netz, auch „Hidden Web“, verstecktes Netz) genannt, welches nur mit Zugangsdaten erreichbar ist. Teile von Facebook zählen zum Deep Web.

    „Darknet“ ist demnach erst einmal nur ein technischer Begriff. Er sagt nicht aus, welche Arten von Informationen und Dienstleistungen in diesem Netz zur Verfügung gestellt werden. Es kann sich um freie wie geheime, belanglose oder verbotene Informationen und Dienstleistungen handeln. Das Intranet eines Unternehmens oder einer Behörde ist, technisch gesehen, ein Deep Web.

    Anonymisierung mit Hilfe des Darknet
    Das Darknet hat sich jedoch über die Jahre gewandelt. So ist ein erheblicher Nutzungszweck heute die Anonymisierung des Nutzers. Die Gründe für diese Änderung sowie die Schaffung zusätzlicher Dienste sind sicher auch in den immer umfangreicheren [staatlichen und privaten] Datensammlungen und in der hieraus resultierenden Einschränkung der Privatsphäre zu suchen. Bei den neu entstandenen Diensten kann besonders das System „Tor“ hervorgehoben werden, das bereits in den ersten Versionen 2003 darauf abzielte, den Nutzer zu anonymisieren.

    Jeder Nutzer im Internet ist über eine IP-Adresse temporär oder permanent identifizierbar. Nur dadurch ist es möglich, dass Daten von einem Dienst zu ihm und zurück übertragen werden können. IP-Adressen sind in vielen Fällen auf den jeweiligen Nutzer, das heißt die Person, zurück verfolgbar. Im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung werden sie von Internetserviceprovidern gespeichert, zusammen mit Informationen über den Datenverkehr, der mit diesen Adressen in Verbindung steht. Dies kann – unabhängig von der Verfassungswirklichkeit eines Landes – dem Nutzer zum Nachteil gereichen.

    An dieser Stelle greifen nun Tor und andere Dienste ein. Sie verschleiern die IP-Adresse, indem die Daten, wie bei Tor, durch mehrere zwischengeschaltete Computer, so genannte Relays, geleitet werden und schließlich an einer völlig anderen Adresse, einem „Exit“ genannten Ausgangsknoten, wieder in das Clear Net übergehen. Bei dieser Weiterleitung, auch Routing genannt, kennt nur der erste Knoten (Eingangsknoten, auch bekannt als Guard) den Nutzer bzw. dessen IP-Adresse. Er leitet die Anfragen und Informationen an den nächsten Knoten (ein Relay) weiter, das Relay leitet die Informationen dann an den nächsten Knoten weiter, der ein Exit sein kann, aber auch ein weiteres Relay. Der entscheidende Punkt ist , dass jeder dieser aneinander gereihten Knoten (Guard, Relay und Exit) nur die für ihn notwendigen Informationen lesen kann, also nur die, die er benötigt, um die Anfragen und Antworten weiterleiten zu können. Alle anderen Informationen sind entweder entfernt oder verschlüsselt. Guard und Exit werden nur für die Kommunikation aus dem Tor-Netzwerk hinaus in das Clear Net benötigt. Der Name Tor steht für „The Onion Router“ Network, wobei Onion (Zwiebel) auf die Vielschichtigkeit der Zwiebel und somit des Netzes anspielt.

    Tor und das Darknet
    Wenn man mit einem Tor-Client, bspw. dem Tor-Browser, einen Dienst im Darknet aufruft, dann fällt in der Kette der oben genannten Knoten der Exit weg. Stattdessen besteht die Kette nur noch aus einem Guard und mehreren Relays, wovon das letzte die Verbindung zum nur innerhalb des Tor-Netzwerks erreichbaren Dienst herstellt. Hierdurch ist sichergestellt, dass sowohl der Nutzer, also auch der Dienstanbieter keine Informationen kennen (muss), welche eine Identifikation ermöglichen.

  • Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Terminankündigung – Patrick Breyer trifft

    Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Patrick Breyer trifft“ lädt die Piratenpartei am Donnerstag, den 11. April nach Frankfurt und am Freitag, den 12. April nach Witten ein.

    Was: Diskussionsabend „Artikel 13 – was jetzt?“
    Wann: 11. April 2019, um 19:30 Uhr
    Wo: Haus der Jugend, Deutschherrnufer 12, Frankfurt

    Nach europaweiten Protesten und der Abstimmung des Europaparlaments über die Urheberrechtsreform werden Dr. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland für die Europawahl, und Jonathan Babelotzky, Bundesthemenbeauftragter der PIRATEN für Urheberrecht über die Hintergründe, die nächsten Schritte und Handlungsoptionen sprechen.

    Was: Diskussionsabend “Deine Daten, deine Freiheit”
    Wann: Freitag, den 12. April 2019, 19:00 Uhr
    Wo: Haus Witten, Ruhrstraße 86

    Das Recht auf Privatsphäre soll die Machtlosen vor Missbrauch durch die Mächtigen in Staat und Konzernen schützen. Doch meistens fühlen wir uns ohnmächtig und allgegenwärtiger Beobachtung ausgeliefert. Katharina Nocun, Bürgerrechtlerin, Datenschutzaktivistin und Autorin des Buchs “Die Daten, die ich rief” und Patrick Breyer, Bürgerrechtler, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019 machen Mut: Sie erzählen, wie sie für deine Daten und deine Freiheit kämpfen und was du selbst tun kannst.

    Eine Voranmeldung ist nicht nötig, der Eintritt ist frei, und die PIRATEN freuen sich auf interessierte Gäste.

  • #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    #TERREG: Anti-Terror-Schnellzensur gefährdet unzählige Internetdienste

    Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hat heute bei nur einer Gegenstimme dafür gestimmt, dass Internetanbieter auf behördliche Anordnung binnen einer Stunde „terroristische Inhalte“ sperren sollen. Nächste Woche soll das Parlament insgesamt abstimmen. Dr. Patrick Breyer, Jurist und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, kritisiert:

    „Die leicht zu umgehenden Internetsperren nach Artikel 4 der Verordnung würden das Aus für unzählige Internetdienste bedeuten: Rund um die Uhr erreichbar zu sein, um Löschanordnungen innerhalb 60 Minuten Folge leisten zu können, können kleine Unternehmen und ehrenamtliche Betreiber nicht gewährleisten. Profitieren würden die großen Quasi-Monopolisten wie Facebook, die über die nötigen Ressourcen verfügen. Mit der heutigen Entscheidung übergehen die Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen die diesbezügliche Kritik von UN-Sonderberichterstattern und EU-Grundrechteagentur.“

    Breyer sieht auch Gefahren für die Meinungsfreiheit:

    „Die nationalen Internet-Zensurbehörden sollen zwar nominell unabhängig sein, aber es gibt dafür keinerlei Garantien, gerade in autoritär regierten Staaten wie Ungarn oder Polen. Dieses Instrument droht politisch missbraucht zu werden. Es gibt nicht einmal einen Richtervorbehalt für Sperranordnungen. Internet-Zensur ist der falsche Weg, um gewaltbereitem Extremismus zu begegnen. Wenn man sich über terroristische Gruppierungen nicht mehr im öffentlichen Netz informieren kann, werden Sympathisanten sich bei ihnen registrieren müssen und geraten so in noch größere Gefahr der Vereinnahmung und Radikalisierung.“

    Im Einzelnen kritisieren die Piraten:

    1. Viele Internetdienste müssten den Betrieb einstellen:
    Die EU-Zensurverordnung erfasst nahezu alle Internetdienste, beispielsweise Blogs mit Kommentarfunktion, Meinungsforen, Wikipedia, Filesharing-Dienste, Software-Entwicklungsportale oder Nachrichtenportale mit Kommentarfunktion – selbst wenn noch nie terroristische Inhalte dort veröffentlicht wurden. Durch die Verordnung droht einer Vielzahl von Internetdiensten das Aus, weil deren Anbieter die geforderte Löschung von Inhalten binnen einer Stunde – selbst zur Nachtzeit – nicht gewährleisten können und sich hohen Strafen ausgesetzt sehen.

    2. Fehlende Anforderungen an die Unabhängigkeit der Zensurbehörden:
    Es gibt keinen Richtervorbehalt für Sperranordnungen.

    3. Untaugliche Internetsperren durch Geoblocking:
    Es ist anzunehmen, dass Anbieter einfache Techniken zur Geolocation einsetzen werden, weil sie „terroristische Inhalte“ nicht löschen, sondern nur für Nutzer aus der EU sperren müssen. Eine solche Sperre lässt sich jedoch technisch leicht umgehen. Die Verbreitung terroristischer Propaganda wird somit de facto nicht verhindert.

  • Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Bundeskriminalamt: Drastischer Anstieg der Bestandsdatenabfragen gegen Internetnutzer

    Das Bundeskriminalamt nutzte die umstrittene Bestandsdatenauskunft zuletzt fast neunmal so oft wie noch 2013. Dies musste die Bundesregierung in der Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einräumen, die der Bürgerrechtler und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl Dr. Patrick Breyer, die Bürgerrechtlerin und Autorin Katharina Nocun und über 6.000 weitere Beschwerdeführer eingereicht haben. Breyer rät Internetnutzern zu Schutzmaßnahmen.

    Konkret stellte das Bundeskriminalamt 2013 noch 2.001 Bestandsdatenabfragen, 2014 2.340 Abfragen, 2015 4.751 Abfragen, 2016 8.752 Abfragen und 2017 17.428 Abfragen. Vorwiegend dienen solche Abfragen der Identifizierung von Internetnutzern.

    Dr. Patrick Breyer warnt:

    „In einem Klima des politischen Überwachungswahns sind Datenabfragen unter viel zu geringen Voraussetzungen zugelassen worden. Dadurch ist die Gefahr, infolge einer Bestandsdatenabfrage zu Unrecht in das Visier von Ermittlern oder Abmahnkanzleien zu geraten, drastisch angestiegen. IP-Adressen sind ein sehr fehleranfälliges Ermittlungsinstrument, weil sie nicht auf den konkreten Nutzer schließen lassen. Ich rate allen Internetnutzern zum Einsatz eines Anonymisierungsdienstes, um sich vor falschem Verdacht und ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.“

    Auf Nachfrage des Bundesverfassungsgerichts musste die Bundesregierung auch eingestehen, einen gesetzlich vorgeschriebenen Bericht über die Auswirkungen des zunehmend genutzten IPv6-Protokolls auf den Grundrechtsschutz seit mehr als drei Jahren nicht vorgelegt zu haben. Während die Bundesregierung behauptet, das neue Internetprotokoll erleichtere Ermittlungen gegen Internetnutzer nicht, argumentieren die Beschwerdeführer, dass das Internetnutzungsverhalten gegenwärtig sehr viel länger rückverfolgbar sei als noch vor einigen Jahren. Seit Abschaffung der sogenannten Zwangstrennung bleibe die Kennung von Internetnutzern oft monatelang gleich und ermögliche eine Nachverfolgung der Internetnutzung über lange Zeiträume.

    Hintergrund: Nach dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft können Behörden u.a. Internetnutzer identifizieren und Zugangscodes zu Telekommunikationsdiensten herausgeben lassen, z.B. Passwörter zu E-Mail-Postfächern. Zuletzt unterstützte der Bundesdatenschutzbeauftragte die von der Piratenpartei organisierte Sammel-Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz und kritisierte die Maßnahme scharf.

  • Fingerabdruckszwang – sind wir alle potentielle Verbrecher?

    Fingerabdruckszwang – sind wir alle potentielle Verbrecher?

    Das Europäische Parlament hat heute beschlossen, dass Personalausweise künftig nur noch nach Abnahme der Fingerabdrücke ausgegeben werden dürfen. Der Bürgerrechtler Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei Deutschland zur Europawahl, kritisiert:

    „Wie sollen wir Bürger einem Staat vertrauen, der uns unter Generalverdacht stellt und unsere Fingerabdrücke abnimmt, als wären wir Verbrecher? Nach Personalausweiszwang, biometrischen Fotos, Online-Zugriff auf Ausweisdaten und Fingerabdrücken im Ausweis frage ich mich, ob die Überwachungsideologen uns als nächstes Geruchsproben abverlangen werden. Es ist höchste Zeit, dass wir uns gegen den ausufernden Überwachungswahn zur Wehr setzen und einen lauten digitalen Widerstand aufbauen!“